Rechnung / Mahnung der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ - Firma GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf, handelnd unter der Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale“ sowie auf den Internetseiten gwe-wirtschaftsinformation.de und gewerbeauskunft-zentrale.de versendet derzeit an unterschiedliche Gewerbetreibende Rechnungen für Internet-Brancheneinträge.
Erst mit Erhalt der Rechnung realisieren die Unternehmer jedoch, was im Vorfeld eigentlich geschehen ist und weshalb nun erhebliche Forderungen durch die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ geltend gemacht werden:
Zunächst wird den Unternehmern ein Eintragsformular per Post übersandt. Die unternehmensbezogenen Daten des Empfängers sind bereits voreingetragen – der Gewerbetreibende wird lediglich dazu aufgefordert, die bisherigen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann unterzeichnet per Telefax an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Postwendend erhält der Unternehmer sodann eine saftige Rechnung der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH.
Den Grund für diese Rechnung findet der Unternehmer allerdings nur, wenn er sich trotz aller Hektik des Geschäftsalltages die Zeit genommen hätte, um sich auch das Kleingedruckte durchzulesen und die dortigen Abkürzen richtig zu entschlüsseln: Nämlich ausschließlich im kleingedruckten Fließtext findet sich der leicht überlesbare Hinweis, daß durch Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag über die Darstellung seiner Anschrift sowie seiner Telefon- und Telefaxnummer nebst E-Mail- und Internetadresse mit einer Laufzeit von 2 Jahren zustande kommt und daß der Unternehmer für diese Leistung 39,85 EUR im Monat (natürlich zuzüglich der Umsatzsteuer) zu entrichten hat.
In dem uns vorliegenden Formular lautet der versteckte sowie völlig verklausulierte Kostenhinweis wie folgt: Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-mail,
Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage
und einem integriertem automatischem Routenplaner.
Marketingbeitrag mtl. Zzgl.Ust:Eur 39,85. Die Aktuali-
sierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.
Eines wird deutlich: Wollte man redlich und lauter seine Leistungen anbieten, hätte dieser Hinweis durchaus etwas klarer und auffälliger erfolgen können.
Damit jedoch nicht genug: Ebenfalls bloß im Kleingedruckten findet man bei genauer Betrachtung den weiteren Hinweis, daß die Branchen-Eintragung „unter der Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebots“ erfolgen soll. Sodann heißt es wörtlich „Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung.“.
Ausweislich dieser Ankündigung dürfen wir also gespannt sein, wann die ersten öffentlichen Kammern und staatlichen Behörden mit der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zusammenarbeiten werden – obgleich wir dies nicht für wahrscheinlich halten.
Erst zum Schluß des fließtextartigen Kleingedruckten wird der Unternehmer dann auch noch darüber „in Kenntnis gesetzt“, daß er sich mit seiner Unterschrift zwei Jahre an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH binden wird.
Zum endgültigen Vertragsschluß wird der Unternehmer sodann letztlich mit einer Rückantwort per Telefax an eine 0800-er-Telefonnummer gelockt. In deutlich großen sowie fettgedruckten Buchstaben wird er zu seiner Freude zumindest darüber informiert, daß die Rückantwort gebührenfrei erfolgt.
Es kommt, was kommen mußte: Der Unternehmer erhält nun nach Absendung des Vertrages eine Rechnung über die Registrierung des Betriebes. Zunächst für ein Jahr verlangt die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH für die Eintragung auf der Adreßdatenbank gewerbeauskunft-zentrale.de einen Obolus in Höhe von 478,20 EUR netto – also 569,06 EUR brutto.
Nicht sonderlich vertrauenserweckend erfolgt der die Rechnung abschließende Hinweis:
„Beachten Sie, daß nach Ablauf der Zahlungsfrist die zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist und erhebliche Kosten für Sie verursacht.“
Geschrieben – getan:
Bereits 14 Tage (!!!) nach Rechnungsdatum erhält der Rechnungsempfänger die „Letzte Mahnung“ von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, dies verbunden mit der Einleitung „zu folgender Rechnung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang feststellen“ (was nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum schon sehr außergewöhnlich ist) sowie der Aufforderung, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche zu überweisen und dem Hinweis, daß andernfalls ein gerichtlicher zwangsweiser Einzug veranlasst würde.
Entgegenkommend ist die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH allerdings mit den Mahngebühren – hier werden nur 5,00 EUR verlangt.
Nach alledem können wir Ihnen nach Erhalt einer Rechnung der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH nur empfehlen, nicht blind irgendwelche Forderungen zu begleichen, sondern sich stattdessen an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
UPDATE:
Nachdem Rechtsanwalt Björn Nordmann sowie auch Frau Rechtsanwältin Funda Yildiz offensichtlich ihre Tätigkeit für die GWE eingestellt haben und auch von Rechtsanwalt Andreas Schwering seit längerer Zeit nichts mehr zu hören ist, geht es nun mit neuerlichen Inkassoschreiben einer Anwaltskanzlei weiter:
So erreichte uns jünst ein Aufforderungsschreiben des Rechtsanwalts Burkhard Joepchen, Köln.
Unter Umgehung unserer Kanzlei ist unsere Mandantschaft durch Rechtsanwalt Burkhard Joepchen dazu aufgefordert worden, eine (angeblich) offene Gesamtforderung in Höhe von 660,94 EUR zu begleichen.
Nicht sonderlich zimperlich weist Rechtsanwalt Burkhard Joepchen in seinem Inkassoschreiben darauf hin, daß nach rechtskräftiger Titulierung der Forderung ein Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Eintreibung beauftragt würde. Unser Mandant solle daher die möglichen negativen Auswirkungen auf dessen Kreditwürdigkeit bei etwaigen negativen Auskünften bei Wirtschaftsauskunfteien oder bei der SCHUFA bedenken. Auch weist RA Burkhard Joepchen auf Vollstreckungsmaßnahmen wie bspw. Pfändung des Bankkontos, Pfändung einer etwa hinterlegten Mietkaution, Pfändung von Lebensversicherungen hin.
Zudem müsse unser Mandant berücksichtigen, dass alle Kosten zu seinen Lasten gingen.
Nun: Wir sind sehr gespannt, ob dieser Schlag nicht nach hinten losgehen wird.
Weiter weist Rechtsanwalt Burkhard Joepchen in seinem Inkassoschreiben darauf hin, daß es sich bei der Forderung der GWE um "einen gesicherten vertraglichen Anspruch aus einem rechtlich verbindlichen Dienstleistungsvertrag" handele und daß gerade in der heutigen Zeit Kreditwürdigkeit und eine einwandfreie Bonität von existentieller Bedeutung seien. Negativmerkmale in einer Kreditauskunft wegen kleinen Beträgen könnten sich äußerst negativ in der Bonitätsbewertung auswirken.
Das Schreiben ist nicht unterschrieben und endet mit den Worten
"gez. Burkhard Joepchen
Rechtsanwalt
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig."
Auch wenn Sie durch diese Drohungen beunruhigt sind, bleiben Sie ruhig, zahlen Sie vorerst nicht und lassen sich zunächst auch weiterhin von dem Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens beraten.
UPDATE - Es gibt Hoffnung (Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10):
Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, daß derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender (es handelte sich nicht um die GWE) zum Schadensersatz verpflichtet sei. Ob sich die Ausführungen des Landgerichts Hamburg auch auf die Forderungsfälle der GWE oder gar auf deren Rechtsanwälte Andreas Schwering, Björn Nordmann, Funda Yildiz und Burkhard Joepchen übertragen lassen, muß immer im Einzelfall überprüft werden - allerdings scheint die Situation der Rechnungsempfänger nicht gänzlich aussichtslos.
Lesen Sie HIER mehr....
Und zur Vervollständigung haben wir für Sie HIER auch das Urteil der Vorinstanz (AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 05.03.2010, Aktenzeichen: 822 C 420/09) für Sie veröffentlicht.
UPDATE - Kundengewinnung ???
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf, versendet in den letzten Tagen massenhaft Schreiben im Bezug auf ihre ausstehenden Forderungen. Die Betroffenen werden letztmalig außergerichtlich aufgefordert die entsprechende Jahresgebühr zu begleichen. Um ihrer Forderung den wohl nötigen Nachdruck zu verleihen, verfügt das Schreiben im Anhang über eine Kopie eines Urteils des AG Köln, Az.: geschwärzt, vom 06.06.2011. In diesem Verfahren wurde ein Betroffener zur Zahlung der entsprechenden Jahresgebühr verurteilt. Das Gericht nahm in diesem, im Einzelfall zu entscheidenden Sachverhalt, - kurz zusammengefasst - keine Irreführung des Betroffenen an. Das Gericht führt hierzu aus, dass das entsprechende Formular über alle notwendigen Angaben verfügt, die es im Bezug auf ein jeweiliges Angebot bedarf. Eine Täuschung des Empfängers sei hierbei nicht erkennbar. Desweiteren urteilte das Gericht, dass es sich bei der Kostenvereinbarung nicht um eine überraschende Klausel handelt.
IM Gegenzug hierzu hatte das LG Düsseldorf (Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf verwendete Formular irreführend ist. In dem Verfahren in Düsseldorf stand jedoch ausschließlich Wettbewerbsrecht im Vordergrund. Gegen diese Entscheidung soll die GWE angeblich Berufung eingelegt haben. Mit Spannung wird deshalb die Entscheidung des OLG Düsseldorf erwartet. Aufgrund des einstweiligen Verfahrens, dürfte diese nicht allzu lange auf sich warten lassen.
Abschließend sei hierbei nochmals klarstellend festgehalten, dass sich diese Aktion der GWE gegen die - angeblich - eigenen Kunden richtet. Zu dieser Unternehmensphilosophie sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.
UPDATE – 15.07.2011 – RA Joepchen vs. GWE ?
Die Zusammenarbeit zwischen RA Joepchen und der GWE scheint gestört zu sein.
Mit Fax-Schreiben vom 14.07.2011 teilte uns die Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Joepchen mit, dass die letzten Aufforderungsschreiben der GWE, die direkt an unsere Mandanten verschickt wurden, nicht mit der Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Joepchen abgesprochen waren. Die GWE hatte wohl übersehen, dass Herr RA Joepchen ebenfalls Inkassoforderungen gegenüber manchen unserer Mandanten geltend gemacht hatte.
Diese wurden von der GWE aber nicht eingefordert, obwohl diese sog. Verzugsschäden schon von Herr RA Burkhard Joepchen angezeigt wurden. Das Schreiben schließt mit den Worten: „Wir bitten um Ihr Verständnis.“
Schmunzelnd nehmen wir zur Kenntnis, dass die Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Joepchen in diesem Schreiben noch einen kleinen Satz unter dem eigenen Aktenzeichen eingefügt hat:
„Bitte geben Sie bei Ihren Zuschriften und Zahlungen obiges Aktenzeichen an, da sonst die Bearbeitung ausgeschlossen ist.“.
Wir fragen uns daher, was mit (etwaig) eingehenden Geldern geschieht, die ohne Angabe eines Aktenzeichens an die Kanzlei Joepchen überwiesen wurden...
UPDATE – 08.08.2011 – Berufung der GWE vor dem OLG Düsseldorf
Nach Auskunft des Vereins "Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftkriminalität e.V.", Frankfurt/Main, soll die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren der GWE gegen das Urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10, erst Mitte Februar 2012 stattfinden. Das Landgericht Düsseldorf hatte es der GWE in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf Antrag der DWS untersagt, dass streitgegenständliche Formular zukünftig weiterzuverwenden. Aufgrund der Berufung wurde die Einstweilige Verfügung nicht rechtskräftig. Die bei den Beteiligten mit Spannung erwartete Entscheidung des OLG Düsseldorf ist nunmehr in das Jahr 2012 verlegt.
UPDATE - 28.12.2011 - Neuer Versuch ? Mahnung durch Deutsche Direkt Inkasso GmbH
Die GWE lässt ihre Forderung durch die DDI- Deutsche Direkt Inkasso GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Pistorius, außergerichtlich anmahnen. Die DDI zeigt hierbei ihre Beauftragung durch die GWE an. Desweiteren heißt es wörtlich: " [...] Vor Einleitung der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen [...]". Im vorliegenden Fall liegt jedoch noch keinerlei Titel vor, der zu einer gerichtlichen Zwangsmaßnahme berechtigen würde. Deshalb heißt es wohl im Weiteren und nach der Benennung der Forderung: " [...] nach rechtskräftiger Titulierung [...]". Die DDI nimmt desweiteren Bezug auf die schon bekannten Verfahren in Düsseldorf, Köln und Bergisch-Gladbach.
UPDATE - 04.01.2012 - Bundesnetzagentur (BNetzA) ermittelt
Nach unseren Informationen ermittelt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wegen des Verdachts des unzulässigen Telefax-Spammings - also wegen des Übersendens von unverlangten Werbeschreiben per Telefax durch die GWE an andere Unternehmen und Gewerbetreibende.
Weiter sollen Werbeschreiben der GWE von der Telefaxnummer 0711-22954421 stammen bzw. Antwortschreiben dorthin gefaxt werden.
Betroffene, die ein solches Werbefax von der GWE oder der Faxnummer 0711/22954421 erhalten haben, können sich unter hier an die Bundesnetzagentur wenden und dort die (unverlangte / zustimmungslose) Übermittlung eines Werbe-Telefaxschreibens mitteilen.
UPDATE - 10.02.2012 - "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids"
Die von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH beauftragte DDI- Deutsche Direkt Inkasso GmbH versendet nunmehr mit den schon erwähnten Zahlungsaufforderungen ein Formular "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids". Das Formular ist handschriftlich ausgefüllt. Der Antrag sollte nicht mit dem durch das Gericht erlassenen Mahnbescheid verwechselt werden. Durch das Formular wird einzig der Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid gestellt. Warum dieser Antrag an die "Kunden" versendet wird, bleibt offen.
UPDATE - 14.02.2012 - "OLG Düsseldorf stoppt die GWE Gewerbeauskunftszentrale"
Laut Mitteilung der Onlineausgabe der Bild- Zeitung vom 14.02.2012, 14.27 Uhr, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen der heutigen und langersehnten mündlichen Berufungsverhandlung die Methoden der GWE Gewerbeauskunfts-Zentrale gestoppt und diese als irreführend bezeichnet. Eine Revision soll - den bisherigen Mitteilungen zufolge - nicht zugelassen sein, sodaß die Entscheidung des OLG Düsseldorf somit rechtskräftig geworden ist. Der Vorsitzende Richter am OLG Düsseldorf Prof. Wilhelm Berneke wird in diesem Zusammenhang mit den Worten "Das Geschäftsmodell operiert damit, Dinge dunkel zu halten", zitiert.
Auch wenn diese Entscheidung den Weg in eine richtige Richtung weist, ist jedoch nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nur wettbewerbsrechtliche Folgen zu beurteilen hatte. Ob sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom heutigen Tage (14.02.2012) auch auf die Forderungsangelegenheiten der GWE gegenüber den betroffenen "Kunden" auswirken wird, muß daher leider weiterin abgewartet werden, zumal sich andere örtlich zuständige Gerichte (bspw. die Gerichte am Ort der Betroffenen) ohnehin nicht der Rechtsauffassung des Düsseldorfer OLG anschließen müssen.
Wir sind gespannt, ob sich die GWE von der Entscheidung des OLG Düsseldorf beeindrucken lassen wird oder ob munter "weitergemahnt" wird.
Natürlich werden auch wir in jedem Falle weiterberichten....
UPDATE – 20.03.2012 - "Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung"
Die GWE versendet aktuell Schreiben mit der Überschrift „Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung“. Darin fordert die GWE zum wiederholten Mal zur Zahlung der noch offenen Rechnung auf. Desweiteren wurde in den uns vorliegenden Schreiben mitgeteilt, dass die GWE „den Fall zur Zahlungsüberwachung“ an ihren Rechtsanwalt übergeben hat und die seitens der „Kunden“ bzw. deren Rechtsanwälte „grundsätzlich“ erhobenen Einwände gegen die Forderung „vollkommen“ unberechtigt seien.
Die GWE sieht sich abschließend dazu gezwungen bei fruchtlosen verstreichen der Zahlungsfrist „erneut“ gerichtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung einzuleiten, nachdem sie die Urteile des AG Köln und des AG Bergisch-Gladbach benennt.
UPDATE - 13.04.2012 - Urteil OLG Düsseldorf v. 14.02.2012 Az.: I-20 U 100/11
Für alle Interessierten ist ! hier ! das von dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.erstrittene Berufungsurteil abrufbar.
UPDATE -21.06.2012 - Herr RA Hofheinz bestellt sich für die GWE!!!
Nachdem diesen Monat wieder vermehrt „Letzte außergerichtliche Mahnungen“ der GWE versendet wurden, zeigt nunmehr Herr Rechtsanwalt Hofheinz, Köln, unter anwaltlicher Versicherung die rechtliche Vertretung der GWE an.
In dem uns vorliegenden Schreiben stellt Herr Rechtsanwalt Hofheinz im Namen der GWE eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes in Aussicht. Für diesen Fall errechnet Herr Rechtsanwalt Hofheinz eine Gesamtforderung von über 2.000,00 EUR, die der GWE aus dem angeblichen Vertragsverhältniss und den zusätzlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten und Auslagen, zustehen würde.
Zur Vermeidung eines zeit- und kostenaufwändigen Klageverfahrens bietet die GWE jedoch nochmals einen außergerichtlichen Vergleich an. Durch eine Zahlung von 450,00 EUR würden sämtliche bisher entstandenen Ansprüche der GWE abgegolten.
Ob die GWE ihre angebliche Forderungen tatsächlich einklagen wird, muss nunmehr abgewartet werden. Auffällig an diesem Vorgang ist jedoch, dass die Vergleichsbereitschaft bei der GWE anscheinend zunimmt, da sie bei dem vorgenannten Vergleich auch die Kosten des von der GWE beauftragten Rechtsanwaltes übernimmt.
Hinzuweisen wäre noch auf die Tatsache, dass Herr RA Hofheinz nicht der erste von der GWE beauftragte Rechtsanwalt ist, der eine gerichtliche Klärung in Aussicht stellt (s. vorgehende Updates). Die GWE scheint davon auszugehen, dass dieses neuerliche Schreiben viele Betroffene dazu bringen wird den angebotenen Vergleich anzunehmen. Ob dieser Vergleich letztlich nicht nur für die GWE von Vorteil sein wird, ist wieder eine Frage des Einzelfalles.
Weitere Informationen zu RA Hofheinz
UPDATE - 07.08.2012 GWE beantragt Mahnbescheid beim AG Hagen
Nachdem es nunmehr wieder ruhiger in Sachen GWE geworden ist, liegt uns aktuell ein gerichtlicher Mahnbescheid der GWE, vertreten durch Herrn RA Kay Hofheinz, in einer bisher nicht von uns vertreten Angelegenheit vor. Die GWE fordert darin einen Betrag von 369,06 EUR als Hauptforderung sowie als Nebenforderung, Kosten und Zinsen einen Betrag von 203,56 EUR. Als Forderungsgrund wird ein Dienstleistungsvertrag angegeben. Für den Fall eines streitigen Verfahrens wird das AG Düsseldorf als Streitgericht benannt. Soweit ersichtlich hat die GWE im Falle eines Widerspruchs nicht die automatische Abgabe der Streitsache an das Streitgericht beantragt.
Grundsätzlich sollte bei einem Mahnbescheid beachtet werden, dass innerhalb von einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung ein Widerspruch eingelegt werden kann. 14 Tage nach Zustellung, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen, dieser kann nach Erlass sofort vollstreckt werden. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides hat der Antragsgegner 14 Tage die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Dies führt automatisch ins streitige Verfahren. Die Vollstreckung ist allerdings trotz Einspruch möglich. Nach Ablauf der 14 Tage ist der Vollstreckungsbescheid im Normalfall rechtskräftig.
Ein durch das Gericht zugestellter Mahnbescheid ist daher grundsätzlich ernst zu nehmen, da bei einer fehlenden Reaktion des Antragsgegners ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann.
Es sollte bei den Betroffenen jedoch keine Panik ausbrechen, da das Gericht, welches den Mahnbescheid erlässt, die Berechtigung der Forderung nicht prüft. Dies ist ggf. Aufgabe des Streitgerichts. Ob es zu einer solchen Prüfung kommt ist von der jeweiligen Reaktion der Beteiligten abhängig.
UPDATE- 30.08.2012 Die GWE meldet sich mit einem Vergleichsvorschlag !
Die GWE bietet in Ihren momentanen Schreiben, die direkt an unsere Mandanten versendet wurden, einen erneuten Vergleich an.
Demnach sollen die aus Sicht der GWE bestehenden Ansprüche in Höhe von 1.138,12 EUR durch eine Einmalzahlung in Höhe von 375,00 EUR beglichen werden. Um diesen Vergleichswunsch zu untermauern fügt die GWE den Schreiben eine fertigen Entwurf einer Klageschrift bei, der inhaltlich tatsächlich schon über den jeweiligen Namen der Betroffenen und dem angeblich zuständigen Gericht verfügt. Des Weiteren begründet die GWE in dem Entwurf die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen den Parteien über 9 !!! Seiten.
Ähnliches Vorgehen kennen wir auch schon von dem beauftragten Inkassounternehmen (DDI), welches Ihren Schreiben einen Entwurf eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides beigefügt hatte.
Die GWE kündigt in diesem ausführlichen Schreiben an, dass Sie bei Annahme des Vergleichs durch den Betroffenen den schon bestehenden Klageauftrag bei Ihren "Rechtsanwälten" zurücknehme.
Wir sind gespannt wie diejenigen reagieren, die tatsächlich bewusst die Eintragung in dem Branchenbuchverzeichnis der GWE beauftragt haben und nunmehr feststellen müssen, dass Sie diesen Eintrag auch für 375,00 EUR inkl. MwSt. erhalten hätten.
Das Schreiben der GWE sollte aber trotz allem ernstgenommen werden. Ein gerichtliches Verfahren kann ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Sie sollten sich daher über die Risiken, die ein solches Verfahren mitsichbringen kann, bewusst sein.
UPDATE -12.10.2012 - Frau Rechtsanwältin Mölleken bestellt sich für die GWE!!!
Never ending? Heute erreicht uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Claudia Mölleken, Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln. Frau Rechtsanwältin Mölleken zeigt in diesem Schreiben die Vertretung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH an.
Sehr geehrte Frau Kollegin, willkommen !
Wie auch Herr Rechtsanwalt Hofheinz in anderen von uns betreuten Mandaten (s. Update 21.06.2012) kündigt Frau Rechtsanwältin Mölleken gegenüber unserer Mandantschaft eine gerichtliche Klärung der Forderungsangelegenheit an.
Frau Rechtsanwältin Mölleken unterbreitet des Weiteren im Namen ihrer Mandantschaft einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Mit einer Zahlung in Höhe von 450,00 EUR wäre die gesamte Angelegenheit für beide Seiten erledigt.
Ob Herr Rechtsanwalt Hofheinz die GWE in den bisher von ihm angezeigten Verfahren weiter betreut, oder ob Frau Rechtsanwältin Mölleken diese Angelegenheiten übernimmt, können wir momentan noch nicht abschätzen.
UPDATE - 17.12.2012 GWE erhöht die "Schlagzahl" !
Anscheinend ist die GWE bemüht Ihre angeblichen Forderungen noch vor dem Jahreswechsel einzutreiben. Nachdem sich Frau Rechtsanwältin Mölleken eingeschalten hatte und dies zumindest teilweise nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatte, schreibt die GWE aktuell vermehrt die Betroffenen selbst nochmals an. Einleitungssatz: "Einleitung der gerichtlichen Klage" und im Weiteren "Wir wenden uns in vorbezeichneter Angelegenheit hiermit unabhängig von den von uns beauftragten Rechtsanwälten noch einmal direkt an Sie.". Inhaltlich bietet die GWE, wie schon bekannt, einen Vergleich in Höhe von 375,00 EUR für beide Vertragsjahre an. Auch schon bekannt ist die beigefügte "Klagebegründung", die dem Schreiben beigefügt wurde. Parallel dazu scheint die DDI, als beauftragtes Inkassounternehmen, die zweite Jahresgebühr bei den entsprechend Betroffenen einzufordern. Ob diese vorweihnachtliche Post die Vergleichsbereitschaft der "angeblichen" Kunden erhöht? Wir wagen dies zu bezweifeln!
UPDATE - 08.03.2013 - Neues aus Düsseldorf!
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O37/12) hat mit Urteil vom 21.12.2012 auf Antrag des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität der GWE bescheinigt, dass ihr Vorgehen gegenüber den angeblichen Kunden in Form von "Rechnungen", "Mahnungen" oder "Inkasso" wettbewerbswidrig ist.
Interessanterweise und im Ergebnis sicher ungewollt verteidigte sich die GWE hierbei mit dem Einsatz eines neu gestalteten Formulars.
Wie vielen Betroffenen bekannt, sah sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf den Einsatz der "alten" Formulare als wettbewerbswidrig an. Die GWE veränderte die strittigen Formulare schon vor der Entscheidung des OLG Düsseldorf in den angegriffenen Punkten und ging wohl nunmehr davon aus, dass sie nicht mehr wettbewerbswidrig handelt.
Das LG Düsseldorf teilte diese Ansicht in der aktuellen Entscheidung nicht.
Gegenstand des aktuellen Rechtsstreits sei einzig das dem Formular folgende Verhalten der GWE. Zudem so das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung, unterscheide sich das aktuell vorgelegte Formular praktisch kaum von demjenigen, dass das LG und das OLG Düsseldorf bereits mit gleichem Ergebnis geprüft hatte.
Ergo, auch das durch die GWE aktuell eingesetzte Formular sieht das LG Düsseldorf aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als höchst problematisch an.
Des Weiteren geht das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung auch auf das Geschäftsmodell der GWE ein:
"Die Beklagte zu 1) geht systematisch vor, indem ihr Geschäftsmodell darauf abzielt, aus der Täuschung gewonnene Unterschriften, die formal den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages zu dokumentieren geeignet sind, dazu zu verwenden, nicht bestehende Forderungen einzutreiben."
und bezüglich des weiteren Verhaltens:
"Den Empfängern der Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltsschreiben werden für den Fall der Weigerung erhebliche Nachteile angedroht. Hiermit sollen die Geschäftsleute vor dem Hintergrund des zu betreibenden Aufwands durch Ausübung von Druck davon abgehalten werden, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen,..."
UPDATE- 06.05.2013 LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR
Mit Beschluss vom 23.04.2013 (38 O 148/10) hat das LG Düsseldorf auf Antrag des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen die GWE ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt.
Grund für das Ordnungsgeld war der Verstoß gegen das Urteil des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10), welches in der Berufung vor dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/1) bestätigt wurde. Da das OLG Düsseldorf eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen hatte, erhob die GWE eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Diese wurde mit Beschluss vom 6.2.2013 ( I ZR 70/12) zurückgewiesen.
Somit wurde das Urteil des LG Düsseldorf rechtskräftig und der GWE wurde untersagt:
"Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd
a) für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt, wenn dies geschieht wie in der Anlage K 1 zur Klageschrift;
und/oder
b) für entgeltliche Einträge in ein Firmenregister mit einem Formular zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht wie in der Anlage K 1 zur Klageschrift."
Aufgrund des Urteils änderte die GWE die Formulare insbesondere zu Punkt a). Der Preis wurde in der Folge in einem Jahresbetrag angegeben und die Formulare wurden von der GWE munter weiterversendet.
Das LG Düsseldorf entschied nunmehr, dass auch die aktuellen - abgeänderten - Formulare gegen das Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10, verstoßen und verhängte eine Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR. Der Beschluss wird vermutlich von der GWE rechtlich angegriffen werden. Die bisherige Verteidigung der GWE, dass es sich nicht um die gleichen Formulare handelt, wurde vom LG Düsseldorf mit dem Argument verworfen, dass es sich bei dem "abgeänderten Formular" um einen sog. "kerngleichen" Verstoss handelt.
Fazit:
Auch die abgeänderten Formulare werden von dem LG Düsseldorf, nunmehr auch in einer zweiten Entscheidung - siehe UPDATE 08.03.2013 -, als wettbewerbswidrig eingestuft. Zumindest die zukünftige Versendung der Formulare durch die GWE dürfte in absehbarer Zeit unterbunden sein.











Kommentare (717)
Thomas
Hubert
Kramer
AKTIVA
Gesamtjahr/Stand
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.021,00 €
II. Sachanlagen 1.593,00 €
III. Finanzanlagen 191.428,02 €
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.266.010,95 €
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.674.639,36 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva 7.135.692,33 €
Armes Deutschland....
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Auch die neuen - abgeänderten - Formulare der GWE sind wettbewerbswidrig. Der anhaltende Versand dieser Formulare brachte der GWE aktuell ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR ein. Mehr dazu in dem "Hauptartikel" unter UPDATES.
Maria Helmreich
Die Formulare sind deshalb nichtig, weil Sie den berühmten Satz inkl. AGB Klausel vorne leserlich und nicht kleingedruckt nicht enthalten : " Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie einen rechtsverbindlichen und kostenpflichtigen Vertrag ein, den Sie schriftlich ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen widerrufen können"!
Diese Formulare wirken wie vom Gewerbeamt - das allein ist so schon irreführend!
Wer mahnt diese Brüder denn einmal ab????
Mit freundlichen Grüßen, und danke für Ihre Informationen hier! ***
TOP***
Nathalie
auch ich habe seit Dezember letzten Jahres das große Vergnügen mit diesem Abzockerverein! Nach 2 Mahnungen (direkt von der GWE) ist bei mir heute allerdings sofort das Schreiben der DDI angekommen. Sprich mich hat noch kein Anwalt im Auftrag der GWE angeschrieben. In dem Schreiben der DDI wird gleich von möglicher Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher etc.pp gesprochen. Ich habe mir zwar schon einiges zum Thema angelesen, allerdings fehlt mir jetzt die Info, ob man auf das Schreiben der DDI mit dem Hinweis auf Anfechtung reagieren sollte? Kann die DDI einen Gerichtsvollzieher bestellen? Oder eine Zwangsvollstreckung durchführen? Wohl kaum? Würde mich freuen Feedback von Betroffenen zu bekommen, die ebenfalls das nette Schreiben der DDI bekommen haben! Was machen Sie mit diesem Schreiben. Bislang habe ich die Schreiben alle abgeheftet und bis auf meine Anfechtung zu Anfang des ganzen Desaster nicht weiter reagiert.
postmann
Rechnungen dürfen nur in vollbezahlten Briefen versand werden,alles andere ist Werbung oder Infopost ,welche getrost ignoriert werden kann.
Als Postmann weiß ich, das die GWE zur Zeit wieder vermehrt Anschreiben aussendet,um leichtgläubige Kunden übers Ohr zu hauen,also haut diesen Müll einfach in die Tonne und gut ist.
frdl.Grüße
GWEGegner
Maria Helmreich
G.A. Herrmann
Hallo zusammen,
wie mehrfach im Blog berichtet, sind unsere Infos an die jeweils aktuelle GWE-Bank
zum Geschäftsmodel erfolgreich und gute Nadelstiche gegen die GWE mit ihrem
ausführenden Sebastian Pawel Cyperski und dem Partner
DDI - Deutsche Direkt Inkasso GmbH mit GF Nadine Pistorius.
Gestern kam erneut ein Mahnbrief der GWE-Sebastian Cyperski mit der bekannten
Masche "Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung".
Wieder wird gedroht mit einer Kopie der bekannten Urteile AG Köln Az. 114C128/11
und AG Düsseldorf Az. 40C8543/11 aus 2011. Außerdem wird das "ganz aktuelle" Urteil des
Landgerichts Gießen (AZ 5 O 305/12) vom 05.07.2012 erwähnt, nicht aber als Kopie verschickt.
Warum wohl? - Es geht diesmal nicht um Geld, sondern um die beklagte Veröffentlichung der
Adressdaten auf der GWE-Internetseite.
RA Ferner schreibt dazu am 21. August 2012 auf seiner Homepage:
"Die Entscheidung des Landgerichts ist m.E. mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung nicht
mehr in Einklang zu bringen und insofern ohnehin überholt."
Und weiter "Daher: Eine nette Fundstelle in den aktuellen Schreiben der GWE-GmbH, die
immerhin noch einmal ein aktuelles Datum liefert. Darüber hinaus nichts, was hier sonderlich
beeindruckt. . . .Wobei die aktuelle BGH-Rechtsprechung schon per se keine
Zahlungspflicht mehr erkennt".
Neben den bisher bekannten brutal hartnäckigen Drohungen des Herrn Sebastian Pawel
Cyperski ist für mich wichtig und interessant für alle Betroffenen, daß der Brief mit 0,90€
frankiert worden ist (offenbar gelingt es nicht mehr die Anzahl für eine Infobrief-Massensendung
mit 0,29 € zu erreichen) und es gibt wieder eine neue Bankverbindung - jetzt weiter weg
von Düsseldorf, Sitz: Ulm:
Volksbank Ulm-Biberach eG, Frauenstraße 60, 89073 Ulm
Tel: (07 31) 1 83-0 Fax: (07 31) 1 83 - 96 00 E-Mail xxx@volksbank-ulm-biberach.de
Im Internet habe ich einen Ansprechpartner der VoBa Ulm-Biberach mit E-Mail gefunden
und den Leiter der VoBa-Kommunikation über das Geschäftsmodel der gerichtsbekannten
GWE informiert (mit angepaßtem Text - mein Blog vom 21.März 2013) was auch alle
Betroffenen machen sollten.
Volksbank Ulm-Biberach eG
BLZ: 63090100
Ansprechpartner
Hr. xxx Weskamp Leiter Unternehmenskommunikation
xxxx@volksbank-ulm-biberach.de Telefon: 0731 183-2000
cc: xxxx@volksbank-ulm-biberach.de
Eine solche Information der aktuellen GWE-Bankverbindung scheint ein probates
Mittel zu sein, um GF Cyperski zu ärgern, aber auch in Bankkreisen die
Aufmerksamkeit auf diese Abzockerbanden zu lenken.
Zur Info an alle: Meine Rechnungen aus dem "Vertragsjahr 2011/2012" wurden nicht
bezahlt und auch die Drohungen der DDI - GF Nadine Pistorius und RA Mölleken
ausgesessen. Dass Cyperski jetzt nur auf das angeblich neue "Vertragsjahr 2013/2014"
und auf Vergessen bisheriger Drohungen in 2011/2012 setzt, scheint eine verzweifelte
neue Strategie zu sein. Trotz Niederlage vor dem OLG Düsseldorf versucht die GWE
auch auf Basis des alten Formulars weithin massiv Geld einzutreiben.
Keine gute Aussicht für die Nerven aller alten und neuen Betroffenen.
Aber das hier ist ein guter Blog um immer wieder aufzurufen - haltet den Drohungen
stand und laßt Euch nicht einschüchtern.
So gerichtsbekannt wie S.P.Cyperski mittlererweile ist, wird er es nicht wagen,
wie in seinem aktuellen Mahnschreiben angedroht,
"Vertraglich ist ausschließlich Düsseldorf als Gerichtsstand zuständig"
dort zu klagen.
Roy Genis
Die (Email)Adresse vom Gewerbeaufsichtsamt Köln kann ich hier nicht angeben, da diese wieder hier herausgelöscht wird. Man erhält diese wenn man als Suchbegriff bei Google so etwas angibt wie "gewerbeaufsicht köln email"
Gruß, Roy Genis
birgit
also ich "verkehre" mit der gwe seit 2011. hab schon das volle programm durch, vergleichszahlung, mahnbescheid, einfach das ganze repertoir der gwe. 2011 gleich nach der ersten zahlungsaufforderung habe ich schriftlich den vertrag gekündigt und angefochten. ab dann habe ich die ganze post der gwe in einen ordner abgelget und einfach auf jedes schreiben einen widerspruch geschickt. gezahlt habe ich auf jeden fall noch nichts, und werde ich auch nicht. ich habe auch keinen anwalt oder rechtsschutz, habe mir hilfe bei der handelskammer gesucht, die mich dabei unterstützen und auch allen "briefkontakt" mit der gwe aufgesetzt haben.
C.S.
uns ergeht es genauso wie bei Birgit - eins zu eins. Haben uns auch Rat bei der IHK Köln geholt.
Dieses Aussitzen und Abwarten ist wirklich sehr nervig. Wir haben ein Gastrogewerbe und ich erledige die ganze Post und Buchhaltung, könnte mich immer noch ohrfeigen, dass ich blind auf die GWE reingefallen bin.
Wir hatten zuerst auf die ersten Formulare gar nicht reagiert - bis auf das Letzte Schreiben, "letztmalige Auffordung zur Korrektur Ihrer Daten".
Ich dachte wirklich das wäre ein Pflichtformular der Behörde - hätte das mal besser durchlesen sollen. Eine Woche später erhielt ich eine Sammelemail - Vorsicht Betrüger...
Habe dann sofort reagiert - zuerst einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben geschickt dann zusätzlich noch eine Anfechtungserklärung auch per Einschreiben mit Rückschein.
Die Mahnungen kamen trotzdem - jetzt auch DDI.
Wann ist das alles vorbei? Müssen wir wirklich vor Gericht?
Gibt es einen, der bereits mit der GWE vors Gericht gegangen ist?
B.P.-B.
ich bin leider auch auf deren Masche hereingefallen. Die letzte Mahnung kam am letzten Samstag. Vorher hatte ich einen formellen Widerspruch per Einschreiben geschickt. Werde heute auch noch ein Anfechtungsschreiben aufsetzten und morgen per Einschreiben abschicken.
Habe diesen Blog sehr aufmerksam durchgelesen. Bin allerdings zu keinem Schluss für mich gekommen.
Was wäre das Beste: Anwalt oder IHK oder alleine aussitzen?
Es scheint so viele verschiedene Möglichkeiten zu geben.
Bin für Antworten jeder Art dankbar.
Maria Helmreich
Diese Briefe sind nicht rechtskräftig! Die Formulare sind deshalb nichtig, weil Sie den berühmten Satz inkl. AGB Klausel vorne leserlich und nicht kleingedruckt nicht enthalten : " Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie einen rechtsverbindlichen und kostenpflichtigen Vertrag ein, den Sie schriftlich ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen widerrufen können"!
Diese Formulare wirken wie vom Gewerbeamt - das allein ist so schon irreführend und eigentlich Urkundenfälschung! Anzeige bei der Polizei - Kripo- machen! Auch wegen Nötigung und Betrug! Damit bekommst Du dann auch Dein Geld zurück - bzw. kannst das geltend machen!
Lena S.
Meiner Suchmaschine sei dank - konnte ich dank Ihres Artikels das Anmeldeformular direkt in die Mülltonne werfen.
Vielen Dank und viele Grüße
Lena S.
Moppel
Was meint Ihr, sollte ich es ernst nehmen und bezahlen? Oder doch aussitzen?
Eckhard
Enchi
Michaela
Dalton
auch ich bin seit Heute betroffen.
Habe Rechnungen bekommen und werde nichts weiter unternehmen, da ich diese Angelegenheit gelassen abwarten werde.
Aber vielen dank für die gute Infos und Ratschläge im Blog.
Gruß
Dalton
Eckhard
Die Bank bei mir damals war die DKB, direkt an die Mölleken. Vielleicht hat sie auch noch offene Rechnungen bei der GWE und will sich somit gleich was sichern.
An mir verdienen die jedenfalls keinen Cent.
markus
genau an dem Stand bin ich auch. Erst 450 dann 375Euro. Weiter bin ich auch noch nicht. Habe allerdings eine andere Bank. RaiBa Fischenich. Mein Anwalt meint auch. Nichts bezahlen. Klage abwarten. Leider schreiben nicht die, die seit 2010 mit dem Problem unterwegs sind.
Garfield
Eine neue Rundschreiben in Vorbereitung?
branchenbuch-in-deutschland.de/
Domainabfrage-Ergebnis Domaindaten
Domain branchenbuch-in-deutschland.de
Letzte Aktualisierung 03.01.2013
Domaininhaber
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber: GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Adresse: Hauptstr. 34
PLZ: 40597
Ort: Duesseldorf
Land: DE
Jocelyn
Garuda Wördemann
markus
ich bin es noch mal.
Jetzt kam zum zweiten mal das Vergleichangebot von 375€ für 2 Jahre. Dabei lag dann auch direkt die ausgefüllte "Einleitung der gerichtlichen Klage" Formulare. Was jetzt? Wer war auch schon so weit und was ist draus geworden? Langsam werde ich nervös. Laut GWE können bei Niederlage 2000€ Kosten für mich entstehen.
Zusätzlich hat sich die Bank wieder geändert: RAIBA Fischenich.
@GA Herrmann. Kann ich ihren Text verwenden und auch der neuen Bank schreiben? Gut wäre wenn das auch noch andere machen würden.
Danke
Jocelyn
markus
erst habe ich ein Vergleichsangebot von Frau Mölleken üer 450€ bekommen und jetzt wieder direkt von der GWE über 375€.
Gibt es noch andere, die sowas bekommen haben?
Was micht so nervös macht, ist dass es immer noch kein Gericht gibt, der das als unseriöses Geschäftsmodel deklariert und verbietet.
Danke für eure Antworten.
Hubert
Eckhard
Nicht nervös werden. Ich bin auch schon länger bei dem Vergleichangebot von 375€ für 2 Jahre. Steht hier auch im Blog, das war am 14.01.. Seitdem ist (erstmal) Ruhe. Wenn ein weiterer Schritt auf mich zukommt, werde ich es hier posten.
Kam das Vergleichsangebot von der RA Mölleken?
mike
Schröder
lest bitte was in diesem Blog geschrieben wurde! Hier stehen Antworten auf 95% der auftretenden Fragen schon drin. Mein Tipp: Anwalt einschalten und letztendlich die GWE verklagen- die bekommen sicher kein Recht mehr vor dem Kadi!
In Ruhe lassen DIE niemanden, soweit ist das klar.
Also, nur Mut und rein in den Rechtsstreit..;)!
So einfach- so gut..;)!!!
PS.: Sammelklagen gibt es in Deutschland in der Form nicht!
markus
erstmal danke. Könnte ich ihren Text verwenden und auch an die DAB Bank schicken. Diese steht bei mir zurzeit auf dem Überweisungsträger.
Gruss
Enchi
mike
bei meinem Überweisungsschein von Deutche Direkt Inkasso steht DAB Bank mit BLZ 70120400. Was für ein Spiel treibt denn die GWE. Was soll das? Wo sind die Gesetz hütter?
....bin wirklich gespannt.
G.A. Herrmann
wie mehrfach im Blog berichtet, sind unsere Infos an die aktuellen Banken
wirksame Nadelstiche gegen diese GWE mit GF Sebastian Pawel Cyperski
und Partner DDI - Deutsche Direkt Inkasso GmbH mit GF Nadine Pistorius.
Ergänzend zur Info der Schäbin habe ich im Netz einen Ansprechpartner der
RaiBa mit E-Mail gefunden und u.a. folgende Info an die Bank geschickt:
Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich eG
z.H. Vorstand / Firmenkundenbetreuung
Herrn Andreas Gerritzen
E-Mail
cc:
Gennerstraße 110-112
50354 Hürth
Sehr geehrter Herr Gerritzen,
sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie mir bitte, Sie über Ihren neuen Kunden
GWE-Wirtschftsinformationsges. mbH
GF Sebstian Cyperski
Hauptstr. 34
40597 Düsseldorf
zu informieren.
