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In einem Fall aus der betrieblichen Praxis war in einem Arbeitsvertrag unter Punkt "Vergütung und sonstige Leistungen" u. a. Folgendes geregelt: "Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen
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Internetrecht

Bundespräsident Christian Wulff erstattet Strafanzeige gegen Facebook-Blogger
Laut Mitteilung der Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 30.12.2011 hat Bundespräsident Christian Wulff Strafanzeige
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Wettbewerbsrecht

Europäische Textilkennzeichnungsverordnung
Die Kennzeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen wird gegenwärtig in Deutschland von dem Textilkennzeichnungsgesetz
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JIPS4
Abzocke Firma Content Services Ltd. Opendownload.de PDF Drucken E-Mail
Abzocker
Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß   
Dienstag, den 28. April 2009 um 18:30 Uhr
Die Webseite OpenDownload.de der Firma Content Services Ltd., Mundenheimer Straße 70, 68219 Mannheim als selbstständige Zweigniederlassung der Content Services Ltd., 5 Jupiter House, Calleva Park, Aldermaston, Reading Berkshire RG7 8NN, Director: Alexander Varin bietet massenhaft Gratis-Software zum Download. Diese Seiten bewirbt das Unternehmen Content Services Ltd. auch geradezu perfekt bei Google. Wer auf der Suche nach kostenlosen Programmen auf die Seite opendownload.de gelangt, sollte äußerst vorsichtig sein. Denn die Betreiberin der Seite, die einschlägig bekannte Content Services Ltd., verfolgt ein unglaubliches Geschäftsmodell.

Die Firma Content Services Ltd. „bietet" auf der Internetseite Opendownload.de im Internet frei erhältliche und somit kostenlose Software zum Download anbietet. Dieser „Service" gilt nur für angemeldete Mitglieder und die Mitgliedschaft ist wiederum kostenpflichtig. Die „Zwangsmitgliedschaft" läuft über 24 Monate und kostet den Betroffenen 8,00 € im Monat, gesamt somit 192 EUR; wohlgemerkt für frei erhältliche Software (sog. Freeware).

Dies nimmt der Interessent nur dann zur Kenntnis, wenn er die AGB der Firma Content Services Ltd. genau durchliest; bis Punkt 5.. Das unterlassen aber erfahrungsgemäß die meisten Interessenten, weil die Software als auf der Internetseite reißerisch als Freeware bezeichnet wird. Und schon schnappt die angebliche Kostenfalle der Firma Content Services Ltd. zu.  

Wir können in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, irgendwelche Zahlungen zu leisten.

Selbst auch betroffen? Hier gehts zum Abzockwarner.

 

 

Kommentare  

 
+1 #1 Mahnung der Content Services Ltd. www.opendownload.deAbzockwarner 2009-05-11 20:32
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Kontakt:
www.support-online-center.com/

Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)* Telefax :
+49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)* (Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00
Uhr)

*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem
Mobilfunknetz

Umsatzsteuerid: DE258263766
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim



XXXX XXXXXXXXX
XXXXXXXX
D-XXXXXX XXXXXXXX


Ihre Kundennummer:
XXXXXXXXXXXX

Ihre Rechnungsnummer:
XXXXXXXXXXXX


Datum: xx.xx.2xxx


MAHNUNG

Achtung, bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung, die sich seit
Ihrer Rechnung geändert hat!

Sehr geehrter Herr xxxx XXXX,

leider haben Sie Ihre Rechnung REXXXXXXXXXX vom xx.xx.2xxx bis zum
heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns
weitere Kosten entstanden.

Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für www.opendownload.de Anmeldung vom xx.xx.2xxx 8,00
EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

Preis:

96,00 EUR

Mahnkosten:

3,00 EUR

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 99,00 EUR bis zum
08.05.2009 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 674990
Bankleitzahl: 27131300
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH

Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE86271313000000674990
SWIFT-BIC: GENODEF1RTS
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und
Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die Content Services Ltd.,
ansonsten kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.

Ihre Kundennummer: ODxxxxxx9, Ihre Rechnungsnummer: RExxxxxxx

Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen unseren Rechtsanwalt mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden.

Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige Zahlung!


Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider p3EE07070.dip.t-dialin.net speichert die IP-Adresse xx.xxx.xxx.xxx welche bei der Anmeldung auf der Seite www.opendownload.de übermittelt wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns
gerichtliche Schritte vor.

Ihre Rechnung RExxxxxxxxxx7 finden Sie noch einmal im E-Mail Anhang.

Sollten Sie inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie die Mahnung als gegenstandslos.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com zur Verfügung.

Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.


Mit freundlichen Grüßen



Content Services Ltd.



Name & Registered Office:

Content Services Ltd. - 5 Jupiter House, Calleva Park - Aldermaston -
Reading Berkshire RG7 8NN

Company No. 06326552 (Cardiff) - Director: Alexander Varin
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0 #2 Anmeldung auf www.opendownload.deAbzockwarner 2009-05-28 10:46
Anmeldung auf www.opendownload.de

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.opendownload.de nutzen und bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom xx.xx.200x

8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
96,00 EUR
Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum 29.05.2009 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:
Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 674990
Bankleitzahl: 27131300
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH


Für Kunden aus dem Ausland:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
IBAN: DE86271313000000674990
SWIFT-BIC: GENODEF1RTS
Bank: Bankhaus Rautenschlein GmbH

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: xxxxxxxxx , Ihre Rechnungsnummer: xxxxxxxxxxx.

