Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de verschicken Rechnungen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz - PM vom 6.3.2009
Kriminalkommissariat in Düsseldorf führt Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Dieser hatte zunächst für registrierte Kunden auf Internetseiten Tipps zu Outlets und Kochrezepten kostenlos angeboten. Im Februar dieses Jahres änderte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte nun einen Jahresbeitrag von 84 Euro. Die bereits registrierten Nutzer will er über einen Newsletter informiert haben. Dieser wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nie versandt. Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“. Der 28-Jährige gründete im vergangenen Jahr eine Firma in Köln und bot seit September 2008 Tipps auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de an. Die Nutzer mussten sich Online registrieren und hatten dann kostenfreien Zugang zu den Ratschlägen auf den Seiten. Im Januar 2009 gründete der Mann eine Firma in Düsseldorf. Hier kündigte er auf den Internetseiten an, dass er die Seiten der Kölner Firma übernimmt, aber die Tipps jetzt nicht mehr kostenlos anbieten kann. Seit dem 1. Februar 2009 sind diese auf den Seiten kostenpflichtig und es wird auch auf die anfallenden Nutzungsgebühren hingewiesen. Die von September 2008 bis 31. Januar 2009 registrierten Nutzer will er angeschrieben und über die nun anfallenden Kosten informiert haben. Dieser Newsletter ist aber laut Angaben der Geschädigten nie angekommen. Der 28-Jährige verlangte nun per Rechnung von jedem eine Jahresgebühr in Höhe von 84 Euro. Auf ein Konto, auf das die Gebühren eingehen, hat der Tatverdächtige keinen Zugriff mehr. Die Ermittler müssen nun in akribischer Kleinarbeit herausfinden, welche Gebühren zu Recht eingefordert und gezahlt wurden. Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 in Verbindung zu setzen.
Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen - PM vom 9.3.2009
Selbst auch betroffen? Hier gehts zum Abzockwarner.








Kommentare (3)
karl-heinz
Abzockwarner
vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:
Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.
Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung.
Sie behaupten, dass die Anmeldung gar nicht von Ihnen vorgenommen wurde. Zur Klärung bräuchten wir von Ihnen eine genaue Darlegung des Sachverhalts, in der insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:
- Waren Sie zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Internet und über welchen Provider?
- Hat außer Ihnen noch eine weitere Person Zugriff auf den bei uns eingetragenen Email-Account?
- Haben Sie Maßnahmen implementiert, die Ihr EMail-Konto vor dem unbefugten Zugriff Dritter (auch Haushalts-/Familienangehörige) schützen? ist insbesondere Ihr Zugangspasswort zu dem Email-Konto im Rechner zur automatischen Vervollständigung abgespeichert und nutzen Dritte diesen Rechner?
- Können Sie kategorisch ausschließen, dass eine dritte Person (auch Haushalts-/Familienangehörige) Ihre Email Daten verwendet hat, um sich bei uns anzumelden?
- Wenn tatsächlich nur Sie Zugang zu Ihrem Email-Account haben, bedarf es ebenfalls einer Darlegung, wie ein unikater Aktivierungslink, der in einer an Ihr Email-Konto gerichteten E-Mail enthalten war, ausgelöst worden ist.
Die selbstverständlich freiwillige Beibringung dieser Informationen ist in Ihrem wie in unserem Interesse, denn wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber auch strafrechtliche Schritte gegen die Person einleiten, die Ihre Daten zur Anmeldung bei uns missbraucht und uns über Ihre Identität getäuscht hat.
Rein vorsorglich möchten wir Sie aber auch darauf hinweisen, dass wir die für die Recherche entstehenden Kosten im Rahmen eines Schadenersatzanspruches geltend machen werden, wenn sich anhand der mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gespeicherten IP-Adresse herausstellt, dass Sie entgegen der nachfolgenden Erklärung doch die Anmeldung durchgeführt haben sollten.
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider speichert die IP-Adresse welche bei der Anmeldung auf unserer Internetseite übermittelt wurde. Unter Berücksichtigung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.
Zur Ihrer Information verweisen wir ebenfalls auf § 269 Abs. 1, 2 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"
Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung
Jess