Rechnung / Mahnung der „dbvz“ - Firma Business Service Media GmbH
Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts Herr Dr. Schneider, Siegburg, vor, in der der Kollege für die Firma Business Service Media GmbH eine angebliche Forderung bezüglich eines Brancheneintrages geltend macht. Es fällt hierbei zunächst auf, dass die Firma Business Service Media GmbH ihren Anwalt scheinbar dazu beauftragt hat, den Vorgang gegenüber dem Schuldner strafrechtlich zu prüfen. In der Zahlungsaufforderung wird hierbei ein möglicher Eingehungsbetrug durch den angeblichen Vertragspartner gerügt, der wiederrum durch eine sofortige Zahlung ausgeräumt werden könne. Als mögliche Kontakt E-Mail für die Angeschriebenen gibt der Kollege die E-Mail-Adresse "betrugsermittlung@" an.
Die Firma Business Service Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Peters und Detlef Ukat, An der Schleuse 8, 46446 Emmerich am Rhein, handelnd unter der Bezeichnung „dbvz“ sowie auf der Internetseite dbvz.de. behauptet hierbei einen telefonischen Geschäftsabschluß über einen Brancheneintrag unter der Domain dbvz.de. Als Gegenleistung für den Eintrag der gewünschten Branche wird in der vorliegenden Rechnung ein Standardpreis in Höhe von 1035,00 EUR netto für 36 Monate ausgewiesen. Im vorliegenden Fall wurde der vorgenannte Betrag durch einen Sondernachlass in Höhe von 495,00 EUR netto gekürzt, sodass ein "Sonderpreis" in Höhe von 540 EUR netto angeblich geschuldet wird.
Bezüglich der Durchsetzung der vorliegenden Forderung hat sich die Firma Business Service Media GmbH vor Einschaltung eines Anwalts der Firma Euro Treuhand Inkasso GmbH, Köln, bedient. Diese forderte mit letztem Schreiben für ihre Mandantschaft einen Betrag in Höhe von 805,02 EUR brutto. Einen Monat später wird aus der vorgenannten Forderung eine Forderung in Höhe von 798,67 EUR brutto, die der jetztige Bevollmächtigte einfordert.
Auf einigen Internetportalen wird hierzu berichtet, dass sich die angeblichen Schuldner nicht bewußt waren, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen.
Ob die Firma Business Service Media GmbH diesbezüglich eine "Branchenbuch-Abzocke" betreibt, ist jedoch noch völlig offen.
Nach alledem können wir Ihnen nach Erhalt einer Rechnung der Firma Business Service Media GmbH nur empfehlen, nicht blind irgendwelche Forderungen zu begleichen, sondern sich zunächst über einen möglichen Vertragsschluss gedanken zu machen und sich bei Zweifeln an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.