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.

Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite www.opendownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse ausgefüllt. Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen,
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.


Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse geschickt. Diesen
Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten:

Username: , Passwort: xxxxxxxxxxxx.

Auf der Seite www.opendownload.de können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xx.xx.xxxx falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihr IP-Adresse xx.xxx.xxx.xx haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: xx.xx.200x - xx:-xx:-xx MEZ)
gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.

Unsere AGB können Sie auf der Seite www.opendownload.de noch einmal nach lesen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Seite
www.support-online-center.com zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
Content Services Ltd.
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0 #3 habe Mahnmails erhaltenGallier72 2009-06-09 22:00
Hallo,
habe Mahnungen dieser dubiosen Firma erhalten. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
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0 #4 Ha auch so nen Schreiben bekommen...Axel 2009-06-11 10:25
Sehr geehrter Herr XXXX,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.opendownload.de nutzen und bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung Preis
12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom 09.06.2009
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
96,00 EUR
Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum 17.06.2009 auf das nachfolgende Konto:

Für Kunden aus Deutschland:

Content Services Ltd.
674990
27131300
Bankhaus Rautenschlein GmbH

Für Kunden aus dem Ausland:
Content Services Ltd.
DE86271313000000674990
GENODEF1RTS
Bankhaus Rautenschlein GmbH

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: XXXXXXXX , Ihre Rechnungsnummer: REXXXXXXXX.

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.

Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite www.opendownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse ausgefüllt. Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen,
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.

Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt.

Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten: Username: , Passwort: xxxxx .

Auf der Seite www.opendownload.de können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xx.xx.1980 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihr IP-Adresse xx.xx.xxx.7 haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: xx.xx.2009 - 22:10:31 MEZ) gespeichert.

Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider xxxxxxxxxxxxx den Verursacher der Anmeldung
zu ermitteln.

Unsere AGB können Sie auf der Seite www.opendownload.de noch einmal nach lesen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Seite
www.support-online-center.com zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Content Services Ltd.
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0 #5 Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zu den Inkassoverfahren des Rechtsanwalts Olaf Wolfgang TankRA Frank Weiß 2009-06-16 09:31
Uns liegt eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zu den Inkassoverfahren des Rechtsanwalts Olaf Wolfgang Tank, Osnabrück, für die Firma Content Services Limited, Mannheim vor. Hierin heißt es wörtlich:

„Inzwischen liegen der Rechtsanwaltskammer wegen der Vertretung einer Internetfirma durch Herrn Rechtsanwalt Tank eine Vielzahl von Eingaben vor.
Die Rechtsanwaltskammer ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht befugt, die Wahrnehmung des Mandates durch den Rechtsanwalt auf seine inhaltliche Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Es ist ihr insbesondere eine Prüfung dahingehend verwehrt, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich begründet oder ”“z.B. wegen der Minderjährigkeit des in Anspruch Genommenen- unbegründet ist. Die Klärung solcher zivilrechtlichen Fragen steht alleine den ordentlichen Gerichten zu.[”¦]”œ

Weiter heißt es sodann:

„Die Rechtsanwaltskammer hat die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg über die gegen Rechtsanwalt Tank eingereichten Beschwerden informiert. Zur Zeit hat die Rechtsanwaltskammer daher das in ihrer Befugnis Stehende getan. [”¦]”œ
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0 #6 Rechtsanwalt Olaf Tank Einstellung der AngelegenheitAbzockwarner 2009-06-19 12:06
Die Firma Content Services Ltd. erklärt uns gegenüber über ihren Rechtsanwalt Olaf Tank, dass die Angelegenheit -ohne Zahlung- eingestellt wird.

In dem Schreiben des Rechtsanwalts Olaf Tank heißt es wörtlich:

„”¦teilen wir namens und im Auftrag unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird.”œ
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0 #7 Update! Rechtsanwalt Olaf Tank Einstellung der AngelegenheitAbzockwarner 2009-06-19 15:57
Die Firma Content Services Ltd. erklärt uns gegenüber erneut in einer anderen Angelegenheit über ihren Rechtsanwalt Olaf Tank, dass die Angelegenheit -ohne Zahlung- eingestellt wird.

In dem Schreiben des Rechtsanwalts Olaf Tank heißt es erneut:

„”¦teilen wir namens und im Auftrag unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird.”œ
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0 #8 Verzicht auf das WiderrufsrechtAbzockwarner 2009-07-02 08:08
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag eingegangen.

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Bitte begleichen Sie daher die 99€ innerhalb der Frist. Sollten Sie erneut der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen nochmals weitere Kosten entstehen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Verwendungszweck: XXXXXXXX

Kontakt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com getätigt werden kann.
Sie brauchen dazu Ihre Emailadresse und Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Unsere Bankverbindung:

Für Kunden aus Deutschland:
Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer : 674990
Bankleitzahl: 27131300
Bank : Bankhaus Rautenschlein GmbH

Für Kunden aus dem Ausland:
Begünstigter: Content Services Ltd.
IBAN : DE86271313000000674990
SWIFT-BIC : GENODEF1RTS
Bank : Bankhaus Rautenschlein GmbH

Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 703297

Telefonischer Kontakt:
Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 €/min)* Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 €/min)* (Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr) *aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz
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0 #9 RA Frank Weiß 2009-07-05 14:28
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker

Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma
Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite
opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine
Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches
Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen
nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der
Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie
OpenOffice und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden
frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos
heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer
registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine
Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag. Darauf gibt es auf der Website
lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele
Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung
als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen
Betrugs.

Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender
Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch
klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon
mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

12.05.2009 - 2 O 268/08
Verbraucherzentrale Bundesverband - PM vom 28.5.2009
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0 #10 Achtung bei softwaresammler.deAbzockwarner 2009-07-17 13:13
Mit der Internetseite softwaresammler.de hat die Firma Content Services Ltd. eine weitere Seite am Start. Das Prinzip ist das Gleiche. Zudem ist die Seite gleich aufgebaut wie Opendownload.de. Erste Rechnungen der Betreiber der Seite softwaresammler.de liegen uns vor.
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0 #11 Nachtrag softwaresammler.deAbzockwarner 2009-07-17 13:22
Achtung!!

Der Vertrag läuft, laut AGB, für mindestens 24 Monate!!
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0 #12 Weitere Zahlungsaufforderung auf Grund angeblicher Anmeldung auf softwaresammler.deAbzockwarner 2009-07-19 10:24
Uns liegt eine weitere Zahlungsaufforderung der Firma Content Services Ltd. in Bezug auf die Internetseite softwaresammler.de vor. Gefordert werden für die angebliche Anmeldung auf softwaresammler.de 8,00 EUR / Monat, zahlbar laut AGB für ein Jahr im Voraus, insgesamt somit 96 EUR.

Offensichtlich ist es der Firma Content Services Ltd. erneut gelungen, die Seite softwaresammler.de bei den bezahlten Google Adwords gut zu platzieren um so möglichst viele Besucher, die zumeist nach sog. Freeware suchen, auf ihre Seite zu locken.
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0 #13 Rechtsanwalt Tank verfolgt Angelegenheit nicht weiterRA Frank Weiß 2009-07-27 12:40
In einer weiteren Angelegenheit konnten wir für unsere Mandantschaft erreichen, dass die Firma Content Services Ltd. durch ihren Rechtsanwalt Olaf Tank uns gegenüber bestätigt hat, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
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0 #14 softwaresammler.deAbzockwarner 2009-07-29 09:35
Die Seite softwaresammler.de entwickelt sich zu einem "würdigen" Nachfolger der Seite opendownload.de. Täglich erreichen uns über den ABZOCKWARNER neue Zahlungsaufforderungen und Rechnungen.
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0 #15 Update softwaresammler.deAbzockwarner 2009-07-29 10:03
Wir haben einen eigenen Blog über die Seite softwaresammler.de eingerichtet.

Diesen finden Sie hier (ratgeberrecht.eu/.../...).
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0 #16 Kontosperrung des Kontos der Firma Content Services Ltd. bei der Baden-Württembergischen BankRA Frank Weiß 2009-07-31 10:45
Uns wurden Informationen zugespielt, dass das Landgericht Stuttgart im Wege einer einstweiligen Verfügung der Baden-Württembergischen Bank untersagt hat, das nachstehende Konto zu sperren. Offensichtlich haben sehr viele Opfer der Firma Content Services Ltd. sich bei der Baden-Württembergischen Bank über die Firma Content Services Ltd. und ihre Machenschaften beschwert.

Es handelt sich hierbei um folgendes Konto:

Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 4276005
Bankleitzahl: 60050101
Bank: Baden-Württembergische Bank

In einem uns vorliegenden Schreiben des Vorstandssekretariat/Kommunikation BW-Bank heißt es wörtlich:
„Die BW-Bank ist auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Stuttgart verpflichtet, das von Ihnen genannte Konto der Firma Content Services Ltd. zu führen und für diese den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die BW-Bank hat hiergegen bereits entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.”œ

Offensichtlich entwickelt sich diese Möglichkeit, den Banken die Verbindung zu derartigen dubiosen Firmen anzuzeigen, zu einem adäquaten Mittel den Geldfluss zumindest kurzfristig zu unterbinden. Dass Firmen wie die Firma Content Services Ltd. hierdurch ”“wohl schmerzlich- getroffen werden zeigt sich daran, dass sie versuchen die Kontosperrung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Ob die Verpflichtung der Baden-Württembergischen Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Folgenden aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten. Wir werden in jedem Fall weiter berichten.

Dass derartige Firmen und ihre Inkasso-Anwälte sich gegen Kontosperrungen zur Wehr setzen wurde erst kürzlich im Fall Katja Günther und ihrem Konto bei der Münchner Stadtsparkasse deutlich. Einen ausführlichen Artikel dazu ist bei Netzwelt zu finden (netzwelt.de/.../...).
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0 #17 Anmeldung auf www.softwaresammler.deAbzockwarner 2009-08-05 09:15
Anmeldung auf www.softwaresammler.de

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.softwaresammler.de nutzen und bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung Preis

12-Monatszugang für www.softwaresammler.de
Anmeldung vom xxxxxx
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
96,00 EUR
Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum xxxxxx auf das nachfolgende Konto:
Für Kunden aus Deutschland:

Content Services Ltd.
4276005
60050101
Baden-Württembergische Bank

Für Kunden aus dem Ausland:

Content Services Ltd.
DE38600501010004276005
SOLADEST
Baden-Württembergische Bank

Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die Content Services Ltd., ansonsten kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.
Ihre Kundennummer: xxxxxx , Ihre Rechnungsnummer: xxxxxx.