Die GWE betreibt seit Jahren das "Geschäft" mit der Branchenbuch Internetseite
Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Es werden massenhaft Formulare verschickt, um
für einen "kostenlosen Basiseintrag" auf der GWE-Seite zu werben. Dabei wird darauf
gezielt, daß der Empfänger die AGB auf der kleingedruckten Rückseite nicht beachtet.
. . . . Der Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. DSW
Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg v.d.H
hat mit Hilfe vieler Betroffenen ein Urteil beim AG Düsseldorf in 2011 gegen die GWE
durchgesetzt, was am 14. Februar 2012 vor dem OLG Düsseldorf bestätigt wurde.
Darin wird das "Vertragsformular der GWE" wegen arglistiger Täuschung verboten.
. . .
Trotzdem schickt Hr. Cyperski wieder Mahnungen mit gerichtlicher Drohung an die Betroffenen.
2010 wurde als Bankverbindung die Volksbank Köln-Nord (BLZ 37062365, Kto. 46003041017)
benutzt. Im Febr. 2012 war es dann die Vietin Bank Frankfurt. Nachdem auch diese Bank der
GWE das Konto kündigte, war die Brühler Bank BLZ 37069991 Kto.Nr. 703531016
Partner. Ab 2013 wechselte die GWE mit GF Sebstian Cyperski zur Postbank
BLZ 440 100 46 mit der Kto.Nr. 63279462, kurze Zeit später zur Volksbank Dünnwald-Holweide
und nun aktuell zu Ihrer Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich eG um seine
angeblichen Forderungen bzgl. Branchenbucheintrag einzufordern.
Bitte informieren Sie sich bei der DSW www.dsw-schutzverband.de/news oder googeln Sie
nur mal nach Internet-Einträgen zum Begriff "Sebastian Pawel Cyperski" dann werden
Sie feststellen, wie gerichtsbekannt dieser Herr mit seinem "Wirtschaftsinformationsdienst" und
der "Gewerbeauskunft-Zentrale" ist.
. . . .
In Kenntnis der o.g. Hintergründe gehen wir davon aus, dass Ihre Firmenkultur solche dubiosen,
per Gericht abgemahnte Firmen, nicht weiter unterstützen wird.
Mit freundlichen Grüssen
Nachrichtlich informiert wird der o.g. DSW
Nicki
auch ich bin im letzten Jahr auf die GWE reingefallen, habe direkt nach Erhalt der Rechnung widerrufen, leider zu spät, die 14 Tage waren schon verstrichen.
Die GWE versucht es weiter mit Mahnungen etc. habe im Januar einen Rechtsanwalt eingeschaltet und lass jetzt alles ruhen...
Werde auf jeden Fall nichts bezahlen.
Diese Art von Kundengewinnung sollte verboten werden, mir tun die Anwälte leid die diese Firmen vertreten und sich auf ein solches Niveau begeben!
Viele Grüße
Nicki
Hubert
Die Schwäbin
und wieder eine neue Bank! Diesmal ist es die RaiBa Fischenich. Für alle, die auch diese Bank über das Geschäftsgebaren der GWE aufklären wollen hier die Erreichbarkeiten:
Raiffeisenbank Fischenich-Kendenich eG
Gennerstraße 110-112
50354 Hürth
Tel.: 02233-942060
Fax: 02233-9420650
E-Mail:
Grüße aus dem Remstal
dilara
Hubert
Die Schwäbin
wir haben jetzt die "Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung" für das zweite "Vertragsjahr" mit einem Kostenbescheid über 569,06 € bekommen. Der Überweisungsträger ist auf die Voba Dünnwald-Holweide ausgestellt. Für alle, die auch diese Bank über das Geschäftsgebaren der GWE aufklären wollen hier die Erreichbarkeiten:
Volksbank Dünnwald-Holweide eG
Berliner Str. 933
51069 Köln
Tel.: 0221 / 63898-100
Fax: 0221 / 63898-199
E-Mail: info@vobadhk.de
Grüße aus dem Remstal.
Die Schwäbin
hier die prompte Antwort der Volksbank Dünnwald-Holweide auf mein Mail zu den Machenschaften der GWE:
"vielen Dank für Ihre Email, deren Eingang ich gerne bestätige. Die Geschäftsverbindung befindet sich bereits in der Prüfung. Sie dürfen davon ausgehen, daß wir als genossenschaftliches Kreditinstitut kein Interesse an Kunden mit dubiosem bzw. zweifelhaftem Geschäftsmodell haben."
Grüße aus dem Remstal
Hubert
Das ist jedes Mal ein schöner Aufwand für die GWE. Weiter so !!!
chefffe
Garfield
NEIN? …Sie haben die Nase voll?
Tief Luft holen – Unsere Empfehlung für Sie:
Beauftragen Sie einen Internetrecht bewanderten Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit einer negativen Feststellungsklage!
Das wird Sie maximal ein paar Euro kosten, mehr nicht.
Michaela
Anbei ist ein"Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids"was mach ich mit dem?
Ansonsten werde ich einfach weiter widersprechen und natürlich nicht bezahlen!!!
mike
Barbara
Mein Gedankengang war folgender:
Wenn alle diejenigen, die unaufgefordert angeschrieben wurden an Adressen, deren Nutzung zu Werbezwecken ausdrücklich untersagt wurde bzw. die nicht öffentlich zugänglich sind, rechtlich gegen diese "Gewerbeauskunft" vorgehen könnten/würden, wäre das eventuell etwas störend im Geschäftsablauf und würde vielleicht auch einen Präzedenzfall schaffen für ähnliche Abzockmodelle.
Wie geschrieben: ich selbst bin nicht betroffen von einem Vertrag, bin aber schon der Meinung,dass man generell gegen solche Typen vorgehen sollte und wenn einem vielleicht irgendwelche Gesetze die Möglichkeit dazu geben: Warum nicht nutzen?
Eine andere Frage, die sich mir beim Lesen der Beiträge hier aufdrängt: Wozu sind eigentlich Anwaltskammern da? Ich hatte gedacht, die würden auf einwandfreies Verhalten ihrer Mitglieder achten - aber das war wohl naiv, oder?
Matthias Wurst
Mir stellt sich die Frage, ob hier nicht etwa eine Strafbare Handlung vorliegt, wenn man Unternehmen an der Privatadresse anschreibt, und das, obwohl es dem Laden schriftlich untersagt wurde.
Ich denke da an Belästigung und insbesondere an 35 BDSG
thomas fauth
die wollen dich nur einschüchtern
werden niemals vor gericht gehen um einen titel zu bekommen
wer zahlt ist der depp
thomas
chefffe
Ronald Czissowski
Barbara
Ich habe - wie ich ja schrieb - glücklicherweise keinen Vertrag mit denen.
Ich bin von denen - wiederholt - unaufgefordert angeschrieben worden unter Verwendung von Anschriften, deren Missbrauch zu Werbezwecken ich ausdrücklich widersprochen habe bzw. meiner Privatadresse, die nirgends öffentlich ist.
chefffe
Barbara
ich habe jetzt das 4.Schreiben dieser "Gewerbeauskunft" erhalten:
Das 1. ging Ende letzten Jahres an meine Privatadresse: "Firma Einzelhandel..." - glücklicherweise habe ich erst gegoogelt, bin auf diese Seite gekommen und habe es entsorgt - nochmals vielen Dank an die Betrieber dieser Site!
Das 2. ging Anfang Februar an die Adresse meiner Ferienwohnung: "Firma Ferienwohnung..." - auch entsorgt.
Das 3. ging Mitte Februar an die Adresse meines Ladengeschäfts: "Firma Einzelhandel...." - meine Angestellte hat die Annahme verweigert, weil ich ihr von diesen Machenschaften erzählt hatte.
Das 4. habe ich jetzt bekommen, wieder an die Ferienwohnung - ebenfalls - wie schon weiter oben beschrieben - mit der dicken Überschrift: "Dieses Schreiben ist Ihnen schon..." - leicht als Mahnung zu verstehen.
Die Adressen der Ferienwohnung und des Ladengeschäfts können diese Leute eigentlich nur von meinen Webseiten haben. Dort widerspreche ich ausdrücklich der Nutzung meiner durch die Impressumspflicht angegebenen Daten außer für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke und drohe für Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte an.
Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich diese Drohung nicht wahrmachen und den Spieß mal umkehren soll - Mißbrauch von Daten oder so...
Kennt sich da jemand von Euch aus?
Außerdem überlege ich, woher die eigentlich meine Privatadresse haben - ich denke, ich werde am Montag mal bei der Stadt anrufen und fragen, ob die meine Daten herausgegeben haben.
Hat Einer von Euch schon mal irgendwo angefragt, woher die die Daten haben?
Liebe Grüße, vor allem an die, die diesen Kleinkrieg führen müssen und sich vom Gesetzgeber so verlassen sehen!
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Landgericht Düsseldorf zu dem Vorgehen der GWE mit Mahnungen, Inkasso und Rechtsanwälten. Urteil ist im Hauptartikel "UPDATE - 08.03.2013" verlinkt, sehr lesenswert!
MfG Killian Hedrich
Garuda Wördemann
auch ich habe den Kampf aufgenommen gegen diese unlautere Geschäftsmethode, für eine belanglose Leistung mit offensichtlich vortäuschender Praxis eine große Menge Geld zu bekommen.
Garuda
Jenny
Bei einer Sammelklage wäre ich sofort dabei!
Hubert
Garfield
Egal was ihr bekommt, alles nur Einschüchterung.
Michaela
Zinker
Ihr sagt: Gar nichts tun?!?
Soviel wie im Web darüber geschrieben wurde, ließt man noch in paar Jahren.
Matthias Wurst
Mich wundert es das da erst gegen vorgegangen wird wenn 1000.de drauf reingefallen sind :-(
Armes Deutschland
happy3
jooo
jep,ich auch...als ich dan nach der rechnung direkt dort angerufen habe um das missverständniss aufzuklären wurde ich erstmal weitergeleitet...dann hiess es es müsste mit der geschäftsführung geklärt werden weil angeblich schon kosten entstanden sind...ich sollte auf ein rückruf warten...nach 2 tagen immer noch kein rückruf bekommen,direkt nochmal angerufen und gedroht das ich in 30 min. persöhnlich da auftauche....10min. später kam auch der rückruf und mir wurde direkt am tel. 40% rabat angeboten,aber vertrag bleibt bestehen!!!! bin morgen beim anwalt ....
matthias wurst
Blödmann
Jürgen
G.A. Herrmann
Wie oben im Blog berichtet sind wir im Januar 2011 auf die GWE reingefallen.
GWE-Mahnbriefe mit der bekannten Palette von Drohungen über gerichtlichen
Zwangseinzug und Schufa-Eintrag, sowie die Briefe der DDI - Deutsche Direkt
Inkasso GmbH GF Nadine Pistorius forderten das Geld für die 1. Jahresrechnung,
der wir seit Febr. 2011 nicht nachkamen, Schreiben nicht beantworteten.
Die GWE mit GF Sebastian Pawel Cyperski beauftragte dann im Nov 2012
RA Claudia Mölleken mit Androhung einer Klage beim AG Düsseldorf seine Foderungen
durchzusetzen. Der Vergleichsvorschlag über 450€, später 375€ wurde von
uns auch nicht beachtet. Die 10 Seiten Klageschrift sind aber bisher nicht dem
AG Düsseldorf zugestellt worden.
Neu ist nun, dass der ganze Spuk wieder von vorn losgeht.
Trotz Urteil des OLG Düsseldorf, das die Verwendung der GWE-Formulare verbot ,
verschickt dieser in meinen Augen skrupellose, gerichtsbekannten GF der GWE
Sebastian Pawel Cyperski weiter neue Rechnungen.
Wieder 569,06€, diesmal für das "3. Vertragsjahr 2013".
Dann 2 Wochen später die "Letzte Mahnung" - Betrag 574,06€ (Re plus 5€ Mahngebühr)
mit der Drohung "gerichtlich den zwangsweisen Einzug zu veranlassen".
Dass wir per Einschreiben bereits 2011 widersprochen und zusätzlich
die Kündigung ausgesprochen haben, ohne anzuerkennen, dass ein rechtlicher Vertrag
vorliegt, das hat dieser Abzocker Sebastian Pawel Cyperski natürlich vergessen.
Auf der Webseite des DSW www.dsw-schutzverband.de stand die Meldung,
GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf: Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof zurückgewiesen! - 14.02.2013
Das gibt uns Hoffnung, dass Cyperskis Geschäftsmodell nicht mehr von Gerichten toleriert
werden wird.
Übrigens wurde uns mit diese aktuellen Februar-Rechnung eine neue Bankverbindung
genannt:
Deutsche Postbank AG Hiltropwall 4 - 12 44137 Dortmund BLZ 440 100 46
E-Mail: direkt@postbank.de
Wir haben die Postbank über das "Geschäftsmodell" der GWE informiert
in der festen Erwartung, dass die Firmenkultur der Postbank solche dubiosen,
per Gericht abgemahnte Firmen, nicht weiter unterstützen wird.
Eine automatisch abgesendete Email als Eingangsbestätigung haben wir wenige
Minuten später dann von der
Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn erhalten.
Die letzten GWE-Banken VietinBank Frankfurt und Brühler Bank hatten nach
dieser Info zum Geschäftsmodell relativ schnell die Trennung von diesem Kunden bewirkt.
Das sind kleine Nadelstiche gegen die GWE, gegen Cyperski und gibt uns
ein gutes Gefühl, abends beim Einschlafen.
R.SSA
Auch ich mache z.Z. das volle Programm! Und obwohl ich alles hier mehrmals durchgelesen habe, beunruhigt mich jedes Mal, wenn wieder ein Brief von denen kommt!
Ich wünsche vom ganzen Herzen, dass bald das Handwerk von solcher kriminellen Leute gelegt werden. Ich weiß, dass solche Wünsche naiv sind, aber was bleibt mir übrig! Wenn man sieht, dass seit so vielen Jahren so etwas bekannt ist und die ganzen Behörden dagegen sind und keiner von denen etwas unternimmt, bleibt mir nur die Sprachlosigkeit übrig!
Michaela
rh-m
alle Anworten sind da.
Lesen hilft manchmal :-)
Jörg
habe am Freitag ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen "Deutsche Direkt Inkasso" Würde mich nicht wundern wenn es auch so ein mieses Unternehmen ist. Ich werde aufgefordert zum 17.02.13 mein Beitrag zu leisten. Wer hat ereits Erfahrungen gemacht, die nach einem Inkassoschreiben hinausgeht???
Wie stehen die Chancen???
Traurig das solchen Unternehmen per Gesetz nicht das Handwerk gelegt wird.
Freue mich auf Antworten
hubert
Elle
Matthias Wurst
Du hast genau 2 Möglichkeiten- entweder du heftest die Dinger einfach ab und gut oder du untersagst denen Per Mail die weitere Zusendung von Werbung un verlangst die Löschung der Daten.
Eine Mahnung sollte nicht kommen solange Du den Auftrag nicht unterschrieben an die 0800 Nummer turückschickst ist alles gut.
Gruß
Matthias
CaDi
geht uns genau so. Heute ein schreiben der DDI bekommen. Dabei war noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und natürlich das alte Urteil AG Düssledorf wie immer....
Heinz Ko
habe ca 3 Monate Ruhe gehabt, jetzt sind die Verbrecher wieder aktiv geworden. Ich bekam einen Brief von DDI, Forderung 674,61 Euro.
Unterschrieben von Nadine Pistorius, ansonsten gleiche Drohungen wie
bei den Anderen. Ich werde weiterhin die Angelegenheit ignorieren
und erst reagieren, wenn ich Post vom Gericht bekomme.
rh-m
auch meine Frau hat sich bereits aufgeregt :-)
Auch von mir ergeht der Tipp: machen Sie für Ihr Geld was anderes :-)
warlord
Klaus-Steffen Priemer
Heut kam ein Schreiben der GZ. Spannend dabei ist:
Der Firmenname war scheinbar absichtlich falsch geschrieben. Darüber hat sich sogar meine Frau aufgeregt....
Zudem steht gleich ganz oben:
Schreiben ist Ihnen schon am 04.01.2013 per Post zugegangen! Mit fetter Unterstreichung. Da bin ich schon stutzig geworden, denn das war bestimmt nicht der Fall!
An alle die Empfehlung: Finger weg von der GZ... zudem sehr teuer. Das Geld - immerhin 1.000,- Euro - kann viel besser in Social Media relevante Lösungen investiert werden!
chefffe
Heute kam eine neue Forderung incl. "Kopie" des Schreibens für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Ich habs mal wieder ordentlich abgeheftet. Sollte tatsächlich etwas vom Gericht kommen wird das natürlich umgehend beantwortet.
Hubert
PB
PB
Diesmal mit der Überschrift: Einleitung der gerichtlichen Klage
unabhängig davon wendet sich RA Mölleken noch ein letztes mal mit einer Vergleichsforderung in höhe von 375€ an uns.
Des weiteren schätzt man dort die Erfolgsaussichten "zitat: nicht etwa aus der Luft gegriffen" durchaus positiv ein.
Begründung hierfür das Urteil des AG Düsseldorf AZ 40 C 8543/11
Vorbereitete Klageschrift an das AG Düsseldorf liegt bereits dem Brief bei, gefolgt von 9 Seiten begründungen für die Klage.
Ich gehe immernoch davon aus, dass erst ab eingang eines "echten" gerichtlichen Schreibens handlungsbedarf unsererseits bzgl einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes von nöten ist.
Liege ich damit richtig??
grüße
pb
Hubert
DP
vielen Dank an alle die hier so fleißig schreiben . Wir haben am 15.01.13 zum ersten mal ein Schreiben von GWE erhalten. Zum Glück lesen wir alles genau durch bevor wir etwas unterschreiben. Aber auch wir dachten es wäre eine wichtige Sache , wozu wir wohl verpflichtet wären. Hoffentlich kommt Ihr alle aus der Sache glimpflich raus. Jedenfalls werden wir alles tun um andere warnen...
Lieben Gruß Dirk
Jürgen
Garfield
DK
mein Rat ist, nehmt euch einen Anwalt, der alles für euch erledigt. Die Gebühren von ca. 142 Euro inkl. MWST sind es mir wert, dass ich gut schlafen kann und ein gutes Gefühl bei der Sache habe.
@ALLE:
Bitte denkt daran, die GWE macht weiter bzw. kann weitermachen, weil es immer wieder Leute gibt, die sich einschüchtern lassen und bezahlen.
Bitte lasst euch nicht einschüchtern mit leeren Drohungen. Ich bin mir sicher, dass zukünftige Urteile zuungunsten der GWE ausgehen werden.
PS: Meine Geschichte ähnelt der von Andreas Sandek-von Schaewen - gleicher Ablauf, gleiches Datum.
Michaela
Andreas Sandek-von Schaewen
Ich bin im August 2012 leider auch reingefallen. Ich habe den Block aufmerksam verfolgt und erstmal nach der ersten Zahlungsaufforderung den vermeintlichen Vertrag wie folgt per Einschreiben mit Rückschein widersprochen:
Widerruf wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB,
Versuchter Betrug gem. §263 StGB,
Sofortige Löschung meiner Daten gem. § 35 (2) BDSG,
Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB;
Im September 2012 kam das Übliche. Direkt eine "letzte Mahnung" inklusive 5 € Mahngebühren ohne irgendeine Zahlungserinnerung vorher. Im November dann die "letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung". Mit diesem Schreiben wurde als Anlage ein Urteil des AG Köln und ein Urteil des AG Düsseldorf mitgeschickt, natürlich zu Gunsten der GWE.
Diese Schreiben der GWE habe ich einfach ignoriert.
Heute habe ich Post von "Deutsche Direkt Inkasso" bekommen. In dem Schreiben geben die mir letztmalig die Gelegenheit vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen, die offene Forderung einschließlich der weiteren Kosten in Höhe von 677,39 € bis spätestens zum 27.01.2013 zu begleichen. In diesem Schreiben wird mit Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändung und der daraus resultierenden gravierenden Verschlechterung meiner Bonität gedroht. Als Anlagen wurden Urteile der AG Düsseldorf und Köln beigefügt.
Was soll ich jetzt tun? Einfach diese Schreiben auch ignorieren? Wie kann man diese Verbrecher für immer los werden ohne einen Cent zu zahlen???
Kika
Hubert
susann
Erst auch per Fax, danach sofort per Einschreiben.
Werde Euch berichten wie es nun weitergeht.
Eckhard
Widersprüche und Kündigen gibt es dort nicht. Das sind dort Fremdwörter. Hast Du die Rechnung schon? Falls nicht, dann kommt sie jetzt diese Woche.
realist
wurde ausgiebig über die Machenschaften der GWE berichtet.
Hier der Link zu der Sendung:
http://www.mdr.de/escher/branchenbuch100.html
Vor allem sollten Betroffene Strafanzeige wegen Betruges bei der
Oberstaatsanwalt in Düsseldorf stellen; sinnvolle Hinweise finden sich
auf der Website.
realist
teile uns dorch die gesamte Bankverbindung mit,
also einschließlich Konto-Nr. und Bankleitzahl
Eckhard
Eckhard
Hubert
Dennoch fallen immer wieder Leute auf denen Ihr "Konzept" herein - einfach auch mal lesen, was man unterzeichnet.
jumanje
Gestern, Montag 14.1., kam ein Schreiben der GWE, dass die Bankverbindung meiner "Mahnung" falsch gewesen wäre :-) ! Könnte daran liegen, daß die Stadtsparkasse Neuss denen das Konto gekündigt hat! Ich freue mich, dass wieder ein kleiner Schritt von uns gewirkt hat. Vielen Dank für den Tipp, bezüglich der Informationen an die Banken. In diesem Fall hat es gewirkt u. Ich hoffe, die Commerzbank reagiert auch!
Eckhard
Ich hab jetzt auch schon das ganze Programm durch. heute kam das "Schnäppchenangebot" von 375 € von der RA Mölleken. Was kommt als nächstes? Ist jemand schon aktueller? Vielleicht 250 €, lol
Das macht langsam Spaß
Jumanje
Habe mich jetzt durch den kompl. Blog gelesen. Bin auch im Dez. reingefallen und fange dann grade an! Ich habe die Stadtsparkasse Neuss informiert, die schon tätig geworden sind. Bei der Commerzbank ist das etwas komplizierter, aber auch da läuft jetzt eine Beschwerde durch mich.
Ich habe auch bereits öffentlich bei Facebook gewarnt.
Werde nun die Ratschläge von hier, in einen letzten Einspruch wegen arglistiger Täuschung mit den hier erwähnten Gesetzen und Urteilen schreiben. Ich hoffe wir kommen ALLE gut aus der Sache raus und legen diesen Verbrechern irgendwie das Handwerk!
Aber eine Frage noch. Mir wurde geraten, eine Anzeige wegen Nötigung zu machen????? Ich wurde von denen mehrfach angerufen und habe den Kontakt verboten. Daraufhin kam das uns allen bekannte Schreiben (auf das ich dann leider reingefallen bin, es aber zuerst vergessen hatte zu faxen) und auch die sofortige Aufforderung nach Verstreichung des Termins.
Garfield
nun kam ein neues Urteil in Sachen GWE:
Gewerbeauskunft-Zentrale: Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH wettbewerbswidrig
Übersendung von Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben stellt geschäftlich unlautere Handlung dar
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duesseldorf_38-O-3712_Gewerbeauskunft-Zentrale-Rechnungsstellung-und-Mahntaetigkeit-der-GWE-Wirtschaftsinformationsges-mbH-wettbewerbswidrig.n14994.htm
Das wäre doch ein neues Update.
Hans-Jürgen
Doris
Mark
P.S. Wenn ich die Einträge hier lese...... es gab Zeiten das sind solche Leute wie die von dieser Gewerbeaufsicht Zentrale auf dem Scheiterhaufen verbrandt worden ..... gute alte Zeit
Hubert
Klaus
Gewerbeauskunft-Zentrale: Aktuelles Urteil des AG Düsseldorf
Heute Vormittag hat das Amtsgericht Düsseldorf in 7 Urteilen gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale entschieden: die GWE GmbH (Sebastian Cyperski) hat keinen Zahlungsanspruch gegen Unternehmen, die das Formular unterschrieben und an Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgesendet haben. Die GWE GmbH muss außerdem ausnahmslos alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Sollten auch Sie das Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale versehentlich ausgefüllt und zurückgefaxt haben, klagen Sie, es lohnt sich für Sie! Dies ist doch eine erfreuliche Nachricht kurz vor Weihnachen für alle Betroffenen.
Jürgen
S. E.
auch wir sind vor lauter lauter im Jan. 2011 auf die GWE reingefallen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung Handwerkskammer, haben
wir nicht bezahlt. Natürlich haben wir jetzt auch das Schreiben von der
"neuen" Rechtsanwältin bekommen. Die Forderung nun Euro 375,00.
S. E. - guten Rutsch ins neue Jahr
Olaf
Hubert
Behzad
ich bin auch ein Opfer von GWE. Ich meldete mich bei IHK und dort hat man mir empfohlen den Vertrag wegen arglistige Täuschung anzufechten und ganz egal wie GWE reagiert ganz kuhl bleiben. Sollte aber ein gerichtliche Mahnung kommen, müss ich zu meinem Anwalt gehen und sofort regieren. Obwohl mein Rechtsanwald Herr Link ist, bin ich gerne bereit wenn nötig mit euch zusammen GWE anklagen.
AR
ich verfolge seit einiger Zeit die Einträge da ich auch von der GWE genervt werde. Heute haben wir auch das Schreiben von Fr. Mölleken über einen Vergleich von 375,00 € erhalten. Da lustige daran ist, dass Frau Mölleken in der vorgefertigten Klageschrift eine Mitarbeiterin unserer Firma anklagt. Bin gespannt wies jetzt weitergeht.
Also dann schaun wir mal 2013 weiter, wünsch euch einen guten Rutsch.
PB
Es wird ein Vergleich angeboten in Höhe von 450 € für beide Jahre inkl aller entstandenen Kosten und Gebühren. Automatisch soll dann auch nach 2 Jahren der Vertrag beendet sein.
Und natürlich zum x-ten male die Anmerkung, dies sei die letzte Zahlungsaufforderung.
Sehr interessant, dass sich der Betrag nun "nur" noch auf rund ein drittel der ursprünglichen Forderung beläuft...
Ebenso finde ich es sehr "unfein" , dass man nach erhalt des Schreibens gerade mal noch 2 Tage Zeit hat den Betrag zu überweisen.
...abwarten...
Hubert
Dann ist das Angebot ja ein richtiges Schnäppchen !!!
Joachim Kunst
uns betrifft diese Problematik mit der GWE auch. Justizia ist leider blind, aber ein Richter, der vernünftig denkt weiß, dass es hier einzig um Betrug geht. Wie dem auch sei: Hier meine Meinung...
Die GWE versucht zum Jahresende mit "Kompromissen" noch an Geld zu kommen ("450 € oder 375 €").
Kann es sein, dass bei der GWE die "Steuer" fällig wird?? Liquiditätsprobleme? Die Rechnungen sind raus, die Forderungen hoch, der Zahlungseingang quasi nicht vorhanden...
Ich glaube, dass der Laden bald dicht ist, wegen fehlenden flüssigen Mitteln. Warten wir mal ab.
Guten Rutsch (Inkasso klingelt bald bei Euch) liebe GWE ;-)
Hubert
Fred
Mal was ganz anderes... wie kann es sein, dass ein doch renomiertes Blatt, wie die Wirtschaftswoche (kurz: Wiwo) auf der Seite von diesen Abzockern eine Infoleiste laufen hat.
Lohnt sich wohl doch mit [...] Geschäfte zu machen.
Gruß, Fred
Rhein-Neckar-Kreis
mich hat der Virus erreicht, ist nun zuspät habe versehentlich unterschrieben. Bezahlen werde ich nicht, hab Einspruch per Einschreiben mit Rückschein gesendet. damit ist das neue Jahr 2013 schon jetzt versaut durch GWE.
alles Gute
rh-m
also so unvorstellbar ist das alles jetzt auch nicht.
Und gelernt haben die schon was ;-)
Ist halt eine Marktlücke und solange die nicht zu ist,
geht es halt weiter.
Heiko
sehr witzig und sehr Weise
Manfred
Hubert
Holger
es ist einfach unvorstellbar, daß solchen absolut abgehalterten Idioten, die anscheinend weder etwas gelernt noch ein Gewissen haben,nicht per Gesetz Einhalt geboten werden kann. Habe trotz des Erhalts mehrer "Angebotsschreiben" NICHT unterschrieben. Alleine der Zugang des Aquiseformulars hat mich derart aufgeregt, mich mal schlau zu machen.
Ich empfehle allen Geschädigten sich nur an einen Anwalt sowie weiterhin auch an entsprechende Medien zu wenden, die froh darüber sind, solch ein Material in die Finger zu bekommen.
Als Anstoss seien hier mal die Sendungen FAKT im ZDF oder Monitor in der ARD genannt.
Garfield
Laut BGH-Urteil besthet keinen Zahlungsanspruch. Die Standardeintrag ist generell kostenlos. Das sind klare Worte.
Sandrine & Romana
Nicht antworten und nicht zahlen. Formulare sind laut OLG Düsseldorf nicht erlaubt. DDI gehört zu GWE, gleiche Poststempelnummer. Alles nur Einschüchterung. Freiwillig ziehen die eiuch nicht vor Gericht. Bei AG Düsseldorf sind die längst unten durch.
rh-m
warum fangen Sie nicht mal an zu lesen.
Was benötigen Sie denn so alles noch an Informationen??
Sind die die vielen Tipps und Hinweise nicht genug,
oder einfach zuviel für Sie??
Mein Tipp speziell für die beiden: Zahlen und alles ist OK!!
Romana
auch Ich bin hereingefallen. Nachdem die Gewerbezentrale mir mehrere Male den ersten Infobrief mit Aufforderung die existenten Informationen zu korrigieren und/oder zu ergänzen, habe Ich unterschrieben und natürlich die Basis gebühr nicht bemerkt. Jetzt kam die Rechnung.
Was kann man tun ? Bin für alle Info dankbar
Petra
Sandrine
wir sind auch reingefallen. wir haben einen Brief von DDI bekommen, indem mein Mann aufgefordert ist 675,27Euro bis 23.12 zu begleichen bevor der gerechtlichen Maßnahmen eingeleitet wird.
Was sollen wir tun? anfechten? und wenn ja, wie formuliert man so einen Brief?
ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.
LG
Garfield
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Anscheinend ist die GWE bemüht Ihre angeblichen Forderungen noch vor dem Jahreswechsel einzutreiben. Nachdem sich Frau Rechtsanwältin Mölleken eingeschalten hatte und dies zumindest teilweise nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatte, schreibt die GWE aktuell vermehrt die Betroffenen selbst nochmals an. Einleitungssatz: "Einleitung der gerichtlichen Klage" und im Weiteren "Wir wenden uns in vorbezeichneter Angelegenheit hiermit unabhängig von den von uns beauftragten Rechtsanwälten noch einmal direkt an Sie.". Inhaltlich bietet die GWE, wie schon bekannt, einen Vergleich in Höhe von 375,00 EUR für beide Vertragsjahre an. Auch schon bekannt ist die beigefügte "Klagebegründung". Parallel dazu scheint die DDI, als beauftragtes Inkassounternehmen, die zweite Jahresgebühr bei den entsprechend Betroffenen einzufordern. Ob diese vorweihnachtliche Post die Vergleichsbereitschaft der "angeblichen" Kunden erhöht? Wir wagen dies zu bezweifeln!
Lula
Niko
Ich würde gerne wissen ob es Sinn macht Strafanzeige bei der Statsanwaltschaft zu stellen. Hat irgendwer schon Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht?
happekotte
haben gestern das 2 Angebots-Schreiben der Gewerbauskunft-Zentrale.de bekommen. Ist immer noch wie am Anfang. Versteckte Kosten, Auffordeung mit Termin, Mahnung das uns das Schreiben schon im November zugesandt wurde. Gut das wir das erste Schreiben ignoriert haben und es zu den Akten gelegt haben. Da kommt das 2 auch hinzu. Kann nur jeden warnen der amtliche oder angebliche amtliche Schreiben bekommt. Mittlerweile lese ich alles dreimal durch. Bin auf 2 Sachen reingefallen, mit den laufzeiten, seit dieser Zeit lese ich wirklich alles. uNd wenn nicht alles drinsteht was ich wissen will dann gibt es keine Unterschrift. Bin mal gespannt ob die wieder einen brief Schreiben und wir dazu verdonnert werden endlich eine Geschäftsbeziehnung mit denen einzugehen.
Allen die auf diesen Brief reingefallen sind, ich drücke euch die Daumen das Ihr sauber rauskommt ohne großen Schaden.
Gruß Harald
floke
Hubert
PB
08. Juni ; 26. Juni; 3. Juli und 18. Juli !
Unwissend was er da tat und genervt von den ständigen Briefen Unterschrieb und Faxte mein Schwiegervater das Schreiben vom 03. Juli an die GWE zurück.
Anfang August flatterte die Rechnung über 569€ dann unverhofft ins Haus.
11.08.übersendeten wir die Anfechtung des Vertrags unter Berufung auf die arglistige Täuschung an die GWE. Dies bewirkte zunächst eine Funkstille bis wir dann ende September und Anfang Oktober von der GWE je ein Schreiben erhielten in dem uns Mitgeteilt wurde, dass die Leistung bereits erbracht worden wäre und da wir den Vertrag mit Rücksendung des Unterschriebenen Angebots angenommen hätten werden wir Letztmalig zur Zahlung aufgefordert.
Wir reagierten nicht!
[ Witziger weise erhielten wir kurz drauf ein Ähnliches Abzockschreiben von einer Firma namens Digimedia. In wie weit man dort mit GWE verknüpft sein könnte ist uns unbekannt, jedoch empfinden wird dies als einen merkwürdigen Zufall das wir auf einmal auch durch andere Abzocker angeschrieben werden. Ein Tinten und Tonerversand folgte etwas später auch noch ]
Mitte November schaltet sich dann die DDI ein und versucht den Betrag unter "androhung" Gerichtlicher Maßnahmen einzutreiben. Auch die "androhung" negativer Schufa einträge erfolgte.
Wir reagierten nicht!
Heute kam der entwurf eines "Antrages auf Erlass eines Mahnbescheids" beim Mahngericht Hagen.
Uns ist klar das dies nur ein Antrag ist. Aber wie verhalten wir uns korrekt nachdem wir ggf. einen Mahnbescheid erhalten?
lg
Hubert
PB
Wir sind uns nur, trotz der guten aufklärung hier, unsicher ob man nicht nach dem Mahnbescheid einen Anwalt kontaktieren sollte.
Ich persönlich würde das ganze so lang aussitzen bis eine Klageschrift vom Gericht kommt....ABER es geht hier nicht um mein persönliches Geld und die Schwiegereltern sind doch inzwischen sehr nervös!
Hubert
Spätestens bei einem echten Mahnbescheid ist es vorbei mit lustig, unbedingt Widerspruch einlegen und Anwalt beauftragen - der Sache aufgrund der BGH- Rechtssprechung gelassen entgegen sehen.
Henning
G.A. Herrmann
Wie am 3.2., sowie am 18. April 2012 oben im Blog berichtet sind wir im
Januar 2011 auf die GWE reingefallen und haben -zig Mahnbriefe mit
den außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen erdulden müssen - die
ganze Palette der Einschüchterungen, incl. der Aufforderung durch die DDI.
Die DDI - Deutsche Direkt Inkasso GmbH, Köln gab im Namen der
Geschäftsführerin Frau Nadine Pistorius die Forderungen der GWE an
uns weiter, nachzulesen in meinem Blog oben am 18.4.12.
Seitdem war es lange ruhig. Aber - weit gefehlt.
Die GWE mit GF Sebastian Pawel Cyperski setzt jetzt - gemäß seinem
"Geschäftsmodell" - die Forderungen für das 2. "Vertragsjahr" durch.
Dazu wurde Frau RA Claudia Mölleken beauftragt ein
"gerichtliches Klageverfahren vor dem zuständigen Gericht"
durchzusetzen.
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich schrieb dazu am 12.10.2012 oben im Blog
- Frau Rechtsanwältin Mölleken bestellt sich für die GWE!!!
Never ending? Heute erreicht uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Claudia Mölleken, Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln. - - - - - Wie auch Herr Rechtsanwalt Hofheinz in anderen von uns betreuten Mandaten (s. Update 21.06.2012) kündigt Frau Rechtsanwältin Mölleken gegenüber unserer Mandantschaft eine gerichtliche Klärung der Forderungsangelegenheit an.
Frau Rechtsanwältin Mölleken unterbreitet des Weiteren im Namen ihrer Mandantschaft einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Mit einer Zahlung in Höhe von 450,00 EUR wäre die gesamte Angelegenheit für beide Seiten erledigt. - - - -
Genau den gleichen "Vergleichsvorschlag" über 450,-EUR erhielten auch wir
am 26.1.von Frau Claudia Mölleken über Ihre "Kanzlei für Wirtschaftsrecht" Köln.
Sie behauptete, dass die GWE-Gesamtforderung mehr als 2000EUR beträgt
und aus einem "gültigen Diestleistungsvertrag" besteht. Der Betrag sei nicht
verhandellbar und bis 29.11., also für uns innerhalb von 3 Tagen auf das Konto
der Kanzlei (DKB Bank BLZ 120 300 00) zu überweisen.
Wenn das Geld nicht fristgerecht eingeht will Frau Rechtsanwältin
Claudia Mölleken "unverzüglich im Wege eines gerichtlichen Verfahrens durch
Erhebung einer Klage vor dem zuständigen Gericht die o.g. Gesamforderung"
durchsetzen. Das Schreiben von Rechtsanwältin Claudia Mölleken endete mit
dem Satz "Zur Verdeutlichung der Erfolgsaussichten erinnern wir nochmals an
die bereits vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsurteile der Amtsgerichte
Düsseldorf, Köln, Bergisch Gladbach . . ."
Positive Urteile für Mandanten, wie z.B. das des OLG Düsseldorf wurden von
dieser Anwältin des Rechts Claudia Mölleken nicht erwähnt. Sie vertritt ja auch
diesen in meinen Augen skrupellosen, gerichtsbekannten GF der
GWE Sebastian Pawel Cyperski.
Warten wir nun auf das von Frau Mölleken angekündigte Schreiben des
Amtsgerichts.
PB
Auf selbiges warten wir nun nämlich auch...
Anscheinend haben wir einen exakt gleichlautenden Brief bekommen...
Kiener
L.G. Erich
Olga
Habe natürlich nicht bezahlt.
Irgendwann war dann Ruhe.
In August 2012 kam die nächste Rechnung, 14 Tage später eine "Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung".
Sie würden sich nicht trauen vor Gericht zu gehen nach so vielen Gerichtsurteilen.
Georg Schumacher
Finde dieses Protokoll sehr informativ und originell. Nur so kommt man diesen Burschen bei.
Nach erschöpfender Korrespondenz mit RA Joepchen (eine angebliche Mitarbeiterin seiner Kanzlei rief zweimal mit Vergleichsangeboten an, obwohl ich mir diese Belästigung bereits beim ersten Anruf verboten habe) wird der Mandant jetzt erstmals von dem Deutsche Direkt Inkasso angeschrieben. Zum zweiten Mal (einmal Joepchen, jetzt Inkasso) wird uns ein Urteil der armen Richterin Lee von AG Köln geschickt, die einen Abonnenten im vereinfachten Verfahren zur Zahlung verurteilt hat. Viele Urteile in ihrem Sinne scheinen die Kameraden noch nicht eingefahren zu haben.
Ich habe den Kollegen Joepchen bereits in 2011 herzlich eingeladen, sich in unserem Fall bei einem bayerischen AG (AG Starnberg) eine Klageabweisung abzuholen. Er traut sich wohl nicht so richtig ;-)….
Judith
soweit ich weiß, hat die GWE in ihren AGB Düsseldorf als Gerichtsstand angegeben. Wie können Sie denn diese für Kaufleute bindende Gerichtsstandsvereinbarung umgehen und den Prozess nach Starnberg verlegen?
Mfg, Judith
barbara
Nicole
ich bin Rechtsanwältin und auch betroffen. Habe den Zettel am 12.6.12 zurückgefaxt, den "Vertrag" hilfsweise angefochten und werde seitdem mit Rechungen, Mahnungen Drohungen und Vergleichsangeboten, jetzt von der Kollegin Mölleken, bombardiert. Jetzt ist mir ein ganz neues Urteil des BGH (!!!) in die Hände gefallen, das uns Recht gibt: Es betrifft eine hnliche Firma wie die GWE und der Unternehmer hat gewonnen, weil er mit der versteckten Klausel nicht zu rechnen brauchte ! Es ist vom 26.7.12, Az.: VII ZR 262/11. Das sollte im Falle eines Rechtsstreits helfen ... An den BGH sind alle Gerichte gebunden und der Fall ist m.E. absolut vergleichbar, soweit ich das beurteilen kann.
Ich werde die Sache weiter aussitzen.
Garfield
Überraschender Charakter einer versteckten Entgeltklausel.
Werden in einem Formular für einen Branchenbucheintrag die Entgeltklausel und die Preisangabe versteckt und drucktechnisch unauffällig untergebracht, entfällt die Vergütungspflicht. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor
Weiter lesen unter Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Saarbruecken_13-S-14312_LG-Saarbruecken-weist-Zahlungsanspruch-eines-Internet-Branchenbuchanbieters-ab.news14613.htm
Das BGH-Urteil ist sozusagen das Urteil gegen versteckte Kosten, egal welche Branchenbuchanbieter.
Andreas
Ich habe mir angewöhnt(wie auch im Internet)sofort nach irgendwelchen
Geldbeträgen zu schauen.Ansonsten landen solche Sachen,wie die übliche Werbeflut,im Altpapier.
Peter
Kommen die damit um den Verbot des OLGs herum?
Jürgen
rh-m
lesen Sie sich doch bitte mal das ein- oder andere Posting hier durch.
Das steht viel Hilfe drin :-)
Ulla
ich bin also noch nicht darauf reingefallen. Wie soll ich jetzt mit diesem Schreiben umgehen ???
Ignorieren geht wohl kaum, wie soll ich also antworten ??
Ich bin schon seit zwei Jahren nicht mehr selbstständig. meine Antwortfrist läuft am 20.11. ab
christian
jetzt geht das theater wieder von vorne los. schmeißt die gebührenzentrale briefe sofort weg !!!!!
christian
sorry
Jörg W
Schröder
@ Heiko: Die Anwälte schreiben sicher alle dasselbe.."Anfechtung; dass der Anspruch der GWE nicht besteht.. etc."!! Wichtig ist: Durch die Anwälte sind die Schreiben rechtssicher formuliert und dementsprechend der GWE zugestellt worden!!! UND: Natürlich kosten die Anwälte Geld (wenn auch nicht sooo viel)! Also wird kaum einer der Betroffenen alles hier reinschreiben- schließlich wurde dafür ja gezahlt!! Ich persönlich bin froh, dass ich einen Anwalt an der Seite habe...schläft sich besser auf Dauer..:)!! Mein Rat: Anwalt einschalten, am besten einen auf die GWE spezialisierten...!!
christoph
wie soll man das verstehen "irgend einen Titel bekommt" ?
thomas
habe vor ein paar tagen einen kommentar geschrieben
wurde wieder gelöscht
sehr seltsam
dabei ging es darum, daß die gwe an keinem gericht deutschlands
auch nur irgend eienen titel bekommt
Heiko
Hubert
Glückwunsch an alle, die den Forderungen der GWE nicht nachgekommen sind, die sich nicht einschüchtern ließen und mithin nicht bezahlt haben.
