Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Entgeltverzicht
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent gegenüber der Gesellschaft mehrere Jahre auf das ihm vertraglich zustehende Weihnachtsgeld, muss er auf den nicht
geltend gemachten Betrag keine Einkommensteuer entrichten. Eine
steuerpflichtige verdeckte Einlage kann in einem solchen Fall nur bei
einem beherrschenden Gesellschafter mit einem mehrheitlichen
Geschäftsanteil angenommen werden.
Urteil des BFH vom 03.02.2011
VI R 4/10
DB 2011, 741
Urteil des BFH vom 03.02.2011
VI R 4/10
DB 2011, 741