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.

Weitere Informationen zur Rechnung:

Sie haben sich auf der Seite www.softwaresammler.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Emailadresse ausgefüllt. Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen,
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.softwaresammler.de beginnt die
Dienstleistung sofort nach Anmeldung.

Wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse xxxxxx geschickt.

Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Sie haben daher nachweislich den Zugang genutzt. Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten: Username: xxxxxx, Passwort: xxxxxx .

Auf der Seite www.softwaresammler.de können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xxxxxx falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt
vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor. Ihr IP-Adresse xxxxxx haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: xxxxxx - xxxxxx MEZ) gespeichert.

Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider xxxxxx den Verursacher der Anmeldung zu
ermitteln.

Unsere AGB können Sie auf der Seite www.softwaresammler.de noch einmal nach lesen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Seite
www.support-online-center.com zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Content Services Ltd.
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0 #18 Dirk 2009-09-15 10:13
Juhu

Ich bin auch reingefallen und zwar bei Online-Downloaden.de wollte ich nen DivX Player runter ziehen, genau der gleiche betrug wie bei allen anderen hier. Werde auch NICHT bezahlen. Die sollen mich nur vor Gericht ziehen wegen so ein paar Kröten, lol. Falls ein Schreiben vom Gericht kommen sollte werde ich dazu stellung nehmen aber so weit wird es bei den Betrügern nicht kommen. Bin auch bereit bei einer Sammelklage mitzumachen falls einer von euch das vor hat und vor Gericht gezogen wird.
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+1 #19 Johannes 2009-09-17 19:44
So hab grad festgestellt das ich da auch auf die arschlöcher reingefallen bin und stell mir jetzt die frage was tun hab schon ne mail an die geschrieben und von meinem wiederrufsrecht gebrauch gemacht aber das bringt wohl nix. was soll ich jetzt machen einfach ignorieren oder was ????
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0 #20 Von Cäcilia 2009-09-21 15:11
Hi, tja auch meine Tochter hat diese ehrliche Firma am Backen. Auch sie wollte sich den kostenlosen DivX Player runterladen. Wurde als erstes von dem Rechtsanwalt Olaf Tank mit 138€ mit einem Mahnbescheid angeschrieben. Den hab ich dann auf Raten von meinem Anwalt nicht bezahlt und einen Brief per Einwurfeinschreiben an ihn geschickt.(Ausdrucke gibts im Internet bei der Verbraucherzentrale-bayern, link: Medien+Telekommunikation,Inter net, und wenn sie reingefallen sind. Dort könnt ihr alles nachlesen und die richtigen Briefe ausdrucken lassen). War erstmal Ruhe. Am 16.09 kommt dann Post von Online-Download-Service-Limited mit einem Mahnschreiben über 86,50€ und gleich am nächsten Tag nochmal per E-mail(Postfach meiner 12 Jährigen Tochter)mit einem neuen Mahnbescheid von 89€. Werde natürlich nicht bezahlen, da es um einen Vertrag mit einer Minderjährigen handelt. Lasse es auch auf einen Gerichtstermin ankommen. Also wer auf diese Firma reingefallen ist, sollte sich nicht verrückt machen, aber auf jedenfall einspruch erheben.
P.s mir wurde von meinem Anwalt geraden keinen Kontakt (weder telefonisch, noch per Internet) aufzunehmen
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0 #21 Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen opendownload RA Frank Weiß 2009-09-21 20:35
Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma die Verwendung einer Klausel, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung auf der Internetseite ein falsches Alter angegeben haben. Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie OpenOffice und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, bekommt dafür eine Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag für ein Zwei-Jahres-Abonnement. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts setze nach der gesetzlichen Regelung voraus, dass der Unternehmer mit Zustimmung des Kunden bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen habe oder der Verbraucher die Dienstleistung selbst veranlasst habe. Eine Dienstleistung werde aber erst mit dem Download der Programme und nicht schon mit der Anmeldung oder Freischaltung der Datenbibliothek erbracht. Nicht durchsetzen konnte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Forderung, dass opendownload auf der Internetseite den Endpreis von 192 Euro für das Zwei-Jahres-Abonnement angeben müsse. Die Angabe des Jahresbeitrags reiche für eine Vergleichbarkeit des Preises aus und verstoße nicht gegen die Preisangabenverordnung, entschied das Kammergericht.

2 O 268/08 Verbraucherzentrale Bayern - PM vom 18.8.2009
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0 #22 Abzockwarner 2009-10-21 08:12
Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxx,

bekanntlich hat mich die Firma OA Online Abrechnungen GmbH, vertreten durch Michael Hopp, Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich aus Ihrem Vertragsschluss über die Nutzung von 99downloads.de vom xx.xx.2009. Diese Forderung wurde von der Belleros Premium Media Limited, Hamburg, vertreten durch Stephanie Schneider, an meine Mandantin am xx.xx.2009 zediert.
Leider erfolgte auf mein Schreiben vom xx.xx.2009 kein Ausgleich der benannten Forderung.

Sie zwingen uns damit, diese Forderung unter Aktenzeichen xxxxx für die Nutzung von 99downloads.de an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus würden auch die erforderlichen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung der Forderung im Falle der erfolgreichen Titulierung eingeleitet.