Garfield
Sabrina
Haben 3 schreiben bekommen aber nie eins davon unterschriebn zurück geschickt und jetzt bekomm ich eine rechnung von 569,06euro
was soll ich tun bitte um hilfe
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Never ending? Heute erreicht uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Claudia Mölleken, Konrad-Adenauer-Str. 25, 50996 Köln. Frau Rechtsanwältin Mölleken zeigt in diesem Schreiben die Vertretung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH an.
Sehr geehrte Frau Kollegin, willkommen !
Wie auch Herr Rechtsanwalt Hofheinz in anderen von uns betreuten Mandaten (s. Update 21.06.2012) kündigt Frau Rechtsanwältin Mölleken gegenüber unserer Mandantschaft eine gerichtliche Klärung der Forderungsangelegenheit an.
Frau Rechtsanwältin Mölleken unterbreitet des Weiteren im Namen ihrer Mandantschaft einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Mit einer Zahlung in Höhe von 450,00 EUR wäre die gesamte Angelegenheit für beide Seiten erledigt.
Ob Herr Rechtsanwalt Hofheinz die GWE in den bisher von ihm angezeigten Verfahren weiter betreut, oder ob Frau Rechtsanwältin Mölleken diese Angelegenheiten übernimmt, können wir momentan noch nicht abschätzen.
markus
danke an Garfield und Herrn Schröder für die Rückmeldung.
Danke auch für den Tip mit dem Anwalt. Ich habe auch einen, der sich um die Beantwortung der Briefe kümmert. Dieser meinte aber, dass er jetzt nicht mehr auf deren Briefe Antworten will. Er hat drei mal denen einen Brief mit ähnlichen Inhalt beantwortet. Jetzt sagt er, dass es reicht. Erst wenn wir Post aus Hagen (Mahnbescheid) bekommen, will er wieder aktiv werden.
War das bei euch auch so oder antwortet ihr (oder euer Anwalt) jedes mal?
Gruss
Garfield
Hiermit kann ich mit @Schröder anschließen.
Ich habe ende 04/12 leider unterschrieben. Sah ja aus wie eine Behördenpost. Habe aber, dank durch GWE Portal einige Betroffenen in mein Gebiet kontaktiert, und die haben mir ein Anwalt empfohlen, die er auch betreut. Ich selber antworte niemals, da es eh nichts bringt. Alle Schreiben gebe ich mein Anwalt und er beruhugt mich immer wieder meine Nerven.
Schröder
DIE hören nicht einfach so auf!!! Wir haben 05/ 2011 unterschrieben und seit dem keine Ruhe. Seitens der GWE werden alle nur erdenklichen Geschütze aufgefahren, die zur Einschüchterung dienlich erscheinen. Mein Tipp: Anwalt einschalten, sonst lässt Du einfach zu viel Nerven, glaube mir! Seitdem wir unseren Anwalt beauftragten, geht's uns besser..;)! Im Grunde hat die GWE kaum eine Chance, wenn Dein Anwalt ordentlich am AG Düsseldorf argumentiert, zumal dessen Anschreiben rechtssicher formuliert und nachvollziehbar zugestellt sind. Wir antworten der GWE gar nicht mehr- die ist nun Sache des Anwalts...;)!
Du bekommst zwar auch dann keine Ruhe, bist aber deutlich besser abgesichert...!
markus
danke für die Antwort. Wann hast du den unterschrieben? Also wie lange geht es bei dir schon?
Was sagen die, die schon seit 2010 zu kämpfen haben?
Will eigentlich nur wissen, hört es irgendwann mal auf?
Ich bin ja gerade am Anfang(Juli 2012). Wenn ich so deinen Artikel vom 29.09.2012 lese, denke ich nur, die werden es immer wieder mit Briefen probieren.
Antwortet ihr denen eigentlich immer?
Gruß
Garfield
Ist das wieder einhe neue Einschüchterung?
Wer von euch hat bereits diese Erfahrung gemacht?
Ich mache die jetzt fertig, werde die Betrüger vor Gericht zerren.
Garfield
soweit ich weißt, wurde noch niemanden von denen zum gezehrt. Ich selber bekam ein Mahnbescheid aus Hagen, natürlich Einspruch gegeben. Seit 11.08.12 wurde ich nicht mehr belästigt. Bis jetzt!
markus
jetzt habe ich gestern mal den ganzen Verlauf hier von 2010 durchgelesen. Das sind jetzt 2 Jahre her. Immer wieder fallen Leute, wie ich, darauf rein.
Habe von vielen Tollen Ideen gehört, was man alles machen kann. Allerdings fehlen Antworten von denen, wie es ausgegangen ist und was sie genau gemacht haben. Kam ein Mahnbrief aus Hagen? Wurde man vor Gericht gezehrt? Wie häufig und was für Briefe kamen von der GAZ ( 1. Mahnung, Vergleich, Brief von derem Anwalt, 2 Brief von derem Anwalt, und dann.....)?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
markus
auch ich bin drauf reingefallen. Wir haben bis heute (26.09.2012) Zeit dem Vergleich (nur ein Jahr Zahlen statt zwei) zuzustimmen.
Ich werde ablehnen, nur wenn ich hier so lese kriege ich schon Angst, dass jede Woche neu Briefe kommen.
Wurde den schon einer von euch wirklich vor Gericht gezogen? Wenn ja wie war der Verlauf?
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Danke.
Heiko
Oh mann, hat das denn nie ein Ende ?
Yamingo
BGB § 305c Abs.1
Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
Man sollte dem gesunden Menschenverstand dieser Richter vertrauen und sich nicht von unverschämt rücksichtslosen Individuen psychisch unter Druck setzen und herabwürdigen lassen!
Also Kopf hoch und wachsame Gelassenheit!
Jasmin
habe heute das 2. Schreiben bekommen.. zG war ich schon beim ersten Schreiben skeptisch.. und somit habe ich nichts unterschrieben..
Ich frage mich nun, ob ich das Schreiben der IHK melden soll..?
Auch wenn ich nichts unterschrieben habe.
Ich wünsche allen, die in diese AboFalle getappt sind, daß sie wieder gut raus kommen..
Micha
invisible knight
Klaus
Ich werde seit 2010 durch Herrn Cyperski belästigt und habe ihm oft genug mitgeteilt, daß zwischen uns kein rechtsgültiger Vertrag besteht und von mir aus auch keinerlei Zahlungen erfolgen werden
orle
Auch mich hat es getroffen. Ich bin auch auf die GWE herein gefallen.!
Ich habe nach Erhalt der Rechnung von 569,06 Euro sofort eine Kündigung / Widerrufsrecht von 2 Wochen geschrieben.
Ich habe auch angerufen und meine Sache geschildert. Mir wurde gesagt meine Frist des Wiederufes ist schon vorbei.
Ich habe den Vertrag Anfang August unterzeichnet und erst am 31.8.012 die Rechnung erhalten.
Wäre Sie früher gekommen, ( was die GWE natürlich bewußt verzögert hat ) hätte man noch fristgerecht widerrufen können.
Sie haben mir ein Angebot gemacht, dass ich für dieses Jahr nur ca. 340,- € zahlen bräuchte , welches ich aber auch ablehnte.
Promt wurde mit Anwalt gedroht und das Tel.-Gespräch wurde apruppt beendet.
Was Nun ???
Ich kann mir keinen Anwalt leisten,ansonsten könnte ich die Gebühr der GWE können.
Und ich könnte Nachts besser schlafen. ...
Reinhold Sellmann
Nun bekam ich , ohne das auf mein Schreiben eingegangen wurde , eine letzte Mahnung mit zusätzlich 5€ Mahngebühren.
Ich warte jedoch ab auf den Mahnbescheid bevor ich dann direkt die Sache an ein Anwaltsbüro gebe.
Brauch kein Mensch , sowas !!!
Garfield
ana nowak
ich habe leider auch unterschrieben und nach dem ich meine rechnung bekommen habe,haben wir eine brief geschrieben ,,anfechtung und widerruf des vertrages'' durch arglistige täuschung.Ich habe auch geschrieben dass ich mich auf das urteil des LG Düsseldorf vom 15.04.2011 berufe usw...und dass ich eine schriftliche bestätigung verlange leider ohne erfolg weil sie mir nicht mal eine antwort geschrieben haben ....dafür kamm der brief mit die letzte mahnung....
Ich habe sie darauf auch angewiesen dass an meinen vornamen nur mit einem n geschrieben wird nicht mal das haben sie geändert,sie haben auch in die letzte mahnung mein vorname falsch geschrieben....
Ich frage mich nur wie solche menschen abend ruhig ins bett gehen können und schlafen wenn sie wissen dass soviele anderen menschen schlaflose nächte haben wiel sie so reingelegt wurden....
Ich weiss nicht was ich machen soll,ich kann abend nicht einschlafen,dass beschäftigt mich so sehr dass ich mich auf ger nichts mehr konzentrieren kann.
Ich habe wirklich hoffnung im das was in Deutsche Handwerks Zeitung vom 31 august....
ich muss warten was kommt und demnächst ein anwalt suchen...
Luciow
ich hab gute Nachricht .Wir haben gestern bekommen "Deutsche Handwerks Zeitung" von IHK Frankfurt (31.August 2012 ) und auf Seite11 steht genau " Betriebe müssen bei Adressbetrug nicht bezahlen".
Peter
chefffe
Garfield
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61310&pos=3&anz=647
Das ist doch klare Aussage von BGH gegen alle Abzockern!
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Die GWE bietet in Ihren momentanen Schreiben, die direkt an unsere Mandanten versendet wurden, einen erneuten Vergleich an.
Demnach sollen die aus Sicht der GWE bestehenden Ansprüche in Höhe von 1.138,12 EUR durch eine Einmalzahlung in Höhe von 375,00 EUR beglichen werden. Um diesen Vergleichswunsch zu untermauern fügt die GWE den Schreiben eine fertigen Entwurf einer Klageschrift bei, der inhaltlich tatsächlich schon über den jeweiligen Namen der Betroffenen und dem angeblich zuständigen Gericht verfügt. Des Weiteren begründet die GWE in dem Entwurf die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen den Parteien über 9 !!! Seiten.
Ähnliches Vorgehen kennen wir auch schon von dem beauftragten Inkassounternehmen (DDI), welches Ihren Schreiben einen Entwurf eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides beigefügt hatte.
Die GWE kündigt in diesem ausführlichen Schreiben an, dass Sie bei Annahme des Vergleichs durch den Betroffenen den schon bestehenden Klageauftrag bei Ihren "Rechtsanwälten" zurücknehme.
Wir sind gespannt wie diejenigen reagieren, die tatsächlich bewusst die Eintragung in dem Branchenbuchverzeichnis der GWE beauftragt haben und nunmehr feststellen müssen, dass Sie diesen Eintrag auch für 375,00 EUR inkl. MwSt. erhalten hätten.
Das Schreiben der GWE sollte aber trotz allem ernstgenommen werden. Ein gerichtliches Verfahren kann ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Sie sollten sich daher über die Risiken, die ein solches Verfahren mitsichbringen kann, bewusst sein.
Oliver Pflaum
dj007
Die effektivste Maßnahme gegen diese Abzocker scheint mir ein Infoschreiben an die jeweilige Bank. Ich habe hier im Fall Volksbank Erft (GWE) und Volksbank Meerbusch (DDI) jeweils innerhalb weniger Werktage ein Antwortschreiben erhalten in dem sie mehr oder weniger konkret die Kündigung des Geschäftsverhältnisses mitteilen.
Zu meinem Erstaunen wurde ich jetzt sogar zu einer Zeugenaussage bei der Kriminalpolizei eingeladen! Gegen den Inhaber des Kontos bei der Volksbank Erft wird nämlich im Rahmen des Geldwäschegesetzes ermittelt! Es handelt sich um dasselbe Konto, welches von der GWE noch Ende Juni als Bankverbindung angegeben wurde. Die Kripo wollte genau wissen, wie der Betrug aus unserer Sicht zustande gekommen ist und hat sich die Schreiben der GWE kopiert.
chefffe
Gruß
chefffe
Losbichler
Worauf ich etwas schmunzeln musste, diesen Brief haben Sie sofort nach dem Telefonat am 10.08.2012 erstellt, was vermutlich auch ein Serienbrief ist und jeder bekommt.
Mein Schreiben das ich am 10.08.2012 geschickt habe, hatten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht, bin gespannt was auf dieses zurück kommt.
Moni77
Kann ich folgenden Text zur antwort schicken?
Hiermit möchte ich den Vertrag der durch arglistige Täuschung entstandenen ist gem. § 123 anfechte. Die Arglistanfechtung kann nach § 124 BGB innerhalb Jahresfrist nach Entdeckung des Irrtums erfolgen. Ferner ist dieser sogenannte „Vertrag“ nach §123 Abs. 1 BGB Sittenwidrig. Urteil des AG Düsseldorf Az.: 35C9172/11 vom 18.11.2011 Und Düsseldorf ist ja lt. GWE Gerichtsstand. (Urteil vom 15. April 2011 • Az. 38 O 148/10 LG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 OLG Düsseldorf Az. I-20 U 100/11). Sie sollten sich einmal die Mühe machen diese Urteile zu lesen.
Auser dem fordere ich die Löschung meiner Daten bei Ihnen gemäß § 35 Abs. II BDSG.
Bitte um antwort, bin total verzweifelt und mit den Nerven am ende...
Ben
ich habe heute Post von der GWE bekommen um meine Daten zu ergänzen. Ich weis nun nicht in welchem Zusammenhang das steht. Ich betreibe auf meinem Hausdach eine Photovoltaikanlage und nebenbei noch eine Homepage. Haben die jetzt meine Daten aus dem Impressum meiner Page ? In den Daten der GWE ist nur mein Name und meine Adresse aufgeführt. Da mich das stutzig machte und ich im Kleingedruckten den €-Preis sah, habe ich im Internet recherchiert.
Nach durcharbeiten der Seite hier nehme ich an, dass ich jetzt erstmal abwarten sollte. Das ist NICHT bezahle ist ja logisch, nur wie soll ich weiter verfahren ?
Anzeige bei der Polizei erstatten und den Sachverhalt einem Anwalt übergeben oder einfach nichts machen ?
Gruß Ben
Uwe
Wozu ein Anwalt? Es ist ja (leider!) nicht verboten, Briefe mit dubiosen Vertragsangeboten zu verschicken. Was ich schlimm finde ist, dass es offensichtlich keine strafrechtliche Möglichkeit gibt, die Welt von solchen Pestbeulen zu befreien. Aber selbst wenn man der GWE die Geschäftsausübung untersagen würde: Die Leute würden 10 Minuten später unter anderem Namen genau so weitermachen.
Gruß Uwe
jürgen
Garfield
Sehr geehrter Herr ...,
in obiger Angelegenheit (ICH/GWE) kann ich Ihnen mitteilen, dass nunmehr der BGH entschieden hat, dass eine versteckte Entgeltklausel überraschenden Charakter hat und deshalb nicht zu einem wirksam abgeschlossenen Vertrag führt (BGH vom 26.07.2012, VII ZR 262/11).
Damit dürfte die Angelegenheit endgültig rechtlich geklärt sein.
Mit freundlichen Grüssen
RA
Losbichler
auch meine liebe Mama, ist auf den Spuck hereingefallen, da Sie dachte es wäre eine Ergänzung für die Gemeinde.
Leider war ich zu der Zeit im Urlaub, da mir dieser Cyperski schon bekannt ist.
Meine Mutter hat ein klein Unternehmen - bzw. ein Zimmer bei uns im Haus in dessen Sie Ihren Beruf noch Hobbymäßig ausübt (Frisör).
Das Einkommen beläuft sich hierbei auf monatlich 200,- € ca.
Ich habe dann bei der Firma angerufen und um Rückruf gebeten, der Rückruf kam sogar.
Eine sehr unhöfliche Dame drohte mir sofort mit Anwalt und Inkassostelle und legte einfach auf.
Sie zeigten keine Einsicht geschweige denn man konnte sich normal mit Ihnen unterhalten.
Nach diesem Telefonat schrieb ich der GWE einen schönen Brief in der ich alles Widerrief was nur geht, welche abzocke und wie unprofessionell Ihre Firma ist.
Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Garfield
Wann hört der Spuk endlich auf?
Ist in NRW alles erlaubt?Viollg
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Nachdem es nunmehr wieder ruhiger in Sachen GWE geworden ist, liegt uns aktuell ein gerichtlicher Mahnbescheid der GWE, vertreten durch Herrn RA Kay Hofheinz, in einer bisher nicht von uns vertreten Angelegenheit vor. Die GWE fordert darin einen Betrag von 369,06 EUR als Hauptforderung sowie als Nebenforderung, Kosten und Zinsen einen Betrag von 203,56 EUR. Als Forderungsgrund wird ein Dienstleistungsvertrag angegeben. Für den Fall eines streitigen Verfahrens wird das AG Düsseldorf als Streitgericht benannt. Soweit ersichtlich hat die GWE im Falle eines Widerspruchs nicht die automatische Abgabe der Streitsache an das Streitgericht beantragt.
Grundsätzlich sollte bei einem Mahnbescheid beachtet werden, dass innerhalb von einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung ein Widerspruch eingelegt werden kann. 14 Tage nach Zustellung, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen, dieser kann nach Erlass sofort vollstreckt werden. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides hat der Antragsgegner 14 Tage die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Dies führt automatisch ins streitige Verfahren. Die Vollstreckung ist allerdings trotz Einspruch möglich. Nach Ablauf der 14 Tage ist der Vollstreckungsbescheid im Normalfall rechtskräftig.
Ein durch das Gericht zugestellter Mahnbescheid ist daher grundsätzlich ernst zu nehmen, da bei einer fehlenden Reaktion des Antragsgegners ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann.
Es sollte bei den Betroffenen jedoch keine Panik ausbrechen, da das Gericht, welches den Mahnbescheid erlässt, die Berechtigung der Forderung nicht prüft. Dies ist ggf. Aufgabe des Streitgerichts. Ob es zu einer solchen Prüfung kommt ist von der jeweiligen Reaktion der Beteiligten abhängig.
Martina
Roy
M. Becker
leider lässt sich die GWE GmbH nicht von weiteren dreisten Maßnahmen abhalten und hat eine neue Anschreiben-Kampagne gestartet.
Vor etwa 4 Wochen gab es eine Welle von Anschreiben an Tupperware-Beraterinnen deutschlandweit, die wir hoffentlich durch gute Vernetzung über diverse Plattformen jedoch weitgehend resonanzfrei halten konnten.
Am 01.08.12 folgte jetzt die 2. Welle mit Erinnerungsschreiben (..." Schreiben ist Ihnen schon am 03.07.2012 per Post zugesandt worden!"), die nun sicher wieder für Unsicherheit sorgen wird.
Ich hoffe, dass wieder alles glimpflich ausgehen und sich keine Kollegin unter Druck zu einer Unterschrift hinreißen lässt.
Eine Kollegin hat mit Einschreiben an die GWE GmbH um die Herausgabe der Datenquelle gebeten, jedoch keine Antwort erhalten.
Wir sind gespannt, wie es weiter geht in dieser Sache.
Viel Glück für alle Menschen, für die diverse Warnungen zu spät kamen!
Marcel
ich bin leider vor 2 1/2 Wochen auch auf diesen Schwindel reingefallen. Jetzt kam die erste Rechnung und damit wurde mir erst klar das ich wohl einen Vertrag mit dieser Fa. eingegangen bin. Nach recherchen im Netz bin ich auf diese Seite gestoßen.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten. Sehe ich das richtig, dass ich zwingend einen Anwalt benötige. Ich müsste den Vertrag nur widerrufen wg. arglistiger Täuschung oder??
Gibt es dafür evtl. einen Musterbrief, nicht das ich irgend etwas vergesse??
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte...
Danke Marcel
Uwe
Tarek
Zahlreiche Unternehmer werden nach wie vor mit Zahlungsaufforderungen der genannten Unternehmen konfrontiert. Sofern noch keine Zahlung geleistet wurde, sollte die Zahlungsaufforderung unter schlichtem Verweis auf das Urteil zurückgewiesen werden.
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
"Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden. "
BGH Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11
Sobald uns das vollständige Urteil vorliegt, werden wir die Einzelheiten dieser Entscheidung wiedergeben.
Es ist jedoch drauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um das von der GWE verwendete Formular handelte !
Killian Hedrich
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)
Hubert
Was der Internet der GWE nun taugt oder nicht ist zunächst eine ganz andere Sache.
Das ist bis dahin rechtlich einwandfrei !!! So funktioniert es in der Wirtschaft täglich tausendfach. Das Formular ist nun aber so aufgebaut, das man halt leicht getäuscht werden kann, jedoch auch nur, wenn der "unaufmerksamer Kunde" es nicht oder nur oberflächlich liest. Die GWE bewegt sich rechtlich grenzwertig in einer Grauzone und reizt Ihre Möglichkeiten aus bis zum letzten. Deswegen wird strafrechtlich auch niemals ein Betrug nachzuweisen sein. Wenn man das fragliche Formular ordentlich liest, steht eigentlich alles drinnen.
So gesehen ist Rechtssprechung auch an Ihren Grenzen und kommt den "unaufmerksamer Kunden" schon "sehr weit entgegen".
Tozan
Wie soll den sonst dieser Kreis drehen?
Hat jemand drüber nachgedacht?
Ich glaub NEIN...
Garfield
Hubert
Ihre Gedanken hören sich ein bissel nach Verschwörungstheorie an.
Hubert
Wolfgang Wojciech
Hubert
jürgen
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 10.07.2012.
Sie nennen sich Deutsche Direkt Inkasso, und treten deutsche Rechtsprechung mit Füßen.
Am 12.11. 2011 habe ich der GWE per Einschreiben mitgeteilt, das ich den „Vertrag“ wegen
arglistiger Täuschung gem. § 123 anfechte. Die Arglistanfechtung kann nach § 124 BGB innerhalb Jahresfrist nach Entdeckung des Irrtums erfolgen. Ferner ist dieser sogenannte „Vertrag“ nach §123 Abs. 1 BGB Sittenwidrig. Urteil des AG Düsseldorf Az.: 35C9172/11 vom 18.11.2011 Und Düsseldorf ist ja lt. GWE Gerichtsstand.( Urteil vom 15. April 2011 • Az. 38 O 148/10 LG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 OLG Düsseldorf Az. I-20 U 100/11). Sie sollten sich einmal die Mühe machen diese Urteile zu lesen.
Dieser Herr Cyperski findet doch immer wieder Leute die er vor seinem Karren spannen kann. Etliche Banken und auch Rechtsanwälte haben schon die Geschäftsbeziehungen abgelehnt, weil sie mit derartigen Machenschaften nicht zu tun haben wollen. Aber Hauptsache es bringt ein paar Euros.
kasi
Bin erst jetzt auf diese Seite gestoßen,obwohl ich schon seit Anfang diesen Jahres mit der GWE kämpfe ! Ich hatte meine"Firma"adresse durchgestrichen mit dem Vermerk, ich habe keine Firma, allerdings mit Stempel u.Unterschrift versehen, also meine Meinung klar definiert!!!
Die 1.Rechnung erhielt ich erst nach 2 Wo,also keine Zeit mehr zur Kündigung! Dann ging der Briefwechsel weiter, wie bei vielen "Opfern" auch, mehrere letzte Zahlungaufforderungen immer mit den berühmten 2 für die GWE wohl erfolgreichen Gerichtsurteilen von Landesgerichten. Ich schickte postwendend das Urteil vom Oberlandesgericht zurück......es nützt nichts, der Briefterror geht weiter ! Ich habe jetzt auch das bekannte Schreiben der Deutschen Direkt Inkasso erhalten mit allen bereits beschriebenen Drohungen....habt ihr bemerkt, dass diese Inkassofirma auf ihrer Webseite für die GWE wirbt ?
Man muss wirklich auf ein gerichtliches Mahnverfahren warten bis hin zum Gerichtsvollzieher....beim Überfliegen der vielen Einträge bitte auch von meiner Seite nochmals:
1.gibt es nun schon eine Sammelklage?
2.wer hat Erfahrung mit gerichtl.Mahnverfahren-Gerichtsvollzieher-Gerichtsverhandlungenß ( falls dies jemals soweit gekommen ist...)
3. gibt es jemanden, bei dem der Briefverkehr endete und auch die Zahlungsaufforderung für das 2.Jahr?
Dankethe
Hubert
Erst wenn wider Erwarten ein amtliches Schreiben vom Amtsgericht mit einem rosa Blättchen in der Anlage kommen sollte, muss zwingend innerhalb einer Frist von 14 Tagen gehandelt werden. Auf jedem Fall muss in dem Formular des Amtsgerichts der Forderung widersprochen werden. Das hat zur Folge, das diese Sache automatisch bei Gericht landet.
Denn sonst hätte die GWE einen rechtskräftigen Titel, mit dem die in dein gesamtes Vermögen (ohne Verhandlung) vollstrecken können.
kasi
Bis vor`s Gericht sich die "Gangster" doch aber schon gekommen, denn sie winken ja mit den 2 Urteilen....
Hubert
Nach Ablauf der gesetzten Frist kommt ein zweites Schreiben auch mit erheblichen Drohpotential. Das neue, mit dem Schreiben kommt ein bereits ausgefüllter gerichtlicher Mahnbescheid mit. Nur ist ein krampfhafter Versuch das Opfer zur Zahlung zu bewegen. Dieser Mahnbescheid in Papierfom ist für Anwälte u. Inkassobüros überhaupt nicht zugelassen, da für die die elektronische Form vorgeschrieben ist, (§ 690 Absatz 3 Satz 2 ZPO).
All das oben beschriebene ist bis jetzt einfach nur lächerlich, weil von all den angedrohten Maßnahmen nicht eine einzige durchsetzbar ist, solange die GWE keinen "rechtskräftigen Titel" besitzt. Und dafür müssen die Ihre Opfer zunächst vor Gericht zerren. Merkwürdigerweise scheuen diese Gangster sich aber gerade davor - Ist die jüngste obergerichtliche Rechtssprechung vielleicht daran Schuld ?? Denn danach sieht es für die GWE gar nicht so rosig aus.
Afrikabaum
Es ist erstaunlich, wie unverfroren die Gesellschaft weiter vorgeht, und dass sich Juristen (ausgebildet als Pfleger des Rechts) erniedrigen, dort tätig zu sein.
Garfield
Hubert
Tyson33
habe heute auch ein Rechnung von der GWE bekommen, in der regel kann ich so einen (''Vertrag'' wie bei Handyvetrag) innerhalb 14Tagen kündigen oder??
MfG Tyson33
Hubert
Garfield
Die Luft für die Gewerbeauskunft-Zentrale wird zunehmend dünn in Düsseldorf: Erneut sieht das Amtsgericht Düsseldorf (35 C 9172/11) nicht nur die Anfechtbarkeit wegen Täuschung nach §123 BGB, sondern darüber hinaus auch noch eine Sittenwidrigkeit!
prela
Können wir uns das irgendwie zu nutze machen um die Los zu werden?
Kennt sich da jemand aus?
Bin für jede hilfe Dankbar.
Rechtsanwalt Frank Weiß
http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/rechtsanwalt-kay-hofheinz.html
Maggi
Hubert
Die GWE ist sehr anpassungsfähig und macht natürlich munter weiter - so eine Geldquelle, auf Kosten "unaufmerksamer Kunden", lässt man nicht einfach versiegen. Hier geht es um Millionen Euros.
Alex
also die "Firma" macht auf jeden Fall munter weiter, habe heute das zweite Angebotsschreiben bekommen mit Hinweis "ist am 23.05. schon mal versendet worden". Diese Leute lassen sich anscheinen von Gerichtsurteilen nicht das Geschäft vermiesen. Scheint sehr einträglich zu sein. Hier wird mit sehr wenig Aufwand ein Vermögen gemacht.
Einfach unglaublich!
Was mir auf der Internetseite aufgefallen ist dass kein Impressum angegeben ist. Kontakt nur über eMail Anfrage. Keine Firmenadresse oder Telefonnummer angegeben. Ist das Rechtens?
Danke für die Info's hier, das ganze sah nämlich sehr nach einer Amtsanfrage aus, bin froh nicht darauf reingefallen zu sein.
Liebe Grüße, Alex
prela
das es kein Impressum gibt - stimmt nicht.
Siehe: http://www.gewerbeauskunft-zentrale.de/impressum.html
Die sind so proffesionell - die vermasseln sich die Tour sicher nicht durch so offensichtliche Fehler.
LG
Garfield
Garfield
Garfield
Garfield
Der Schwabe
so wie ich in der Sache nun wahrnehmen konnte, gibt es hierzu bereits ein Gerichtsurteil des Düsseldorfer Landgerichtes, welches dem Urteil des Amtsgerichtes entsprach, dass den Versand dieser Art des Formulars schon bereits im Juli 2011 verboten hat ! Somit gilt es zu prüfen, ob einen das gleiche Formular zugesandt wurde. Insgesamt helfen die bereits vorliegenden Urteile der Gerichte Düsseldorfs bestimmt weiter.
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Garfield
ein Mahnbescheid wird niemals kommen.
Und nochwas: In nunmehr 22 Fällen hat die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformations GmbH) in 21 Verfahren vor dem Amtsgreicht Düsseldorf auf Geld verzichtet, jeweils mindestens auf 1.138,12 € - das entspricht jeweils zwei angeblichen Jahresbeiträgen - und zwar "aus rein prozessökonomischen Erwägungen". Zusammen macht das inzwischen über 25.000 € aus, die ihre "Kunden" nicht zahlen müssen.
Linda
Auf Anraten unseres Anwaltes sitzen wir die Sache nun erstmal aus, d.h., keine Reaktion bis zu einem eventellen Mahnbescheid. Mal sehen, was draus wird. Ich hab ja gute Nerven.
Garfield
Meggy
Keine Unterschrift, kein Absender. Hat vielleicht keinen RA mehr zur Hand. Schreibt nur, das die Sache beim Rechtsanwalt zur Überwachung liegt. Die Bank ist die VB in Erft eG. Kto. 2300021010, BLZ. 37069252, GWE GmbH
Bitte laßt diese Bankverbindung auch sperren!! Ich vertraue auf euch.
Das scheint unsere Chance zu sein, diesem Menschen wenigstens etwas entgegenzusetzen.
Gruß Meggy
Garfield
Also Leute, wenn ihr wieder Rechnung bekommt, einfach dort anrufen. Hier die Nr. 02234 - 38340 direkter Kontakt.
prela
wie keine Unterschrift und kein Absender?
Also ich hab ja auch die letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung bekommen, diese war ganz normal mit dem Briefkopf versehen nur eben auf weißem Papier und nicht wie sonst auf Ökopapier.
Vielleicht haben Sie bei dir nur versehentlich vergessen das Briefpapier einzulegen oder so.
Unterschrieben ist unser Brief auch nicht hat halt nicht mehr drauf gepasst.
LG
Ulrike
bereits im Mai ging mir ein Schreiben zu, das zunächst "amtlich" aussah. Allerdings machte ich mir die Mühe und habe das "Kleingedruckte", das zusätzlich noch kaum lesbar hell gedruckt war, durchgelesen und für den Müllereimer aussortiert.
Letzte Woche bekam ich wieder ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich bereits im Mai angeschrieben worden sei und nun doch bitte endlich das Formular zurückfaxen soll.
Also macht dieser Mensch einfach weiter und nichts passiert.
Also aufgepasst, es gehen immer noch neue Briefe raus.
Grüße
Ulrike
prela
Wir haben auf jeden Fall geschreiben das wir weder die Rechnung noch den Vergleichsbetrag bezahlen werden.
ACHTUNG - diese letzt außergerichtliche Mahnung kam dieses Mal zum ersten Mal auf normalem weißen Papier, nicht auf dem Ökopapier wie sonst immer!
Mal sehen was jetzt passiert - obs wieder von vorne los geht wie bei der ersten Rechnung so das wir wieder Briefe von der Direktinkasso bekommen oder ob sie endlich aufgeben.
mindfulangie
prela
also mein Chef hat das auch unterschrieben in 2011.
Wir bekommen auch immer fleißig post von der GWE oder der DDI Inkasso. Wir haben auch schon die 2 Rechnung bekommen und die Mahnung dazu.
Heute ging dann ein Schreiben ein im dem erklärt wird, was inzwischen alles für Kosten aufgelaufen sind - 1.400 €. Danach wird gedroht das weitere Zahlungsverzögerungen, weitere erhebliche Kosten bringen. Das Urteil von irgendeinem Gericht wird nochmal in Erinnerung gebracht.
Und zu guter letzt wird uns ein Vergleichsbetrag in Höhe von 500 € vorgeschlagen. Wenn wir das bezahlen werden alle Forderungen fallen gelassen und man bleibt für die volle Vertragslaufzeit im Portal eingetragen!
EINFACH LÄCHERLICH das ganze!
Naja wir warten ab wie lange die noch den Atem haben. Auf jeden Fall antworten wir immer auf jedes Schreiben.
Zur Zeit ist eine Volksbank Erft eG angegeben - vielleicht schick ich da auch mal eine E-Mail hin. Ist eine super Idee.
Wünsch allen ein langes durchhaltevermögen, bezahlt auf keinen Fall.
LG
Leo
Erst wird er mit den Worten "Ich persönlich halte es für Betrug" zitiert und erklärt anschließend, den Spieß mit gleichen Mitteln umgedreht zu haben.
Ich bin zwar nur Laie, aber wäre dann das kein Betrug??????
Kindergarten
machen wir es doch alle so wie dieser trickreiche Anwalt aus Dortmund.
Siehe Artikel in den Ruhr-Nachrichten unter http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Abo-Falle-Dortmunder-Anwalts-Kanzlei-dreht-den-Spiess-um;art930,1663060
Boris Schmitz
Danke und liebe Grüße
Boris Schmitz
happy3
Garfield
DAS KONTO VON DER GWE WURDE VON DER BRÜHLER BANK GELÖSCHT/GEKÜNDIGT.
Die wollten diese Art vom Geschäfte nicht zu tun haben.
Garfield
heute habe ich die Rechnung für das zweite Jahr erhalten, obwohl ich bis jetzt noch nichts gezahlt habe.
Ich denke jetzt fängt alles von vorne an, damit machen die sich doch lächerlich die erste Rechnung ist noch offen, eine Anzeige von meiner Seite läuf (worauf noch nicht reagiert wurde) und die schicken eine zweite Rechnung na ja, bin mal gespannt was jetzt passiert???
Mit der Kündigung habe ich dann wohl bis November Zeit....denke ich wenigstens.
Petra S
Ist nach dem Rechnung für 2.Jahre wieder was von denen? Eine neue Bedrohung oder kam nichts mehr?
Garfield
Due sind doch showas bescheuert. Bankverbindung, Brühlerbank.
Telefoniert am Montag die Brühlerbank und will gern wissen, warum sie die Betrüger unterstützen.
Letzter Satz auf dem Rechnung, wieder mal Bedrohung und Erpressung. So behandelt man nicht mit dem Kunden, es sei denn, man ist ein Betrüger, wobei die auch sind.
Wer hier auch Rechnugen für weiteres Jahr erhalten haben, bitte hier berichten, vor allem, was danach wieder kommt.
Nach dem Motto, dass ganze nochmal von vorn?
Garfield
Sehr geeherte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.
Laut der Whois-Abfrage bei der Denic, unter www.denic.de, wird diese Domain nicht bei 1&1 gehostet. Dieses können Sie gerne selber prüfen.
Wir freuen uns, wenn wir Ihre Frage umfassend beantworten konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Garfield
Schulze
Schreiben vom 12.04.2012.
(Schreiben ist Ihnen schon am 16.03.2012 per Post zugesandt worden!)
Man sollte denen die Hände abhacken!
Hubert
http://en.wikipopia.org/gewerbeauskunft-zentrale.de
Das könnte ähnlich funktionieren, wie bei den Banken - "wir kündigen Ihnen die Freundschaft". Immerhin hat die GWE numehr drei Banken verschlissen / gewechselt, seit dem ich mich mit den Gangstern beschäftige. Die Banken haben kein Interesse wegen ein paar Euro Kontoführungsgebühren mit dubiosen Firmen zusammnen zu arbeiten. Die aktuelle Bank - die Brühler Bank habe ich auch wieder angeschrieben und über das Geschäftsmodell Ihres Kunden GWE informiert.
Die Kontaktdaten der Bank findet Ihr in dem Beitrag "die Schwäbin" vom 15.4.12.
Hubert
Innerhalb einer Woche ist die GWE um 3.360 Stellen abgerutscht. Siehe auch meine Beiträge vom 17.4.12.
invisible knight
Wie bei allen Maßnahmen gegen die GWE sollten sich möglichst viele Geschädigte beschweren um den Druck auf die Bande zu erhöhen.
Hubert
TV Office Management GmbH
Am Trutzenberg 21
50676 Köln
E-Mail: info(at)gewerbeadressen24.de
Registergericht: AG Köln
HRB 71721
Ust.-Ident Nr.: DE275416403
Unter dem Impressum findet man seit kurzem den Geschäftsführer nicht mehr. Dieser ist unser allseits beliebter Geschäftsführer der Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Sebastian Cyperski.
Die Gangster wollen nicht nur uns abzocken, die handeln auch noch mit unseren Adressen - schlappe 3000 € für 1000 Adressen.
Rechtlich müssten dort alle Pflichtangaben nach dem TDG aufgeführt sein, so auch der Geschäftsführer. Der ist jedoch seit geraumer Zeit dort verschwunden. Dies ist doch sicher ein Fall für eine Abmahnung.
meggy
Heute haben wir gleich 2 identische Rechnungen, gleichen Datums, in zwei verschiedenen Briefumschlägen mit zwei verschiedenen Rechnungsnummern für das folge Jahr - 2012-2013 erhalten.
Welche soll ich denn nun bezahlen??? Natürlich werde ich nichts dergleichen tuen, habe den Fehler ja bereits schon einmal gemacht.Dessen Buchführung möchte ich einmal sehen, oder lieber nicht.
Unter der Rechnung steht der aufmunternde Satz:
Beachten Sie, daß nach Ablauf der Zahlungsfrist, 28.04.12, die zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist und erhebliche Kosten für Sie verursacht.
Dient dieser Satz auch zu sozial-adäquatem Verhalten? Er entspricht doch einfach einer Lüge und somit der Unwahrheit. Oder? Für mich ist das eine Drohung!, der jeder Grundlage fehlt. Frankiert waren die Zusendungen übrigens mit 0,55 Euro.
Bezahlen werden wir nie wieder, die Zeit arbeitet auch für uns, da wir immer mehr Infos sammeln können und somit immer schlauer und gewappneter werden.
Gruß Meggy
Nodric
als Betreiber einer Kindertagesstätte sind wir auch auf die Irreführung reingefallen. Warum meldet man sowas nicht mal bei Fernsehen an. Zum Beispiel bei der Sendung Akte 2012. Durch den Druck der Medien wird doch bestimmt was passieren oder?
Gruß
Nodric
G.A. Herrmann
Das gipfelte im Januar 2012 , als die DDI - Deutsche Direkt Inkasso GmbH Köln, GF Nadine Pistorius die Forderungen der GWE an uns weiter gab.
Wir bezahlten nicht und teiltender DDI mit, wegen dieser Einschüchterungen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den GF Cyperski zu stellen.Es folgte eine sehr massive Mahnung der DDI Ende Januar 2012.
Glücklicherweise kam dann das Urteil des OLG im Februar und die DDI gab Ruhe.
Leider hatte aber auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am 12.2.12 unsere Strafanzeige wegen Nötigung abgewiesen. Im Schreiben stand u.a.:
"Für die dem Beschuldigten vorgeworfene Nötigung fehlt es an der Drohung mit einem empfindlichen Übel. Denn bei dem Hinweis auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Beitreibung des Betrages und die damit unter Umständen verbundenen Folgen handelt es sích um ein sozial-adäquates Verhalten zur Klärung von Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich, welches in einem Rechtsstaat vom Bürger hingenommen werden muss, so dass damit
kein empfindliches Übel i.S. § 240 StGB liegt."
Die GWE kann offenbar in unserem Rechtsstaat diese Abzocke weiter betreiben.
Gestern startete die GWE nun die 2. ("letzte außergerichtliche Aufforderung") zur Zahlung von 569,06€ für das "2. Vertragsjahr 2012". Wieder mit den üblichen Kopien der Urteile aus Köln und Düsseldorf, die sich jeder auf der Homepage der DDI www:deutsche-direkt-inkasso.de als PDF ansehen kann.
Das Schreiben war datiert am Freitag, 13.4 mit der letztmaligen Aufforderung bis zum 20.4.2012 den Betrag zu zahlen.
Cyperskis Masche ist offebar " man kann es immer wieder versuchen, es gibt immer Jemand, der die Nerven verliert oder nur seine Ruhe haben will." Das bringt offenbar trotzdem viel Geld.
Das Schreiben war mit 33 Cent FRANKIT frei gemacht. Das bedeutet, dass die GWE Infobriefe mit 25 bis 35 Cent verschickt, was lt. Vorschrift der Post nur für Massensendungen mit ca. 4000 Sendungen pro Kiste gilt.
Es kann jedem Betroffenen nur geraten werden, standhaft zu bleiben und sich zu wehren.
Letztes Jahr hat jemand in diesem Forum empfohlen, die Bank der GWE über das Treiben des Hr.Cyperski zu informieren. Das wirkt offenbar gut, denn nach der Volksbank Köln-Nord in 2011 bezog sich die GWE im Februar 2012 auf die Vietin-Bank Frankfurt. Jetzt ist die Brühler Bank eG als Bankverbindung genannt.
Ich habe mir die Mühe gemacht, so wie oben von der "Schwäbin" empfohlen, diese Bank zum "Geschäftsmodell" der GWE zu informieren, mit dem Hinweis, dass die DSW ja mittlererweile das Verbot des GWE-Formulars erreichte.
Kleine Nadelstiche, aber was kann man sonst noch wirksam gegen diese Abzocker tun?
Hubert
Dies im Hinblick des von der GWE mitgelieferten Urteils des AG Düsseldorf. 40 C 8543/11, auf das sich die GWE so gerne beruft. Hier wurde ausgeführt:
„Auch eine Sittenwidrigkeit ist nicht ausreichend dargelegt. Hierfür hätte der Beklagte vortragen müssen, welche Kosten für vergleichbare Dienstleistungen verlangt würden und warum die Forderung der Klägerin (GWE) überhöht ist. Ein Missverhältnis ist nicht dargelegt.“
Heißt das Opfer hatte versucht mit Sittenwidrigkeit zu argumentieren, dedoch keine Zahlen geliefert.
