Rechnung / Mahnung der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ - Firma GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH
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Geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
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Dienstag, 27. Juli 2010 |
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Die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf, handelnd unter der Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale“ sowie auf den Internetseiten gwe-wirtschaftsinformation.de und gewerbeauskunft-zentrale.de versendet derzeit an unterschiedliche Gewerbetreibende Rechnungen für Internet-Brancheneinträge.
Erst mit Erhalt der Rechnung realisieren die Unternehmer jedoch, was im Vorfeld eigentlich geschehen ist und weshalb nun erhebliche Forderungen durch die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ geltend gemacht werden:
Zunächst wird den Unternehmern ein Eintragsformular per Post übersandt. Die unternehmensbezogenen Daten des Empfängers sind bereits voreingetragen – der Gewerbetreibende wird lediglich dazu aufgefordert, die bisherigen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann unterzeichnet per Telefax an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Postwendend erhält der Unternehmer sodann eine saftige Rechnung der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH.
Den Grund für diese Rechnung findet der Unternehmer allerdings nur, wenn er sich trotz aller Hektik des Geschäftsalltages die Zeit genommen hätte, um sich auch das Kleingedruckte durchzulesen und die dortigen Abkürzen richtig zu entschlüsseln: Nämlich ausschließlich im kleingedruckten Fließtext findet sich der leicht überlesbare Hinweis, daß durch Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag über die Darstellung seiner Anschrift sowie seiner Telefon- und Telefaxnummer nebst E-Mail- und Internetadresse mit einer Laufzeit von 2 Jahren zustande kommt und daß der Unternehmer für diese Leistung 39,85 EUR im Monat (natürlich zuzüglich der Umsatzsteuer) zu entrichten hat.
In dem uns vorliegenden Formular lautet der versteckte sowie völlig verklausulierte Kostenhinweis wie folgt: Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-mail,
Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage
und einem integriertem automatischem Routenplaner.
Marketingbeitrag mtl. Zzgl.Ust:Eur 39,85. Die Aktuali-
sierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.
Eines wird deutlich: Wollte man redlich und lauter seine Leistungen anbieten, hätte dieser Hinweis durchaus etwas klarer und auffälliger erfolgen können.
Damit jedoch nicht genug: Ebenfalls bloß im Kleingedruckten findet man bei genauer Betrachtung den weiteren Hinweis, daß die Branchen-Eintragung „unter der Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebots“ erfolgen soll. Sodann heißt es wörtlich „Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung.“.
Ausweislich dieser Ankündigung dürfen wir also gespannt sein, wann die ersten öffentlichen Kammern und staatlichen Behörden mit der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zusammenarbeiten werden – obgleich wir dies nicht für wahrscheinlich halten.
Erst zum Schluß des fließtextartigen Kleingedruckten wird der Unternehmer dann auch noch darüber „in Kenntnis gesetzt“, daß er sich mit seiner Unterschrift zwei Jahre an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH binden wird.
Zum endgültigen Vertragsschluß wird der Unternehmer sodann letztlich mit einer Rückantwort per Telefax an eine 0800-er-Telefonnummer gelockt. In deutlich großen sowie fettgedruckten Buchstaben wird er zu seiner Freude zumindest darüber informiert, daß die Rückantwort gebührenfrei erfolgt.
Es kommt, was kommen mußte: Der Unternehmer erhält nun nach Absendung des Vertrages eine Rechnung über die Registrierung des Betriebes. Zunächst für ein Jahr verlangt die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH für die Eintragung auf der Adreßdatenbank gewerbeauskunft-zentrale.de einen Obolus in Höhe von 478,20 EUR netto – also 569,06 EUR brutto.
Nicht sonderlich vertrauenserweckend erfolgt der die Rechnung abschließende Hinweis:
„Beachten Sie, daß nach Ablauf der Zahlungsfrist die zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist und erhebliche Kosten für Sie verursacht.“
Geschrieben – getan:
Bereits 14 Tage (!!!) nach Rechnungsdatum erhält der Rechnungsempfänger die „Letzte Mahnung“ von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, dies verbunden mit der Einleitung „zu folgender Rechnung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang feststellen“ (was nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum schon sehr außergewöhnlich ist) sowie der Aufforderung, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche zu überweisen und dem Hinweis, daß andernfalls ein gerichtlicher zwangsweiser Einzug veranlasst würde.
Entgegenkommend ist die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH allerdings mit den Mahngebühren – hier werden nur 5,00 EUR verlangt.
Nach alledem können wir Ihnen nach Erhalt einer Rechnung der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH nur empfehlen, nicht blind irgendwelche Forderungen zu begleichen, sondern sich stattdessen an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Selbst auch betroffen? Hier gehts zum Abzockwarner.
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Ich hoffe das sich möglichst viele Betroffene melden so das wir gemeinsam etwas gegen die Abzocker der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bwz. Sebastian Cyperski machen können.
Liebe Grüsse
Lo.