Unsere Prozessabteilung wird im Falle der erfolgreichen Titulierung der Forderung die Pfändung von Bankkonten sowie die Pfändung von Lohn und Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber erwirken.

Um diese für beide Seiten unangenehme und insbesondere für Ihre Seite mit Kosten verbundene weitere Bearbeitung der Forderungssache zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit, die Forderung in Höhe von

110,29 Euro,

bis spätestens xx.xx.2009 auf unser Konto

Kontoverbindung:Volksbank eG
Konto Nr.:1702 0581 00
BLZ:25863489

Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE62258634891702058100
Swift/Bic: GENODEF1WOT

unter Angabe des o.g. Aktenzeichens auszugleichen.

Sollten Sie den fälligen Betrag erst nach Fristablauf oder nur in angemessenen Raten bezahlen können, bitten wir uns dies entweder per Email oder schriftlich, gerne auch per Fax, mitzuteilen.

-------------------------------------------------

In der Anlage dieser Email finden Sie nochmals das vorgenannte Schreiben auf unserem Briefpapier.
Die Datei im PDF-Format können Sie im Adobe Reader öffnen. Der Anhang ist virenfrei.

-------------------------------------------------

Sollten Sie den offenen Betrag bereits überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Für Rückfragen erreichen Sie unsere Inkassoabteilung unter +49 1805 44510 - 0 oder per Fax unter der Rufnummer +49 1805 44510 - 09 (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)

--
Mit freundlichen Grüßen



Sven Schulze
Rechtsanwaltskanzlei Schulze


www.Schulze-Inkasso.de
......................................
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze

[ Peutestraße 51-53 ]
[ 20539 Hamburg ]

Steuernummer: 22/18009/282
Servicehotline: +49 1805 44 51 00*
Servicefax: +49 1805 44 51 09*

* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet

Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.
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0 #23 Rechnungen/Mahnungen des RA Sven Schulze per InfopostRA Frank Weiß 2009-10-21 08:15
Uns liegen Informationen vor, dass neuerdings Rechnungen/Mahnungen des RA Sven Schulze per Infopost verschickt werden. Sollten Sie eine Rechnung/Mahnung des RA Sven Schulze via Infopost erhalten, bitte lassen Sie uns diese mit dem Umschlag zukommen!

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ratgeberrecht.eu/.../
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0 #24 Kann ich wegen Betrug oder auf Unterlassung klagen?Kurt 2009-10-24 11:14
Hallo Ihr Mitgeschädigten, mich hat es 2x erwischt. Ich suchte in googgle.de "kostenloser download adobe acobat reader" und habe versehentlich bei opendownload.de die agb`s angeklickt, jedoch keinen download
gestartet und durchgeführt.Den mir per Email zugesandten Link habe ich nicht benutzt, und trotzdem eine Rechnung erhalten, die ich Fristgerecht wiederrufen habe, was natürlich bei diesen "unlauteren" Geschäfte-machern nichts bringt.
Séit diesem Tag habe ich aber ein Problem, wenn ich mich mit den Freemail-account web.de verbinde, so poppt
bis zu 20 mal in der Stunde ein Fenster auf, im müsse Adobe Flash Player downloaden, damit der Browser
richtig funktioniert. Das bekomme ich auch nicht weg! Da ich mich gerade online Bewerbungen bzw. Stellensuch
betreibe, bis zu 14 Stunden pro Tag, nervt diese Nachricht extremst, und ich habe mich nun heute nicht bei
der aufpoppenden Installationsaufforderung sondern bei der Adobe Website angemeldet um diesen Flash Player
runter zu laden, und was passiert - durch irgend eine Verlinkung geht die Anmeldung und der beabsichtigte
download nahtlos auf die o. g. opendownload über - mit gleicher optik - und ich depp klicke die AGB`s für den download wieder an und merke dies erst, als ich den Link für den "Adobe"Download in meinem Email-Konto geöffnet habe. Natürlich habe ich keinen Download ausgeführt!
Mittlerweilen komme ich bei allen beabsichtigten Programm-Downloads von Adobe automatisch auf die opendownload.de, und die Meldung zum Runderladen des Adobe Flash Players poppt weiter auf.
Durch dieses ständig aufpoppende Fenster mit der Downloadaufforderung, bin ich dermaßen in der Arbeit gestört, daß ich auf dem Rechner das Betriebsystem komplett neu installiert habe - hilft ab nichts!
Weiter habe ich bei einem Bekannten meine Emails bei Web.de geöffnet und durchgelesen, und nun hat dieser
das gleiche Problem mit der ständig aufpoppenden Downloadaufforderung für den Adobe Flash Player, obwohl
bei seinem Rechner dieser Player schon installiert ist- und auch benutzt wird.
Was kann ich hier machen?
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0 #25 Jakob 2009-12-02 12:36
Eine Frage dieser Text in den AGBs ist aus der einschlägigen Seite von Online-Downloaden.de. Ist dieser Text auch wirksam??
Ich bin leider auch auf diesen Betrug reingefallen.Ich habe einen DivX Codex runtergeladen. Habe natürlich schon widerrufen. Per Email und per Post mit Einschreiben und Rückschein.

Zitat:
WICHTIGE HINWEISE
Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die Online-Downloaden-Service Limited Company mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung (Hier: Bereitstellung des Downloadportals) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat (Beispielsweise durch Nutzung des nach der Anmeldung zugesandten Aktivierungslinks).