Bei einer Berechnung hinsichtlich des Bekanntheitsgrades, wie bereits von mir ausgeführt, liegt das (Miß) Verhältnis nach Internetranking 1:84 zwischen Gelbe Seiten und GWE. Mithin dürfte der Eintrag bei der GWE jährlich lediglich 2,74 € kosten, wenn man einen kostenpflichtigen Eintrag in den Gelben Seiten von 230,00 € zugrunde legt.
Bei einer Berechnung hinsichtlich der Anzahl der Gewerbeeinträge zwischen den Gelben Seiten, mit dem Anspruch einer gewissen Vollständigkeit von 4 Millionen Einträgen und der GWE mit ca. 10.000 Einträgen, beträgt das Verhältnis 1:400. Mithin dürfte der jährlich Eintrag bei der GWE nur ca. 0,58 € kosten, legt man einen kostenpflichtigen Eintrag in den Gelben Seiten von 230,00 € zugrunde.
Vollkommen unberücksichtigt ist meinen Berechnungen, der erheblich größere und umfangreichere Service, also in allen Medien (Buch, Internet, CD-ROM, Auskunftsdienste etc.) und nicht der Eintrag in einem Nutzlosregister in einer "selbstgebastelten primitiven Homepage" der GWE. Die Suchfunktion ist unterstes Niveau. Andererseits kann nur das gefunden werden, was auch eingetragen ist.
Ich hoffe, ich habe in der Schule schön aufgepasst und mir ist kein Rechenfehler unterlaufen. Ist ja auch nur mal so eine theoretische Berechnung hinsichtlich Wucher und Sittenwidrigkeit.
Vielleicht sind diese Argumente dem einen oder anderen gegen die GWE hilfreich.
Hubert
Ein kostenfreier Standardeintrag, wie vorher beschrieben, ist bei gelbe Seiten eben Standard. Hinsichtlich des Formulars der GWE, ist in dem berüchtigten Formular" auch die Rede von einem irreführenden „Basiseintrag“. Wir haben nichts ergänzt, mithin ein Basiseintrag, dennoch kam die allseits bekannte Rechnung in Höhe von 569,06 €.
Erst vorige Woche (10.04.12) kam wieder ein ausführliches Schreiben der GWE, mit dem Hinweis das es sich bei dem Urteil des OLG Düsseldorf lediglich um ein wettbewerbsrechtliches Urteil handelt, welches keinerlei „unmittelbaren Auswirkungen“ mit Ihren Kunden hat, da wir mit Ihnen nicht im Wettbewerb stehen. „Die geschlossenen Verträge sind und bleiben also wirksam“. Und dann die „letzmalige außergerichtliche Aufforderung“ doch nun endlich zu bezahlen. Von den allerletzten Mahnungen haben wir nunmehr fünf. Es drängt sich die Frage bei uns auf, warum klagen die nicht einfach - bei Ihrem Gerichtsstand Düsseldorf.
WIR BEZAHLEN NICHT.
Hubert
Zu überprüfen unter http://en.wikipopia.org/gewerbeauskunft-zentrale.de
Das Branchenverzeichnis Gelbe Seiten beinhaltet Kontaktinformationen über Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Angegeben werden hierbei Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Internetadresse und gegebenenfalls noch weitere Informationen zum jeweiligen Interessenten. Die Anordnung erfolgt nach Branchen. Ein Branchenbuch sollte eine gewisse Vollständigkeit aufweisen - in Deutschland ca. 4 Millionen Unternehmenseinträge.
Gewerbetreibende können einen Standardeintrag in allen Medien (Buch, Internet, CD-ROM, Auskunftsdienste etc.) kostenlos erhalten, Der kostenfreie Standardeintrag umfasst Grundangaben wie Name, Namenszusätz, akademische Grade, Titel oder Geschäftsbezeichnung , Anschrift, Telefon-, Telefax- und gegebenenfalls Mobilfunknummer.
Nur zusätzliche Angaben wie Öffnungszeiten, Homepage- und/oder E-Mail-Adressen oder besondere Hervorhebungen können gegen Bezahlung beim jeweiligen Gelbe Seiten-Verlag bestellt werden. Sonderwünsche als 3 Zeiler kosten bei Gelbe Seiten 230 Euro Brutto.
Bei dem Bekanntheisgrad der Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind die Kosten geradezu Wucher. Nach dem Kriterium Bekanntheit im Verhältniss müsste ein Inserat bei Gelbe Seiten 19.224 € kosten, weil 84 mal bekannter.
Die Schwäbin
ich habe zum wiederholten Male ein Drohschreiben der Abzockzentrale bekommen. Interessant ist, dass sich deren Bankverbindung offensichtlich wieder geändert hat. Sie lautet mit Stand 30.03.2012:
Brühler Bank
BLZ 37069991
Kto.Nr. 703531016.
Ich habe hier mal die Erreichbarkeiten für diejenigen, die die Bank über ihren Kunden und deren "Geschäftsmodell" informieren wollen...
Brühler Bank eG
Tiergartenstraße 1-7
50321 Brühl
Telefon 02232/7074-0
Fax 02232/7074-44
E-Mail info@bruehlerbank.de
Grüße aus dem Remstal
Der Schwabe
habe ebenso GWE Probleme. Bin auch aus dem Remstal und wollte mal Informationen austauschen, was wer wie hiergegen unternimmt mit welchem Erfolg ?
Würde mich über eine Mail freuen. Vielleicht kann man mal telefonieren .
Grüße und Danke
Hubert
Hier findet man auch alle relevanten Angaben zu dem Gangsterverein und wie man sich verhalten sollte. Auf jedem Fall nicht bezahlen und abwarten was passiert -in der Regel passiert gar nichts außer Drohgebärden.
Nur für den Fall, das ein amtliches Formular vom Amtsgericht zugestellt werden sollte, muss man handeln. Hier muss man auf dem beiliegenden rosa Blättchen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Sollte der Widerspruch nicht erfolgen hätten die Gangster einen Titel gegen den Betroffenen und könnten vollstrecken.
Wer hier rechtlich nicht so bewandert ist, sollte sich jetzt (aber erst jetzt)an einen Anwalt wenden und dessen Hilfe unter Hinweis auf die Urteile des LG und OLG Düsseldorf in Anspruch nehmen.
Dem DSW kann man (und sollte man) seinen Fall schildern und den gesamten Schriftverkehr von der GWE per Fax zusenden. Die warten auf Informationen von den Betroffenen.
Das falscheste ist jedoch, wie allerorts zu lesen, gar nichts zu tun und einfach abzuwarten. Viele Ratschläge gehen in die Richtung gar nicht zu reagieren. Damit schießt man sich ganz sicher ein Eigentor. Das Gesetz schreibt bei einem Irrtum (119 BGB) oder arglistiger Täuschung (123 BGB) vor, unverzüglich zu reagieren und den Vertrag anzufechten. Unterbleibt eine solche Anfechtung (am besten Einschreiben) hat man im streitigen Verfahren „schlechte Karten“.
Rudolf Wittenzellner
Bin auch auf diese Abzockfalle hereingefallen , Wie kann ich mich gegen die GWE wehren trotz Urteil des OLG Düsseldorf ? Muss ich bezahlen ?
Wer kann mir weiterhelfen ? Wie soll ich vorgehen ?
Volkmar Handke
leider kann ich nicht die pdf-Datei unter dem UPDATE vom 13.04.2012 öffnen. Mich hätte schon das Urteil des
OLG Düsseldorf v. 14.02.2012 interessiert.
In der Hoffnung,es spricht für uns Gelackmeierte, bedanke ich mich nochmals für
Ihre bisherige Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Handke
Alexander Schug
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Garfield
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der GWE Wirtschaftsinformations GmbH - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - in letzter Instanz verboten, die bisher genutzten Vertragsformulare weiter zu versenden. Damit bestätigte das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz das am 15.04.2011 ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
ICH DENKE, DAS IST DOCH JETZT EIN KLARES URTEIL
Garfield
Warum hören die Betrüger nicht auf? Was ist in Deutschland nur los?
tlalok
Haben aber heute über die Kanzlei eine negative Feststellungsklage eingereicht.
Das ist zwar nicht risikolos, aber laut unserem Rechtsanwalt wurde alle Klagen
gegen die GWE dahingehend "gewonnen", weil die GWE kurz vor Prozessbeginn den vermeidlichen Vertrag zurückgezogen und alle Anwaltsgebgühren übernommen hat.
Es ist wie bei Kakalaken: wenn man sie ins Licht zieht, verkriechen sie sich unter dem nächsten Stein.
Egal was ihr macht, zahlen ist die schlechterste aller Lösungen. Laß euch beraten und geht in die Offensive sonst werdet ihr lange von der GWE und deren Kumpanen (DDInkasso) beläßtigt.
Chiquita
Allerdings zunächst erstmal nur die Aufforderung den Wisch zu unterschreiben und zurückzusenden.
Irgendwie kam mir das alles merkwürdig vor. GWE? Nie gehört.
Also schaute ich mal im Internet nach und prompt, ich hatte mich nicht getäuscht.
Danke für eure Kommentare, die andere vor dieser kriminellen Abzocke schützt!
Allen Betroffenen wünsche ich, daß sie aus der Nummer heile rauskommen und keinen finanziellen Schaden erleiden!
Sissi
Garfield
Landgericht Ellwangen erlässt Versäumnisurteil gegen Betreiber des Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Crailsheim, der am 3. November 2011 von der GWE-Wirtschaftinformations GmbH ein Schreiben erhalten hatte. Das Schreiben war ein so genanntes "Eintragungsangebot" für die Internetdatenbank www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Bei flüchtigem Lesen des Schreibens kann der Eindruck entstehen, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt.
Unterlassungsanspruch
Der Kläger berief sich zur Begründung seines Unterlassungsanspruches auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog. Das Zusenden von derartigen Eintragungsangeboten stelle einen Eingriff in das Recht am Unternehmen sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Das Gericht gab dem Kläger Recht und entschied:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger Angebote zum Abschluss von Verträgen zur Eintragung seiner Betriebe in Internetdatenbanken zu übersenden oder übersenden zu lassen, soweit die Beklagte hierzu nicht ausdrücklich vom Kläger aufgefordert wird oder wurde.
2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern, angedroht.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Versäumnisurteil
Das Urteil erging als Versäumnisurteil. Die GWE Wirtschaftinformations GmbH war zu dem mündlichen Verhandlungstermin am 17.01.2012 nicht erschienen. Das Gericht legte den Streitwert der Klage auf 6.000,- Euro fest.
Quell: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ellwangen_4-O-26211_Gewerbeauskunft-Zentrale-darf-Rechtsanwaltskanzlei-keine-Eintragungsangebote-mehr-schicken.n13259.htm
DIE GWE IST WOHL NIE PERSÖNLICH ANWESEND - IST DOCH SEHR EIGENARTIG, ODER?
Garfield
GESCHWEIGE LESEN. SOWEIT ICH WEISS, LOHNT NICHT MAL ZU KÜNDIGEN,
WIRD ALLES IGNORIERT.
Hallo zusammen,
heute habe ich die Rechnung für das zweite Jahr erhalten, obwohl ich bis jetzt noch nichts gezahlt habe.
Ich denke jetzt fängt alles von vorne an, damit machen die sich doch lächerlich die erste Rechnung ist noch offen, eine Anzeige von meiner Seite läuf (worauf noch nicht reagiert wurde) und die schicken eine zweite Rechnung na ja, bin mal gespannt was jetzt passiert???
Mit der Kündigung habe ich dann wohl bis November Zeit....denke ich wenigstens.
Petra S
petra s
heute habe ich die Rechnung für das zweite Jahr erhalten, obwohl ich bis jetzt noch nichts gezahlt habe.
Ich denke jetzt fängt alles von vorne an, damit machen die sich doch lächerlich die erste Rechnung ist noch offen, eine Anzeige von meiner Seite läuf (worauf noch nicht reagiert wurde) und die schicken eine zweite Rechnung na ja, bin mal gespannt was jetzt passiert???
Mit der Kündigung habe ich dann wohl bis November Zeit....denke ich wenigstens.
Petra S
Die Schwäbin
geht mal auf die Seite
[url] http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php[/url]
Das ist die Rechtssprechungsdatenbank der Justiz NRW in denen die Entscheidungen der dortigen Gerichte in Volltext abrufbar sind.
Gebt das OLG Düsseldorf und das Aktenzeichen I-20 U 100/11 in die Suchmaske ein und ihr bekommt den Volltext der Entscheidung gegen die Abzockzentrale.
Grüße aus dem Remstal
Hubert
Das hat die GWE jedoch schon nach dem Urteil des Landgerichts geändert und jährliche Kosten in das Formular in den Fließtext eingearbeitet. Das war ungefähr zum Jahreswechsel 2011 / 2012. Die Abzocker machen einfach weiter. Das große Geld ist zu verlockend. Gier frisst Hirn. Theoretisch ist das nur alte Formular untersagt worden und somit rechtskräftig, doch die GWE ist sehr „anpassungsfähig“.
Alle die das alte Formular unterzeichnet haben (monatl. Kosten aufgeführt), haben vermutlich gute Chancen in Anlehnung des Urteils OLG Düsseldorf vom 14.2.2012 aus dieser Nummer rauszukommen. Für die abgeänderten Formulare mit Jahrespreisen, geht vermutlich der ganze Spuk von neuem los.
Das falscheste ist jedoch, wie allerorts zu lesen, gar nichts zu tun und einfach abzuwarten. Viele Ratschläge gehen in die Richtung gar nicht zu reagieren. Damit schießt man sich ganz sicher ein Eigentor. Das Gesetz schreibt bei einem Irrtum (119 BGB) oder arglistiger Täuschung (123 BGB) vor, unverzüglich zu reagieren und den Vertrag anzufechten. Unterbleibt eine solche Anfechtung (am besten Einschreiben) hat man im streitigen Verfahren „schlechte Karten“.
aidone
meggy
Mag schon sein, dass ich einige Leute verunsichert habe, aber auch diese Seite sollte beleuchtet und bedacht werden.
Auch bei uns war es so, wie mit deinem Bekannten, aber just, als alle Termine verstrichen waren, kam die GWE wieder mit einer Aufforderung um die Ecke.
Wir haben jetzt noch ein drittes Jahr an der Backe.
Zahlen werden wir natürlich nicht mehr. Auch wir werden die Sache aussitzen, weil wir jetzt wissen, was wir vor einem 1/2 Jahr noch nicht wussten. Dieses Forum ist wirklich hilfreich und sehr informativ. Danke dafür an Alle mitwirkenden. Unser Anwalt versucht gerade die bereits gezahlte Summe wieder zurückzuholen, bis jetzt von keinem Erfolg gekrönt. Aber unsere Devise lautet jetzt aussitzen bis zum bitteren Ende.Im April wird mit sicherheit die Rechnung für das zweite Jahr ins Haus flattern und dann geht der ganze Spuk wieder von vorne los.Aber dieses Mal bleiben wir taff und zahlen nicht. Ich schreibe diese Zeilen, um den Leuten, die ich verunsichert habe wieder Mut zu machen. Sorry, war mir nicht bewusst, das ich so eine Reaktion ausgelöst habe. Eine Anmerkung an M. Bauer, kannst du die GWE nicht verklagen? Soviel mir bekannt ist, wurde sie bei einer Wiederholung mit bis zu 250.000€ Strafe belegt. Kennt sich da jemand aus, wie das geht?
Liebe Grüße an Alle.
M. Bauer
Ich hätte nun gute Lust hiergegen etwas zu unternehmen, da ich 2010 und 2011 bereits bezahlt hatte nachdem ich einen Mahnbescheid bekam.
Danach wurden meine Daten angeblich gelöscht. Und heute erhalte ich genau das selbe Schreiben wie schon 2010, in welchem ich meine Angeben überprüfen soll und nach Unterschrift zurückfaxen.
Das ist ja nun langsam der Höhepunkt an Unverschämtheit.
inka
ich kann Euren Ärger nachvollziehen, dass die GWE einfach so weiter macht. Trotzdem solltet Ihr nicht verzagen, sondern Nerven zeigen! Was "RA" und auch "invisible knight" hier schreiben ist genau der Handlungsfaden, an dem Ihr festhalten müsst. Habe mit verschiedenen Juristen von Berufskammern gesprochen, ebenso mit Anwälten,alle sagen: Erst wenn ein amtliches Schreiben eines Gerichtes im Kasten liegt, lohnt es sich dagegen mit einem Anwalt vorzugehen. Mittlerweile ist die GWE so republikbekannt, dass man sich schon wundern muss, dass ein solcher "Marktstörer" weiter werkeln kann, denn rein wirtschaftlich gesehen ist da schon ein großer Schaden entstanden. Wäre doch besser alle, die bislang gezahlt haben, würden das Geld in sinnvolle Projekte investieren, oder?
Übrigens, ist nicht nur für "Garfield" die folgende Webseite interessant:
www.gewerbeadressen 24.de.
Hier verkauft C unsere Daten zu horrenten Preisen. Das sollte doch einige staatliche Stellen aufhorchen lassen. Ich werde die Staatsanwaltschaft informieren.
Noch eine kritische Anmerkung an Meggy: Du hast hier einige sehr verunsichert, das war nicht sonderlich hilfreich. Für alle, denen noch mulmig ist, hilft das vielleicht weiter: Ein Bekannter von mir ist ebenfalls im Stress auf die GWE reingefallen. Nach der Rechnung hat er gar nicht mehr reagiert. Ein Jahr lang kriegte er Schreiben bis zum Sommer letzten Jahres. Er hat sich einfach nicht gerührt und die GWE schickt seit über einem halben Jahr auch nichts mehr.
Vielleicht steckt Ihr die nächsten "Mahnungen" einfach wieder in den gelben Postkasten mit dem Vermerk: Absender unbekannt. (Kann man ja mal versuchen, denn C. ist so frech, da muss ja auch etwas Spaß bei rauskommen).
Bei meinem nächsten Urlaub werde ich mir die Firma mal begucken und durch Düsseldoof touren, vielleicht gibts dort schon Wegweiser für die berühmtesten Betrüger Deutschlands? Wäre doch auch mal eine Touristenattraktion, zwar nicht so gruselig wie Jack the Ripper in London, aber immerhin, schmückt doch die Stadt D. ungemein, so einen tüchtigen Gewerbetreibenden in ihren Mauern zu wissen. Steuern wird er ja wohl zahlen - und das Finanzamt wird's nicht ablehnen.
Bleibt tapfer allesamt und widersteht auch den "Vergünstigungen" von C.
Garfield
Die GWE sieht sich abschließend dazu gezwungen bei fruchtlosen verstreichen der Zahlungsfrist „erneut“ gerichtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung einzuleiten, nachdem sie die Urteile des AG Köln und des AG Bergisch-Gladbach benennt.
UND WIE SOLL MAN JETZT DARAUF REAGIEREN?
DIE GWE MACHT SOWIESO LÄCHERLICH
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich
Die GWE sieht sich abschließend dazu gezwungen bei fruchtlosen verstreichen der Zahlungsfrist „erneut“ gerichtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung einzuleiten, nachdem sie die Urteile des AG Köln und des AG Bergisch-Gladbach benennt.
heffi 2002
wir haben 8/2010 ein Schreiben erhalten,auf welches mein Vater nicht antwortete. Im Oktoer 2010 kam eine 2. Aufforderung dieses Schreiben auszufüllen. Da das Geschäft meines aters bereits 2005 aufgelöst wurde trugen wir dies so ein. Jetzt hatten wir Ruhe bis 3/2012. Es kam jetzt wieder so ein dubioses Angebot. Am Besten antworte ich gar nicht mehr darauf , oder ? Da merkt man, die machen trotz Gerichtsverfahren einfach mit demselben Formular weiter ! Unverschämt.
Mfg
Hugo Golddollar
habe am 7 März 2012 das "2. Anschrieben" mit der Überschrift "...ist schon am 13.02.2012...zugesandt worden" bekommen.
Kann ich dem lieben Herrn C
invisible knight
Dazu noch Informationen
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Datenschutz/datenschutz_node.html
Beschwerden können bei den zuständigen Aufsichtsbehörden erfolgen.
http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden/datenschutz-deutschland.html
Wenn die GWE einfach stur bleibt und nicht löscht, wie sieht es mit einer Abmahnung aus ?
Die GWE hat mit einem irreführenden Formular Daten erschlichen und dann mit Hilfe von Drohungen ein Geschäft aufgebaut. Obwohl alle Trümpfe in unserer Hand liegen, gelingt es nicht die GWE - Klitsche zu schließen. Wo liegt das Problem, wenn selbst Betroffene die sich anwaltlich vertreten lassen, auch nach Jahren Drohbriefe erhalten und Zehntausende bei der GWE zwangsgelistet sind ?
Da ich Laie bin und nur etwas gesunden Menschenverstand verwende um die Machenschaften der GWE zu stoppen, wäre an dieser Stelle eine Aussage der Rechtsanwälte bezüglich der Erfolgsaussichten einer Abmahnung angebracht.
Meiner Auffassung nach, müsste doch der Datenschutz schneller greifen als bei jedem Einzelnen gerichtlich klären zu lassen, ob ein Vertrag besteht oder nicht.
Sofern meine Annahme nicht abwegig ist, würde es zudem die GWE finanziell erheblich schwächen und dafür sorgen, dass die Lust am Betrügen merklich abnehmen könnte.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele User dieser Webseite zu einer Abmahnung mit Hilfe der Anwaltskanzlei Weiß & Partner bereit sind, wenn dies eine Alternative zur bisherigen Abwehr der unberechtigten Forderung wäre.
Zusammengefasst und abschließend gefragt:
Wäre eine Abmahnung in diesem Fall sinnvoll ?
1. Ich bin wegen (gerichtlich bestätigter) Irreführung im Register eingetragen
2. Ich habe bereits um Löschung in Bezug auf § 35 Abs. II BDSG gebeten.
3. Ich fühle mich bedroht und vorgeführt, denn es könnte der Eindruck (wie hier im Forum angedeutet) entstehen, dass ich nicht lesen kann oder für dumm angesehen werde, angesichts des Wucherpreis für den Eintrag. Somit werte ich die Nennung meiner Firma nicht als Werbung sondern als Geschäftsschädigung.
invisible knight
Schufaeintrag etc. das ist doch alles nur gegenstandloses Geschwätz.
Die GWE schreibt jeden an, auch Privatpersonen, womit sie selbst beweist, dass sie nur aus betrügerischen Absicht handelt. Da sich die AGB der GWE nicht ausdrücklich mit dem Eintrag Gewerbetreibender befasst, sollte man in diesem Fall einen kurzen Widerspruch einlegen, auch wenn die Widerspruchfrist abgelaufen ist.
1. Den angeblichen Vertag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Privatleute, Vereine etc. können auch nur einfach widersprechen.
2. Mahnungen dienen ausschließlich dazu, den Druck mit heißer Luft zu erhöhen.
3. Der "Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid" und beigelegte "Gerichtsurteile" gehören zu 2.
4. Warten auf den gerichtlichen Mahnbescheid
http://www.mahngerichte.de/verfahren/vordrucke/images/mbgesamt.jpg
5. Dem Mahnbescheid innerhalb 2 Wochen widersprechen. (nur ankreuzen)
Dabei enstehen euch keine (weiteren) Kosten, diese trägt die GWE. Deshalb wird nur sehr selten ein Mahnverfahren beantragt, außerdem sind die Zeiten endgültig vorbei, dass ein Gericht die Forderungen der GWE für rechtmäßig erklärt. Das weiß die GWE natürlich auch (sogar besser wie ihr) und droht nur mit gerichtlichen Maßnahmen. In Wahrheit scheuen die gerichtliche Auseinandersetzungen, sonst würde die GWE nur ein Mal mahnen anschließend ein Mahnverfahren (Kosten etwa 30€) einleiten und das Geld sicher eintreiben.
Der ganze Aufwand mit Inkasso usw. unterstützt nur deren Angst-Masche aber zeigt auch deren Hilflosigkeit und Aussichtslosigkeit.
Ein Schufaeintrag findet nicht statt das wäre erst möglich nach einem rechtskräftiger Urteil gegen euch und auch dann nur, wenn ihr anschließend nicht zahlt. Bis dahin ist es ein weiter Weg auf dem der GWE die Puste ausgeht. .
6.Die GWE nimmt nach dem Widerspruch wegen Geringfügigkeit (in Wahrheit wegen Chancenlosigkeit) Abstand von der Forderung.
7.Ganz wichtig !! Alle sollten die Löschung der Daten fordern
(Verpflichtung zur Löschung gemäß § 35 Abs. II BDSG hilft euch dabei)
Garfield
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Gewerbeauskunft-Zentrale (die diese Stempelnummer schon benutzt hatte, bevor die DDI gegründet worden war) offenbar für das eigene Inkassobüro DDI die Briefe versendet. Von dieser schon sehr - vorsichtig ausgedrückt: "unorthodoxen Konstellation" - einmal abgesehen, stellt sich mir noch eine ganz andere Frage:
Da die DDI Inkassogebühren von 70,20 € geltend macht (das entspricht den Netto-Gebühren eines Anwalts für den Streitwert bis 600 € nebst Postpauschale), fragt sich, wie sich diese 70,20 € genau berechnen, denn Portokosten hat die DDI GmbH ja wohl offenbar nicht.
Es bleibt also Spannend, was noch alles ins Licht führt.
Ulrich Gemmer
auch wir sind auf die Abzocker reingefallen ...grummel
am 8.3.2012 kan das Schreiben von " Deutsche Direkt Inkasso" Köln
...einleitung der gerichtlichen Maßnahmeen usw wie von den anderen Betroffenen schon.
Was ich aber bisher noch nicht gelesen habe ist das Urteile vom
Amtsgericht Düsseldorf AZ:40 C 8543/11
Amtsgericht Köln AZ:114 C 128/11
wo di Beklagten vrurteilt wurden zu zahlen.
Namen wurden beim Kopieren überdeckt.
Auch ich werde zur Polizei gehen und Anzeige ertatten wegen Betrugs und Nötigung.
Es ist gut so eine Liste der Geschädigten zu erstellen, es müßte nur eine emailadresse defür geschaffen werden wo jeder eine email hinschickt, mit Name aresse.
Hat nur ein haken, diese adresse darf ncht öffentlich sein, nur muß sich einer bereiterklären does zu übernehmen.
Nur so werden wir useren ärger los.
Mfg U. Gemmer
motte
bei uns liegt der fall wieder anders.
mein vater (78 jahre alt ) hat dieses schreiben erhalten ,ausgefüllt und zurückgeschickt.
das kuriose ist ,er hat gar kein gewerbe...
nun kam die rechnung über 569€.
kann mir da jemand weiterhelfen?.
ich danke euch im voraus schonmal recht herzlich.
meggy
Versuche jetzt schon seit 30 Minuten das Register aufzurufen. Erst war es da, aber ohne Funktionen, jetzt öffnet es sich nicht einmal mehr.
Versucht es doch bitte auch einmal.
Herr C. hat sich doch nicht vom Acker gemacht?
Gruß Meggy
Siska
ja auch ich bin reingefallen. Vordringliche Frage, muß ich jetzt den Vertrag schriftlich per Einschreiben kündigen, damit keine weiteren Kosten entstehen?
invisible knight
Sendungen zwar informativ aber nutzen dem Einzelnen erstmal wenig.
Jeder wehrt sich alleine und kommt nicht gegen die Abzocker an.
Wir sollten gemeinsam handeln.
1. Vorschlag
Es müsste eine Liste aller Opfer geben, die man dem OLG Düsseldorf vorlegen könnte. Es sind bereits viele tausende bei GWE zwangsregistriert. Die Geschädigten zu erfassen (ob gezahlt oder nicht), dass wäre ein Anfang für eine wirksame Demonstration. Eine einfache Liste, damit klar ist, wie viele abgezockt wurden und wie viele freiwillig das Abo nutzen.
GWE behauptet das es nur wenige seien, die sich betrogen fühlen. Wenn ich mir die eingetragen Firmen in meinem 20km Umkreis anschaue, möchte ich behaupten, dass das Gegenteil der Fall ist und dies gilt es zu beweisen.
Die Auflistung müsste jemand übernehmen
Das alte Formular wurde verboten, aber die GWE kann doch einfache Veränderungen vornehmen und die Geschichte geht von vorne los. Wir sind in diesem Register drin und je mehr aufgelistet sind umso "wichtiger" wird die Webseite. Deshalb müssen wir da raus, damit entziehen wir deren geschäftliche Grundlage.
2. Vorschlag
Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung (GWE lügt, wenn behauptet wird der Vertrag wäre nicht anfechtbar), müsste es doch möglich sein, die Löschung des Eintrages zu erwirken.
Wenn das Register leer ist, ist es nichts mehr wert und wirbt nicht mehr für sich selbst.
Selbst für die, die unfreiwillig gezahlt haben ist eine Löschung doch völlig wurscht, bringt eh nichts. Wenn alle Opfer an einem Strang ziehen, ist es vielleicht sogar möglich das bereits bezahlte Geld zurück zu fordern.
Kurz, wir sollten uns darum kümmern, dass die Daten gelöscht werden, das dürfte die GWE nicht verweigern können. Selbst wenn dies verweigert werden würde, dürften wir auf jeden Fall die Daten ändern. Einfach so ändern (keine Telefonangaben etc.) dass der Eintrag nutzlos wird (gut, nutzlos ist er eh :-))
Das könnte zum Bsp. so lauten:
„Bis zur gerichtlichen Klärung verlange ich die Löschung meiner Daten aus dem Register…“
Den Datenschutz erwähnen: Verpflichtung zur Löschung gemäß § 35 Abs. II BDSG
http://www.computerbild.de/dla/cb/doc/cb1807/CB-Musterbrief_Datenloeschung.rtf
Je mehr Teilnehmer mitmachen umso effektiver wird die Aktion. Es kostet auch nicht viel. Kontaktiert die Gepeinigten aus Eurer Gegend. Informiert die Betroffenen, fragt sie ob sie zum Vertrag gedrängt wurden etc.
Wir sind ja keine Idioten nur weil wir, aus welchen Gründen auch immer, die Unterschrift geleistet haben. Es wird Zeit die Abzocker gemeinsam zu bekämpfen.
Wer die Vorschläge vom Prinzip her für sinnvoll hält sollte sie verbreiten (Foren, E-Mail. etc.). Verbesserung und Änderungen sind willkommen. Für die Liste aller Betrogenen sollte es eine zentrale Stelle geben.
Tipp am Rande: Der „Vertrag“ ist zumindest strittig (laut OLG Düsseldorf irreführend) und die meisten haben in irgendeiner Form widersprochen.
Somit gehen die Kosten der DD Inkasso an die GWE, die Kostenabwälzung ist unzulässig !
Garfield
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/05_gewerbeauskunft.jsp
zu sehen.
PS: Ich hatte mal diverse Mails an Fernsehstationen verschickt. Nun hat WDR-Markt doch mal darüber berichtet. Danke WDR
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Einen pauschalen Rat kann man leider nicht erteilen, da es immer auf den Einzelfall ankommt, bspw. darauf, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, ob ein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht besteht und ob ggf. Gründe für eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gegeben sind.
Daß ein Gerichtsvollzieher "einfach so" irgendwann vor der Haustür steht, halte ich für ausgeschlossen. Ein Gerichtsvollzieher kann lediglich dann im Wege der Zwangsvollstreckung tätig werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt (bspw. ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, etc.). Dem wiederum müßte eine Klage oder ein Mahnbescheid - also irgendeine Form eines gerichtlichen Verfahrens - vorausgehen, von dem man in der Regel natürlich Kenntnis erlangt und dann entsprechend handeln sollte.
Allerdings sollte man die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag in jedem Falle ernst nehmen und hierauf adäquat reagieren (siehe: [url= http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§ 28a BDSG[/url]), da sich ein solches Negativmerkmal erheblich auf die wirtschaftliche Zukunft und Bonität auswirken kann.
Esereth
Heute kam zum zweiten Mal Post von der DDI mit einem schon ausgefüllten Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids, noch nicht unterschrieben.
Was tun?
Garfield
Aventatis Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Königsallee 106
40215 Düsseldorf
Firmengründung 24.01.2012
31.01.2012 Neueintragungen
Name von GF fehlt komischerweise
PS: Es gibt bereits eingetragenen Opfern
Garfield
Für mich sehr verdächtig, nur mal so Info hier.
Martina Ambs
katrinnnn
ich bin auch darauf reingefallen.
Wiederspruch ist nicht angenommen worden, aber eine Minderung wurde mir gleich angeboten, daraufhin haben wir es unseren Antwalt übergeben.
Von Zeit zu Zeit sind dann Mahnungen gekommen, und erneute Formulare zum Eintrag!!!!
Heute ist ein Brief von der DDI gekommen, habe schon ein bisschen bammel.
Morgen wird alles mal mitn Anwalt geklärt, er meinte aber auch abwarten....
Muss ich einen Einspruch einlegen?
VIELEN DANK;
Dennis Bürger
RA
Zum einen müssen Mahnbescheidsanträge an das Gericht versandt werden.
Zum anderen können Mahnbescheide seit mehr als zwei Jahren nur noch elektronisch (online oder per EGVP) beantragt werden.
Der Erlass eines Mahnbescheides ist daher sehr unwahrscheinlich, zumal die GWE hierzu ebenfalls entsprechende Gerichtskosten vorschießen müsste. Daher sollte sich niemand von derartig lächerlichen Methoden einschüchtern lassen.
Lediglich Post vom Gericht sollte man ernst nehmen!!!
P.s. An alle die hier Angst vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen haben: Ohne Vollstreckungsbescheid bzw. Urteil kann niemand einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Ronny
An wem soll ich mich wenden???
Petra.S.
Erstmal sehen, was der Anwalt dazu sagt.
Achja Zahlungsfrist nur noch bis Dienstag.
Dieses Schreiben habe ich auch erhalten, per Hand ausgefüllt, darauf hin bin ich dann auch bei der Polizei gewesen und habe eine Anzeige erstattet.
Habe nach diesen Antrag, ist bereits über eine Woche her noch nichts neues erhalten.
Hoffe das bald einb Enbde in Sicht ist
P.S.
Garfield
Erstmal sehen, was der Anwalt dazu sagt.
Achja Zahlungsfrist nur noch bis Dienstag.
Garfield
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Angegebene Hompage lautet: www.umwelt-klima.de GF: Sebastian Cyperski
Fährt wohl Zweigleisig ...
Joker
können Sie uns, den hier Betroffenen nicht einen Rat geben?
Ich habe heute beispielsweise ein Schreiben von der DDI Inkasso GmbH erhalten, worin mir eine letzte Frist von 7 Tagen gesetzt wird. In diesem Schreiben wird eine Zwangvollstreckungsmaßnahme sowie ein SCHUFA-Eintrag angedroht.
Muss ich (man) wirklich befürchten, das nach Ablauf dieser Frist ein Gerichtsvollzieher vor der Haustüre steht?
Ich habe bereits der ersten Forderung der GWE (vor einem Jahr) umgehend schriftlich widersprochen. Muss ich jetzt der DDI Inkasso auch widersprechen, wie verhalte ich mich richtig?
Sie würden mir und vielen Betroffenen hier einen großen Gefallen tun, wenn Sie uns einen konkreten Rat geben könnten. Wenn man zu diesem Thema bei Google Beiträge sucht, findet man zahlreiche Angebote von Anwälten, die für einen Pauschalbetrag den Schriftverkehr mit der GWE übernehmen wollen. Ich vermute mal das dieser Pauschalberatung nur ein Widerspruch-Schreiben beinhaltet und mehr nicht.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Es kommt für die Fristwahrung auf den ZUGANG an - d.h. nicht auf's "Wegschicken" sondern auf's "Ankommen".
Garfield
Vielen Dank für Ihre Aufklärung.
(rechtzeitig) Rechtsmittel gegen einen Mahnbescheid einlegen,
d.h. wenn ich den Widerspruch auf Mahnbescheid innerhalb 14 Tage per Post an den zuständigen Amtsgericht schicke.
Habe ich so richtig verstanden?
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Danke für Ihren Beitrag.
Derartige Aussagen sollten jedoch mit Vorsicht genossen werden, da Mahnbescheide nicht von einem Richter unterschrieben werden. Mahnbescheide werden auf Antrag vom zuständigen Mahngericht erlassen - das Mahngericht prüft aber nicht, ob der Anspruch berechtigt ist .
Erst wenn (rechtzeitig) Rechtsmittel gegen einen Mahnbescheid eingelegt wird und es zu einem streitigen Verfahren (also einem "normalen" Gerichtsverfahren) kommt, prüft ein Richter, ob der Anspruch, der mit dem Mahnbescheid ledlich behauptet worden ist, besteht.
Ob wiederum ein Anspruch besteht, hängt allerdings nicht von der Seriosität eines Richters ab, sondern von der Tatsachen- und Rechtlage - so sollte es zumindest. ;-)
Garfield
andoud
habe heute den Inkassobrief bekommen,Datum 14.02.2012, bin also auch darauf reingefallen, habe aber nach 4 Tagen nach einem Telefonat mit meiner IHK gleich per Fax widerrufen. Die Fax-Widerrufe kommen scheinbar nie an, im Gegensatz zu den unterschriebenen Formularen.
Habe eben mit der Rechtsabteilung meiner IHK telefoniert, die Androhung Schufa, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher usw sind nicht umzusetzen, nur gerichtlich durchzusetzen, und in dem Zulassungsbezirk unserer IHK ist dies in keinem der mittlerweile 100erten(Wortlaut des Mitarbeiters)Fällen vorgekommen. Also, Hart bleiben, nicht reagieren und aussitzen und die Unterlagen weiter sammeln, habe bald einen Ordner voll.
Viel Erfolg
Garfield
Meggy
da bin ich ganz und gar deiner Meinung. Ratlosigkeit, keine Kompetenten Aussagen. Das Urteil interpretiere ich genau so.
Guter Rat ist wirklich gefragt.
Gibt es denn keine Möglichkeit den Spies umzudrehen? Lese bitte meinen Beitrag von heute.
Gruß Meggy
Joker
Freundliche Grüße
Joker
Meggy
Ich habe am 15.02.12 Leute angerufen, die auf der "tollen GWE Seite" stehen und in meiner Nähe wohnen. Geschäftsleute, Ärzte, Malermeister, Tennisclub, Seniorenvereine usw. Alle haben mir fast ausschließlich folgendes mitgeteilt.
Sie haben das erste Jahr, sprich die erste Rechnung bezahlt, weil der Anwalt dazu geraten hat und dann ein Schreiben an den lieben Herrn Cypersky geschickt, mit der Bitte um einen Vergleich, das 2. Jahr nicht mehr zahlen zu müssen. Bei allen hat es geklappt, laut ihrer Aussage. Muss ich ja so glauben.
Alle ärgern sich natürlich wie verrückt darüber, so vorgeführt worden zu sein.
Ich für meinen Teil habe erst nach der Inkasso Sache DDI bezahlt, plus natürlich der aufgelaufenen Kosten. In der 8. KW habe ich einen Termin mit einem Anwalt, der angeblich gut mit der Materie vertraut sein soll. Mal hören, was der rät, wie weiteragiert werden soll. Werde euch dann berichten.
Eure Frage ist nicht leicht zu beantworten. Meine Angst war der eventuelle Schufa Eintrag. Entscheidet, was bei Euch von der Sache abhängen würde.
Bitte fragt doch einen Anwalt und weist auf den Urteilsspruch des OLG vom 14.02.12 hin. Ich für meinen Teil möchte mit Hilfe des Anwalts mein Geld zurückfordern, wollte aber erst einmal auf der sicheren Seite sein. Ich denke, das wir jetzt alle an einem Punkt angelangt sind, wo wir individuell für uns selbst entscheiden müssen. Abwarten und Tee trinken kann gut ausgehen, aber auch nicht.
Wie wäre es, wenn wir die GWE verklagen, weil sie für unser gutes Geld so eine schlechte Leistung bietet. Wenn ich unseren Eintrag suche, kommt dieser nur, wenn ich genau unsere Daten eingebe. Gibst du Arzt ein, kommt rein gar nichts, gibst du Berater ein, kommt auch nichts. Außerdem tummelt sich ja alles auf einer Gewerbeseite. Ärzte, Therapeuten, Berater. Alles Sparten, die dort nichts zu suchen haben. Wäre diese durchaus schlechte Plattform kein Aufhänger? Den Spies einfach umdrehen und mehr Leistung einfordern?
Gruß Meggy
Cirikliel
mir geht es genauso, ich habe auch von der DDI Inkasso ein Schreiben mit Androhung einer Zwangsvollsztreckung erhalten. Wie bist Du vorgegangen, muss man erneut gegen diese Forderung schriftlich widersprechen? Wäre schön wenn Du mir mit Deinen Erfahrung weiterhelfen könntest.
Cirikliel
ich bin im März 2011 reingefallen und habe diese Angelegenheit an einen mir unbekannten Anwalt übergegeben. Mein Anwalt meint ich hätte eindeutig unrecht und solle bezahlen. Ich habe auf dieses Forum hingewiesen, darauf meinte er: erst mal nicht zahlen. Jetzt kommt eine „Deutsche Direkt Inkasso“ auf mich zu und setzt mich unter Druck… mein Anwalt gibt mir keine Ratschläge sondern fragt mich feige, was er tun solle. Ich bin natürlich überfordert, zumal ich kein Jurist bin (mein Anwalt schon, denke ich..?).
Ich habe ein etwas mulmiges Gefühl durch die DDI und bin überfordert wie ich weitermachen soll…
Ich bitte um Ratschläge von Euch.
Viele Grüße
Hallo Babyface,
mir geht es genauso, ich habe auch von der DDI Inkasso ein Schreiben mit Androhung einer Zwangsvollsztreckung erhalten. Wie bist Du vorgegangen, muss man erneut gegen diese Forderung schriftlich widersprechen? Wäre schön wenn Du mir mit Deinen Erfahrung weiterhelfen könntest.
Meggy
Meggy
Die Revision wurde nicht gewährt, das OLG hat ein Verbot der Machenschaften ausgesprochen. Was aber heißt das jetzt für uns, die wir bereits reingefallen sind. Hat jemand einen Rat, was wir jetzt tuen können, um aus der Sache wieder ein für allemal rauszukommen? Wer kennt einen guten Anwalt im Raum Düsseldorf, der in der Sache involviert ist und alles mitverfolgt hat? Ich glaube, ohne kommen wir hier nicht mehr weiter, was meint Ihr?
Gruß Meggy
hans-jürgen
Naida
Ich kann den artikel nirgends finden, kann mir jemand den link senden?
Danke!!!
Franziska
ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben, der die Firma dann sofort angeschrieben hat. Er bekam darauf die Antwort der GWE, dass sie mir 40 % des Betrages entgegenkommen würden. Da sieht man mal, was das für Betrüger sind.
Natürlich sind wir nicht darauf eingegangen. Bis 10. Februar hätte ich Zeit gehabt, auf das Angebot einzugehen. Jetzt schaun wir mal was kommt. Zahlen werde ich auf jeden Fall nicht.
Franziska
Naida
habt ihr was vom Urteil heute gehört?
Gibt bitte schnell Bescheid.
Grüße
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Garfield
Gericht stoppt Methoden der «Gewerbeauskunfts-Zentrale»
Dienstag, 14. Februar 2012, 14:27 Uhr
Meggy
hat schon einer etwas vernommmen, ob die Verhandlung vor dem OLG Berufungsverfahren wirklich heute stattgefunden hat?
