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Keine einseitige Änderung eines DSL-Vertrags |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 16:09 Uhr |
Ein Vertrag kommt durch ein
Angebot und dessen Annahme zustande. Das gilt auch für die einvernehmliche
Abänderung einzelner Vertragsbedingungen. Daher ist nicht von einer
vereinbarten Vertragsänderung auszugehen, wenn ein
Telekommunikationsunternehmen einem Kunden eine Benachrichtigung zukommen
lässt, mit dem die Abänderung einzelner Vertragsbedingungen angekündigt wird,
wenn der Kunde dem nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.
Allein aus
dem Schweigen auf ein Änderungsangebot kann kein Einverständnis hergeleitet
werden.
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 15.12.2005
2 - 03 O 352/05
Handelsblatt vom 05.04.2006
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