Doch der Anbieter deutet darauf hin dass das Widerrufsrecht entfällt?
Nach meinen Kenntnissen kann aber das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, sofern sind die AGBs dann unwirksam.

Kann mir jemand genau sagen wo es genau im Gesetz geregelt ist?
Wo es genau steht das die AGBs nicht unwirksam gegen das Gesetz sein können?

Vielen dank
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0 #26 Online-Downloaden.deAnwaltskanzlei Weiß & Partner 2009-12-10 16:51
Uns liegt wiederrum eine Zahlungsaufforderung der Online- Downloaden- Service Ltd., Brandshofer Deich 27 in 20539 Hamburg, Geschäftsführer Michael Badenhagen vor. Besonderheit hierbei die Rechnungsstellung innerhalb von zwei Tagen nach angeblicher Anmeldung. Zudem erhält der Empfänger gleich den Hinweis, dass im Rahmen der Widerrufsfrist kein gültiger Widerruf erfolgte.

Dazu ein Auszug aus der entsprechenden Widerrufserklärung:

Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die Online-Downloaden-Service Limited Company mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung (Hier: Bereitstellung des Downloadportals) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat (Beispielsweise durch Nutzung des nach der Anmeldung zugesandten Aktivierungslinks).



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0 #27 thomas 2010-01-07 19:24
Ich habe auch auf den anmeldebutton geklickt, aber ich habe falsche daten angegeben, bis auf meine e-mail. in meiner panik habe ich dann die e-mail mit den logindaten gelöscht. ich habe also nicht auf den aktivierungslink geklickt! wohin soll ich nun meinen widerruf schicken? ich habe die e-mailadresse ja nicht mehr! reicht es wenn ich per einschreiben widerrufe und dort nur meine e-mailadresse nenne?
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0 #28 Abzockwarner 2010-01-20 14:15
Sehr geehrte/r xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de
- Ihrem hochwertigen Downloadportal im Internet.

Obwohl wir Sie als Kunden sehr schätzen, werden wir unser Verhalten ab sofort Ihrer Weigerungshaltung anpassen müssen.

Zwischen Ihnen und der Online-Downloaden-Service Limited Company besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Downloadportals für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die korrekte Hauptforderung von 84 Euro ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz unserer Vereinbarung haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

Daher werden wir diesen Sachverhalt nach Ablauf von 10 Tagen unserem Rechtsanwalts-/Inkassobüro übergeben. Bis dahin steht es Ihnen frei, mit uns eine Klärung herbeizuführen. Zu diesem Zweck können Sie uns auch gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer kontaktieren.

Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihnen neben der Hauptforderung auch Verzugskosten, sowie mögliche Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zuzurechnen sind. Sollte die Beitreibung dieser Forderung ein Gerichtsverfahren auslösen, sind Sie auch hier ersatzpflichtig. Eine Verschlechterung Ihrer Bonität bei Nichtzahlung trotz Titulierung der Forderung könnte damit einhergehen.

Wir möchten Sie daher bitten, eine weitere Erhöhung der bestehenden Kosten zu vermeiden, und den in Rechnung gestellten Betrag fristgerecht zu bezahlen. Wir haben uns diesen Vorgang mit einer Frist von 10 Tagen auf Wiedervorlage gelegt. Nach Ablauf der Frist können wir Ihnen nicht weiter direkt in der Sache Auskunft geben, jedoch wird sich unser Rechtsanwalts-/Inkassobüro mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der unten angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.

Ihr Online-Downloaden.de Team


Online-Downloaden-Service Ltd,
Kundenbetreuung

--

www.Online-Downloaden.de

.....................................

Online-Downloaden-Service Limited

[ Brandshofer Deich 27 ] [ 20539 Hamburg ]

Geschäftsführer: Michael Bardenhagen
Amtsgericht Hamburg: HRB 109 495
Umsatzsteuer ID: DE 264917925

Servicetelefon: 0 180 - 5 88 90 98 - 0 ( 0,14 / Minute )
Servicefax: 0 180 - 5 88 90 98 - 1 ( 0,14 / Minute )

* (0,14 / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus
Mobilfunknetzen, QuestNet)

Online-Downloaden-Service Limited
5 Jupiter House, Cavella Park Aldermaston, Reading Berkshire United Kingdom
RG7 8NN, Company No. 06825538
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0 #29 Abzockwarner 2010-01-20 14:17
Sehr geehrte/r xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de
- Ihrem hochwertigen Downloadportal im Internet.

Leider können wir aus den bereits dargestellten Gründen nicht von unserer Forderung in voller Höhe abweichen.

Zwischen Ihnen und der Online-Downloaden-Service Limited Comapyn besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Downloadportals für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die korrekte Hauptforderung von 84 Euro ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz unserer Vereinbarung haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

Wir weisen aus diesem Grund darauf hin, dass Ihnen neben der Hauptforderung auch Verzugskosten, sowie mögliche Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zuzurechnen sind. Sollte die Beitreibung dieser Forderung ein Gerichtsverfahren auslösen, sind Sie auch hier ersatzpflichtig. Eine Verschlechterung Ihrer Bonität könnte damit einhergehen.

Wir möchten Sie daher bitten, eine weitere Erhöhung der bestehenden Kosten zu vermeiden, und den in Rechnung gestellten Betrag fristgerecht zu bezahlen.
Ansonsten sehen wir uns gezwungen, unsere Forderung durchzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der unten angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.