Ich kann nichts finden.
Gruß Meggy
Meggy
inka
Für alle: Nerven behalten und nicht zahlen! Die Schufa macht für diese Firma keine Einträge mehr!
Babyface
ich bin im März 2011 reingefallen und habe diese Angelegenheit an einen mir unbekannten Anwalt übergegeben. Mein Anwalt meint ich hätte eindeutig unrecht und solle bezahlen. Ich habe auf dieses Forum hingewiesen, darauf meinte er: erst mal nicht zahlen. Jetzt kommt eine „Deutsche Direkt Inkasso“ auf mich zu und setzt mich unter Druck… mein Anwalt gibt mir keine Ratschläge sondern fragt mich feige, was er tun solle. Ich bin natürlich überfordert, zumal ich kein Jurist bin (mein Anwalt schon, denke ich..?).
Ich habe ein etwas mulmiges Gefühl durch die DDI und bin überfordert wie ich weitermachen soll…
Ich bitte um Ratschläge von Euch.
Viele Grüße
Michael Hoffmann
auch ich habe im April 2011 so ein Schreiben der GWE bekommen und habe es vergessen. Ca. 2 Wochen später kam ein Erinnerungsschreiben mit einer Frist zum 02.05.2011. Das habe ich dann "schnell" ausgefüllt und auf's Fax gelegt, damit ich es nicht wieder vergesse. Ein paar Minuten später habe ich erst das Kleingedruckte gelesen und den Auftrag sofort per Fax wieder storniert. Natürlich hat die GWE nicht reagiert. Darauf hin hab ich 4 Tage später per Post schriftlich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Seit dem hab ich nichts mehr von GWE gehört. Vor ein paar Tagen kam dann Post vom Inkassobüro DDI.
Das kann doch nicht legal sein, oder???? Und das beste ist, dass die mir Zinsen berechnen wollen weil ich noch nicht gezahlt habe.
Ich habe denen jetzt nochmals per Einschreiben mittgeteilt das ich fristgerecht Widerrufen habe. Sollten die sich nochmals bei mir melden und mich mit irgendwelchen Gerichtsurteilen einschüchtern wollen, werde ich zum Anwalt gehen.
Petra.S.
wie lautet diese Anzeige? Was hast du angezeigt?
Gruß Meggy
Hallo Meggy,
ich habe gestern bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrug gestellt. Ich bin eine von denen, die für die Firma unterschrieben hat, obwohl ich gar nicht berechtigt war, das war im April im letztem Jahr, mein Chef war natürlich begeistert...was ich auch verstehe. Ich habe jetzt diesen Antrag auf Mahnbescheid erhalten, was allerdings noch ohne Bedeutung ist. Auch ich habe noch nicht gekündigt, werde es aber wohl schnellstens machen.Hoffe es ist noch früh genug
Gruß Petra
Meggy
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Gruß Meggy
Meggy
Ich bin ganz fest der Meinung, dass die GWE die Sache durchzieht.
Sollte das Urteil am 14.02.11 gegen uns ausfallen, wird er die Klagen pfundweise einreichen, dann gibt es kein halten mehr.
Sollte das Urteil zu unseren Gunsten ausfallen, werde ich versuchen unser Geld zurückzuklagen, was bestimmt nur mäßigen Erfolg haben wird. Aber ich bin dann wenigsten raus mit dem 2. und 3. Jahr, oder? Die Sache ist so beschissen gelaufen, würde unsere Existenz nicht davon abhängen, hätten wir die Sache auch ausgesessen. Haltet durch und viel Glück. Am 14.02.11 die Daumen drücken.
Gruß Meggy
UPDATE
UPDATE
Die von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH beauftragte DDI- Deutsche Direkt Inkasso GmbH versendet nunmehr mit den schon erwähnten Zahlungsaufforderungen ein Formular "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids". Das Formular ist handschriftlich ausgefüllt. Der Antrag sollte nicht mit dem durch das Gericht erlassenen Mahnbescheid verwechselt werden. Durch das Formular wird einzig der Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid gestellt. Warum dieser Antrag an die "Kunden" versendet wird, bleibt offen.
Petra Saager
Leider habe ich jetzt tatsächlich von einem der zahlreichen Opfer, mit denen ich in Verbindung stehe, die Meldung erhalten, daß ein gerichtlicher Mahnbescheid angekommen ist. Das Opfer hat diesem natürlich widersprochen. Jetzt muß man mal abwarten, ob die Verbrecher tatsächlich auch noch so weit gehen und die betreffende Person vor Gericht zerren.
Gruß, Roy Genis!
Hallo Roy,
auch ich habe ein Schreiben der DDI mit einem "Antrag eines gerichtlichen Mahnbescheides" erhalten, per Hand vom Cepersky geschrieben, im ersten Moment war auch ich im glauben jetzt ist es aus! aber laut meiner Anwältin ist dieses ein Antrag der jeder aus dem Internet laden kann. War dann heute auch bei der Polizei, habe eine Anzeiger erstattet auch die sind der Meinung nicht zahlen.
Ich hoffe bald ist Ruhe immerhin läuf es bei mir seit März.
Gruß PS
birgit
bei uns kam die letzte aufforderung zur zahlung im dezember, mal abwarten wie es weiter geht. wir werden auf keinen fall zahlen, sondern das ganze aussitzen.
aber kündigen ist ganz wichtig, wurde uns auch von unserer zuständigen ihk auch geraten.
viele grüße aus bayern
Meggy
leider bin auch ich auf das dubiose Schreiben hereingefallen und habe meinen Mann genötigt, zu unterschreiben, weil ich der Meinung war, dass es eine amtliche Sache war, da schon die zweite Aufforderung erfolgte. Wir machten einen Tag später Urlaub, deshalb wollte ich alle Angelegenheiten vom Tisch haben. Zeitraum April 2011Wir haben erst die Misere bemerkt, als uns eine Rechnung ins Haus flatterte. Die Einspruchfrist war natürlich verstrichen, die Chance, den Eintrag ändern zu lassen auch. Außerdem sind wir Freiberufler und haben auf einer Gewerblichen Seite gar nichts zu suchen.
Ein persönliches Schreiben an Herrn Cyperski wurde am 05.05.2011 beantwortet mit dem Wortlaut, dass es seinen Vertrag erfüllt hätte und wir durch die Zahlung der Rechnung nun unseren zu erfüllen hätten. Die Überprüfung durch unseren RA hat leider ergeben, dass der Vertrag rechtspflichtig sei. Wir sollten erst einmal abwarten, vielleicht kommt ja nichts mehr. Am 06.07.2011 kam dann die letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung. Wir haben abgewartet. Am 02.02.2012 kam ein Schreiben durch die DDI Inkasso aus Köln, mit der Aufforderung zu zahlen, jetzt bereits 695,27€, sonst Schufa, Zwangsvollstreckung und das ganze pi pa po. Wir haben gezahlt. Die gerichtliche Sache macht uns keine Sorgen, aber der Schufa eintrag. Wir wären dann beruflich ruiniert. Deshalb haben wir gezahlt. Unser Problem ist jetzt, das zweite Jahr und mitlerweile auch das dritte Jahr. Wie kommen wir aus dieser Sache raus? Die GEW hält immer so lange still, bis alle Fristen verstrichen sind und kommt dann wieder mit Drohungen um die Ecke.
Wir haben bezahlt, um das schlimmste erst einmal abzuwehren. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorft, dass ja am 14.02.2011 stattfinden soll, sehen wir weiter. Habt ihr gekündigt, um nicht auch noch ins dritte Jahr zu geraten?
Traurige Grüße aus Düsseldorf
Die Schwäbin
ich habe von einem Zeitungsredakteur, welcher über die Machenschaften der Gewerbe-Auskunft-Zentrale recherchiert hat erfahren, dass die Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf für den 14.02.2012 terminiert ist.
Viele Grüße aus dem Remstal
G.A. Herrmann Hornig
Wir sind auch auf die GWE reingefallen, mit der Januar-Post 2011.
Es kamen dann Rechnung / Mahnung der „Gewerbeauskunft-Zentrale“
und im Januar 2012 ein Schreiben der DDI - Deutsche Direkt Inkasso GmbH
Toyota Allee 99, 50858 Köln, Geschäftsführerin Nadine Pistorius.
Die GWE Rechnung von 569€ beträgt mit den Inkassogebühren inzwischen 714€
(fürs erste Jahr).
Wir fragen uns, ob diese Frau so naiv ist und Ihrem Kunden GWE, Sebastian Cyperski
vertraut oder ob Frau Pistorius mit Cyperski unter einer Decke steckt.
Auf der Internetseite der DDI www:deutsche-direkt-inkasso.de findet man die Werbung
"Als exzellenten Partner für optimale Gewerbeauskünfte empfiehlt Ihnen die DDI
Deutsche Direkt Inkasso die Gewerbeauskunft-Zentrale. Hier können Sie
übersichtlich nach Branchen sortiert genau das ideale Unternehmen finden,
nachdem Sie suchen. "
Daraufhin haben wir u.a.den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
DSW mail@dsw-schutzverband.de Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg v.d.H
informiert, der das Düsseldorfer Urteil vom April 2011 gegen die GWE durchgesetzt hat.
Alles in der Hoffnung, dass die Berufung der GWE gegen dieses Urteil vor dem
OLG Düsseldorf Mitte Februar abgeschmettert wird.
Dann hat hoffentlich dieser Spuk ein Ende.
Es gibt inzwischen schon zuviele Trittbrettfahrer, die uns mit ähnlichen Formularen belästigen.
Da das o.g. Inkassobüro, Frau Pistorius, u.a. mit Schufa-Eintrag und "aussichtsloser gerichtlicher Auseinandersetzung" droht (Verweis auf die 3 Urteile aus Köln, Düsseldorf etc. - nachzulesen
auf der DDI homepage) haben wir bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige
wegen Nötigung gegen die GWE , GF Cyperski gestellt. Das Aktenzeichen liegt seit dieser
Woche vor.
Wir können nur alle Betroffenen ermutigen, sich zur Wehr zu setzen, in der Hoffnung,
dass diesen Machenschaften endlich auch vom Gesetzgeber Einhalt geboten wird.
In diesem Zusammenhang vielen Dank an den Support dieser Internetseite, dieses Forum
und vor allem für die Beiträge u.a. durch Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, RA Ferner u.a.
Grüsse aus Niedersachsen
G.A. Herrmann
PS.
Über Google - Suche nach Cyperski Sebastian Pawel gibt es den Eintrag
7. Dez. 2011
Geschäftsführer: Herrn Sebastian Pawel Cyperski
UMSATZINFORMATIONEN: Geschaeftsjahr: 2010
- Umsatzerwartung: EUR 1.000.000,00 ...
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
bin leider auch reingefallen, kurz vorm Urlaub schnell unterschreiben und weg. Jetzt drei Wochen später liegt mir die erste Mahnung vor. Hat jemand ein Einspruchsschreiben und kann es mir zusenden?
Vielen Dank
Musterschreiben der Handwerkskammer Reutlingen
XXX
Gruß aus dem Remstal
[Anm.: Den Link haben wir entfernt, da solche Musterschreiben mit größter Vorsicht zu geniessen sind. Hintergrund dessen ist, dass zum Teil eine pauschale Anfechtung eines Vertrages empfohlen wird, jedoch sich insbesondere im Hinblick auf die GWE bereits die Frage stellt, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Anfechtung plötzlich ins Gegenteil "umgeschlagen", weil eine Anfechtung ein bestehendes Vertragsverhältnis voraussetzt.]
Thomas Kleefisch
bin leider auch reingefallen, kurz vorm Urlaub schnell unterschreiben und weg. Jetzt drei Wochen später liegt mir die erste Mahnung vor. Hat jemand ein Einspruchsschreiben und kann es mir zusenden?
Vielen Dank
Thomas Reis
da die schreiben den eindruck machen von öffentlicher stelle zu kommen
alles betrug werde nicht bezahlen nur auf schreiben von gericht antworten
mahnbescheit wiedersprechen hoffe es geht aber nach schreiben von anwalt
zu ende.
letwin
ich habe diesen Erfassungsbogen der GWE bekommen. Ich habe dieses Schreiben zunächst für ein offizielles Schreiben einer Zentrale für Gewerbeanmeldungen gehalten. Gewundert hat mich, dass ein Teil der Daten aus meiner vor einer Woche versandten Gewerbeanmeldung (Photovoltaik-Anlage)eins zu eins übernommen waren - allerdings andere Daten, die in der Gewerbe-Anmeldung angegeben waren nun von mir erneut ergänzt werden sollten.
Woher haben diese Leute meine Adresse und Infos über meine Gewerbeanmeldung?
Paul
Seit dem ist zum Glück Ruhe.
Mein Anwalt hatte schwere Geschütze aufgefahren. Bin selber bereit bis zum äußersten (Gericht) zu gehen - aus Prinzip!
Mit so einer Masche darf kein Mensch durchkommen.
Kann bis heute nicht fassen, dass sowas in Deutschland erlaubt ist und nicht direkt eingestampft wird.
Einfach nur ätzend, dass es solche Leute gibt.
Allen Mitstreitern weiterhin viel Erfolg!
Die Schwäbin
habe inzwischen ein "Angebot" einer Firma "DeutschesGewerbeRegister" bekommen, welches in Form und Inhalt nahezu identisch (Barcode, graues Briefpapier, Kosten) mit den bekannten Schreiben der GAZ ist. Allerdings sind die Leistungsübersicht auf der rechten Seite sowie die AGB`s auf der Rückseite bzgl. der verwendeten Schrift größer dargestellt als bei der GAZ. Die Firma sei unter DeutschesGewerbeRegister.de im Internet zu erreichen. Als Geschäftsführer fungiert ein Omezi Ozako. Die Seite scheint sich aktuell jedoch noch im Aufbau zu befinden. Die Suche ist nicht aktiv. Die Links zu den einzelnen Kategorien auf der linken Seite funktionieren ebenfalls nicht. Also vorsichtig sein!
Grüße aus dem Remstal.
Petra
Habe das dritte Schreiben von der FIRMA bekommen mit einem Urteil vom Amtsgericht Köln 114 C 128/11. Ich lasse mich nicht einschüchtern, von mir wird es niemals Geld geben!!! egal was passiert!!Habe jetzt schon zweimal ein Schreiben gefaxt, wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB, auch die behördlichee Aufmachung des Schreibens war Teil meines Einspruchs gegen diese Firma. So wie hier jemand geschrieben hat, muss man sagen das KEINE Firma mit SEINEN angeblichen Kunden so umgeheht!!
Fazit..wie unschwer zu erkennen...ich werde nicht, nie, niemasl und überhaupt nicht bezahlen.
Ich denkemal das als nächstes ein Schreiben von ihren Anwälten ins Haus flattern wird mit Drohungen usw....werde ich aussitzen!
Achja! Vorsicht ist geboten wenn wirklich ein amtliches Schreiben von einem Gericht kommt...UNBEDINGT!! widersprechen. Wichtig, denn sonst können die einen Titel erwirken und man ist Machtlos und muss zahlen..
Kopf hoch und durch
PETRA
anton mathia
Edith Alverio
Die IHK Hochrhein Bodensee schreibt wie fogt:
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.
Die IHK Hochrhein-Bodensee rät betroffenen Unternehmern, sich trotz des Kölner Urteils weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.
Betroffene Mitlgiedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee, die Rechnungen von GWE und/oder Mahnbriefe vom GWE-Anwalt Burkhard Joepchen erhalten, dürfen sich gerne an uns wenden. Alle anderen Unternehmen bitten wir, sich bei der örtlich zuständigen IHK zu melden
Liebe Grüße
Gabriela Kaminski
Hallo Gabriela,
Habe von einem Inkasso Unternehmen eine Forderung von nunmehr 700 € bekommen.
Könnt mich selbst beißen, aber das bringt nun auch nix. Wann wird denn eine weitere Verhandlung sprich Berufungsverhandlung erfolgen????
Liebe Grüße Edith
Karl-Heinz Schütz
K.-H. Schütz
Franziska
Ich werde es drauf ankommen lassen und am Montag zum Anwalt gehen. Hoffentlich sind alle so schlau, dass sie nicht bezahlen! Geht zum Anwalt und lasst euch beraten. Was die machen ist Betrug. Mit so was dürfen die nicht durchkommen!
Franziska
Achim
S. Hochbein
Wundere mich, das die Machenschaften nicht vom Gesetzgeber gestoppt werden. Gebe es jetzt dem Anwalt und werde versuchen im nächsten Schritt die Kosten einzuklagen.
Frage mich nur wieviel Geld die schon damit gemacht haben?
Sammelklage ist schön, müssten aber all verbinden.
Gruss aus Düsseldorf
Die Schwäbin
die Gewerbeauskunft-Zentrale hat bei mir als kontoführendes Bankinstitut zur Einzahlung der Beträge die Vietin-Bank angegeben.
Ich habe hier mal die Erreichbarkeiten für diejenigen, die die Bank über ihren Kunden und deren "Geschäftsmodell" informieren wollen. Wenn sich viele dort melden wird der Bank, sofern sie seriös ist, gar nichts anderes übrig bleiben als die Geschäftsbeziehung zu diesen Abzockern zu überprüfen.
Adresse : Reuterweg 44, 60323 Frankfurt am Main
Postanschrift: Postfach 102443, 60024 Frankfurt am Main
Tel. : +49 69 2470 4530
Fax. : +49 69 7103 3429
Email : vietinbank.ffm@vietinbank.com
Website : www.vietinbank.de
Liebe Grüße aus dem Remstal
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/RufnummernmissbrauchSpamDialer/MitteilungRufnummernSpamNstwpdf.html?nn=64500
melden.
Nach uns vorliegenden Informationen ermittelt die BNetzA derzeit wegen des Verdachts des sog. Telefax-Spammings gegen die GWE.
Bitte beachten Sie hierzu auch unser UPDATE vom heutigen Tage im obigen Ausgangsartikel.
Etienne
Reingefallen bin ich, als dieser dubiose Verein mich in einem Mahnschreiben dazu aufgefortdert hat, endlich meine Daten zur Vervollständigung zu geben.
Ich ignorierte das Mahnschreiben, folgte dem ersten Schreiben von denen und Ohne die AGBs großartig zu beachten, weil es einen "amtlichen Schein" hatte,setzte als Verteter für meine Eltern wie immer die Unterschrift. Ich übersendete denen mein Vertrag als PDF per Mail und kündigte ihn ein Tag darauf per eMail. Da auf meine gewünschte Bestätigung des Vertrages nicht reagiert wurde, dachte ich, dass der Vertrag nicht zustande gekommen sei.
Später erhielt ich eine Rechnung, ich ignorierte diese und bekam jetzt zum neuen Jahr wieder eine. Auch diese wurde und wird nicht von mir bezahlt.
Meine Frage:
- lohnt es sich für mich zur Verbraucherzentrale zu gehen? Ich kann mir keinen Anwalt leisten, ich habe keine RSV
- soll ich auf die GWE reagieren?
- wenn ja, wie am besten?
-> mit welchem Inhalt? soll ich einen eventuellen bestehenden Vertrag kündigen? oder so weitertun, als könnten die gegen mich nichts?
-> ich habe leider kein Faxgerät. Gibt es was Günstigeres als Einschreiben (Ist für mich ja auch schon ein Schaden, wenn ich 5 Euro für Einschreibebriefe ausgebe)
LG
Jochen RA
Warum allerdings auf ein Kölner Urteil wie auch auf eines von Bergisch-Gladbach (60 C 182/11 vom 28.07.2011) verwiesen wird, erschließt sich angesichts des "vertraglichen Gerichtsstandes" nicht. Offenbar sind sich die GWE-Jungs da nicht so sicher.
Hab' meinem Mandanten jedenfalls empfohlen, das Ganze abzuheften. Selbst die hiesige Polizei und IHK empfehlen: "Ab in den Papierkorb".
Ich wünsche allen Geschädigten, dass der GWE-Laden demnächst endlich stillgelegt wird, und darüber hinaus ein schönes Weihnachtsfest und ein GWE-freies Neues Jahr!
Jochen RA
Yoshi
Kannst DU mir die notwendigen Musterschreiben zusenden??
Vielen Dank und frohes Fest!
Panter
Die Haben Wieder Neu Bank Sparkasse Ulm BLZ 63050000
es gibt wieder Deutsche Banken die Arbeitet mit Betruger
Einz wies ich ich Werde nicht Zahlen bis Gericht .Wie ich Seeh hier ist noch keiner auf gericht gezogen worden ich Wünschte uns allen viel Erfolg
PeterZ.
Da ich immer für solche Sachen "zuständig" bin, hat er mir das 1. in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass er das schon unterschrieben hat und ich das mal eben Faxen soll.
Ich weiss nicht warum, aber ich hab einfach mal nach der Gewerbeauskunft-Zentrale gegooglet. Direkt danach hab ich ihn gefragt ob er zuviel Geld hat.
Als er gesagt hat "nein" habe ich ihm den Bereich in den AGBs gezeigt wo es um Geld geht und habe den Zettel zerrissen.
Als das 2. Schreiben von denen kam, hat er mir den gezeigt und selbst entsorgt.
Gruß
Peter
P.S.: Die "VietinBank" ist eine vietnamesische Großbank.
-> http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=6714213
Anscheinend gibt es für die Gewerbeauskunft-Zentrale bei deutschen Banken kein Konto mehr.
Nicht reingefallen
Man sieht dem Brief aber schon an, dass das kriminell ist. Da steht keine Telefonnummer, nix. Wir haben Angst, die anzuschreiben und die Werbung zu untersagen, nicht dass die dann noch sagen, wir haben den Vertrag abgeschlossen.
Also gut aufpassen.
Goggolori
Dies scheint immer noch zu funktionieren, wie ich den letzten Meldungen entnehme.
Also sollte jeder Betroffene die auf seinem Zahlschein angegebene Bank informieren. Da sich auch viele Banken untereinander informieren, wird es hoffentlich bald keine Bank mehr geben, die sich für die GEW zur Verfügung stellt.
Alfio
Bin aber eigentlich der Meinung das ich eine Fristgerechte Kündigung bzw. Widerruf gesendet habe. Fällt das nicht unter "Fernabsatzgesetz"!Es ist so gesehen eine reine Internetfirma!Also 30 Tage Widerrufsrecht!
Aber ich habe in sofern noch Fragen da hier einiges vom Rechtlichen her, was einen Vertragsabschluss vollendet, unklar ist:
1. Erstkontakt?
2. Fernabsatzgesetz?
3. Widerrufsbelehrung?
Es gibt bestimmt noch mehr Fragen.
Gruß an alle Betroffenen.
Roy Genis
Leider habe ich jetzt tatsächlich von einem der zahlreichen Opfer, mit denen ich in Verbindung stehe, die Meldung erhalten, daß ein gerichtlicher Mahnbescheid angekommen ist. Das Opfer hat diesem natürlich widersprochen. Jetzt muß man mal abwarten, ob die Verbrecher tatsächlich auch noch so weit gehen und die betreffende Person vor Gericht zerren.
Gruß, Roy Genis!
Harald
Erläuterung:
Ansatzpunkte für einen Straftatband sind nicht ersichtlich.
Bezüglich einer möglicherweise in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die DL-InfoV wurde das Verfahren gegen Sebastian Pawel Cyperski an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
Trotz allem kann ich nur empfehlen das gleiche zu tun (Quoten).
Weiterhin:
- Da wir keine Rechnung gekommen haben nur eine Mahnung habe wir eine Anzeige beim Finanzamt Düsseldorf gemacht, wir sind eine Firma und benötigen eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
- Wir haben seine Bank angeschrieben und ihnen mitgeteilt mit was für Kunden sie arbeiten.
usw.
Das ganze tun haben wir mit einer eindeutigen Willenserklärung, dass wir nicht in einem Portal erscheinen wollen die mit solchen Machenschaften versuchen Geld zu verdienen Herrn Cyperski mitgeteilt.
Da es Sammelklagen nicht gibt, mache ich folgenden Vorschlag. Der erste der so genötigt wird, dass er vor Gericht muss sollte unterstützt werden. Dies kann man Vertraglich mit dem Kläger vereinbaren und die Kosten teilen.
Ansonsten kann man das ganze nur AUSSITZEN.
Seitz R.
mein Vater hat heute auch eine letzte Mahnung von der Gewerbeaufsichts-Zentrale bekommen!
So eine Schweinerei...
Bei dem ersten Brief bekam man weder einen Angebotspreis, noch was man dafür erhält!!
Wie sieht es aus mit der Sammelklage?
Möchten uns auf jeden Fall daran beteiligen!
Hat jemand Ahnung, wie man sich weiter verhalten soll?
Brief zurück schreiben wegen widerspruch etc???
mfg
Roli
Sandra H.
Habe heute telefonisch nachgefragt wie es sein kann das innerhalb von vier Wochen die Konten gewechselt werden wie die Unterhosen!
Daruf hin eine sehr uncharmante Dame: Seit 1.11.2011 Wäre jetzt die VITIN BANK zuständig. Was auch immer dies für eine Bank ist. Werde jetzt erstmal nicht überweisen!
jürgen1950
Wenn ich schon für etwas Zahlen soll,was ich nicht mache,dann will ich doch wohl auch drin stehen.So wird der Anschein erweckt das man gleich nach Rücksendung des Angebots bekannt gemacht wird.
Michael Plachetka
wir haben in unserer Bekanntschaft eine aktuellen Fall aus 10/2011. Offensichtlich ist das angegebene Rechnungskonto der GWE GmbH nach Bankauskunft erloschen. Das Geld kam wieder zurück. Möglicherweise liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die GWE GmbH vor. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens konnten wir bislang nicht finden. Vielleicht ist aber auch das Finanzamt Herrn Cyperski auf der Spur.
Warten wir mal ab, da scheint jedenfalls etwas in bewegung geraten zu sein.
Beste Grüße
Michael Plachetka
Dankeschön
Die blicken ja selber überhaupt nicht mehr durch.
Interessant die der Satz in der Leistungsübersicht: "Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung".
Gut, somit erwarte ich auch keine weiteren Mahnungen mehr von der GEW, da laut diesem Schreiben bisher keinerlei Geschäftsbeziehung besteht :-) *freu*
Danke, dass wollte ich immer schon von denen mal gesagt bekommen, jetzt hab ich es schwarz auf weiß stehen.
Freundhelfer
Jetzt frage ich mich ob sie selber noch ein Überblick haben über ihre Mahnungen :))
goggolori
Diesmal mit Hinweis, dass außer dem amtsgericht Köln auch das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschiden hat, dass die Forderungen der GWE berechtigt wäre.
Weiß jemand, wie dieses 2. Urteil zustande kam?????
Ansonsten erwarte ich gelassen weitere letzte Mahnungen.
kathy
Ich wollte gerne hier mitteilen, dass diese GmbH auch keine Ausnahme bei gemeinnützigen Vereinen macht. Wir finanzieren uns ausschließlich aus Spenden und betreuen Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt sind, kostenlos. Wir helfen bei Hausaufgaben, schulischen Problemen und veranstalten Ausflüge und Freizeitaktionen für Kinder, die Hilfe benötigen.
Auch ich habe das Schreiben überflogen, da es aussah wie viele behördlichen Schreiben, die ich immer wieder bekomme und Auskunft darüber geben muss,dass wir umsatzsteuerbefreit sind. Auch das habe ich in dem Schreiben angekreuzt und abgeschickt. Welch ein Fehler...
Das Problem ist: selbst wenn ich wollte, könnte ich kaum zahlen, da wir uns gerade so über Wasser halten. Wir sind eine offene Tür für Kinder und Jugendliche. Wir machen noch nicht mal Umsatz oder sowas in der Art.
Ich finde das ein starkes Stück, dass selbst auf solche Vereine schon zugegangen wird!
LG Kathy
Spanka, Werner
Er ist lediglich der Aufforderung über das Adressfeld nachgekommen, das Formular zurückzusenden, falls der Empfänger verzogen ist.
Dieses vom Angestellten ausgefüllte Formular hat die GWE erst jetzt uns zukommen lassen, was aber erst Recht irgendwelche Ansprüche dieses Abzockervereins mit an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließt
Einer evtl. Klage wird deshalb mit aller Gelassenheit entgegen gesehen.
Ich rate aber dringend, dieses diesen Vertrag umgehend wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anzufechten. Dies kann innerhalb eines Jahres geschehen, sollte aber nicht aufgeschoben werden.
Irrtum liegt z.B. dann schon vor, wenn der Geschädigte davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Behörde handelt, welche lediglich die vollständigen Daten der Firmen erfasst. DIES ERGIBT SICH AUCH OBEN UNTER GEWERBEAUSKUNFT-ZENTRALE. Dort ist dokumentiert " - Erfassung gewerblicher Daten - ". Von einem Adressenverlag bei dem es kostenpflichtig werden könnte - und um nichts anderes handelt es sich bei der GWE - ist bei der ersten flüchtigen Erfassung nichts zu erkennen. Dies begründet de Anfechtung wegen Irrtum. Dass es sich um kostenpflichtige Einträge handelt, ergibt sich aus dem versteckten Inhalt in der 2. Spalte des Formulars. Das gesamte Formular ist derart geschickt gestrickt, dass es sich um eine bewusst arglistige Täuschung handelt, was wiederum den Tatbestand des Betruges erfüllt.
Dass die Anfechtungen wegen Irrtum und arglistiger Täuschung begründet sind, ergibt sich aus der Vielzahl der Geschädigten welche allein hier schon in einer Vielzahl dokumentiert sind. Die jeweiligen Forderungen sollte auf jeden Fall angefochten werden. Darüber sollte jeder Geschädigte Strafantrag erstatten und obige Seiten als Anlagen den Strafanträgen beifügen, welche im übrigen auch bei der Kriminalpolizei entgegen genommen wird. Die Machenschaften der GWE entspringen zwar einer gewissen Bauernschläue, halten allerdings einer rechtlichen Überprüfung keineswegs statt, auch wenn dieser Verein massenweise das Urteils eines kleinen Amtsrichters verschickt.wobei allerdings verschwiegen wird, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist oder nicht. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Mehr als dieses Urteil eines kleienn Amtsrichters kann die GEW auf jeden Fall nicht vorweisen. Also meine Damen und Herren, werden Sie tätig und fechten Sie ihre Unterschrift unter dem rechtswidrigen Formular - welche in Ihren Augen nur zur Datenvervollständigung
dienen sollte an. xxxxxx
Heinz
Mshrak
Seit November 2010 bin ich von der GWE belästigt worden.
Seit Ihrem letzten Brief mit dem Köllner Urteil ist aber Ruhe. Der kam bei mir im Juli an. Ich warte eigentlich schon freudig auf den nächsten Brief mit Ihren neuen absurden Forderungen und Drohungen.....
Eins kann ich hier nur jedem ans Herz legen..... Zahlt in keiner Art und Weise.
Einfach aussitzen und wirklich schweigen. Wenn euch zittrig ist, schöpft Mut aus dieser Seite hier.
Keine Telefonate mit der GWE führen. Sollen die doch euch hinterherrennen und Ihr Geld einklagen.
Seit ich mich mit diesem Thema auseinander setze, habe ich noch nicht ein Schreiben hier gesehen, wo jemand vor Gericht gezerrt wurde.
Sollte es mir passieren würde ich sofort hier reinschreiben.
Sushi
Danke für diese Seite hier. Sie wird nichts unterschreiben.
Aylin Bulut
oh man, hier ist ja echt was los. Ich hab heute ebenfalls die erste Rechnung bekommen. Bin total drauf reingefallen.
Das Schreiben ist echt irreführend. Ich dachte zuerst wie bescheuert bist du eigentlich, aber wenn ich sehe wie viele Menschen hier reingefallen sind, sehe ich das wir nicht Schuld sind.
Werde morgen früh mein Anwalt einschalten und eine Anzeige bei der Polizei machen. Alles weitere erzähle ich euch dann.
Ach ja unsere Abzocker nennen sich jetzt Euro-Zentralregister... genau die gleiche Geschichte...
Purrmann
WIRKLICH GESCHMACKLOS!!!!!
Antwort
Cundari
Dr. Thomas Günther
Selbstverständlich werden wir Anzeige erstatten.
Nochmals vielen Dank und weiter so!
Grüße
Thomas Günther
zaubitel
Auch ich habe im Juli und dann nochmal am 16. August 2011 diese Schreiben erhalten. Allerdings war mir schon beim ersten Lesen klar, dass da was nicht stimmt. Vorallem wenn eine Faxnummer 0800 (gebührenfrei) richtig fett und groß geschrieben ist, sollten doch wohl bei jedem selbständigen Unternehmer die "Lampen" angehen! Oder hat jemand schon mal erlebt, dass in unserer Gesellschaft dem Unternehmer was geschenkt wird?
Ich bin auch immer wieder erstaunt, wer sich am Telefon von irgendwelchen Call-Center-Leuten "umhauen" lässt, mit der Massgabe es wird günstiger und sie können sparen!
Hallo Leute, in welcher Gesellschaftsordnung leben wir denn? Habt Ihr denn die Zeit Anrufe zu tätigen oder Schreiben zu verfassen und zu versenden, ohne dass ein einziger EURO rumkommt?
Wer diese Frage mit nein beantwortet, dürfte also auch nicht auf Gewerbeauskunft-Zentrale.de und Konsorten hereinfallen.
zaubitel
JOnger
Wie oft denn noch: ES GIBT KEINE SAMMELKLAGE IN DEUTSCHLAND!!!!
Wenn du das hier in dem Blog nicht mal richtig lesen kannst, dann wundert es mich nicht, dass...
Du machst Herr Sebastian Cyperski sicherlich höllische Angst mit Deinem Schwachsinn....
NICHT NACHMACHEN!!!!
Ihr macht Euch nur lächerlich...
"da wir bereits in dieser Woche nach unseren Recherchen einige Gewerbetreibende Firmen ermittelt haben, die auf ähnliche Art und weise von Ihnen in dieser Situation (Dilemma) hinein gefallen sind."
Ach was...wer hätte es gedacht....
Hr. Tamiz
ich habe folgendes Schreiebn an geehrter GF der Gewerbeauskunft-Zentrale per Email gesendet.
Meine Kontaktdaten:
Herr Tamiz
________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr Sebastian Cyperski,
ich beziehe mich auf unser geführtes Telefongespräch vom 12. September 2011.
Wie ich Ihnen bereits am Telefon erläutertet habe, ist die von Ihnen an uns gefaxte Kopie eines unterschriebenen Exemplar, welches von mir gestempelt und unterschrieben sein soll, aufjedenfall zu 100% abgelehnt.es gibt nachweislich viele Gründe, die dagegen sprechen unsere Firmen in einer privaten Gewerbeauskunft-Zentrale etwaige Kostenpflichtig eintragen zulassen.
Wir möchten Sie bitten, uns mit der Angelegenheit nicht mehr zu belästigen, ansonsten sehen wir uns gezwungen rechtliche- und öffentliche Schritte gegen Sie einzuleiten, was sicherlich über viel öffentliche Internetforum
negative Spuren für Ihre Seriosität und Professionalität hinterlassen würde.
Wir wären auch bereit, eine Sammelklage gegen Ihre vorgehensweise bei dem Landgericht Düsseldorf einzureichen, da wir bereits in dieser Woche nach unseren Recherchen einige Gewerbetreibende Firmen ermittelt haben, die auf ähnliche Art und weise von Ihnen in dieser Situation (Dilemma) hinein gefallen sind.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wir weder Ihrer Rechnung, noch den angeblichen zwischen uns bestehenden Vertrag akzeptieren werden.
Hr. Tamiz
wir sind auf ähnliche Art und weise in dieser Situation (Dilemma) hinein gefallen. Wir haben den Geschäftsführer des Unternehmens mit Sammelklage gedroht.
Ich bin gespannt, wie er reagiert.
MfG
Tamiz
Meine Kontaktdaten:
City Security GmbH
Bettina Schmitz
habe schon alles darüber gelesen und werde natürlich nicht zahlen, aber muss ich kündigen oder einfach schweigen?
Danke
Bettina
Johann Meier
Ich schließe mich der Auffassung von Herbert (#311) an. Ruhe bewahren und vor allen Dingen nicht zahlen. Nicht telefonieren, oder schreiben. Kostet alles nur eure Zeit und euer Geld. Ich warte ab, was da auf mich zukommt. Eine Klage nehme ich dabei in Kauf. Bei mir ist es jetzt 15 Monate her, das ich auf diese Ganoven reingefallen bin. Außer leere Drohungen kam da bisher nichts.
Gruß Johann
Hallo liebe Leidensgenossen,wie viele Andere,so ist auch meine Tochter auf diesen "Ve(reingefallen)".Weil ja dann ordendentliche Bürger schon mal aus Pflichtbewustsein die Panik schieben und die Sache zugunsten der Abzocker regeln wollen,bin ich froh dass ich da der "Bremser" bin!Begonnen hat's auch so wie bei allen Anderen im Juni 2010 mit dem identischen Strickmuster.Nach mehrmaligen Telefonaten mit dem RA der Verbraucherzentrale Konstanz ging ich dann sehr gelassen an die empfohlene Philosophie :"Schweigen ist Gold"!!!!!!!!!!
Bei jedem Schreiben der "Abzocker-Zentrale",die ihr ja kennt, immer wieder der Familieninterne "Kampf" mit dem Erledigen des Problems.Jedesmal gehe ich mit einer innerlichen Zufriedenheit ans Warten bis zum nächsten Brief und jedesmal werde ich zufriedener. Ich bin nun gespannt ob es eine aller-aller-allerletzte (im Superlativ)Aufforderung gib-weil drei "letzte" hab' ich ja schon.
Also denkt dran:"Schweigen ist Gold"
In diesem Sinne
Herbert
Ralf
mit dem Vermerk "unbekannter Empfänger" einfach Retoure gesendet habe.
Habe bereits mehrfach versucht bei der GWE anzurufen aber es geht niemenad dran ?!?
Hat jemand eine Nummer wo man diese offensichtlichen Betrüger erreichen kann ?
Die Handynummer des Anwalts Joepchen habe ich über die Kölner Anwaltskammer
herausgefunden da auf dessen auf seiner HP ausgewiesenen Nummer auch keiner
antwortet.
Gruß Ralf
Herbert Fürle
Bei jedem Schreiben der "Abzocker-Zentrale",die ihr ja kennt, immer wieder der Familieninterne "Kampf" mit dem Erledigen des Problems.Jedesmal gehe ich mit einer innerlichen Zufriedenheit ans Warten bis zum nächsten Brief und jedesmal werde ich zufriedener. Ich bin nun gespannt ob es eine aller-aller-allerletzte (im Superlativ)Aufforderung gib-weil drei "letzte" hab' ich ja schon.
Also denkt dran:"Schweigen ist Gold"
In diesem Sinne
Herbert
Maria
Ich zitiere Dir jetzt Auszüge aus meinem letzten Schreiben an die GWE:
"......mit Schreiben vom 19. Mai 2011 unterbreiteten Sie mir ein Angebot, welches ich ….„Für den einwandfreien Eintrag ihres Gewerbetriebes prüfen sie bitte die Daten zum Basiseintrag und senden uns diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis spätestens 26. Mai 2011 zurück“ …ihnen bei Annahme bis spätestens 26. Mai 2011 zurückschicken sollte.
Ich habe Ihnen dieses Formular aber erst am 10.06.2011 zurückgefaxt.
Alleine schon aus diesem Grund ist kein Vertrag zwischen der GWE und mir zustande gekommen.
Denn das Angebot der GWE war bereits gem. § 146 BGB erloschen, als ich es verspätet erst am 10.06.2011 durch Unterzeichnung und Übersendung des Angebots aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers annehmen wollte.
Die GWE hatte mir in dem Antragsformular eine Frist bis zum 26.05.2011 gesetzt und damit eine Annahmefrist nach § 148 BGB bestimmt. Diese Annahmefrist habe ich nicht eingehalten, weil ich Ihnen das Angebot erst zum 10.06.2011 zurückgesandt habe.
Wir haben auch in der Folgezeit keinen Vertrag aufgrund des von mir zurückgesandten Angebotes geschlossen. Ich verweise hier auf das Urteil des AG Düsseldorf, 28 C 15346/10 vom 30.06.2011 und deren ausführliche Begründungen. Das entsprechende Urteil füge ich Ihnen als Anhang bei."
Ich hoffe, dass ich Dir damit helfen konnte.
Viel Erfolg!
Maria
Vici
Mein Dad hat auch ganz arglos das Schreiben ausgefüllt und zurück gesandt. Allerdings auch mit der Fristüberschreitung...vielleicht könnte das jemand einmal erläutern ? Mo ? Wäre super ;-)))
DANKE
Vici
Maria
ich habe das Schreiben einmal erhalten und nicht reagiert da ich Papierkram gerne liegen lasse, nach dem ich dann das 2. Mal Post bekam hab ich es dann ausgefüllt und leider nicht näher betrachtet. Bei mir war die Frist also auch überschritten! Könnten wir in Kontakt treten damit Du mir genau sagen kannst was Du denen geschrieben hast?
ich wäre sehr dankbar.
Vielen Dank
Maria
MO
ich habe einen weiteren Brief der GWE erhalten.
Die GWE zitiert hier wieder das AG Köln Urteil, aber zudem eine Urteil des AG Bergisch-Gladbach Az. 60 C 182/11 vom 28.07.2011. Ich finde hierzu nichts im Netz.
Kennt dies Urteil jemand ? Beigefügt war es meinem Schreiben nicht !
MfG
Mo
Maria
Habe, nachdem ich die Rechnung erhalten habe, mit denen mehrmals telefoniert und ihnen schriftlich erklärt, dass ich nicht zahlen werde und kein Vertrag zwischen der GWE und mir zustande gekommen ist ......u.a. habe ich das Urteil des AG Düsseldorf, Az. 28 C 15346/10, vom 30.06.2011 angeführt, denn ich hatte die Rückantwort auch erst 14 Tage nach Ablauf der gesetzten Frist zurück gefaxt. Die GWE hat mir 3 Mahnungen geschickt, welche ich immer wieder freundlich aber bestimmt abgelehnt habe und jedesmal wieder begründet habe, warum ich NICHT zahlen werde.
Am Freitag kam dann kommentarlos eine Gutschrift von der GWE über den kompletten Rechnungsbetrag.
Ich kann daher alle nur dazu ermuntern nicht aufzugeben, sondern beharrlich darauf zu bestehen, dass die Rechnung zurück genommen wird.
Sicherlich hatte ich das Glück, dass dieses Urteil auch genau meine Situation traf, aber auch ansonsten habt ihr mit fundierten Begründungen gute Chancen aus der Sache rauszukommen.
Ich wünsche allen Geschädigten viel Glück!
Walter Aab
W. Aab
P Vogt
Wer noch Kontaktdaten benötigt:
GWE Wirtschaftsinformations GmbH
Sebastian Cyperski
Hauptstr. 34
40597 Düsseldorf
Tel:0211 / 6355938-0
Fax:0211 / 6355938-9
GF: Sebastian Cyperski
HRB: 62320 AG Düsseldorf
StNr.: 106/5710/0309
info@gewerbeauskunft-zentrale.de
www.gewerbeauskunft-zentrale.de
Beruft euch auf die verschiedenen Urteile/Aktenzeichen:
AG Hamburg-Barmbek vom 05.03.2010 - Az. 822 C 420/09
LG Hamburg vom 14.01.2011, AZ 309 S66/10
LG Düsseldorf Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10
Zu letzterem Urteil steht die Entscheidung zu deren Berufung noch aus, die jedoch nicht vor 2012 getroffen wird
LG
Vogt
Phil D.
