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Keine einseitige Änderung eines DSL-Vertrags PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 16:09 Uhr
Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Das gilt auch für die einvernehmliche Abänderung einzelner Vertragsbedingungen. Daher ist nicht von einer vereinbarten Vertragsänderung auszugehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen einem Kunden eine Benachrichtigung zukommen lässt, mit dem die Abänderung einzelner Vertragsbedingungen angekündigt wird, wenn der Kunde dem nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.
Allein aus dem Schweigen auf ein Änderungsangebot kann kein Einverständnis hergeleitet werden.


Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 15.12.2005
2 - 03 O 352/05
Handelsblatt vom 05.04.2006

 

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