Ihr Online-Downloaden.de Team


Online-Downloaden-Service Ltd,
Kundenbetreuung

--

www.Online-Downloaden.de

.....................................

Online-Downloaden-Service Limited

[ Brandshofer Deich 27 ] [ 20539 Hamburg ]

Geschäftsführer: Michael Bardenhagen
Amtsgericht Hamburg: HRB 109 495
Umsatzsteuer ID: DE 264917925

Servicetelefon: 0 180 - 5 88 90 98 - 0 ( 0,14 / Minute )
Servicefax: 0 180 - 5 88 90 98 - 1 ( 0,14 / Minute )

* (0,14 / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus
Mobilfunknetzen, QuestNet)

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5 Jupiter House, Cavella Park Aldermaston, Reading Berkshire United Kingdom
RG7 8NN, Company No. 06825538
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0 #30 Weiß & Partner 2010-05-12 13:29
Anbieter von Abofallen sind Betrüger

Wer kostenlosen Download anbietet und den Kunden an versteckter Stelle in
ein nicht zu erwartendes Abonnement lockt, begeht einen (versuchten)
Betrug. Dies hat das Amtsgericht Marburg entschieden. Der Rechtsanwalt, der
eine Vielzahl solcher bemaktelter Abos einklagt, sei Gehilfe des Betrugs.

Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de
und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte
zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich ein Vermögensvorteil zu
verschaffen. Die beklagte Betreiberin des Internetportals preist auf dieser
Internetseite Software an, die im Netz kostenfrei zu haben ist. Das
Herunterladen der Software ist bei www.opendownload.de grundsätzlich
ebenfalls kostenfrei zu haben. Hierbei ist lediglich an anderer Stelle ein
Abonnement abzuschließen.
Hierbei liegt nach Auffassung des Gerichts bei der Anpreisung der Produkte
die Täuschungshandlung darin, dass sie auf das Vorstellungsbild des Kunden
insoweit einwirkt, dass er bei ihr Programme herunterladen kann, die
kostenfrei sind. Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten
bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, werde an anderer Stelle dazu
gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, ein
Abonnementvertrag über 24 Monate zu 8,00 € im Monat abzuschließen. Dieses
Beigeschäft sei für einen durchschnittlichen Internetnutzer so weit weg von
seinem ursprünglichen Wunsch, auf den er fokussiert ist, so dass er den
Abschluss des am Rand angepriesenen Beigeschäftes nicht sachgerecht
realisiert bzw. realisieren kann.
Ein Mitverschulden des klagenden Kunden kann das Gericht in diesem Fall
nicht erkennen. Der Kunde hat zwar als Minderjähriger ein falsches
Geburtsdatum auf der Internetseite www.opendownload.de angegeben, dies
ändere aber nichts an der verwerflichen Handlung wie o. ausgeführt. Die
Betreiber des Internetportals könnten nicht besser gestellt werden, weil
das Vertragsopfer zufälligerweise ein Minderjähriger war.