Super da hast du wohl den ersten und einzigen Rechtsanwalt gefunden der eine SAMMELKLAGE einreichen wird.
Warum machen das ALLE anderen Rechtsanwälte wohl NICHT????
@ SOMA:
Tus lieber nicht. Anwälte die hierbei Sammelklagen empfehlen sind wohl die falschen Ansprechpartner!
Soma
Nach der Ersten Mahnung die schon innerhalb der zweiten Woche nach Zahlunsverzug kommt habe ich mich direckt an einen Anwalt gewendet der eine Sammelklage einreichen wird .
noch keiner seiner Mandanten musste bezahlen !!!!!!
könnte ich auch kontakt mit deinem anwalt aufnehemen??
ich bin aus Dortmund..
Michael Preschke
Nach der Ersten Mahnung die schon innerhalb der zweiten Woche nach Zahlunsverzug kommt habe ich mich direckt an einen Anwalt gewendet der eine Sammelklage einreichen wird .
noch keiner seiner Mandanten musste bezahlen !!!!!!
soma
habe da angerufen sie sie haben mir 40% angeboten mit raten zu zahelen..sie meinten es würde nichts bedeuten ob von mir oder von jemant anders.. was soll ich machen. zahlen oder nicht
ich hoffe ich äußert euch bitt bitt
hanni
vielen Dank
Susann13
Zum Glück lese ich mittlerweile alles, alles seehr gründlich durch.
Mir fiel sofort auf, Geschäftsführer ? Im Amt??
Auch der Standort - Düsseldorf ?? ( Habe mein Gewerbe in HH )
Des weiteren - Basiseintrag? Gibt es nicht beim Amt usw.
Keine Unterschrift von mir. Ab in den Papierkorb.
Habe jetzt eine sehr "freundliche"!! Aufforderung erhalten.
Ich bedauere diejenigen, die leider mal schnell schnell nur drübergelesen haben.
Es ist ganz eindeutig, das man den Eindruck gewinnen soll, daß das Schreiben vom Amt ist.
Gruss Susann
Heinz
Die letzten Einträge sagen das aus, das ich bereits oben geschrieben habe. Aber wer betroffen ist, soll trotzdem an die Staatsanwaltschaft schreiben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Somit sollen soviele wie möglich
schreiben, damit die ,, Oben''sehen, dass es nicht ein einzelner Dummer ist. Es sind bereits große Firmen, Rechtsanwälte und Steuerberater usw.darauf hereingefallen. Es sind bereit Tausende und es geht bereits- nach Aussage der Kripo- um Millionen
Es kann sich also nicht nur um ,,blöde und leichtsinnige Unternehmer'' handeln.
Die Bemerkung, dass wenn Einer vor Geroicht gezerrt wird, dafür einige sich an den Kosten beteiligen sollen, finde ich prima. Wenn es so weit kommen würde - wer meldet sich, um einen Teilbetrag zu übernehmen? Das wird bestimmt ein schwerer Fall
Somit AUSSITZEN wie Harald schreibt
Harald update
Erläuterung:
Ansatzpunkte für einen Straftatband sind nicht ersichtlich.
Bezüglich einer möglicherweise in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die DL-InfoV wurde das Verfahren gegen Sebastian Pawel Cyperski an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
Trotz allem kann ich nur empfehlen das Gleich zu tun (Quoten).
Ich werde weiter Berichten.
Da es Sammelklagen nicht gibt, mache ich folgenden Vorschlag. Der erste der so genötigt wird, dass er vor Gericht muss sollte unterstützt werden. Dies kann man Vertraglich mit dem Kläger vereinbaren und die Kosten teilen.
Ansonsten kann man das ganze nur AUSSITZEN.
Harald
Ist logisch, dass denen das Handwerk gelegt werden muß, aber eine Sammelklage gibt es nicht. Jeder muß für sich kämpfen. Ein Tip von mir: Schreibe an die Staatsanwältschaft Düsseldorf. Ganz naiv und bittest um Hilfe. Es funktioniert. In dem Moment wo ein ,,Fall'' gemeldet wird müssen die reagieren und es ist wieder eine Beschwerde mehr.
Haben wir gemacht und am 11.08.2011 die Antwort erhalten.
Erläuterung:
Ansatzpunkte für einen Straftatband sind nicht ersichtlich.
Bezüglich einer möglicherweise in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die DL-InfoV wurde das Verfahren gegen Sebastian Pawel Cyperski an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
AG
ich bin zwar nicht drauf reingefallen, aber das Schreiben wirkt doch sehr seriös.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber im stressigen Alltag kann es jedem passieren, auf so eine Abzock reinzufallen.
Deshalb auch vielen Dank, dass es diesen Ratgeberblog mit den vielen tollen Infos dazu gibt.
Auf dass Ihr diese Abzocker fertig macht.
LG
AG
ENGEL
ENGEL
Ich wünsche uns allen viel Erfolge :-))
Karsten H.
auch in Schleswig-Holstein treibt diese üble Firma GWE ihr Unwesen. Jedes Jahr bekomme ich einen Antrag der Gelben Seiten um unsere sozialen Einrichtungen kostenlos zu veröffentlichen und Daten zu erneuern. Die GWE hat ein ganz ähnliches Papier gehabt und ich bin darauf reingefallen. Ich werde nichts zahlen und übergebe es einer Rechtsabteilung. Ich verfolge weiter hier die Infos.
Karsten
PeWe
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Anschreiben-an-Firmen-sorgen-fuer-Irritationen-id16233636.html
Auch wir sind betroffen und wundern uns, warum unser Rechtsystem nicht dem gesunden Menschenverstand den Vorrang gibt. Es ist doch offensichtlich eine Täuschung, was gibt's denn da noch zu verstehen?
Hat unser (Rechts-)Staat wirklich die Zeit und das Geld, sich um so etwas zu kümmern? Zur Zeit werden Randalierer in Schnellverfahren verurteilt, richtig so, warum gibt es keine Schnellverfahren bei solchen Fällen?
Alleine die Liste der Betroffenen wäre doch schon Anlaß genug hier ein klares STOP auszusprechen.
Peter.
Krug
bin leider auch auf die GWE reingefallen.
Bin gleich zum RA und lasse mich vertreten.
Vermutlich ist dies nicht so einfach dort raus zu kommen?
Leider hat man einen Vertrag unterschrieben der angeblich rechtlich so sein darf?
Ein Widerrufsrecht hat man gesetzlich als Vollkaufmann nicht.
Wenn jemand etwas weiß wie man denen das Handwerk legt, ich bin dabei!
Tom
Miriam R.
Das ist interessant, ich - wohnhaft in NRW - habe erst gestern, am 09.08.2011 (zum 2. Mal innerhalb von 2 Wochen) dieses "Angebotsformular" mit Aufforderung zur Rücksendung per Fax erhalten.
Ich habe beide icht unterschrieben, sie aber vorsichtshalber mal aufbewahrt, falls mal was nachkommt.
Ich bin gespannt, wie die Entscheidung des OLG ausfäll und hoffe, dass die Verbraucher hier zu ihrem Recht kommen und die "Gewerbeauskunftszentrale" richtig bestraft wird.
Sisi
Kaplan-Akay ,Yasemin
Ich hoffe das sich möglichst viele Betroffene melden so das wir gemeinsam etwas gegen die Abzocker der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bwz. Sebastian Cyperski machen können.
Liebe Grüsse
Lo.
Hallo , leider bin ich auch eines dieser Opfer und wollte mal bei ihnen fragen was sich ergeben hat, da sie diesen Beitrag vor einem Jahr geschrieben haben.
Phil D.
ich bin dafür; lass uns gemeinsam dagegen vorgehen.
Was schlägst du vor / was hast du schon eingeleitet??
Susanne
Unver Yilmaz
ich bin auch reingefallen !!! Bitte meldet euch lasst uns alle gemeinsam
dagegen angehen.
meldet euch meine email
oder telefonisch
Gabriela Kaminski
Die IHK Hochrhein Bodensee schreibt wie fogt:
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.
Die IHK Hochrhein-Bodensee rät betroffenen Unternehmern, sich trotz des Kölner Urteils weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.
Betroffene Mitlgiedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee, die Rechnungen von GWE und/oder Mahnbriefe vom GWE-Anwalt Burkhard Joepchen erhalten, dürfen sich gerne an uns wenden. Alle anderen Unternehmen bitten wir, sich bei der örtlich zuständigen IHK zu melden
Liebe Grüße
Gabriela Kaminski
Gabriela Kaminski
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.
Auf das Urteil der Berufubg warte ich gespannt.
Diese Info habe ich von der IHK Hochrhein-Bodensee.
Diese rät allen Betroffenen sich im Bedarfsfall an Ihre zuständige IHK zu wenden.
Liebe Grüße
Gabriela Kaminski
auch ich bin in die Falle gelaufen.
Habe mittlerweile etliche Mahnungen erhalten und heute eine letzte Zahlungsaufforderung mit einer Kopie des Urteils des Amtsgerichts Köln, in dem die Abzocker Recht erhielten.
Zu einem Anwalt werde ich noch nicht gehen, sondern die ganze Sache aussitzen bis die Klage ins Haus flattert.
Ich denke, dass es wichtig ist, das Gericht unter allen Umständen auf diese Seite und viele andere dieser Art hinzuweisen.
Gerne könnt Ihr mich kontaktieren.
Liebe Grüße
Gabriela Kaminski
Jochen RA
Also ich habe die Akten noch nicht eingesehen, denke ohnehin angesichts der zahlreichen Merkwürdigkeiten, dass das Verfahren nicht koscher war. Wenn Sie das machen, wäre ich natürlich für Informationen dankbar.
Freundliche Grüße
Jochen RA
Walter
Leute sagt mal, lest Ihr diesen Thread auch durch oder wollt Ihr Euch nur ganz am Ende bemittleiden lassen?
ES GIBT KLEINE SAMMELKLAGE!!!KEINER MACHT SIE, NICHT FÜR SICH, NICHT FÜR EUCH, NEHMT EUCH EINEN ANWALT UND ERWARTET NICHT DAS SICH ANDERE UM EURE ANLIEGEN KÜMMERN. PS: An alle John Grisham Leser, das deutsche Rechtssystem läßt keine Sammelklagen zu.
mir auch!! Wenn man das hier so verfolgt muss man sich nicht wundern, dass einige das GWE- Formular auch nicht richtig gelesen haben...
jxhcgflsjda
Leute sagt mal, lest Ihr diesen Thread auch durch oder wollt Ihr Euch nur ganz am Ende bemittleiden lassen?
ES GIBT KLEINE SAMMELKLAGE!!!KEINER MACHT SIE, NICHT FÜR SICH, NICHT FÜR EUCH, NEHMT EUCH EINEN ANWALT UND ERWARTET NICHT DAS SICH ANDERE UM EURE ANLIEGEN KÜMMERN. PS: An alle John Grisham Leser, das deutsche Rechtssystem läßt keine Sammelklagen zu.
Phil D.
ich mache gern mit.
Erhebst Du die Sammelklage für alle Geschädigten und telefonierst? Ich hänge mich dann einfach dran...
Oder sollen alle Geschädigten die Sammelklage erheben und du hängst dich einfach dran? Gern übernehme ich auch alle Kostenrisiken.
Wie wäre es am liebsten?
PS: Ist nicht ganz ernst gemeint. Wenn jemand gleich 2x drauf reinfällt und in diesem Forum noch ner Sammelklage fragt, wundert mich wirklich nichts mehr. Leute, habt ihr nicht mal ernste Vorschläge mit Ausnahme einer Sammelklage?????? Warum sollen immer alle anderen die Kuh vom Eis ziehen für das was ihr verockt habt?????
verein
Leider habe ich auch gedacht, es würde sich bei der GAZ um eine Auskunft über uns handeln. Wir haben auch gleich zwei Exemplare ausgefüllt. Natürlich haben wir auch 2 RN nach 4 Wochen erhalten. Nach tel. Auskunft wurde uns mitgeteilt, das es ein kostenpflichtiger Gewerbeeintrag wäre, worauf ich meinte, dass wir das nicht bräuchten.
Da wir ein Verein mit Vorstand sind, dürfen Verträge nur von dem Vorstand bzw. der Schatzmeisterin geschlossen und abgesegnet werden. Dieses war der GAZ egal. Sie wiesen auf § 347 hgb hin. Zuerst hieß es, das ein Vertrag storniert wird und uns auf den zweiten Vertrag ein 40 % Erlass gewährt wird.
Wir haben noch nichts gezahlt!
Erst kam eine Gutschrift auf eine RN samt einer neuen RN, die sich auf die Selbige bezog mit 40 % Erlass. Auf die zweite RN, die storniert werden sollte kam eine Mahnung.
Wer hat Tips? Wer kümmert sich wirklich um eine Sammelklage?
Ich werde alle Gewerbetreibende aus meiner Branche in meiner Umgebung kontaktieren. Dank der GAZ Webseite lassen sich ja alle mit Telefonnr. recherchieren! Wer macht mit?
Musa
vor kurzem habe ich auch so einen schreiben bekommen leider bin ich drauf eingefallen, ich werde es aber nicht zahlen. Ich war schon beim Anwalt und der hat mir auch geraten es nicht zu zahlen .... Um die restlichen Sachen wird er sich kümmern. Leute zahlt auf garkein fall das sind alle Betrüger... geht lieber zum Anwalt...
Heinz
Ist logisch, dass denen das Handwerk gelegt werden muß, aber eine Sammelklage gibt es nicht. Jeder muß für sich kämpfen. Ein Tip von mir: Schreibe an die Staatsanwältschaft Düsseldorf. Ganz naiv und bittest um Hilfe. Es funktioniert. In dem Moment wo ein ,,Fall'' gemeldet wird müssen die reagieren und es ist wieder eine Beschwerde mehr.
Harald
wir zählen uns leider auch zu den betrogenen, bei einer Sammelklage sind wir dabei. Diesen Leuten gehört das Handwerk gelegt.
Vielen Dank für die Einträge.
Florian
wie auch Ihr, bin ich ein Geschädigter der Gewerbeauskunft Zentrale. Nach mehreren Telefonaten habe ich heute den Brief mit den 30 % Nachlass bekommen. Leider habe ich erst heute euer Forum gefunden. Sonst hätte ich mir die vielen Telefonate sparen können.
Nun meine Frage (weil ein paar geschrieben haben zur Polizei, bzw. Anzeigen oder gleich alle Briefe wegwerfen. ) Soll ich alles einem Anwalt geben? oder wirklich einfach alle Briefe ignorieren und wegwerfen?
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
Florian
RA
Bevor jedoch alle involvierten Anwälte das AG Köln mit Einsichtsgesuchen überhäufen, wollte ich mal nachfragen.
Heinz
wirauch!
ich hatte am 12.7. schon mal unseren Fall gepostet (s.o.). Wir haben per Anwalt der letzten außergerichtlichen Mahnung erneut widersprochen, daraufhin erhielt unser Anwalt jetzt folgendes Schreiben (incl. Kölner Urteil):
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Sehr geehrte Frau ....,
leider können wir Ihren Vorschlag so nicht annehmen.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
Wir geben weiter zu bedenken, dass das Amtsgericht Köln AZ 114C128/11 aktuell mit dem Urteil vom 06.06.2011 entschieden hat, dass alle Einwände gegen unsere Forderung unberechtigt sind und unsere Forderung auf Grundlage des zustandegekommenen Vertrages als begründet ausgeurteilt.
Der Vertrag ist demnach rechtsgültig. Ihre Mandantin trägt ein hohes Kostenrisisko, dass Sie unbedingt beachten sollten. Ist das gerichtliche Verfahren erst einmal angestrengt, werden wir unsere berechtigte Forderung konsequent im Rahmen sämtlicher juristischer Möglichkeiten durchsetzen.
Das entsprechende Urteil fügen wir im Anhang bei.
MfG
Sebastian Cyperski
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Und nun?
Jochen RA
von "Augenwischerei" würde ich nicht sprechen. Immerhin gibt es zwei Fälle, in denen das Urteil greift. Und ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das nun große Ausnahmen sind oder ob es gar die Regel ist, dass die GWE-"Angebote" erst nach Fristablauf "angenommen" wurden.
"Wenn das Formular allerdings innerhalb der Frist zurück geschickt worden wäre wäre die Entscheidung wahrscheinlich anders ausgefallen." > Woher bitte schön wollen Sie das wissen? Es gibt bislang EIN Urteil, dass exakt für GWE ausging (AG Köln; ein sehr dubioses Verfahren) und EIN weiteres Urteil, über dass sich GWE auch freuen konnte (AG Münster; betraf aber ein anderes Unternehmen).
Es gibt andererseits diverse Urteile für vergleichbare Sachverhalte (aber eben nicht ausdrücklich GWE), die gegen die Betreiber ausgefallen sind.
Und es gibt mittlerweile ZWEI Urteile aus Düsseldorf, die GEGEN GWE entschieden haben. Das LG-Urteil vom 15.04.2011 lässt sich doch wunderbar in jedem Rechtsstreit anführen ("irreführender Charakter; insgesamt unlautere geschäftliche Handlung").
Ich lasse bei meinem Mandanten auch die GWE-Klage auf uns zukommen, insoweit verhalte ich mich genauso wie Sie. Aber dieses Forum ist voll von Leuten, die einen Anwalt suchen. Da kann man doch ruhig mal darauf hinweisen, dass es Kollegen gibt, die sich zumindest schon mal eingehend mit GWE beschäftigt haben (etwa die Betreiber dieser Seite; oder RA Ferner aus Alsdorf; oder der Kollege Dösch aus Heidelberg, über dessen Blog ich viele Informationen erhalten habe), ohne dass deren Bemühungen gleich als Augenwischerei oder marktschreierische Versprechungen abgetan werden.
Alle genannten Kollegen sind mit Sicherheit bessere Ansprechpartner für GWE-Geschädigte als jemand wie ich, der sich erst mühsam in die Rettungsmöglichkeiten einlesen muss (und beispielsweise von selbst nicht auf die Angebot-/Annahme-Schiene gestoßen war).
Freundliche Grüße
gerd
[url][/url] http://www.outdoor-camping-blog.de/allgemein/gewerbeauskunft-zentrale-anzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-dusseldorf.html[/url][/url]
Phil D.
Ich verstehe nicht so richtig worauf Sie hinaus wollen. Natürlich stimmt ihr Sachverhalt mit dem des AG Düsseldorf überein.
Aber worauf ich hinaus wollte ist das derartige Rückschlüsse sowie das von Rechtsanwalt Thamm präsentierte Urteil nur Augenwischerei sind.
Dieses Urteil behandelt nur den Fall indem das Formular nach Fristablauf an die GWE zurück geschickt worden ist. NUR für DIESEN Fall hat das AG Düsseldorf entschieden das kein Vertrag zu stande gekommen ist.
Wenn das Formular allerdings innerhalb der Frist zurück geschickt worden wäre wäre die Entscheidung wahrscheinlich anders ausgefallen.
Ob RA Thamm ein guter Ansprechpartner wäre sollte jedem selbst überlassen werden. Es macht mich aber stutzig wenn ein Urteil als "Rettung für alle GWE Geschädigten" präsentiert wird obwohl sich dieses Urteil nur auf einen Ausnahmefall bezogen hat.
Vor derartig marktschreierischen Versprechungen von Anwälten sollten man meiner Meinung nach eher vorsichtig gegenüber stehen.
Nochmals: Ich halte es nicht für richtig was die GWE da treibt aber bislang müssen wir uns alle wohl damit abfinden das es den grossen Wurf durch gerichtliche Entscheidung zu Gunsten der Abgezockten (noch) nicht gibt und jeder der was anderes behauptet mag sich mit diesen Sachen abfinden.
Aus diesem Grund wagt wohl auch niemand selbst den ersten SChritt und statt desen warten alle das andere sich aufraffen um sich dann anschliessend ins gemachte Nest zu setzen. Ich mache da bei mir keine Ausnahme und lasse auch lieber die GWE klagen und damit das Risiko übernehmen. Aber ich weiss das ich dank meiner Rechtsanwälte alles unternommen habe um der GWE ein Gerichtsverfahren so schwierig wie möglich zu gestalten.
Conny
ist es irgendjemanden schon mal passiert, dass eine Rechnung kam, ohne das man dieses Formular unterschrieben wieder hingeschickt hat? Wir sind uns in der Firma alle sicher, dass keiner was unterschrieben hat. Ich persönlich habe das Formular sogar in den Papierkorb geworfen. Allerdings wissen wir nicht, ob es uns mehrfach zugesendet wurde.
Jochen RA
Und der in dem Urteil erwähnte RA Thamm scheint sich mit solchen Verfahren auszukennen, zumindest die Geschädigten aus dem Düsseldorfer Raum hätten da einen guten Ansprechpartner.
Lutz aus Speyer
macht Euch doch mal die Mühe und informiert alle Euch bekannten Betriebe, die in eurem Umkreis in der Gewerbeauskunft-Zentrale-Seite aufgelistet werden und sendet denen den Link zum Urteil vom 30.6.11. Die Gangster müssen mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden. Überzieht sie mit Klagen und Forderungen. Warnt auf Eurer Homepage vor Abzockern! Das System geht nur so lange gut, wie davon auszugehen ist, dass jeden Morgen ein Dummer aufsteht. Macht Andere schlau, auch Eure Mitarbeiter. Zeigt ihnen, mit welcher Masche skrupellose Geschäftemacher vorgehen. Mobbing für die Gangster!
Phil D.
Der Sachverhalt war insofern besonders als das es da nur darum ging das das Formular der GWE nicht innerhalb der Frist zurückgeschickt worden ist und daher das Gericht meint, dass nur deshalb kein Vertrag zu STande gekommen ist.
Das grosse Aufatmen bleibt also weiterhin leider aus...
geschrieben von Betroffene 18.07.2011
Ver�rgert
Betroffener2011
http://raubwirtschaft.info/go/b2b-recht-und-gerechtigkeit/rechtslage-deutschland/a01-urteile-formulare/urteile-prozess-gewonnen/168-gwe_ag-ddf_28c15346-10_20110630.html
geschrieben von Betroffene 18.07.2011
oder Beklagten.Auch eine Zahlungsaufforderung mit 40ti;gem Erlass also 341,43€ Haben nun wieder angerufen und um eine Ratenzahlung gebeten,mal abwarten was passiert man wollte morgen zurückrufen?gezahlt wird nicht,behalten uns den Klageweg vor.
Betroffene
Die GWE wechselt ständig ihre Bankverbindungen. Warum wohl? Weil die Banken die Zusammenarbeit aufkündigen, wenn sie erfahren, dass sie mit einem unseriösen Betrieb zusammenarbeiten.
jxhcgflsjda
Ich möchte nur sagen, ein Urteil eines erfahrenen Richters könnte anders aussehen und XXX.
wetterhexe
gerne berichte ich, wie es weiter geht.
Gruß an alle
Phil D.
wie du einigen dieser 250 Postings entnehmen kannst, gibt es wegen der GWE keine Sammelklage, genau so wenig gibt es Sammelklagen überhaupt; nein: Das Gesetz macht bei der GWE keine Ausnahme, also: es gibt keine Sammelklage gegen die GWE, weil das deutsche Recht das nicht kennt. Und weil das deutsche Recht sowas nicht kennt, muss eben jeder selbst klagen oder sich verklagen lassen. Nein, eine Sammelklage ist dabei nicht möglich. Nein, auch nicht für oder gegen die GWE.
Verstanden? Nein?
Wirklich, bei einigen wundert es mich nicht, dass sie auf die GWE reingefallen sind. Wenn die Formulare genau so aufmerksam (oder unaufmerksam) gelesen werden, wie die Informationen hier, von denen viele wirklich hilfreich sind, wundert mich nichts mehr.
Also nochmals: NEIN, ES GIBT KEINE SAMMELKLAGE GEGEN DIE GWE!!!
Bodo Ungemach
M.Reinhardt
Interessant für mich war das mein Firmeneintrag bei der GAZ nicht mehr auffindbar ist.Ihr solltet mal überprüfen ob das bei Euch inzwischen auch so ist.
Dr.-Ing. Igor Charé
War ein guter Tip!
Dr.-Ing. Igor Charé
Hier der Text des Urteils: http://openjur.de/u/165719.html
Hier noch mal der Scan des gedruckten Bescheides:
http://www.ferner-alsdorf.de/wp-content/uploads/2011/06/agkoeln.pdf
wobei dies vom Homepageinhaber gerade als Warnbeispiel aufgeführt wird.
Ich muss sagen, dass ich erst mal ratlos bin, wobei die verspätete Zustellung und die Frankierung als Werbepost zu denken gibt.
Igor Charé
PS: die entsprechende Stellen habe ich durch Eingabe des Textes des Bescheides: "der beklagte wird verurteilt, an die klägerin 569,06" in eine Suchmaschine gefunden.
armin
ich empfehle jedem Opfer unbedingt Anzeige zu Erstatten!
einfach den Sachverhalt auf einer halben SEite zur Staatsanwaltschaft Düsseldorf schicken! Je mehr fälle dort eingehen, desto ernster nehmen die das:
[url]hier ein Musterbrief:[/url]
http://www.outdoor-camping-blog.de/allgemein/gewerbeauskunft-zentrale-anzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-dusseldorf.html
Kanzlei Weiß & Partner
Ver�rgert
Unglaublich, wieviel Zeit und Nerven die Sache nur kostet!
jochen
http://whois.domaintools.com/gewerbeauskunft-zentrale.de
Wird sicherlich auch nicht gerne gesehen sowas. (Site ist übrigens mit Joomla gebaut: http://www.gewerbeauskunft-zentrale.de/administrator/index.php)
Grunz,
jochen
hanswurscht
bitte nicht vergessen: der Rechnungsbetrag bezieht sich auf 1 Jahr. Wenn man den bezahlt, kommt im nächsten Jahr die Rechnung über das 2. Jahr...
Das Angebot mit dem Abschlag / Rabatt galt nur für eine kurze Zeit, hat man das verstreichen lassen, gilt wieder die ursprüngliche Rechnung.
M. Dörries
CP sports
gelesen und danken hierfür herzlichst !
Wir warten nur in diesem Forum wie es weitergeht.
Danke auf an die IHK für die Empfehlung !
QWERT
Es gibt Leute, die haben in dem Angebot Ihre Angaben gestrichen und mit dem Vermerk "Keine Firma" zurückgesandt und trotzdem eine Rechnung erhalten. Das ist schon aüßerst unseriös.
Das die GAZ ein Widerrufsrecht einräumt, aber den Geschädigten erst die Rechnung bewußt nach Ablauf der Widerrufsfrist zusendet, und man nach Anruf die erste AUskunft bekommt, dass das WIderrufsrecht angelaufen ist, ich behaupte "Es ist ein gezielt organisiertes Abzocken.
Vielleicht will der Staat davon nix wissen. Er bekommt ja immerhin die Umsatzsteuer aus den Zahlungen. Rechnets aus, wenn mehrere Millionen eingefahren werden.
Es gibt im Internet Ausschnitte aus Zeitungen, dass auch schon MdB betroffen waren.
R.M.
Ich werde versuchen Nerven zu bewahren ..
Danke für die Infos ..
GWE Gegner
ich seh's wie du. aber ich fürchte, mit dieser einstellung macht man sich hier nicht sonderlich beliebt, wie bspw. an den votings zum kommentar von "WerLesenKannIstKlarImVorteil" vom 14.03.2011 zu sehen ist.
das problem ist meines erachtens, das viele wirklich nicht lesen; weder hier noch bei dem, was täglich so per post in die firma flattert und dann blind unterschrieben wird.
nicht, dass ich die vorgehensweise der gwe in irgendeiner form rechtfertigen möchte; aber: so ganz unverschuldet ist wohl niemand in dieser situation geraten (auch wenn ich mir damit jetzt negative bewertungen einfange).
ich kann mir daher nur an die eigene nase fassen, zu meiner unüberlegtheit stehen und dank (kostengünstiger) anwaltlicher hilfe weitere schäden abwenden, in dem ein rechtsanwalt dank völlig legaler mittel und ausnutzung unserer guten rechtsordnung weitere forderungen der gwe abwendet.
das was die gwe macht, ist nämlich meiner meinung nach gerade nicht vom gesetzgeber gewollt und es ist die aufgabe der anwälte, dies notfalls auch einem gericht klar zu machen.
jxhcgflsjda
Ich schlage vor man liest sich den Thread einfach mal richtig durch, dann erfährt man z.B. dass SAT1 schonmal in Akte 200x darüber berichtet hat und das Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind und vielleicht zieht man die Erkenntnis das man erst etwas selber bewegen muss und sich nicht einfach praktischer Weise wo dranhängt solange die Anderen damit die Arbeit haben. Bei dem Thema wird sich jeder selber helfen müssen, dafür gibt es Anwälte.Ich hab z.B. einen der sich in aller Ruhe diesem Thema widmet.
Roberto
Das ist ja brutale ABZOCKE...........
Ich werde definitiv nicht zahlen.......
QWERT
Wenn man über das Kölner Urteil liest, könnte man auch denken, dass die GAZ dieses Verfahren eigens inszeniert hat um ein Druckmittel in der Hand zu haben. Beklagte(r) anwaltlich vertreten, keine Gegendarstellung, keine Berufung, etc., oder interpretiere ich das falsch?
Fazit: Abzocker gehören hinter GITTER! Mit Geldstrafen ist das nicht getan. Meine Meinung!
Verärgert
Ob man da das Geld zurück bekommen kann, bezweifle ich sehr.
A. Monnheimer
wirauch!
Alle Schreiben gingen direkt an uns- wahrscheinlich, um noch mehr Druck aufzubauen.
Wir haben noch bis morgen Zeit, um zu entscheiden, was wir machen: zahlen; warten, ob Mahnbescheid kommt (wenn dann gezahlt wird,kostet das nochmal ca. 300 Euro mehr) oder auf Gerichtsverfahren warten (Kosten, wenn Verfahren verloren wird: die 2 Jahrebeträge + ca. 800 Euro). Oder warten und es passiert nichts...
Hilfe!
FS
seit einem Jahr.
xyz
einer der sich auskennt
Ich lese hier immer wieder die Empfehlöung, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Ich denke aber, diese Kosten kann man sich sparen. Oder hat jemand die Erfahrung gemacht, dass die GAZ nichts mehr unternimmt, sobald ein Rechtsanwalt im Spiel ist?
...
xyz
wirauch!
Nun haben uns letzte Woche zwei "Letzte außergerichtliche Mahnungen" erreicht (für Rechungen aus 2010 u.2011) incl. Kölner Urteil.
Weiß hier jemand, wie es danach weiter geht, wenn man nicht zahlt?
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder wird gleich Klage erhoben? Oder passiert nichts?
Wäre schön, von euren Erfahrungen zu profitieren- bin mir echt unsicher, was wir tun sollen, da wir auch keine Rechtsschutzversicherung haben.
Vielen Dank!
Betroffener2011
Alexander Budyanskiy
wieviel firmen wurden angeschrieben
100, 1000, 10000, 100000???
Falls nur 10% von 10000 bezahlen werden dann sind es etwa
1 000.000 Euro!!!
Ist das nicht BETRUG???
WIR MÜSSEN GEMEINSAM VORGEHEN
Steiner monika
Gregor
Obwohl diese Verbrecher um Herrn Cyperski genau wissen, das wir uns in dieser Sache von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der bevollmächtigt ist uns zu vertreten, haben auch wir diese "letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung" mit beigefügtem Urteil des AG Köln vom 6.6.2011 erhalten.
Wenn diese Richterin X wirklich in Urlaub ist, dann gehört sie aus dem Urlaub zurückgerufen und mal ordentlich zurechtgestutzt zu werden. Wie kann denn eine Richterin einer Firma vor der Polizei und Verbraucherschutz warnen so zuarbeiten?
Eine Kleinigkeit noch zu Schluss: Das erste Schreiben (das verhängnisvolle, das man zurückfaxen soll) ist überschrieben mit "Gewerbeauskunft-Zentrale" und so einem amtlich aussehenden Barcode (würde mich mal interessieren wofür der steht, kann ja nur ein Fake sein, womit wieder die Betrugsabsicht belegt wäre) alle nachfolgenden weiteren Schreiben sind überschrieben mit "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" und ohne "amtlichen" Barcode. Alleine das sollte reichen, um dieser Firma Betrugsabsicht nachzuweisen...
Christiane
kein positives Aushängeschild sein und somit nicht in Ihrem Interesse liegen. Und je mehr zum Telefon greifen um so effektiver und ohne Bank kein Überwiesungsträger;-))
Ich zahle jedenfalls nicht!!!
B.Lehmann
Nur Mut, gemeinsam sind wir stark.
Nicht einschüchtern lassen
Wir (Firma) werden seid einem Jahr belästigt. Als uns die Missetat auffiel, haben wir sofort ein schreiben fertig gemacht und den Vertrag als nichtig erklärt. Obendrein haben wir gedroht wegen Arglistige Täuschung und Belästigung Gerichtlich dagegen vorzugehen. Wir hatten erstaunlicher Weise lange ruhe, nun schrieb uns die GAZ wieder ein Mahnung mit dem Urteil vom 06.06.2011.
Dieses Urteil ist aber gilt nur für den genannten Fall. Und ist nicht rückwirkend/wirkend für alle anderen. Alle Betroffenen sollten mit einer Strafanzeige reagieren und sich nicht einschüchtern lassen, da von Bundesland zu Bundesland andere Richter über andere Gesetze und Mittel verfügen um die GAZ dingfest zu machen.
Ferner können wir nur empfehlen, nicht mit der GAZ aussergerichtlich in Kontakt zu treten & keine Verhandlungen über eventuelle Ratenzahulungen oder ähnliches anzustreben. Die Betrogenen sind eindeutig in der Mehrzahl. Von daher "lasse Redn"...
xyz
Michael Klug
habe auch das Urteil vom Amtsgericht Köln über den netten "Zustellservice" GWE erhalten.Gebe mal weiter was mein Anwalt dazu sagt: "Richterin X ist Beisitzerin der 4. Zivilkammer, also keine große Nummer." Er macht weiterhin ein großes Fragezeichen an den Rechtsanwalt des Beklagten. Ist auch noch nicht klar, ob dieser Einspruch einlegt. Er sieht die Chancen für einen Prozess bei 90:10 für uns. Die Empfehlung ist Klar: Nicht zahlen und falls tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte: Wiedersprechen - dann muß die GWE klagen, wenn sie was holen will. Und hier ist der Knackpunkt: Es kommt ja noch nicht einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich habe noch von keinem gehört. Falls hier jemand solch einen bekommen hat, bitte melden.
Ich wünsche weiterhin starke Nerven und Gottvertrauen. ER ist bestimmt auf unserer Seite !
Ute
majordesign
bin auch mächtig auf diese Firma reingefallen. Von Anfang an war die Firma mir suspekt.
Der erste Schreiben hat von denen ausgesehen wie von Finanzamt und das zweite auch, worin dann hieß sie müssen ihre Daten ergänzen. Ich natürlich die Daten ergänzt aber bin nicht davon ausgegangen das es sich um eine Firma handelt. Bis heute habe ich keine Rechnung oder Auftragsbestätigung bekommen, kann es gar nicht von Steuer absetzen etc. Sie haben mir über RA Nordmann gedroht, letzendlich haben wir ein Vergleich auf 500€ erzielt. Ich habe bis jetzt 2 Raten an RA überwiesen, das erste Mitte Dez. und das zweite Ende April. Heute erfahre ich das der RA seit Dez. keine Mandat mehr über diese ominöse Firma hat und bekomme ebenfalls eine Mahnung von GWE das ich doch meine Rechnung von 500 € zahlen soll mit eine Abschrift von Amtsgericht mit teils geschwärzten Stellen. Was kann ich ich so einen Fall machen? was ich weiß das die von mir keine Cent mehr sehen werden...
LG an alle
Renate
auch wir sind auf diesen Betrug reingefallen und obwohl noch rechtzeitig per Einschreiben storniert, erhalten wir ebenfalls viele nette Briefe der Firma GWE. Auch wir sitzen die Sache aus und hoffen, dass es denen irgendwann einmal langweilig wird. Wir werden auf keinen Fall bezahlen!!!!
Allen gute Nerven und beleibt entspannt.
claudi
habe jetzt nach nem halben Jahr mal wieder Post von unseren "Freunden" bekommen....
Nach der xten Adress und Anwaltsänderung nun das Kölner Gerichtschreiben.....also Mühe geben sie sich ja schon ;-)
Ich bin gespannt wann ich den Ordner vergrößern muss in dem ich den Müll sammel.
Aber zahlen tu ich sicher nicht.
Also, bis zum nächsten Brief, bleibt entspannt, das ist auch das was die Innungen und Handelskammern raten ;-)
Liebe Grüße an alle Betroffenen
ein Betroffener
inno
Thomas
Ich werde jetzt wieder den Vertrag anfechten und separat vorsichtshalber noch mal eine Kündigung aber mit keiner Schuldanerkenntnis.
Solchen Verbrechern muß doch das Handwerk gelegt werden.
Zahlen werde ich jetzt nichts.
Micha
Viele Grüße Micha
Gründerlexikon
aurelie
Bin auch drauf reingefallen und überlege jetzt ob ich die nicht wegen BETRUG verklagen soll. Wer wäre dabei? Email schicken:
Liene Grüße
aurelie
BIn auch drauf reingefallen und habe heute einen Brief mit Zahlungsaufforderung PLUS "KLage im Namen des Deutschen Volkes... Amtsgericht Köln gegen wen anderes(Name schwarz durchgestrichen" bekommen.
Werde sicherlich NICHT zahlen und überlege jetzt ob ich diese Leute nicht selber verklagen soll wegen Betrug, Belästigung. . .
Wer würde mitmachen? BItte schickt mir einfach ne mail an und dann können wir zusammen gegen diese *** zu gericht ziehen. So was gehört einfach BESTRAFT.
Liebe Grüße.
Manfred K.
Wir betreiben selber zwei Branchenbücher (branchenverzeichnis.org u. branchenverzeichnis.info) und nehmen 29,- Euro für einen Eintrag und
sind immer wieder mit Anfrage konfrontiert, weil Benutzer von anderen
Verzeichnissen zu viel bezahlen müssen.
Mshrak
Der Mahnbescheid ist ja auch nicht zum Gericht durchgereicht worden, den RA Jöpchen so grossspurig in seinem letzten Schreiben aggressiv beworben und damit gedroht hatte....
Wie gesagt. Locker bleiben. Man muss das gute drin sehen. Das Herz braucht für diesen Tag keine Fitness, da es dann erstmal auf Hochtouren läuft. :D
Der von der GWE genannte Prozess trägt die Nummer 114 C 128/11
Amtsgericht Köln 6.6.2011
Ist schon komisch, das ich durch die Zusage des Gerichts für die GWE nicht auch gleich eine Klage bekommen habe, sondern nur eine weitere Mahnung zur Zahlung.
Der RE Schmitz u. Witte aus Essen war der Prozessbevollmächtigte.
Ehrlich gesagt warte ich wieder ab was kommt.
Es gibt auf jeden Fall kein Geld von mir. Da muss ich schon wirklich vor Gericht gezogen werden.....
ebenfalls ein Betroffener
MfG Steffen
Betroffener
MfG. Bernd
Marit
Vor etwa vier Jahren bin ich einmal auf eine Internetabzocke hereingefallen, habe die Sache allerdings erfolgreich ausgesessen, nichts bezahlt, stattdessen ein Formular der Verbraucherschutzzentrale hingeschickt, in dem ich mitgeteilt habe, dass ich auch weiterhin nicht zahlen werde und Gleiches habe ich auch der netten Dame vom Inkassobüro mitgeteilt, als sie hier mal anrief - mein Schlaf hatte zu dieser Zeit zwar deutlich gelitten, aber SO abzocken lassen wollte ich mich dann doch nicht. Inzwischen ist das Thema durch und ich habe seit etwa zwei Jahren nichts mehr von dieser Firma gehört. *freu*
DURCHHALTEN LOHNT SICH ALSO, auch wenn es teilweise ganz schön an die Nieren geht - die Kosten werden ja von Mahnung zu Mahnung höher ...
In Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale bin ich inzwischen ganz aktuell auch 2-fach angeschrieben worden, bin ehrlich gesagt auch nur deshalb stutzig geworden, weil ich gar keine Gewerbetreibende bin, sondern Freiberufler! Habe deshalb etwas genauer gelesen und wie sagt man so schön: Da fiel es mir wie Schuppen von den Augen ...
Drei Wochen später kam ein weiteres Schreiben, man hätte mir bereits am 23.05. diesen Wisch zugesandt und selbst bei diesem Brief hat mir die "offizielle" Aufmachung wieder kurzzeitig das Gefühl gegeben, ich hätte gaaaaanz was Wichtiges vergessen und müsse nun aber rucki zucki handeln - dann fiel mir wieder ein, um was es sich da handelt und ich war über die Aggressivität dieser Firma doch ziemlich erstaunt.
Wie auch immer, meine erste Betrugs-Erfahrung ging letzten Endes gut aus und ich hoffe, dass das den ein oder anderen beruhigt, der manchmal überlegt, ob er nicht doch schnell überweisen soll, damit das Ganze endlich rum ist.
Alles, nur DAS NICHT!
Wünsche allen Betroffenen gutes Durchhaltevermögen!
LG,
Marit
raco
Seriöse Firmen würden m. E. anders handeln. Zumindest gäbe es eine Vertragsbestätigung innerhalb der Widerrufsfrist, besser noch, die Widerrufsfrist würde erst mit Erhalt der Vertragsbestätigung bzw. Rechnung beginnen. Das sollte sich doch per Gesetzestext von unserer Bundesregierung einfach lösen lassen, dann würde es diesen Missstand nicht mehr geben.
Wenn einem negative Folgen aus der Nichtzahlung ensteht, wäre eine Schadensersatzklage angebracht.
Ich habe jetzt auch die Drohung von dem Geschäftsführer Cypersky erhalten, allerdings mit 7 Tagen Zahlungsziel. Warum man die Zahlungsziele (ich habe hier schon 5 Tage gelesen) so unterschiedlich handhabt ist mir ein Rätsel. Die einen bekommen einen Nachlass und Vertragskürzung, bei anderen handelte sich es um einen Versehen. Das sind ja schon mal Widersprüche in sich.
Mir wurde meine Faxkopie zugesandt, auf der Rückseite wurde ihre AGB aufkopiert. Ich möchte fast behaupten, dass der auf dem "2. Auforderungsschreiben" aufgedruckte Text nicht vorhanden war. Kann das jemand bestätigen?
Ein erstes Schreiben "auf dem zurückgesandten Schreiben" stand im Kopf "Schreiben ist Ihnen schon am 12.04.2011 per Post zugesandt worden" habe ich wohl nicht registriert, vielleicht kam auch keins.
Ich habe auch schon mit mehreren Rechtsanwälten im Bekanntenkreis gesprochen, auch mit einem Staatsanwalt, alle geben zur Auskunft: NICHT ZAHLEN!
