Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverzerrung durch gemeinnützigen Konkurrenten
Einem Gewerbetreibenden steht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines auf demselben Gebiet mit ihm konkurrierenden gemeinnützigen Vereins zu, wenn er substanziiert darlegt, dass er durch
dessen unzutreffende Besteuerung (z.B. durch einen zu Unrecht ermäßigten
Steuersatz) konkret belegbare Wettbewerbsnachteile erleidet und er mit
Aussicht auf Erfolg eine Konkurrentenklage erheben könnte. Laut
Finanzgericht Münster steht diesem Anspruch auch nicht das
Steuergeheimnis entgegen.
Urteil des FG Münster vom 07.12.2010
15 K 3614/07 U
DStR 2011, 172
Urteil des FG Münster vom 07.12.2010
15 K 3614/07 U
DStR 2011, 172