18.01.2010 - 91 C 981/09
Amtsgericht Marburg - erhältlich in der Landesrechtsprechungsdatenbank
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0 #31 Notebookfreake 2010-09-21 20:24
Dieser Beitrag gefällt mir sehr.Ich habe schon lange danach gesucht.Vielen Dank dafür.
Gruß Notebookfreake
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0 #32 Wolle 2010-10-05 08:05
Das „Schwarze Schaf des Jahres 2009"
Anlässlich des Weltverbrauchertags wählte eine Expertenjury bereits zum dritten Mal das
„Schwarze Schaf des Jahres". Dieses Mal geht der unrühmliche Preis für die dreisteste
Rechtsverletzung im Internet an den Betreiber der Seite opendownload.de, das Schwarze Schaf
im Dezember 2008.
Vergeben wird diese Negativ-Auszeichnung von der Firma P4M - Die InternetAgenten, die seit
kurzem zur OpSec Security Group gehört und die die Initiative "Das Schwarze Schaf" im Jahr
2006 ins Leben gerufen hat, um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen.
"Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente Fachjurymitglieder aus
den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die unsere Aktion
unterstützen und aus den Monatsschafen das ”šSchwarze Schaf des Jahres 2009' wählten", sagt
Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M.
Da die Juroren gleich mehrere Anbieter als besonders dreist einstuften, verlief die Wahl äußerst
spannend. Am Ende fiel die Entscheidung der Jury auf den Internetdienst opendownload.de.
"Die Methode von opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software
verkauft und ihnen durch die Registrierung auch noch ein 2-Jahres-Abonnement aufgedrückt
wird. Die durch eine geschickte Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese
Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie", sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke.
Die Masche des "Schwarzen Schafs":Diese Seite bietet verschiedene Softwareprogramme zum
Download an - vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur
Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite
kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine
kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele
Nutzer ungewollt in eine Abofalle geraten.
Wie betroffene User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf
aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro
Jahr abgeschlossen haben. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es
auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der
Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht
zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf.
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern
aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im
Internet zu warnen, haben die InternetAgenten von P4M im April 2006 die Initiative "Das
Schwarze Schaf" ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen die P4M-InternetAgenten monatlich die
dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis "Das Schwarze Schaf" aus.
Dazu wählt P4M aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall
aus und ernennt ihn zum "Monatsschaf". Einmal jährlich wählt dann eine Jury namhafter
Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen "Monatsschafen" ein "Jahresschaf". Veröffentlicht
werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.
Info: www.das-schwarze-schaf.com
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0 #33 Wolle 2010-10-05 08:07
Anlässlich des Weltverbrauchertags, der jährlich am 15. März stattfindet, wählte eine Expertenjury den
Betreiber der Seite opendownload.de zum "Schwarzen Schaf des Jahres 2009". "Die Methode von
opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software verkauft und ihnen durch die
Registrierung auch noch ein 2-Jahres-Abonnement aufgedrückt wird. Die durch eine geschickte
Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie",
sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke.
Vergeben wird der Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet von der Firma P4M - Die
InternetAgenten, die seit Mai 2008 zur OpSec Security Group, Boston/USA gehört und die mit der Initiative
"Das Schwarze Schaf" auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern
aufmerksam machen möchte. "Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente
Fachjurymitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die
unsere Aktion unterstützen", sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M.
Opendownload.de bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an - vermutlich ausschließlich
solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die
Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine
kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele Nutzer
ungewollt in eine Abofalle geraten. Wie betroffene User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der
Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96
Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf
der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der
Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde
diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer
eingeschränkt werden darf.
Die Jury:
- Prof. Rido Busse, Vorstandsvorsitzender Aktion Plagiarius e. V.
- Uwe Brossette, Rechtsanwalt/Partner Osborne Clarke
- Jörg Weinrich, Geschäftsführender Vorstand Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in
Deutschland e.V. (IVD)
- Prof. Dr. Peter Hennicke, ehemaliger Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im
Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen
- Klaus Dietzel, Redakteur der Fachzeitschrift "acquisa"
- Sascha Borowski, Journalist und Mitbetreiber von Computerbetrug.de
Über die Initiative "Das Schwarze Schaf":
Im Jahr 2006 rief die Firma P4M - Die InternetAgenten die Initiative ins Leben, um auf unlauteren Handel im
Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor
den dreistesten Betrügern im Internet zu warnen. Seitdem zeichnet das Unternehmen monatlich die
dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis "Das schwarze Schaf" aus. Einmal jährlich
wählt eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen "Monatsschafen" ein "Jahresschaf".
Weitere Informationen unter www.das-schwarze-schaf.com .
17.03.2009, Dagmar Ungnad, ZPR GmbH
©
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0 #34 Rosa 2010-10-06 22:11
Sehr interessanter Beitrag, welcher einiges aufzeigt. Vielen Dank hierfür.
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0 #35 Emre Dalay 2010-11-23 13:33
hallo zusammen
ich bin auch reingefallen habe jetzt eine mahnug bekommen was soll ich jezt machen kann ich auch eine Kündigun schreiben oder soll ich den betrag überweisen ???
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0 #36 Bin auch drauf reingefallen!Chris 2010-11-29 20:12
Habe letztes Jahr auch eine Software (Freeware) gesucht und mich bei Softwaresammler angemeldet. Einen Tag nach Widerrufsfrist kam dann schon auch die Rechnung. Nach ewigem Hin und Her Überlegen hab ich dummerweise die Rechnung für das erste Jahr bezahlt. Jetzt kam logischer Weise die Rechnung für das zweite Jahr. Was tun????
Kann mir irgendjemand einen Rat geben. Ich habe glaub ich ein oder zweimal was versucht runterzuladen, was ich aber auch wieder gelöscht habe, da die Software, die es auf der Seite gibt einfach für die Katz ist.
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+1 #37 AbzockfirmaJeannot Klein 2011-03-10 16:31
habe mich auch dummerweise angemeldet als Freeware zum downloaden, wo ich genau die gleiche Rechnung und Mahnung erhalten habe.
Leider habe ich einmal bezahlt, werde nicht das 2.te Jahr bezahlen. Interessant auf Google die Strasse Mundenheimerstrasse, 70 in Mannheim einzutippen, da sieht man eine teilweise Ruine. So lernt man mit dem Alter.
Mfg Jeannot Klein
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-1 #38 ich auchSandra 2011-04-21 19:29
tja und heute kam dann die rechnung für's zweite jahr. muss ich bezahlen? ne. oder? sollte ich besser lassen... kann da was kommen? also n echtes inkasso zeugs? würde gerne schufa-rein bleiben...

HILFE!! :-(
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0 #39 Weiß & Partner 2011-06-01 13:00
"Betrügerische" Internetseite

Allein der Betrieb einer Internetseite, die von ihrer Aufmachung her bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, es könnten kostenfrei Programme heruntergeladen werden, die ohnehin kostenlos im Internet verfügbar sind, und durch die Besucher durch Täuschung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages über 24 Monate veranlasst werden sollen, stellt einen versuchten Betrug dar.

Ein Rechtsanwalt, der im Auftrag des Betreibers der Internetseite (hier "opendownload.de") die nicht gerechtfertigten Abo-Gebühren beizutreiben versucht, macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug strafbar. In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Marburg weiterhin entschieden, dass einem Verbraucher die Kosten für einen zur Abwehr der unberechtigten Forderung eingeschalteten Rechtsanwalt zu erstatten sind.

Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010
91 C 981/09 (81)
JurPC Web-Dok. 65/2011
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0 #40 ... 2011-07-22 15:39
Anscheinend ein neuer Versuch der Content Services Ltd :

www.outlet-sparen.de/

Spannend auch das Widerrufsrecht:

ZITAT:
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung
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