Ich sehe dem gelassen entgegen.
Gruß
raco
Matthias Schmelzer
Da ich vor einigen Jahren auf ein ähnliches Schreiben (damals aufgemacht wie "Gelbe Seiten", ich hatte gerade meinen Praxiseintrag bei den "Gelben Seiten" geändert und wartete auf die Bestätigung....)reingefallen bin, halte ich es für sinnvoll, alle Möglichkeiten zur Warnung vor solchen Abzockern zu nutzen, ich habe deshalb eine Meldung an die Rechtsabteilung meiner Ärztekommer gemacht.
Im übrigen habe ich damals keinen Cent an die Firma gezahlt, sonder diese auf die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen und ansonsten alle weiteren Anschreiben IGNORIERT.
Irgentwann kam dann einfach nichts mehr.
Mein Tip: - Info an Kammer/Behörde/Freunde etc. weitergeben...
- Nicht von großspurigen Rechtsanwaltsschreiben beeindrucken lassen.
John
Ich hatte gezögert, das erste Anschreiben zu unterschreiben, weil aber "Erfassung gewerblicher Einträge" darüber stand, dachte ich, es ist ein behördliches Schreiben auf Grund der gerade laufenden Volkszählung.
So habe ich unterschrieben und nun kam die erste Rechnung und der Hinweis, dass ich über 900 EUR zu zahlen habe und an einen Zwei-Jahres-Vertrag gebunden bin.
Soll ich jetzt:
a) Zurückschreiben, dass das ganze Betrug und arglistige Täuschung ist?
b) Widerspruch einlegen, wobei nach der Geschäftsordnung dies gar nicht mehr möglich ist
c) zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
d) zur Presse gehen?
Bei der Gemeinde war ich schon, aber die sagte, von ihnen käme das Schreiben nicht, was ich ja auch sah. Aber sie konnte mir keinen Rat geben.
Inzwischen kam mit Datum vom 21. Juni bereits das nächste Schreiben, in dem stand, dass ich am 26. Mai nicht geantwortet hätte (Fett gedruckt und dick unterstichen). Dabei hatte ich doch geantwortet. Leider.
Bitte um Hilfe.
Bradie
Ich hoffe, dass sich wenigstens mein Aufwand lohnt und diesen B*******n wird das Handwerk gelegt wird. Ich hoffe auch, dass das fällige Ordnungsgeld recht hoch ausfällt.
Schaun wir mal.
PS: Gag am Rande. Die Firma hat mit Schreiben von heute nochmals ihr Erfassungsformular versendet! Im Übrigen wird die Gemeinde dies notfalls bis zur höchsten Instanz durchfechten.
Cirikliel
Ich werde auf jeden Fall bis zum Ende das ganze anfechten, zum Glück habe ich eine ordentliche Rechtsschutzversicherung bei der ARAG, die mir bereits auch Deckung in der Angelegenheit zugesagt hat. Gerne schließe ich mich einem gemeinsamen Vorgehen gegen diese Leute an.
mactelge
Um in Erfahrung zu bringen, was mit meinen Telefondaten bei der Telekom passiert, habe ich den Telefonbucheintrag abgeändert und mit einem Fehler versehen...nach einer Woche kommt von der Telekom dann die Bestätigung über den neuen "fehlerhaften" Eintrag. Und es meldete sich der "Hinnerwisch-Verlag" in Hagen, zuständig für Druck und Veröffentlichung der Telefonbücher. Dieser teilt mir mit, das der Eintrag in dieser Form - also mein "fehlerhafter" so nicht veröffentlicht werden kann, es sei denn, ich würde 180,- € für eine andere Platzierung zahlen... "Man habe eine Korrektur vorgenommen" wird mitgeteilt und auch entsprechend im Schreiben angedruckt. Genau diese Korrektur des Verlages dient der GWE als Anschrift für die Kundengewinnung! Man arbeitet also "Hand in Hand" und reibt sich dieselben, wenn wieder Opfer gefunden wurden.
Diesem GF Cyperski würde ich gern mit einer Truppe Betroffener auflauern und so richtig vermöbeln, damit sein geistiges Oberstübchen mal wieder aufgeräumt wird. Achso: ich bin nicht betroffen - das Schreiben war zu klar formuliert!
Moni
Norbert
[url] http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=110&nb=1[/url]
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH.: - 20.06.2011
Das am 15.4.2011 vom DSW erstrittene Verbots-Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist nicht rechtskräftig. Seitens der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Weitere Formularaussendungen sind im Umlauf. Der DSW erhofft sich im Interesse der massenhaft betroffenen Wirtschaft eine schnellstmögliche Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht.
Maria
Hans Buckel
Ist die Sammelklage schon am laufen? Kann ich mich noch beteiligen?
Stefan
Mit Datum vom 27.5.2011 wurde uns eine Gutschrift über 569,06 EURO ausgestellt und die Rechnung als hinfällig erklärt. Ich hoffe für alle Beteiligten, dass sich der Rückzug auch in die Breite erstreckt, wovon aber meiner Meinung nach auszugehen ist.
BS
als nicht Betroffener aber Angeschriebener möchte ich zur Kenntnis geben, dass falls noch nicht bekannt der Absender unter
GWE GmbH-Gewerberauskunft-Zentrale-Hauptstr. 34-40597 Düsseldorf wohl seine Adresse geändert hat. Freundliche Grüße
Shadi
ich habe mir nun alle kommentare durchgelesen und finde, dass wir alle
uns beie einem gemeinsamen rechtsvertreter und gleoichzeitig bei dre ihk und dem landgericht vorstellen sollten.
natürlich sollte man erstmal abwarten was Düsseldorf dazu sagt, aber dennoch waere eine offensive reaktion sehr ratsam.
ich selbst habe kuerzlich eine androhung mit einem gerichtsvollzieher erhalten! :-) kann nur dabei lachen, denn ich werde 100% nichts zahlen und werde nächste Woche selbt etwas verfassen und es einleiten.
bitte um rückmeldung bzgl. gemeinsame kooperation.
danke
IIT
Mit freundlichen Grüßen
Mshrak
Meine Bekanntschaft hat mir geraten nicht zu zahlen. Auch wenn da ein Mahnbescheid beiliegt ist es nur ein Entwurf für Panikmache. Ausserdem hat Sie mir gesagt, das das Urteil vom LG Düsseldorf noch nicht rechtskräftig ist. Bis dahin auf jeden Fall abwarten. Man kann aber Herrn Jöpchen gerne schreiben mit eben diesen Begründungen die dort aufgeführt sind.
Auf jeden Fall soll man nicht zahlen und abwarten. Sollte doch ein Mahnbescheid kommen sofort widersprechen und ab zum Anwalt mit der ganzen Sache. So wird es auf jeden Fall bei mir aussehen wenn es so hinausläuft.
Mshrak
Ich lasse das grade klären von nem RA. Da er mehr ne Bekanntschaft ist, werde ich bei Antwort von Ihm hier reinschreiben wie weiter zu verfahren ist. Habe auch das gleiche die Tage erhalten und wurde auch etwas nervös. Da werden jetzt harte Bandagen aufgefahren aber wie immer ist das auch zum größten Teil heisse Luft. Ich bin aber auch der Meinung, das man das nicht vollständig ignorieren sollte und einmal an Herr Jöpchen antworten sollte. Wie werde ich dann hier reinschreiben......
Verdi
Im Übrigen bekammen wir heute ein Fax der "RB Medienverlags GmbH" mit der Überschrift "Branchenbuch - Brancheneintrag", die offensichtlich eine ähnliche Betrugsversuchsschiene fährt. Der Premimiumbeitrag, so steht's im Kleingedruckten, beträgt 990 Euro zuzüglich MwSt. pro Jahr!
Also obacht und gleich in die Rundablage entsorgt!
Thomas Müller
kurze inhaltliche Zusammenfassung:
”¢letzte außergerichtliche Mahnung, innerhalb von 5 Tagen soll gezahlt werden, sonst Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
”¢Es wird außerdem das bereits ausgefüllte Formular „Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides” beigelegt
”¢Zitat des Beschlusses des Amtsgerichtes Düsseldorf vom 08.04.2011 (AZ 28C15346110), nachdem hervorgehen soll, dass es sich um einen Werkvertrag handelt und somit wirksamer Vertrag zustande gekommen ein soll
”¢Beifügung eines Urteils des Amtgerichtes Münster (AZ:3 C 2811/10) in einem gleichgelagerten Fall, in dem zugunsten des anbietenden Unternehmens entschieden wurde
”¢Es wird mehrfach auf Schufa-Eintrag etc verwiesen und betont, dass bei Nichtbezahlung nur noch viel höhere Kosten entstehen .
Soll ich das Schreiben einfach weiter ignorieren oder eventuell mal mit einen Hinweise auf das Unterlassungsurteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 15.04.2011 verweisen (AZ: 38 O 148/10) antworten?
A.
Urteil vom 15.04.2011 bez. GWE
Das Formular darf von denen nicht mehr benutzt weredn.
Fegebesius Kehrblech
habe auch ein Schreiben der GAZ bekommen und es meinem Anwalt übergeben.
Jetzt werde einige von Euch sagen das die Kosten zu hoch sind für einen Rechtsanwalt. Aber das stimmt nicht.
Wir haben einen Rechtsanwalt dem wir lieber 100,00EURO gebe damit wir öfters Rat bei ihm einholen können. Die Erfahrung bei uns ist, das wir im laufe von ca. 10 Jahre etwa 400,00,EURO bezahlt haben und er uns dafür 1000sende von Euros erspart haben.
Wir haben in diesen 10 Jahren ca. 35 von solchen Schreiben bekommen und von Ihm überprüfen lassen.
Also opfert die paar Euros für einen Rechtsanawalt und Ihr habt Ruhe mit solchen Abzockern.
Übrigens, es ist erlaubt mit einem Anwalt eine Gebühr auszuhandeln, nur so als Tip, denn er läßt euch ruhig schlafen und die Abzocker bekommen das was sie verdienen, NIX
Andy
Super Seite! Danke dem Autor.
In Thüringen ist das Schreiben der GWE auch unterwegs. Wir hatten es vor einiger Zeit auch erhalten. Nach genauen lesen haben wir festgestellt das es eine Abzocke ist und es in die Ablage P feinsäuberlich eingelagert.Nun haben wir auch den schönen 2. Brief erhalten. Wollte schon auf diesen Reagieren (mit einen vorsorglichen Widerruf, hab ja nichts Unterschrieben.) aber nach diesen Beiträgen hat sich dies ja-wohl erledigt. Ich hoffe nun von diesen Abzockern nichts mehr zu hören. Vielen Dank an alle!
Gruß aus Thüringen!
Andy
STF
Wir sind NICHT auf dieses Schreiben reingefallen.
Der Grund ist ganz einfach!
1.) Dieses Schreiben erwekte für uns durch das verwendete Papier und seine "Aufmachung" zunächst den Anschein eines "behördlichen Schreiben" !
Als wir uns dann ALLES genau durchgelesen hatten (Angebot, 39,85 EURO, Laufzeit usw.), kamen wir für uns schnell zu dem Schluss; Achtung Abzocke !!!
2.) Bevor wir event. etwas unterschreiben, informieren wir uns erstmal grundsätzlich über die Firma usw. die uns ein Angebot zuschickt.
Schon beim ersten "googlen" dieser "Firma" wurde auf den ersten Seiten vor dieser "Firma" gewarnt.
Selbst auf der Seite des "Deutschen Patent- und Markenamt" wird vor dieser Firma gewarnt und jegliche Angebliche Zusammenarbeit mit dieser und weiter aufgeführten Firmen zurückgewiesen !!!
Nach objektiver Betrachtung dieser Beiträge kamen wir wiederum zu dem gleichen Resultat; Achtung Abzocke !!!
Unser Tip: JEDES SCHREIBEN DIESER ART GENAU DURCHLESEN!!! (Bis zum Ende !)
Für die, die schon unterschrieben haben: Ruhig bleiben, und event. ab zum "Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".
Auch wenn es hier vieleicht nicht gerne gehört wird, möchten wir trotzdem mal das wiederholen, was immer wieder von z.B. Verbraucherzentralen DRINGEND EMPFOHLEN wird.
Erst genau durchlesen, und dann noch jemanden Fragen der sich "damit auskennt" !!! (sorry)
Viel Glück an alle die schon unterschrieben haben.
Grüsse
STF
Malihe Block
89
nikiniko: dann sei du doch der erste, der diese aufgabe übernimmt und klage gegen die GWE bzw. deren anwälte auf schadensersatz etc. einreicht.
wie hier vorher schon mal geschrieben wurde: alle beschweren sich über die abzocken und wollen sich nichts gefallen lassen und sich irgendwo anschliessen,. aber keine hat den mumm, selbst die sache in die hand zu nehmen.
nikiniko
Diesen Leuten sollte man so schnell als möglich das Handwerk legen und auch den Vollstreckungsgehilfen, diesen "seriösen" Rechtsanwälte, die sicher eine Schande für die ganze Gilde sind.
Peter
Hallo leute
die GAZ scheinen ja wirklich vor nichts zurückzuschrecken.
Nachdem ich letztes Jahr auch auf das Schreiben reingefallen bin und über meine Anwälte aus der Sache rauskam ( Schreiben der GAZ: Es handlet sich wohl um ein Misverständnis..blabla ) wurde die Sache widerrufen. Jetzt schreiben die mich doch glatt wieder an mit diesem fingierten Schreiben. Ich bin am Überlegen diesmal gleich eine Anzeige zu erstatten. Da werde ich aber noch mit meinem Anwalt sprechen.
Auf jeden Fall: Gleich in den Altpapierbehälter mit dem Schreiben.
Igor Charé
Regina Hartmann
Die Vertragserschleichung ist noch dreister geworden. Mit der Rücksendung über die kostenlose Faxnummer geht man einen Vertrag für 2 Jahre über 956,40 EURO zzgl. MWSt ein.
Leider fallen viele auf den Deal rein. Oder wo kommen die Einträge her, die auf der nutzlosen Internetseite dieser Firma gelistet sind.
anonym
H.Funes
Hintergrund: in den 90er Jahren wurde aus Versehen für ein Jahr lang meine Wohnadresse, die damals auch die meines Vaters war, als "Praxis für Radiologie" in die gelben Seiten aufgenommen. Mein Vater war in der Tat Arzt für Radiologie, allerdings in einer Behörde und nie mit eigener Praxis. Trotzdem ist diese Anschrift, unter der ich inzwischen wohne, offenbar immer noch in irgendwelchen Verzeichnissen, ich bekomme 2-3 mal die Woche Werbung für die nicht-exisiterende Praxis. Sicher auch "dank" Internet.
Vielen Dank!
beste mann
angeblichen gerichtlichen brief wo das datum und stempel verwischt ist.
habe schon meinen anwalt eingeschaltet mal gucken was pasiert.
aber was mich wundert ist das die fa:angeblich aus zürich ist
wier müssen das mal in sat 1 bei akte 0.11
geben der gute herr kann uns bestimmt weiter helfen und richtig öffentlich machen so das kein anderer mal wieder reinfällt
Biggi
RAin Barbara Lykopoulou
Ich vermute, dass bis heute kein Verfahren gegen die GWE läuft, weil
1. die meisten die Anwaltskosten sowohl für die aussergerichtliche Vertretung wie auch für ein negatives Feststellungsgerichtsverfahren scheuen
oder/und
2. weder Mandanten noch Anwälte (überwiegend leider in der Mehrheit) das Risiko eingehen wollen, ein Urteil zu gunsten der GWE zu erwirken
oder/und
3. die GWE gleichfalls ein gerichtliches Verfahren scheut.
Also machen alle munte weiter. Und wenn ich lese dass jemand öffentlich rät, man solle doch zahlen, wenn man so blöd gewesen sei, so etwas zu unterschreiben und das wäre jetzt ein gültiger Vertrag, dann vermute ich, dass entweder mit solchen geschäftspraktiken liebäugelt wird oder mal wieder ein Laie schlechten Anwalt spielt.
Bei meiner gesamten Recherche im Internet habe ich bis jetzt von keinem meiner Kollegen folgende Aussage gefunden und bitte korrigieren sie mich gerne wenn ich falsch liege:
.
Im Abwehrschreiben sollte gleichfalls die entstandene Anwaltskostennote gegen die GWE aus Schadensersatzgründen geltend gemacht werden und notfalls im Mahnverfahren eingetrieben werden, wenn man die negative Feststellungsklage scheut.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: DIE GWE legte keinen Widerspruch und keinen Einspruch ein und zahlte auf den Vollstreckungsbescheid. Meine Vermutung: Wenn sie Widerspruch eingelegt hätten, hätte man verhandeln müssen. Indirekt wäre es dann ein Grundsatzurteil geworden und das will die GWE vermeiden, mehr als die Betroffenen.
Daher verstehe ich das Zögern mancher der Betroffenen nicht, einen Anwalt damit zu betrauen.
Ihre Zeit als Gewerbetreibender ist doch auch kostbar, oder nicht?
Und die GWE wird dann aufgeben, wenn Kosten höher sind als Einnahmen. Also nicht zahlen und dagegen Anwaltskosten geltend machen bedeutet für die GWE jedes Mal ein Minusgeschäft. Und damit helfen Sie jedem Betroffenen mehr als mit Berichten über "Ich schmeisse es in den Müll" oder "nichts tun und abwarten".
Apropos Sammelklagen: es reicht ein Verfahren, dass dann bei Rechtskraft bzw. nach Urteilentscheidung veröffentlicht wird. Dann ist jede Sammelklage obsolet.
WER MACHT DEN ANFANG?
Igor Charé
Auf den obigen Brief (gesendet am Sonntag 13.03) bekam ich am Mittwoch eine Antwort, dass der Vertrag doch so i.O. sei, und so weiter, mit allerdings dem einzigen zusätzlichen Hinweis, dass ich 2 Wochen Frist gehabt hätte, meine Bestellung zu widerrufen, wobei die Frist am Datum des Versandes der Rechnung auslgelaufen war!!!!
Ich habe darauf geantwortet, dass ich bei meiner vorherigen Haltung blieb, und
fügte noch:
"Ihr Hinweis auf ein 2-wöchiges Rücktrittsrecht ist hier irrelevant, da ich keinerlei Ahnung haben konnte, aus Ihrer Sicht einen Vertrag eingegangen zu sein, den ich zu keiner Zeit gewollt hätte."
hinzu.
Das war vor einer Woche. Diesmal kam keine Reaktion mehr.
Wenn's jemandem hilft...
klickser
Wäre nett, wenn "Verurteilte" mal dazu was sagen könnten...
Nadine
wow! Vielen Dank für die vielen Tipps, dem ganzen Übel doch noch irgendwie zu entgehen...
Auch wir haben dieses Formular korrigiert und zurückgefaxt.
Jedoch nach der 1. RE widerrufen. Darauf hieß es: Widerruf nicht mehr möglich!
Dann haben wir nochmals widersprochen wegen arglistiger Täuschung.
Letzte Woche kam nun ein Brief von einem RA Burkhard Joepchen...
Diesem RA schicken wir jetzt auch noch einen Widerruf.
Das ist einfach alles zu krass, dass man so in die Enge getrieben wird von so einer Abzockerfirma! Warum kann man so etwas nicht Einhalt gebieten???
Wir werden nun auch unseren Anwalt einschalten müssen, wenn wir nochmal was vom RA Jopechen hören. Viel Erfolg den anderen Opfern!
Thomas Saidel
Sobald etwas zu unterschreiben ist, sollten man sofort extrem misstrauisch sein, wie bei der Steuererklärung ;-) - ein Scherz !
Übrigens kann eine Pfändung oder dergleichen nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid vorgenommen werden. Diese Deppen, werden es sicher nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Wichtig ist es auf jeden Fall, bei Zusendung des Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen; dann bleibt der GWE nur der Klageweg.
Abwarten und Tee trinken, ist da meine Meinung. Hunde, die bellen, beißen bekanntlich nicht.
Also lasst Euch nicht ärgern und bitte diese Dinge vorher lesen !!!!
Stefan
Und warum User "WERLESENKANN..." soviel Tagesfreizeit hat, um sich um Themen zu kümmern, die ihn offensichtlich nicht betreffen kann man nur erahnen. Klar ist, wer nix arbeitet macht auch keine Fehler.
Keepbleeding
Ich hab leider auch Rechnungspost bekommen und das ganz entspannt sich entwickeln lassen. Da aus meinner Sicht die Rechtssprechung relativ klar ist (s. letztes Urteil), besteht auch kein Grund zur Unruhe. Die Angelegenheit wird derzeit (1. Anwaltsschreiben der Gegenseite von Herrn Joepchen) von unserem Anwalt bearbeitet. Warum "WERLESENKANN..." soviel Tagesfreizeit hat, um sich mit einer Materie zu beschäftigen, die ihn nicht betrifft vermag ich nur zu vermuten. Sicher ist nur, wer nix arbeitet macht auch keine Fehler.
PPP
Da ist was dran...jeder ärgert sich hier mehr oder weniger überseine eigene "Dummheit". Aber letztendlich hat keiner den Mut gegen die GWE vorzugehen. Und so floriert das Geschäft (=Abzocke) der GWE weiter, wegen einer Mischung von "Dummheit" und Mutlosigkeit (Man kann es auch "keine Eier in der Hose nennen"). Eine gefährliche Mischung....
S.E.
wir sind auch auf die GWE reingefallen, dadurch, dass das Schreiben so offiziell, behördlich auch noch Gewerbe. . . /unsere Gemeinde.
Wie ist es denn bei den Fällen oben weiter verlaufen??
S.E.
Igor Charé
Sehr geehrter Herr Cyperski,
ich habe noch mal meinen „Vertrag” aufmerksam durchgelesen.
Dies ist eindeutig kein akzeptables Formular für irgendeine Bestellung.
Dafür gibt es mehrere Gründe und Merkmale, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte.
Es wäre vielleicht ratsam, die Aufmachung des Formulars Ihrer Firma überdenken zu lassen, damit sich nicht noch mehr ähnliche Missverständnisse ereignen.
Bitte streichen Sie mich von Ihrer Gewerbeliste. Eine solche Eintragung ”“ ich habe Erfahrung darin ”“ bringt mir keine Vorteile. Außerdem bin ich Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Eine solche falsche Einordnung könnte mir sogar behördliche Schwierigkeiten verursachen.
Ich betrachte damit meinerseits die Angelegenheit als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
(Folgendes habe ich der Firma natürlich nicht zukommen lassen)
Die Merkmale, die geeignet sind, dass das Formular als „Bestellung” nicht erkannt wird:
”¢Das Recyclingpapier, das üblicherweise von Behörden, nicht aber von Privatfirmen verwendet wird,
”¢Die Bezeichnung „Auskunft”, die suggeriert, dass hier ALLE Gewerbe registriert sind. Dabei sind es in optimistischer Schätzung 0,5 %, aber das weiß der normale Leser nicht. Man stelle sich eine Telefonauskunft vor, die nur über 0,5 % der Teilnehmer bescheid wüsste!!!
”¢Dazu die in der Überschrift fehlende Bezeichnung „GmbH”, die nur ”“ kleingedruckt ”“ in der Absenderadresse zu lesen ist, und deshalb mangels Veranlassung auch nicht gelesen wird.
”¢Die normale Reihenfolge der Lesung eines Textes ist von oben nach unten, und die linke Spalte vor der rechten. Wer also das „Formular” liest, fängt natürlicherweise an, es auszufüllen, bzw. zu korrigieren, kommt auf das Ende der Seite, wo es zu unterschreiben gilt, was er auch tut, da nun die geforderten Daten korrekt sind.
”¢Zwar steht ganz oben der Vermerk „ ... bei Annahme ...”, aber zu diesem Zeitpunkt weißt der Leser nur, dass er das Schreiben an sich „angenommen” hat, und nicht irgendwelches Angebot.
ӢNachdem man die geforderten Daten eingetragen, bzw. korrigiert hat, und nun alles OK ist, besteht KEINE VERANLASSUNG MEHR, DAS KLEINGEDRUCKTE von der rechten Spalte zu lesen.
”¢Folgt man ausnahmsweise, die Logik dieses „Formulars”: es ist auch unsinnig, wenn ein Bestellformular so gestaltet ist, dass man zuerst etwas bestellt, und erst dann erfährt, was man bestellt hat.
”¢Auch wenn beim Lesen des eingerahmten Textteiles einem das Wort „Angebot” auffällt, ist es noch keine Veranlassung, das Kleingedruckte zu lesen. Da hier noch kein „Angebot” erwähnt wurde, kann der Leser davon ausgehen, dass ihm gegebenenfalls in einem weiteren Schreiben ein als solches auch tituliertes (!!) Angebot zukommen wird. Auch da besteht keine zwingende Veranlassung, zur Lesebrille zu greifen um das Kleingedruckte zu lesen.
”¢Dass das keine Bestellung sein kann erhärtet auch die Bitte, die „Rückantwort gebührenfrei per Fax” VOR EINEM BESTIMMTEN DATUM (bei mir der 28.06.10) zukommen zu lassen. Bei normalen Bestellungen wird nie ein Datumslimit aufgelegt!
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/lg-hamburg-urteil-vom-14.01.2011-az.-309-s-66-10-zum-versand-irrefuehrender-branchenbuch-formulare.html[/url])
sowie
Urteil des AG Hamburg-Barmbeck vom 05.03.2010, Az. 822 C 420/09 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/urteil-ag-hamburg-barmbek-vom-05.03.2010-az.-822-c-420-09.html[/url])
Kanzlei Weiß & Partner
Anno Nym
Sinar
Ich bekomme diese Schreiben - und nicht nur von GWE - regelmäßig, obwohl mein Betrieb seit 2005 abgemeldet ist.
Ablage Papierkorb, auch wenn es lästig ist.
Lästiger sind nur Mahnungen und Ärger, wenn man unbedacht und ungelesen etwas unterschreibt.
MIKKA
ich würde sagen, xxx
Ahmet Budakci
Fuchs Katja
Habe jetzt sehr wütend, ohne Unterschrift(!), quer über's Blatt gekritzelt, dass ich in Zukunft nicht mehr belästigt werden will und ich mir vorbehalte, Strafanzeige wegen Nötigung und arglistiger Täuschung zu stellen, desweiteren habe ich zur sofortigen Löschung meiner Daten aus deren System aufgefordert.
Soll ich's wegschicken, mir kann ja eigentlich nichts passieren...?
Auf facebook habe ich schon gewarnt!
LG
Jule
ich bin doch nicht blöd
ich habe auch dieser brief bekommen.. aber rechtzeitig bemerkt das da was nicht stimmt!
lesen sie die agb genau durch auf der rückseite!
wie ein gesunder menschenverstand weiss.. heutzutage gibt es nichts mehr KOSTENLOS !
und genau das, was hier vorredner äussern durch schnell,schnell haben sie unterschrieben , und genau das ist der fehler..
es muss eben nicht immer schnell gehen !
ich rate allen diese firma anzuzeigen und es publik machen was für ne abzocke das ist!
leider werden sie immer dreister unverschämter diese geld-gierige menschen auf dem planet erde.
die oberste frechheit ist noch dazu.. wir haben ihnen das schreiben schon zugesandt
.....
ok.. augen auf ... und viel erfolg !
gruss aus münchen , maler-mike
KIKA
Unser Anwalt sagt, bloss keine selbstverfassten Briefe losschicken, kann nach hinten losgehen. Aber auch nicht zahlen... SOll ich denn nun meinen ANwalt dran arbeiten lassen oder nicht?
warlord
Arif K.
bin leider auch reingefallen. Hatte schon etliche Briefe und sogar von einem Anwalt erhalten. Das liegt jetzt Monate zurück.
Habe natürlich nichts gezahlt und jetzt ist auch Ruhe.
Werner Kast
meine Frau bekam heute auch wieder mal ein Schreiben dieser Schande aller Selbstständigen. Wir haben schon einmal zwei Jahre für diese Verbrecher bezahlt. Diesmal waren wir gewarnt. Sagt einfach jedem Bekannten, Freund und Nachbarn Bescheid.
Beste Grüße
Peter S.
Die nerven nur noch. ES REICHT MIR.
MfG
DPeter
eine Sammelklage sieht das deutsche Recht nicht vor - auch wenn Roy und Andere hier etwas Gegenteiliges behaupten.
Es ist und bleibt immer Sache des einzelnen Betroffenen, sich gegen die Abzocke zu wehren. Dabei kann man passiv sein und warten, ob die GWE die Forderungen geltend macht. Nachdem alle Anwälte wohl das MAndat niedergelegt haben, scheint das unwahrscheinlich.
Oder aber man kann selbst sog. negative FEststellungsklage erheben. Wäre diese jedoch unbegründet, bedeutet das, dass man der GWE auch noch einen riesigen Gefallen getan hat.
Beste Grüsse!
Volker W
schmtzspider
habe auch die RG bekommen und direkt angefochten. Kam auch schon Mahnung, aber ich zahle nix. Ist ein Abzockerverein. Solln die mir ruhig mit Gericht drohen, ist mir egal. Es gibt schon so viele Beschwerden über die, dass ich mich gar nicht darüber aufrege. Alles was von denen kommt, wird fein säuberlich gesammelt und falls die mich vor Gericht zerren, übergebe ich das meinem Anwalt. Also Leute, bleibt entspannt. Schließlich heißt es hier:" Hunderte gegen 1!!! Firma:
Maria
Jana
ich auch ...
Hab selber am 19.10.2010 ein Einschreiben verfasst "Anfechtungserklärung", dann kamen 2 Schreiben von GWE ziemlich hintereinander zurück von wegen ich soll mich an mein Vertrag halten, sie tun es ja auch, bla bla...
am 15.12.2010 kam ein Schreiben von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Frau Yildiz hieß die Sachbearbeiterin, die schrieb von wegen letzte Gelegenheit zu Zahlen (bis zum 29.12.2010, hab aber trotzdem nicht gezahlt!!), sonst wäre Sie jetzt schon beauftragt, das gerichtlich durchzusetzen (hat ne Kopie von nem Urteil beigeheftet, wo für den Portalbetreiber entschieden wurde. Das zeigt doch schon Unsicherheit, oder?).
Am 15.12.2010 kam von der selben Anwältin, dass Sie das Mandat niedergelegt hat :-DDD angeblich wird ein anderer Kollege den Fall weiterbearbeiten. Na, da bin ich ja mal gespannt, wie das weiter geht ;-)
Gruß Jana
Julia
Frau RA Funda Yildiz hat mittlerweile das Mandat in dieser Angelegenheit niedergelegt. Sehr bezeichnent, finde ich!
Daniela
Ich bin letzte Woche auf den Deal eingegangen, werde es Montag stonieren und mich auf alle Urteile die ich vom RA Alexander F. Bräuer ( in diesem Sinne,DANKE nochmal) berufen,habe alles ausgedruckt und
lege es Montag meinem RA auf den Tisch.
Also , wenn 4 Urteile da nicht helfen,was denn dann noch?
Supi neues Jahr und keine Versuchungen mit Folgen mehr. ;-)
Peterle
die aufgeführten Urteile sind nicht direkt die GAZ betreffend sondern Urteile die "ähnliche" Abzockmaschen aufdecken. Das Urteil von 2005, welches die GAZ herbeizieht und da angeblich Recht gesprochen wurde, ist ebenfalls nur ein Urteil in einem "ähnlichen" Verfahren. Fakt ist aber, dass man sich slebst dadurch nicht einschüchtern lassen darf und mit den anderen Urteilen dagegen argumentieren kann. Die GAZ wird wohl versuchen, diese mit wiederum anderen abzuwerten, aber das ganze hin und her kostet den Herrn von der GAZ sicherlich auch nicht wenig Geld, wenn denn dahinter wirklich Rechtsanwälte stehen. Mein Tipp ist, definitiv nichts bezahlen, egal mit was gedroht wird und sich einen Anwalt suchen, der den ganzen Schriftverkehr usw. macht.
Victoria U.
Der Witz ist jedoch, dass der 5.Treffer bei mir bei Google sagt: "Die BDP-GmbH macht sich stark für den Verbraucherschutz. Betrug und Abzocke im Internet"
Aber auf anderen Treffern wird vor ihrer Abzocke gewarnt.
Inwieweit diese Firma aber mit der GWE im Zusammenhang steht, konnte ich auf die Schnelle noch nicht herausfinden...
Tobias
Habe nun ein zweites Schreiben von dem Rechtsanwalt Björn Nordmann erhalten. Interessant ist, dass die Forderung der GAZ nun duch die Firma BDP GmbH, vert. d.d GF Maksim Karpenko geltend gemacht wird. In meinem ersten Schreiben war es noch die Firma GWE Wirtschaftsonformations GmbH, vertr. d. d. GF Sebastian Cyperski. Was soll man davon halten?!!!
Markus Huber
Bin ebenfalls auf die GWE reingefallen. Hab nun ein Schreiben der Rechtsanwältin Funda Yildiz bekommen.
Wie soll ich weiterverfahren ! Inhalt genau gleich wie bei miezmaz.
Bitte kurz um Rückinfo !
Muss ich Widerspruch nun an die GWE oder an den Rechtsanwalt senden ? Oder soll ich nichts machen ?
Gruß und vielen Dank
Markus !
miezmaz
erstmal dito. bei mir dasselbe Spiel. Nachdem mein RA denen schrieb, kamn ein Angebot zurück. Jedoch ohne Vermerk ob sich der reduzierte Betrag für ein Jahr oder beide Jahre handelte. Nachdem ich darauf (Auf Rat meines RA) nicht reagierte, kam heute ein Schreiben von der Anwältin der GWE "Funda Yildiz" Kanzlei für Wirtschaftsrecht aus Braunschweig.
Forderung zur Zahlung bis spätestens 29.12.2010. Bei Nichtzahlung:
Drohung, den Anspruch gerichtlich durchsetzen
Weitere Drohunh als Hinweis:
- Überpfüfung, genauer Wortlaut war:
"Außerdem weise ich darauf hin, dass mich meine Mandantin beauftragt hat, die Möglichkeit eines Schufa-Eintragesüberprüfen zu lassen, wenn die Voraussetzungen für einen solchen in Ihrem Fall gegeben sein sollte."
Des Weiteren wird ebenfalls auf das Urteil Münster vom 03.11.2010. Daten Klägerin und Beklagten sowie Titel des Rechtsstreits geschwärzt.
(Witzig: In dem Vergeleichsschreiben hat sich die GWE noch auf das Urteil aus 2005 berufen.)
Werde das Schreiben nun an meinen RA weitergeben, melde mich dann wieder.
mönchen
meine Großeltern erhalten seit November auch dieses schreiben von der GWE-Zentrale. Dank dieser Seite habe ich heute nach dem zweiten Schreiben herausgefunden das GWE wirkliche Abzocker sind.
Uns wurde von der Polizei geraden dieses Schreiben zu ignorieren.
Aber kann man wirklich nichts gegen dieses Schreiben und die Firma machen?
Den ich finde es eine Unverschämtheit, dass solche Firmen mit soetwas durchkommen.
Vielen Dank für Eure Hilfreichen Einträge!!!
Dank Euch sind wir nicht auf diese "Firma" herein gefallen.
Sven
Habe auch auf das zweite schreiben schnell meine Unterschrift gesetzt ohne genau zu lesen.
Habe dann mit meiner Zuständigen IHK Telefoniert.
Sein Tipp. Erstmal nichts bezahlen da es KEINE Gerichtsurteile gibt.
Dann vorsichtshalber einen guten Anwalt für Wettbewerbsrecht suchen und entweder wenn er günstig ist ein schreiben aufsetzen lassen, oder fragen was man der GAZ schreiben soll.
Einen Anwalt sollte man in der Hinterhand haben falls es doch vor Gericht kommt.
Das man vor Gericht Gewinnt ist nicht sicher. Es kann auch schief gehen, und es heist dann leider nicht im Namen des Volkes.
GANZ WICHTIG. Es gibt NULL URTEILE mit der GAZ.
Er hat mir etwas von einen Gerichtsurteil aus München aus dem Jahr 2005 erzählt. Mit Aktenzeichen und so, mit dem die GAZ Leute droht sie hätten schon einmal Gewonnen.
Das ist falsch. Dieses Aktenzeichen gibt es zwar, ABER die GAZ ist erst seid 2009 gemeldet.
Habe die oben genannten Ureitle gesehen und auch den Betrag um dem es geht, aber da steht nicht gegen wen die Urteile sind? Oder habe ich mich wieder verlesen.
Also erst mal Ruhig. Habe mit der IHK zu Dresden und mit meiner Zuständigen gesprochen und die kennen keine Urteile. Zudem läuft eine Klage des Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität e.V. gegen die GAZ. (Könnt Ihr im Internet nachlesen)
Melde mich wenn ich etwas Neues habe.
elena
hallo, auch ich bin eine der betroffene und stinke sauer. heute ist die Rechnung über EURO 569,06 eingegangen. habe soeben mit meiner Anwältin gesprochen. Sie wird ein gepfeffertes Schreiben aufsetzen, versprach sie mir.
das kann doch nicht angehen das man gegen diese Verbrecherbande nichts unternehmen kann. Meine Anwältin und ich sind bereit diese unseriöse Vorgehensweise an die Medien weiterzuleiten.
Also, ich werde es nicht einfach so hinnehmen und schon gar nicht zahlen. So ein XXX muss doch zu kriegen sein!!!!!
Mani 51
mit einer Mahnung.Darauf hin habe ich nochmals wiedersprochen und lasse es mal darauf ankommen.Einen Mahnbescheid kann man wiedersprechen mal sehen ob
sie die Kosten für alle verarschten Firmen lange durchhalten.Für eine Sammmelklage wären wir sofort bereit.Trotzdem wünschen wir allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2011.
Witt
Mittlerweile habe ich von denen den 2. Anwaltsbrief mit massiver Drohung.
Heute wollte ich bei der Polizei Strafanzeige stellen wegen Betrug, arglistige Täuschung, Wucher usw. -- Leider hat sich die Polizei geweigert eine Strafanzeige auszustellen, da ich ja unterschrieben habe.
Ich werde definitiv nicht bezahlen. Voraussichtlich gehe ich nächste Woche zum Amtsgericht und versuche dort eine Strafanzeige zu stellen.
Ich finde es sehr schade, das man als rechtschaffener Bürger keine Unterstützung erhält. --
Falls mir jemand schreiben möchte oder Infos bereitstellen möchte - meine Email ist
Ich hoffe, dass sich viele gegen diese Firma wehren.
Mshrak
Brenzlig wird es wirklich erst wenn das Gericht sich selber meldet. Ab da auf jeden Fall zum RA. Der Herr Nordmann kann viel schreiben wenn der Tag lang ist. Er ist genauso ein XXX wie diese ganze Firma auch.
Ich freue mich schon auf die ganzen Schreiben und Anrufe..... ;-)
Lasst euch nicht unterkriegen. Auch wenn einem richtig schlecht wegen der Sache wird. Das liegt nur daran, das man sich selber die Schuld für diesen Fehler gibt. Beharrt auf euren Standpunkt der Täuschung und des Betruges.
Hier sind aber schon etliche super Tips und Urteile niedergeschrieben, so dass man nicht alleine da steht und auch dem RA, sollte es dazu kommen, mit nützlichen Infos füttern kann.
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten. Von mir gibt es auf jeden Fall kein Geld in dieser Hinsicht. Da kann die GWE mich sogar auf Ihrer Hauptseite groß ankündigen. Kein Pfifferling. Lasst euch nicht verarschen.....
Aktueller Stand:
- Erklärung das man einen Vertrag unterschrieben hat
- Mahnung 1
Victoria U.
Wir haben bis jetzt noch nicht das 2. Schreiben des Rechtsanwalts erhalten, aber meine Mutter ist schon ganz krank vor Sorge...
Ich habe mit meinem Rechtsdozenten gesprochen (ich bin noch Studentin) und er sagte zu mir, wir sollten mutig sein und nicht auf die Drohungen reagieren. Er selbst hat hat einen Verein und ist auf eine ähnliche Masche hereingefallen, aber von einer Firma mit Sitz in Hong Kong... Das ist aber eine andere Geschichte.
Jedenfalls meinte er zu mir, dass eben auch große Firmen auf solche Abzocken reinfallen, aber da das ganze am Rande der Legalität spielt, nur wenige Fälle tatsächlich weiterverfolgt werden, sondern dass eher auf Einschüchterung gesetzt wird durch die etlichen Mahnungen und Drohungen vom Anwalt und durch die gegebenen Rabatte gehofft wird, dass das Opfer so schnell wie möglich klein beigibt und zahlt.
So... natürlich klingt das alles schön und gut, aber ein Stückchen Angst bleibt natürlich doch, dass gerade wir zu den wenigen gehören, die als Exempel vor Gericht gebracht werden, vielleicht auch weil unser Name ausländisch klingt und wir dadurch als leichtere Opfer wirken :sad:
Eine vielleicht etwas blöde Frage habe ich noch... Warum wird in den Schreiben vom RA Björn Nordmann immer von "meine Mandantin" gesprochen? Die Gewerbeauskunft zentrale wird doch von Sebastian Cyperski geführt und das ist meines Erachtens ein Mann?! Oder liegt das daran, dass die Gewerbeauskunft-zentrale als Mandantin gesehen wird?
Bille
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf das schreiben nochmals reagieren oder nicht. Wer kann mir Auskunft bzw. einen guten Rat geben.
Mfg Bille
Susa
Als ich die Rechnung von der GWE bekommen hab hab ich sofort einen Anwalt aufgesucht damit der mir hilft. Mein Anwlat hat dann die GWE angeschrieben und eerklärt das ich nix zahlen werde.
Nach dem ein Paar Wochen nix passiert ist erhielt ich eine Zahlungsaufforderung von diesem Rechtsanwalt Björn Nordmann aus Hannover der mich nochmal auforderte zu Zahlen und mit Schufa-Eintrag drohte.
Was mich daran besonders stinkig gemacht hat ist das ja die GWE schon wusste das ich nen Anwalt hab und die mich trotzdem persönlich angeschrieben haben und dann sogar noch mit Schufa-Eintrag bedroht haben.
Ist das normal, ist euch das auch so gegangen?
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2008, Az. 262 C 33810/07 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/urteil-amtsgericht-muenchen-vom-09.04.2008-aktenzeichen-262-c-33810-07.html[/url])
Landgericht München I, Beschluss vom 07.11.2008, Az. 34 S 8084/08 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/beschluss-landgericht-muenchen-i-vom-07.11.2008-aktenzeichen-34-s-8084-08.html[/url])
Landgericht Rostock, Urteil vom 28.05.2008, Az. 1 S 174/07 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/urteil-landgericht-rostock-vom-28.05.2008-aktenzeichen-1-s-174-07.html[/url])
Landgericht Köln, Urteil vom 04.07.2007, Az. 9 S 44/07 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/urteil-landgericht-koeln-vom-04.07.2007-aktenzeichen-9-s-44-07.html[/url])
@ Peter: Danke für Ihren Beitrag
Lesen Sie HIER ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/lg-hamburg-urteil-vom-14.01.2011-az.-309-s-66-10-zum-versand-irrefuehrender-branchenbuch-formulare.html[/url]) auch die informativen Ausführungen des LG Hamburg über die Verwendung der irreführenden Formulare für (Internet-) Branchenbucheinträge:
Urteil des LG Hamburg vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/lg-hamburg-urteil-vom-14.01.2011-az.-309-s-66-10-zum-versand-irrefuehrender-branchenbuch-formulare.html[/url])
SOWIE
Urteil des AG Hamburg-Barmbeck vom 05.03.2010, Az. 822 C 420/09 ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/urteil-ag-hamburg-barmbek-vom-05.03.2010-az.-822-c-420-09.html[/url])
Vom Bernd
Peter
ich bin nun nach einem Schreiben von meinem Anwalt an die GAZ aus der Sache raus. Habe eine Antwort erhalten, dass es sich um ein Missverständnis gehanlt hat und storniert wurde bzw. ich eine Gutschrift über den Betrag erhalten habe, obwohl ich gar nicht bezahlt habe.
Leider habe ich bereits zwei mal versucht hier den Eintrag zu machen, auch mit den Urteilen die ich weiter oben erwähnt hatte. Ist jedich nicht eingetragen worden und so hoffe ich, dass dies jetzt der Fall ist. Dies sind ähnliche Fälle gewesen, aber anscheinend hat es geholfen.
Einmal ein Urteil vom Amtsgericht München vom 09.04.2008 AZ: 262 C 33810/07 und Landgericht Köln AZ: 9 S 44/07 sowie 9 S 88/07 vom jeweils 04.07.2007. Diese Infos stehen in der Juris-DB. so, nun hoffe ich hiermit geholfen zu haben, ansonsten kann man mich auch anschreiben.
alina
Ich bin leider auch auf diese "Firma" reingefallen. Bin noch sehr jung und naiv und habe das Schreiben unterschrieben, aber bevor ich diesen Verbrechern mein hart verdientes Geld gebe, möchte ich vorher alles Mögliche versuchen.
Liebe Grüße
Theo aus Nrw
Mfg
Theo
alusion
Die selben Drohungen, die Sylvia erhalten hat, steht natürlich auch in meinem Schreiben- Massenabfertigung halt.
Dann kommt es nun wohl jetz zum Mahnbescheid- werde dem widersprechen und wohl weiter abwarten müssen...
Hat jemand Informationen zur Klage der iHK gegen die Gewerbeauskunftzentrale?
Sylvia
Wie soll man sich nun weiter verhalten ? Ich erstatte jetzt trotzdem erstmal Anzeige.
VG Sylvia
Dr. Helmut Horn
KL
Was kann denn bitte der Staat dafür das du einen Vertrag unterschrieben hast? Willst du entmündigt werden??????
Theo aus Nrw
Ich bin auf jedenfall bis zum bitteren Ende dabei,werde keinen einzigen Cent zahlen die können mich mal...eher werde ich den Laden dicht machen wenn der Staat nichts dagegen tuet,und wenn wir als Opfer angesehen werden werde ich zum Jobcenter gehen auf niemehr wiedersehen mir den Hintern aufreissen wieder gegen die Arbeitslosigkeit was zu tuen,das wird mir eine Lehre sein für mich und für mein Staat.
Mfg an alle Theo
wolfgang
Walter S aus A
Hab heute wieder Post erhalten von anderer Firma "Fachregister Wirtschaft und Unternehmen" aber abolut gleiche Abzocke wie GAZ!!!
ALSO VORSICHT
McSun Solingen
ich bin auch reingefallen.
jezt habe ich Post von deren Anwalt ink.Anwaltskosten.
wir sollten wie oben beschrieben alle nach Düsseldorf und solange theter machen bis das Fernsehn kommt um diese verbrecher das handwerk legen.
Victoria U.
Mittlerweile haben auch wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt Björn Nordmann erhalten, in dem er zur Zahlung von 655,15EURO inkl. RA-Gebühren auffordert- Unter anderem droht er auch mit einem Schufa-Eintrag.
Nun bin ich etwas unsicher, wie wir darauf reagieren soll. Bis jetzt hatten wir immer per Post Widerspruch gegen die Mahnungen erhoben (auf der Homepage der Handelskammer Reutlingen gibt es auch ein Musterschreiben wegen arglistiger Täuschung), aber noch keinen Anwalt eingeschaltet, da wir keine Rechtsschutzversicherung haben und unsere finanzielle Lage auch nicht so rosig aussieht.
Reicht es wenn wir wieder per Brief widersprechen und warten, ob tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt? Oder sollten wir jetzt auch einen Anwalt einschalten?
Aber soweit ich das hier alles durchgelesen habe, konnte keiner der eingeschalteten Anwälte bis jetzt eine Vertragsauflösung erwirken oder? Maximal einen "Rabatt"...
Was meint ihr dazu?
Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden falls weiteres folgt...
Mary
nachdem anscheinend immer noch 'neue' GAZ-Opfer gibt, hier mal eine Anleitung der Vorgehensweise:
Ihr seid reingefallen und habt unterschrieben, es trudelt die GAZ-Rechnung ein.
Es ist außerdem sinnvoll, dieses Schreiben noch zu ergänzen, damit das Theater nach einem Jahr, also zur 'Vertragshalbzeit' nicht von vorne losgeht:
Dieses Schreiben schickt ihr eingeschrieben mit Rückschein an die GAZ.
Macht vorher noch eine Kopie für eure Akten, am besten, man legt sich gleich einen Ordner an, wo der gesamte Schriftverkehr gesammelt wird.
Ab jetzt heißt es, Nerven behalten. Es kommen (in unterschiedlicher Reihenfolge) eine Mahnung (wo dick 'letzte Mahnung' draufsteht, obwohl es die erste ist), ein oder auch mehrere Anrufe, wo einem ein Rabatt aufgeschwatzt werden soll, möglicherweise ein Zahlungsbescheid einer Inkassofirma und seit neuestem auch ein netter Schrieb mit horrenden Zinsen und Schufa-Eintragsdrohung von einem Anwalt.
Meiner Recherche nach ist allerdings von der GAZ noch kein einziger Mahnbescheid veranlaßt worden.
Ich drücke uns allen die Daumen, daß das auch weiterhin so bleibt!
Doris
Peter
anonym
die Unterschriebene Vordruck können Sie aus dieser Firma erfordern. Die schicken sogar mit Post zu.
Philippo1712
Dummerweise kann ich den Vordruck, den ich damals unterschrieben zurückgefaxt habe, nicht mehr finden! Kann mir den jemand zusenden???? Ich benötige ihn dringend für den Anwalt!!!! Wäre super klasse, tausend Dank im Voraus.
Hans
habe dann am folgenden Tag noch wiederrufen.
sollte trotzdem bezahlen hab ich nicht gemacht und auf wiederruf hingewiesen.
der ist natürlich nicht angekommen und ich sollte doch den einlieferungsbeleg schicken.
ich habe dann zurückgeschrieben,das ich nur einmal reinfalle.
und auf die emfangsbestätigung der post hingewiesen, kostet aber 5 Euro.
die krigen keinen cent von mir.
Taro
Ama
habe Mahnung von Anwalt bekommen. Wie soll ich verhalten?
CONVIVA
Je mehr ich darüber mitkriege desto unglaublicher ist es, das die GAZ so weitermachen kann ......
Ich warte mit rechtlichem Beistand solange bis es "ernst" wird, hoffe ohne "Lehrgeld" hier rauszukommen.
An sich bleibe ich der Sache gegenüber cool - jedoch bei einem Anruf derenseits, gestern und heute, stieg mir dann doch der Blutdruck und ich bellte nur wiederholt in den Hörer das sie sich schämen sollen auf diese Weise ihr Geld zu verdienen.
Der Mann von der GAZ stotterte seine Sprüche herunter, sicher hätte ich auch das großzügige Rabattangebot bekommen, jedoch kam ich zu sehr in Rage und "bat" darum doch vor Gericht gezerrt zu werden.
Das Gespräch endete, da mein Gegenüber meinte, das wir so nicht weiterkommen - was ich auch einsah und auflegte.
Brauchte danach eine Weile um mich wieder zu beruhigen ........
.....
Wie kann man nur auf diese Weise sein Geld verdienen.....
anonym
Erwin
habe heute einen Brief bekommen solle ich auf den Brief nicht reagieren oder muss ich widerrufen ??
Wer kann mir Auskunft geben.
CONVIVA
wie könnten wir unseren Ärger denn bündeln - wer treibt den Anwalt auf der uns alle vertritt !?
Auch wenn die Rechtslage der GAZ klar zu sein scheint - es wäre doch ein Hohn bei sovielen, eindeutig über den Tisch Gezogenen, der Firma weiterhin "freies Fahrt" zu lassen .....
Was passiert eigentlich, wenn ich die 2. und letzte Mahnung verstreichen lasse ???
Viele sind doch "schon länger dabei" ......
Habe nach wie vor nicht vor irgendetwas zu zahlen.
Was mich besonders ärgert, was für einen Kopf und Sorgen wir uns machen, während jene Abzocker einfach ihr Schema F durchziehen .
Was ist bei jenen gelaufen, die bereits vor Wochen drangekriegt wurden !?
hotte
Was ist die Moral von der Geschichte: Sich Zeit nehmen und immer zuerst Informationen einholen, wie hier im Internet.
Sandy
geschickt, mit dem Hinweis, dass ich jeglicher Forderung widerspreche. Ich habe ihn gebeten doch mal meinen 600 EURO teuren und fehlerhaften Eintrag bei der GWE zu suchen. Ist nämlich alles andere als einfach, ihn zu finden.
Bin gespannt, wie es nun weiter geht.
Viele Grüße
Anja
meine Eltern hat es auch erwischt. Ich benötige bitte einen Vordruck für den Widerruf bzw. die Anfechtung. Wer kann mir einen zu mailen?
Gruß Anja
Sandy
ich habe mir Rechtsauskunft geholt. Der Anwalt meinte, dass die, natürlich abgesehen von der arglistigen Täuschung, sich schon abgesichert haben, indem der Preis angegeben wurde. Wir waren nur alle zu gutgläubig, obwohl jeder von uns eigendlich weiß, dass man auch das Kleingedruckte lesen sollte. Es würde hier allein am Richter liegen, wie der entscheidet, sollte es dazu kommen. Überlegt doch mal, wenn ein großer Teil sich nur auf die 40% einlässt, was die da schon rausholen und darauf sind die vielleicht auch nur aus. Seht Euch die
unscheinbaren Anzeigen an. Bei mir wurde es auch noch falsch geschrieben. Als ich dort anrief, wurde mir patzig erklärt, dass könne ja mal vorkommen. Für diesen Preis, HALLO??? Da sieht man, dass die nur auf Abzocke aus sind.
Viele Grüße
Sylvia
alusion
Erwägt jemand der Betroffenen dieses Vorgehen? Hat jemand darüber mit seinem Anwalt gesprochen?
Ns
Sandy
Ich bin, nach Rücksprache mit unserer IHK, die die Firma kennt, in Widerspruch gegangen und bekam nun promt Antwort von einem Rechtsanwalt Nordmann, wie auch die Mitstreiterin weiter oben(gleicher Termin). Mittlerweile mit einer Forderung von 656,03 EURO.
Es wäre schön, wenn man eine Sammelklage einreichen würde, da es für uns Einzelne sonst auch teuer wird und weniger erreicht werden könnte, als gemeinsam.
warlord
hanna l.
bin leider am 6.10.10 auch auf die dubiosen Machenschaften dieser Fa. reinge
fallen, dachte es handelt sich um ein behördliches Schreiben. Habe die Re am 24.10. erhalten, und heute 25.10.10 Widerruf gelegt. Ich habe auch mit Staatanwalt gedroht. Ich bin jetzt gespannt was passiert, weil mein 14 tägige Widersrpuchrecht abgelaufen ist. Werde aber auf keinen Fall bezahlen.
S. denschlag
Habe wie in Akte beschrieben nicht darauf geantwortet.
Nun bekam ich heute ein Schreiben von einem Rechtsanwalt BJÖRN NORDMANN.
darin steht das er die Interessen der Firma vertritt und mir letztmals Zeit lässt bis zum 04.11.2010 ! diese Sache zu bezahlen, ansonsten droht er mir mit einem Schufa eintrag und will den Anspruch seiner Mandantin gerichtlich durchsetzen ( wodurch mir ganz erhebliiche Kosten entstehen werden )
HILFE WAS SOLL ICH TUN ???
alusion
ich könnte mich um das Hochladen des Videos kümmern, sofern sie mir die Einwilligung dazu einholen könnten.
Gruß
alusion
ich bin froh, nicht alleine mit diesem Problem zu sein..
Auch ich habe in aller Eile unterschrieben und 1:1 dasselbe erlebt, wir ihr.
"Letzte"Mahnung, Rabatt-Angebot etc...
Habe ein Anfechtungsschreiben per Gerichtsvollzieher überbringen lassen (zur Sicherheit) und nun haben ich von deren Anwalt ein "nettes" Schreiben erhalten, wo mir auch mit einem Schufa -Eintrag(!1!) oder etc. gedroht wird- das ist doch nicht rechtens oder?
Ich werde noch einmal dem Anwalt die Kopie meines Anfechtungsschreibens übersenden und mich weiterhin weigern.
Bingespannt, ob wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid reinflattert.
Ich bin so verärgert über meine eigene Dummheit:sad:
CONVIVA
Ich werde nicht zahlen und werde alle Mahnungen und Drohungen abwarten. Glaube nicht das diese dubiose Fa. vor Gericht geht - zu lächerlich ist, was sie zu bieten hat.
Freue mich über jeden Mitstreiter ! Gemeinsam können wir solche "Luschen" aus den Weg schaffen !
Sabine
ich habe heute mal wieder was von unseren "Freunden" gehört. NAch dem ich denen einen echt unfreundlichen Brief mit Androhung aller möglichen Folgen geschickt habe, erhielt ich heute nur eine sehr freundliche Erklärung, dass die sich ihrerseits an das von mir angenommene "Angebot" (ist das ja schon der Gipfle) gehalten haben und ihren Part des Vertrages erfüllt hätten, indem sie meine Daten im Netz veröffentlicht haben und sie gehen jetzt davon aus, bzw erwarten nun von mir, dass ich meinen Teil des Vertrages einhalte!!!! Könn sie vergessen!
Ach ja, und sie stehen SELBSTVERSTÄNDLICH jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung. Sind sie nicht nett!!!
Ich kanns gar nicht glauben.
Naja, nun wiedermal einen deutlichen Brief schreiben mit Kopie von Einspruchsschreiben (was sie sicherlich nie erhalten haben, die Armen) und ab zur Post................und dann, warten......und nix tun.
Also, bitte, sollte jemand über den MAhnbescheid hinaus etwas bekommen haben, bitte SOFORT melden.....dank Euch schon mal für die vielen Feedbacks.
Das mit der BAnk ist ne lustige Idee, werd ich morgen mal versuchen
sylfra
Nachdem ich die RE erhielt, und auch zahlte, kam das Geld ebenfalls mit Vermerk "Konto erloschen" zurück. Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben, zwar an mich adressiert, die Anrede ging jedoch an einen Herrn sowieso. (ich selbst bin W). Habe nicht gezahlt und bin nach Ausstrahlung bei Akte zum Anwalt. Auch wegen Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung mit Androhung einer Negativ Feststellung. Zuerst erhielt ich ein Schreiben an mich, dass die GWE auf den VT beharrt.
Dann bekam mein RA ein Schreiben mit einem Vergleichsangebot. Ich bräuchte jetzt nur noch deren Selbstkosten (60%) zu zahlen. !!!Sk zu 60% sind absolut unrealistisch. Die gibt es vtl. in der industriellen Branche.
Weiterhin steht aber nicht geschrieben, ob der Vergleich für ein Jahr oder die vollen 24 Monate gilt. Das Angebot gilt für 10 Werktage. An das angegeben AZ von 2005 komme ich auch nicht dran.
Unter bestimmten Suchanfragen auf deren Homepage erscheinen noch nicht einmal Suchergebnisse von meinem UN. Am kommenden Monatg werde mit meinem Anwalt über das weitere Vorgehen tel.
Schummers
Auch mein Bekannter is darauf reingefallen !!
Soll nu 569,00 Eur.bezahlen.
Uns wurde geraten die Sache Liegen zu lassen bis zum Gerichtlichen Mahnbescheid !!.
Andererseits sollte man doch reagieren
aber eben nicht Zahlen.
Was meint Ihr
Roy Genis
Roy Genis
Allerdings wird hier meine Emailadresse immer herausgelöscht. Notfalls kann man mit mir über das Portal Kontakt aufnehmen und die Vordrucke anfordern.
Marion Hamm
Marion Hamm, Schlot 26, 96364 Marktrodach. Ein Prozess wäre jetzt das letzte was ich brauchen könnte. Bin da leider auch reingefallen.
Vielen Dank, LG M. Hamm
Daniela
Dein Beitrag ist schön und gut, aber den Tipps von Rechtsanwalt Offenhausen zu folgen, der hier allen Ernstes empfiehlt, alles weg zu schmeissen, was kommt, halte ich doch wirklich für sehr gewagt und für einen Anwalt daneben.
Zum Glück haften Anwälte für solche unsinnigen Aussagen, wenn ein Schaden entsteht, übrigens auch, wenn solche Empfehlungen in öffentlichen Foren wie hier erfolgen.
Über Qualität und Güte solcher Empfehlungen möchte ich natürlich nicht urteilen, das muss jeder für sich selbst machen.
Ciao!
Frank Grundmann
MfG
Frank
Bernd Lehmann
schnepfe
Meine Eltern sind auch darauf reingefallen und können sich so eine Zahlung gar nicht leisten, da mein Vater Pflegefall ist und sie finanziell sehr zu kämpfen haben.
Kann mir bitte bitte jemand ein Musterschreiben zusenden, welches ich bzgl. des Widerrufs an GWE schicken könnte? Danke und Grüße!
warlord
Unter Punkt 4 steht im Original:
"Die Vergütung der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH gemäß den Angaben des Aktuellen Angebotes wird mit Erhalt der Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig."
Mehr nicht. In dem vorgelegten Faxausdruck Steht dieser Satz auch, allerdings ist Punkt 4 dort noch erweitert:
"Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20. Der Betrag ist einmal nach Auftragserteilung und der daraus folgenden Rechnungen zu entrichten und wiederholt sich jährlich, soweit der Vertrag nicht von einer der Parteien laut den AGB gekündigt wird".
Na wenn das kein (versuchter) Betrug sein soll, dann weiss ich auch nicht weiter. Falls es zum Prozess kommt, dann werde ich diese As aus dem Ärmel ziehen. Also Leute, schaut mal bei Euch nach, ob das auch so ist und postet es in diesem Forum.
steve
Roy Genis
auf SAT1 in Akte 2010 gesehen haben, könnten wir diesen vielleicht bei
YouTube ins Netz stellen. Kann das jemand machen? Ich habe da keine Erfahrung. Ich kann - wenn es jemand macht - den Beitrag per Email ver-
schicken. Ich würde auch sofort von der Radaktion die Erlaubnis zur Ver-
öffentlichung einholen.
ima
Katja
Ich werde mal versuchen noch mal mit denen Ihrer Bank zu sprechen, ob die ggf. noch mal das Kto. schließen. Das würde Zeit schinden. Weil bevor ich jetzt bezahle interessiert mich natürlich was aus der Sache von Warlord geworden ist. Wie die Fa. GWE auf den Widerspruch des Mahnbescheides reagiert, ob sie Anspruchsbegründung vorlegt, oder nicht. Bitte sobals da was neu ist um dringende Info.
Vielleicht macht es ja Sinn wenn möglichst viele bei der Allianz Bank anrufen, damit die wieder das Konto schließen. Einen Versuch wäre es doch wert, oder was meint ihr?
Ob wir gerichtlich die Arglistische Täuschung durchbekommen, sehe ich la la , man hätte es sehen/ lesen können, es stand ja auf der 1. Seite - hab halt dummerweise auch nicht richtig hingesehen.
Ute Koch
hab gestern auch so eine Zahlungssaufforderung erhalten. Ich fühle mich arglistig getäuscht, kein Mensch vermutet ganz unten auf einem Schreiben
einen kleingedruckten Antrag auf eine Mitgliedschaft mit erheblichen Kosten,
die keiner braucht! Würde mich einer gemeinsamen Aktion gegen dies Firma anschließen!
warlord
Gast128
Walter Wall
bin diesen Leuten auch aufgessen,wie sieht der genaue Vorgang jetzt aus.
Habe gestern 04.10 die Rechnung erhalten,daraufhin einen Tag später telefonisch bei denen rebeliert.Bekam dann gleich ein 30% Ermäßigungs Angebot zugesagt,habe dies natürlich wehement abgelehnt.Daraufhin wurde
mir noch am Telefon rechtliche Schritte angedroht.
Werde jetzt per mail und schriftlich Widerspruch einlegen. Morgen zur Polizei gehen.
Und was kann ich noch tun das die ruhe geben ?
Grüsse Walter
ima
taro
Das sowas hier in Deutschland Unsittig sein Gewerbe weiter betreiben darf.Ich werde meines Achtens Nationale und Internationale Presse und Medien darüber berichten.Und die Öffentlichkeit in Düsseldorf soll auch wissen was so bei ihnen rumwirrt.Leute macht mit lass es in die Öffentlichkeit bringen !!!
Sven
Placebo
Gestern, 01.10.10 bekommen wir ein Anruf mit der Vorwahl 0038 !!!! Und wer war dran ? Die Gewerbezentrale ! Wollten mit den Inhaber sprechen, doch er war nicht da. Später haben die es mit der selben Rufnummer nochmal versucht, aber wir sind nicht dran gegangen... Mal schauen was als nächstes kommt !
Noch etwas:
habe zufällig entdeckt, dass all unsere Daten bereits bei denne auf der Homepage ersichtlich ist.
München
Bernd Lehmann
MfG Bernd
Rainer
Es kam dann ein paar Wochen später ein weiters Schreiben mit dem obligatorischen Nonsens: ".... wie wir Ihnen schon am xx.yy.2010 schrieben..."
Aber das habe ich dann im Altpapier entsorgt. Seit dem kam nichts mehr!
Macht es alle gleich so und Ruhe ist!
MfG
Rainer
Peter
Roy Genis
kann diese von mir unter der bekommen.
Allerdings werden offenbar alle Kommentare von mir hier jetzt unterdrückt, so daß ich befürchte, daß keiner von mir die Musterschreiben anfordern kann.
Roy Genis
kann diese von mir XXX bekommen.
Allerdings werden offenbar alle Kommentare von mir hier jetzt unterdrückt, so daß ich befürchte, daß keiner von mir die Musterschreiben anfordern kann.
RA Alexander F. Bräuer
Danke für die Info. Wir freuen uns sehr auf Ihren weiteren Bericht zu dem Urteil, das es angeblich geben soll.
Gern können Sie das Urteil natürlich auch hier veröffentlichen...
Peterle
bei meinem Anwalt kam ein Schreiben zurück, logischerweise wieder das Angebot auf ein Jahr und weniger bezahlen. Auch stand drauf, dass es wohl ein Urteil vom Münchener Landgericht gibt wo diese GWE Recht bekommen hat. Dieses Urteil hat allerdings wohl ein "älteres" Aktenzeichen und mein Anwalt fordert jetzt das Urteil mal an,denn falls dies ein Presedenzfall soll oder gewesen sein sollte, müsste es doch reichlich bekannt sein. Werde wenn ich was darüber weiß gleich berichten.
RA Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt Schwering weist in seinem Inkassoschreiben darauf hin, daß er bereits mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragt sei, für den Fall, daß die zur Zahlung gesetzte Frist verstreicht. RA Andreas Schwering weist ferner darauf hin, daß durch ein solches Verfahren ganz erhebliche Kosten entstehen, die der Adressat der anwaltlichen Zahlungsaufforderung zu tragen habe.
Tatsächlich ist es jedoch so, daß die unterliegende Partei die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen hat. Dies hängt jedoch stets vom Einzelfall ab und läßt sich so pauschal nicht beantworten.
In Zweifelsfällen sollten Sie sich von solchen Hinweisen jedoch nicht beeindrucken lassen und stattdessen die Angelegenheit dem Fachmann Ihres Vertrauens übergeben.
Markus Sch.
meine Lebensgefährtin ist auch reingefallen! Habe bis jetzt immer schriftlich kontra gegeben und Stellungnahme zu den ganzen unseriösen Punkten eingefordert. Die haben nicht einmal ordentlich Stellung dazu bezogen. Jetzt war einige Wochen Ruhe, heute kam Schreiben von einem Rechtsanwalt Nordmann aus Hannover. Er hat letzte Frist gesetzt, bei Nichteinhaltung würde man den Anspruch gerichtlich durchsetzen! Anwaltskosten wurden geltend gemacht! Wer hat auch ein Schreiben vom Anwalt bekommen? Was sollen wir machen??
Jörg
sehr cool, dass sich hier alle ein bisschen schlauer machen können. Wenn ich kurz zusammen fassen darf:
1. Auf mehreren wegen kündigen wegen arglistiger Täuschung und Betrug.
2. Keine Ermäßigungen annehmen und auf keinen Fall etwas bezahlen.
Bis jetzt gibt es doch bei keinem weitere Schritte, oder?
Bin bei Aktionen auch dabei, wenn sie Sinn machen.
Wer lese kann ist klar im Vorteil, so was doofes!
Jörg
Taro-Nrw
Gruss Taro
Sabine
ich habe heute mit der Handwerkskammer telefoniert. Direkt mit der Rechtsabteilung, die waren super nett und sehr fit. Auch sie sagte wir bräuchten einfach gute Nerven und auf GAR KEINEN FAll zu zahlern. Es läuft schon eine Prüfung auf höherer Instanz gegen diese Firma und deren Geschäftsgebaren.
Also, macht weiter Druck mit Anfechtsschreiben und lasst Euch nicht aus der FAssung bringen.
Anja
auch wir sind darauf reingefallen. Gestern also am 21.09.2010 km auf SAT 1 Akte 24 ein Bericht über diese dubiose Firma. Schreibt was Euch passiert ist. Vielleicht kann man über das Fernsehen diese ganze Angelegenheit klären.
Gruss
Anja
Peter
In dem Schreiben solltest du den Vertrag wegen arglistiger Taeuschung anfechten und widerrufen. Am Besten auf mehreren Wegen, habe per Fax und E-Mail dies gemacht. Und auf jeden Fall nicht einschuechtern lassen.
sunny
Ralf Deyda
Wir haben soeben auf Sat 1 die Sendung AKTE geschaut, wo ein Bericht über die Abzocke der Gewerbe Auskunftzentrale gezeigt wurde. Es wurde klar darauf hingewiesen, dass eine gute Chance besteht, die Zahlungen anzufechten, da es sich nach der Meinung eines Anwaltes aus Heidelberg (Sebastian Dorsch) um sittenwidrige Angebote handelt. Man sollte in Betracht ziehen, eine Sammelklage bei diesem Anwalt in Auftrag zu geben. Unter dem Motto "zusammen sind wir stark". Der Anwalt hat in der Sendung bestätigt, dass es bereits Gerichtsentscheide in ähnlichen Fällen gibt, die zugunsten der Kläger entschieden wurden.
Sabine
Schöner Mist. Ich schreib zwar heute ein anfechtsschreiben....aber wie gesagt rechtlich???? Ich würd jetzt echt gern mal wissen, wer nach Mahnung, Schufaeintragsdrohung noch etwas von diesen Leuten gehört hat????!
Bitte gebt mal Bescheid.
S.H.
Peter
Sabine
ich habe noch nicht gezahlt und werde es auch nicht tun! DENN ich habe zwei Anschreiben bekommen, eines für mich und eines fpr einen Herr Lose( wohnt nichtbei mir) in dem eben genau das oben beschriebe bestätigt wird. Sie haben eine neue Bankverbindung und entschuldigen sich für evt unanehmlichkeiten und den evt Inkassobescheid müßte ich selbstverständlich nicht zahlen, da sie mir ja den falschen Überweisungsträger mitgeschickt haben!!!!!
Sehr FAUL das ganze, morgen gehts zur Polizei mit allen ausgedruckten Forumskomentaren und Briefverkehre......ich bin echt gespannt.
Ich hoffe, dass diese Bankverbindungsänderung jetzt vielleicht auch eine Chance für uns ist einzuhaken und aufmerksam zu machen......
Wer von Euch schon einen Schufaeintrsagsdrohung etc hat, bitte gebt mal BEscheid wie die Sache ausgegangen ist...........und falls Ihr Zeugen braucht, ich bin dabei!
Gruß Sabine
Placebo
ich bin auch leider reingefallen und gleich eine Rechnung erhalten.
Habe schriftlich per Fax es angefochten wegen arglistiger Täuschung. Gleichzeitig eine Strafanzeige beim Staatsanwaltschaft erstellt und die zuständige Bank dieser Firma "Allianz Bank" informiert, dass es hier um ein Betrüger handelt etc.
Mal schauen was passiert.....
Roy Genis
Welcher Richter hat das gesagt?
Die allgemeine Meinung (z. B. IHKs usw.) ist, daß diese Abzockerfirma wohl nicht so weit gehen wird und gerichtliche Mahnbescheide verschicken lassen wird. So lange das nicht der Fall ist, braucht man nur ein formal korrektes Anfechtungsschreiben an die und gegebenenfalls an denen ihren Anwalt in Hannover zu schicken.
Ein SCHUFA-Eintrag kann erst nach einem entsprechenden Gerichtsverfahren
vorgenommen werden.
zu Uwe Köhlers Beitrag:
Ja die Sache stinkt und ist oberfaul. Ich empfehle allen betroffenen auch zusätzlich polizeiliche Anzeige zu erstatten, wie es schon viele gemacht haben.
Hier noch einmal meine Emailadresse, die ich nur für diese Sache eingerichtet habe:
Ich stehe jedem, der sich bei mir meldet mit Rat und Tat zur Seite und
halte alle auf dem laufenden. Sobald ich von irgendwoher erfahren sollte,
daß tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wurde, werde ich
alle mir bekannten Opfer informieren. Dann besteht wieder erneuter Handlungsbedarf. Zur Zeit verschicke ich mein Dossier über diese Abzockerfirma an alle möglichen Fernsehsender und Redaktionen, die ein Interesse daran haben könnten. Ich hoffe, SAT1 sendet demnächst noch den Beitrag über die in Akte 2010.
Marion Hamm
Brauche ich einen Anwalt? LG Marion Hamm
Uwe Köhler
auch unser Verein ist darauf hereingefallen. Wir haben einen Widerruf abgeschickt, jedoch keine Antwort bekommen. Die Rechnung haben wir dann drei Tage nach der Zahlungsfrist überwiesen, um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen. Der Betrag wurde am selben Tag zurückgebucht mit dem Hinweis "Konto erloschen". Gleichzeitig kam die Mahnung mit einer völlig neuen Bankverbindung. Da ist doch etwas "oberfaul" !?
Wir würden uns gern den Maßnahmen von Roy anschließen, doch leider steht die E-Mail-Adresse im Kommentar vom 09.09. nicht mehr drin.
Sabine
ich bin auch reingefallen und habe jetzt das Problem nicht zu wissen, was ich tun soll. Laut Richterlicher Aussage ist das GAnze Wasserdicht und Unrauskommbar!!! So, und nu? Wie ist denn das mit der richterlichen Geschichte und dem Schufaeintrag bei Dir ausgegegangen?
Würde mich auch an allem Beteiligen, was gegen dies M.... geht, aber unendlich viel riskieren, kann ich nun auch nicht einfach so.
Gruß Sabine
Katrin Süss
ja auch ich fiel rein und bekam am Freitag, 10.10 die Rechnung mit 569,06 Euro, aufgrund des Anrufes erhielt mein Freund ebenfalls ein Kulanzangebot mit 30 % Reduzierung des Betrages. Am 13.9.legte ich Widerspruch per fax, mail und Einschreiben gegen die Ursprungsrechnung ein. Heute kam die neue Rechnung mit dem niedrigeren Betrag von 398,34 Euro. Gleich leg'ich auch gegen diese Rechnung Widerspruch ein.
Und zu meiner Geschichte. Ich war froh, nach vielen Anrufen, endlich eine Anfrage zu bekommen, worauf ich schrieb, dass ich kein Gewerbe habe, sondern Freiberuflerin bin...hab unterschrieben, ohne zu lesen;-(((. Danke und Grüße an alle. Kampf geht weiter.
Traudel
Heute, 14.09. erhielt ich ein 2. Schreiben direkt mit einem Mahnbetrag in Höhe von 442,68 Euro. Auch auf dieses Schreiben werde ich nicht reagiere,
denn 1. haben mein verstorbener Mann noch ich eine Firma besessen,
2. das Schreiben ist an einen Verstorbenen gerichtet. Das sind ja schon richtig kriminelle Methoden. Mal sehen, was passiert.
Peter Jilski
habe inzwischen per RA Widerspruch eingelegt und das schon bekannte Angebot, auf ein Jahr zu verkürzen plus 40% Rabatt, erhalten. Spatz in der Hand... Der nimmt alles was er kriegen kann, nur richtig dafür arbeiten ist nicht sein Stil. Ich werde das nicht annehmen und Strafanzeige stellen.
Das mit der Sammelklage wird vermutlich schwierig, da die Gerichtsstandorte über ganz Deutschland verteilt sind. Falls es also nicht zu einer gemeinsamen Aktion kommt, ist es wichtig z.B. hier alle Informationen zugänglich zu machen, damit jedes einzelne Gericht eine Vorstellung vom Ausmaß dieser Abzocke erhält. Nur dann besteht Chance dabei kostengünstig herauszukommen.
Für mich wird vermutlich Wasserburg zuständig sein, genauso Betroffene können sich gern bei mir melden.
PL
habt ihr vergessen das ihr diejenigen seit die als gewerbetreibende zumindest mal nen wirksamen vertag unterschrieben haben.
was soll ein gericht den da feststellen? aha: 100 leute (angenommen eine sammelklage gäbe es doch) haben einen vertag mit der gwe unterschrieben in dem genau drinstand was das kostet.
haltet mich mal auf dem laufenden mit eurer sammelklage. ;-) nicht das es misverstanden wird: ich bin auch betroffen allerdings sagt der vertrag genau was sache ist. ich muss mir also an mein eigenen kopf fassen.
Sandra
ich würde mich auch an einer Sammelklage beteiligen
Gerda
Peter
Das die welche schon im Index hatten ist nur gewesen, um ggf. den anderen vorzugaugeln, das dort alles mit rechten Dingen läuft. Die können auf jeden Fall klagen, das dies ohne Zustimmung getan wurde, oder???
Roy Genis
die Dt.Telekom.
Achtung: Liebe Mitbetroffene!
Am kommenden DI bringt SAT1 in Akte 20.10 die Sache mit dieser
Abzockerfirma. Die Sendung ist echt gut.
Weiterhin weiß ich einen Anwalt, der schon mehrere Opfer vertritt. Da können wir uns anschließen. Ich habe zu diesem
Zweck eine Email-Adresse nur für diesen Zweck eingerichtet:
Den Account werde ich später wieder abmelden. Unter dieser
Adresse können sich alle Interessenten bei mir melden.
Weiterhin habe ich die Information bekommen, daß nicht nur
zahlungsunwillige betrogene Opfer gegen die vorgehen, sondern auch Institutionen, die schon in denen ihrem Index drin stehen, wollen da gar nicht drin stehen.
Der öffentliche Druck auf diese Abzockerfirma wird immer größer.
Helft alle mit. Die können nicht die halbe Bevölkerung vor Gericht zerren. Laßt uns denen das Handwerk legen.
PL
Roy Genis
IHKs und andere Institutionen eine größere Anzahl von Opfern
erreichen.
Peter
ist ja schön und gut wenn die Sache im fernsehen gezeigt wird. Die Frage ist nur, wie die bereits betroffenen Leute, so wie ich, aus der Sache rauskommen ohne Vor Gericht gezerrt zu werden.
Denke, dass eine Sammelklage des Beste ist, bevor jeder einzelne zur Polizei geht und Strafanzeige stellt.
Jörg
habe heute auch die Rechnung geöffnet, ich bin bei der Sammelklage dabei, sollte eine am laufen sein.
Unter der Angegebenen Nummer ist niemand zu erreichen.
Wer hat bereits positives zu berichten ???
Roy Genis
Außerdem habe ich jetzt angefangen, mein Dossier über diese
Abzockerfirma an alle Fernsehsender und Redaktionen zu verschicken, die mir nur einfallen, z. B. Akte 20.10.
Ich habe auch schon einige Antworten bekommen.
rosel
rosel
Roy Genis
Täuschung gegenüber sehen und weitere Paragraphen des BGB bestätigen. Und je mehr Leute die gleichen Aussagen machen, um so mehr Druck baut man gegen die auf. Möglicherweise reicht es auch, wenn ich von vielen Opfern eine Kopie des Anfechtungsschreiben vorlege.
Ich habe das jetzt noch nicht geprüft, aber ich habe denen gesagt, wenn die mich vor Gericht zerren, dann gehe ich durch sämtliche Instanzen, wenn es sein muß bis vors Bundesverfassungsgericht. Und ich meine, wenn nur genügend Leute vor Gericht aussagen, daß sie sich betrogen fühlen, dann greift - meine ich - irgendwann die Verfassung bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe das aus Zeitgründen noch nicht geprüft. Aber in einem demokratischen Land zählt der sogenannte Gemeinwille des Volkes. Und bei den - evtl. abertausenden - Rechnungen, die die verschickt haben, kann der Gemeinwille des Volkes nur der sein, daß diese Firma aus dem Verkehr gezogen wird.
PL
Roy Genis
Diese Abzockerfirma will jetzt tatsächlich einen Schufaeintrag veranlassen
und offenbar wollen die mich tatsächlich vor Gericht zerren. Ich gehe davon
aus, daß ich tatsächlich demnächst einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte.
Deshalb bin ich jetzt auf der Suche nach anderen Betroffenen, die bereit sind, vor Gericht gegen die auszusagen. Ich versuche jetzt alles mobil zu
machen, was nur geht.
Da ich hier registriert bin, kann man mir wohl eine Mail zukommen lassen.
Gruß, Roy Genis!
Beate
Peter
RA Alexander F. Bräuer
Was man schreibt, hängt natürlich vom Einzelfall ab und kann daher nicht pauschal gesagt werden.
Die Übersendung per Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Entscheidend ist aber vielmehr, daß man den Zugang des Schreibens beweisen kann.
Peter
juni
miki
Peter
Gibt es eine Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen ?? Einfach nicht bezahlen ist eine Sache, aber was noch außer zu Wiederrufen obwohl die Frist abgelaufen ist??
Peter
Kathrin
Ich bin fassungslos! Das ist mir noch nie passiert. Auch ich habe die Rechnung über 596,06EURO vor mir liegen. Und genau 14 Tage nach dem ich gefaxt habe, haben die die Rechnung ausgestellt. Jetzt, wenn ich das AGB lese, klingt jeder Satz wie ein Hohn, nach dem Motto "hahaha reingelegt-selbst Schuld". Ich werde es wie Andy machen und einfach, totz verstrichener Zeit, Widerspruch einlegen und wahrscheinlich auch einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Kathrin
Andy
nachdem ich den bekanngten Briefen und Rechnungen massiv wiedersprochen habe, gab es jetzt ein Kulanzangebot , in dem mir ein Rabatt von 40% allerdings bei sofortiger Bezahlung angeboten wurde. Dieses sei , laut Schreiben tel. besprochen worden , obwohl unter dieser angegeben Festnetznummer niemals Jemand zu erreichen ist ... unglaublich !
Ein Faupax und eine Frechheit ! Nochmal zum Anfang , ich hatte die ersten Anschreiben einfach ignoriert , so bekam ich sogar eine Mahnung , dieses Formular endlich auszufüllen. Habe aber alles archiviert und werde nicht einen Cent an den Bauernfänger zahlen ...Die Infos über unsere Firmen hat er einfach unserer Homepage entnommen ... wie toll !
Bleibt alle standhaft , nur müsst ihr immer und auf jedes Schreiben antworten und wiedersprechen , so kann er keinen Mahnbescheid erwirken und auf ein gerichtliches Verfahren wird er es nicht ankommen lassen !
ANDY
Victoria U.
Jörg W
Bernd W.
ich bin ebenfalls ein Opfer dieser Gewerbeauskunfts-Zentrale. Ich habe mir das Schreiben leider nicht richtig durchgelesen, da ich dachte es ginge nur um eine Aktuallisierung meiner Daten ( Sonnenstudio in einem kleinen Örtchen ). Also habe ich das Schreiben abgestempelt und unterschrieben. Daraufhin kam die Rechnung!
Hat jemand einen Tipp wie ich da wieder raus komme?
danke im voraus!
Bernd
mik
Wir haben die (mögliche) Abzocke im Kleingdruckten schnell entdeckt, denn uns erreichen inzwischen fast täglich ähnliche Briefe oder Faxe...
Zuletzt besonders dreist ein sogen. "Steuerbüro", das gar keins ist (liest man auch erst im Kleingedruckten) und im Endeffekt 39,95EURO mtl. über 24 Monate für ca. 5 Faxseiten verlangt, vermutlich für Infos die ohnehin jeder Unternehmer schon kennen muss.
Meine Strategie inzwischen:
Mit Edding quer über das jeweilige Formular schreiben, wie in etwa "unerlaubte Werbung/unlauterer Wettbewerb, Meldung bei Verbraucherschutzzentrale erfolgt, keine weitere Belästigung sonst Anzeige wg. Betrugsverdacht" und natürlich keine Unterschrift!!! und so zurück schicken. Danach war bisher jedesmal Ruhe, und das Porto ist es uns dann allemal wert ;-)
Leute, seid echt wachsam und lest sehr genau was ihr unterschreibt und hört genau hin, falls euch jmd anruft... Obwohl längst verboten blüht nämlich die gleiche Abzocke am Telefon, schlimmer als je zuvor...
Schulz
Wuzel
Gehe mal davon aus das Gerichtsvollzieher bald kommen wird oder.
P.s,: gebt mir Bescheid wie euer rechtsbestand über die Sachlage nun reagiert
MfG s
Peter Jilski
peterjilski
Gibt es schon jemand der koordiniert?
J. Cornelius
ich bin leider auch drauf reingefallen.
Ich habe alles meinen Anwalt gegeben. (Kostenpunkt über 80 Euro)
Er hat einen Brief geschrieben wegen arglistiger Täuschung. Jetzt habe ich ein Angebot, Laufzeit gekürzt auf 1 Jahr und 40 % Rabatt auf ein Jahr. Kommt es zu mehreren Briefwechsel, bezahle ich mehr an meinen Anwalt. Warum gibt es keine Sammelklage? Warum wird Ihnen nicht das Handwerk gelegt. Ich musste nur das Gewerbe anmelden, da ich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach habe.
Ich habe kein Interesse an einer Veröffentlichung. Verbraucherzentralen sind auch kostenpflichtig, da habe ich versucht mich hinzuwenden.
Carmen Ingeb. Krug
frohnatur
naddi
ich bin auch auf die gewerbeauskunft-zentrale reingefallen!!!
was können wir denn gemeinsam machen?
grüßle
naddi
LoLe
Ich hoffe das sich möglichst viele Betroffene melden so das wir gemeinsam etwas gegen die Abzocker der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bwz. Sebastian Cyperski machen können.
Liebe Grüsse
Lo.