Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Warnung vor gefälschten Filesharing- „Abmahnungen“

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Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß   
Freitag, 26. Februar 2010

Uns liegt eine gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der Bezeichnung „KUW Rechtsanwälte“ angeblich im Namen eines Mandanten versendet.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!!


Zunächst ist folgendes auffällig:
Bereits zum 01. Juli 2008 haben sich die Abteilung Forensik und die Abteilung Forderung von kuw Rechtsanwälten in eigenständige Kanzleien aufgeteilt, nämlich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl & Wagner (KWB Rechtsanwälte) und die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U + C). (Quelle: kuw-recht.de)

Weiter wird in dem „Abmahnschreiben“ die Domain kanzlei-knil.de genannt. Eine Abfrage des Betreibers dieser Domain hat ergeben, dass Domaininhaber ein gewisser „Steven Inger“ aus Hamburg sein soll. Der administrative Ansprechpartner (admin-c) soll ein Herr „Krzysztof Wojteczko“ aus Polen sein.

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.

 

Zwischenzeitlich liegen uns auch erste gefälschte Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang vor! [weiter...]


Sollten Sie nachstehendes Schreiben per E-Mail erhalten haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle.


Von: Kanzlei Knil und Partner [mailto: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ]
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2010 13:38
An:
Betreff: KLAGE GEGEN: Herr xxxxx xxxxxxx
Wichtigkeit: Hoch
kuw Rechtsanwälte - Postfach 10 03 27 - 93003 Regensburg
Herr xxxxx xxxxxxx
Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Bürozeiten
Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr
Fr 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Regensburg, den 25.02.2010

Sehr geehrter(e) Herr xxxxx xxxxxxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr xxxxx xxxxxxx
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.


Mit freundlichen Grüßen,

 

Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

 

KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr xxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl 750 500 00 –Internet www.kanzlei-knil.de

 

 

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Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

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Kommentare (16)Add Comment
...
geschrieben von Willy Wallé, 26/02/10
habe gerade diese "Abmahnung" erhalten. Fiel mir gleich auf dass damit wohl etwas nicht stimmt, die Anschuldigung ist total irrsinnig.
Am besten gleich damit in den TRASH - und Provider benachrichtigen.
...
geschrieben von Milosch, 26/02/10
WARNHINWEIS





In Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind gefälschte E-Mailschreiben versandt worden mit der Behauptung, diese würden von „kuw Rechtsanwälte, RAe Thomas Urmann und Chris(t)opher Lihl stammen“.

Die Kanzlei „kuw“ existierte bis 30.Juni 2008. (siehe www.kuw-recht.de)



U+C Rechtsanwälte als Nachfolgerin weist darauf hin, dass nachfolgendes E-Mailschreiben NICHT authentisch ist und nicht aus unserem Hause stammt.


U+C übersendet Forderungsschreiben im Bereich anti-piracy ausschliesslich auf dem Postweg und fordert Sie niemals auf eine Paysafecard zu erwerben.

Die entsprechenden Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften sind informiert.


Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre
örtliche Polizeidienststelle

Quelle: http://urmann.com/warnhinweis.html
Abzocke geht in die nächste Runde
geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß, 01/03/10
Uns erreicht folgende E-Mail:



Weiterleitung deiner Daten an die Staatsanwaltschaft !

XXXXX XXXXX
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Ich arbeite in einem Antipiracy-Unternehmen welches alle möglichen Tauschbörsen ausspioniert und IP-Adressen sammelt. Ich kann nachweisen das über deine IP-Adresse Pornos und Musik runtergeladen wurden.
Ich fordere dich auf mir bis spätestens 01.03.2010 12 Uhr den PIN-Code einer Paysafecard im Wert von 100 Euro an die E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können zu schicken! Rumgeheule, Beleidigungen oder sonstigen Quatsch kannst du dir sparen ? ich will nur eine Mail von dir mit dem 16-stelligen PIN-Code. Eine Paysafecard bekommst du an jeder Tankstelle, Kiosk, Post etc..

Anhand deiner E-Mailadresse erkenne ich dich wieder und werde deine Daten aus unserem Programm unverzüglich löschen!

Wenn du dich weigerst werde ich alle deine Daten unter anderem an folgende Institutionen weiterleiten

Bundeskriminalamt
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 55 - 0
Fax: +49 (0)611 55 - 12141
E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Neumarkter Str. 28
81673 München
phone +49.89.4136-0

Dann wirst du viel Spaß mit Hausdurchsuchungen und Abmahnungen von Anwälten wegen Urheberrechtsverletzungen haben.Außerdem bist du danach Vorbestraft oder kommst gleich in den Knast ? wenn du schon Vorbestraft bist. Der letzte, der sich geweigert hat durfte 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ich hoffe du bist gut bei Kasse ;-)

Und falls du jetzt auf die kluge Idee kommst deine Festplatte zu formatieren ? das kannst du vergessen. Jeder Beweis wurde gesichert ? wie hätte ich sonst an alle deine Daten herankommen können ;-)
Egal was du von mir denkst ? Fakt ist, du hast Scheiße gebaut und nicht ich!


Wir können nur dringend raten auf solche unsachlichen und unqualifizierten E-Mails nicht einzugehenund diese an Ihre örtliche Polizeidiensstelle weiterzuleiten!!!
Es scheint weiter zu gehen....
geschrieben von Weiß & Partner, 25/05/10
Sehr geehrte(r) XXX

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX, XXX @web.de Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.
Gefälschte Abmahnung der Kanzlei Knil
geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß, 25/05/10
Sehr geehrte(r) Paula P

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: P Paula, XXX @gmx.de
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.



KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 - Internet www.kanzlei-knil.de
Dubiose E-Mail von Rechtsanwalt Knil unter Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
geschrieben von Nike, 11/06/10
Ich habe gerade folgende Mail erhalten: Sehr stutzig hat mich gemacht, dass sie meine E-Mail Adresse hatten, die ich nur selten herausgebe.

Sehr geehrte(r) XXX,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 13.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 50 Euro bis zum 13.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 50 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 50 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit verbindlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ? KUW Rechtsanwälte und Partner.
Habe genau diese obige Mail auch bekommen...
geschrieben von Dine, 12/06/10
Und habe direkt bei unserer Polizeidienststelle angerufen. Dort sagte man mir, ich könne die Mail einfach löschen und bräuchte nicht weiter darauf einzugehen. Erst wenn ich mehr von dieser "Kanzlei Knil" bekommen sollte, solle ich mich noch einmal melden.
Anklage
geschrieben von bofrost, 15/06/10
Hallo,
ich habe auch gerade eine lustige "Abmahnung" bzw. "Anklage erhalten".
Hier der Wortlaut:

Guten Tag,

Wir ermitteln gegen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware nach § 184 StGB.

Durch das Herunterladen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware haben sie sich nach § 184 StGB nachweislich strafbar gemacht.

Wir haben Ihre E-Mail Adresse anhand Ihrer ip ausfindig gemacht und weisen Sie darauf hin, das unser Mandant (Auftraggeber) das Ziel verfolgt eine Anklage gegen Sie einzuleiten.

Wir werden von einer Anklage absehen wenn sie eine 100,00 Euro Zahlung an uns tätigen.

Wir fordern Sie auf eine Zahlung in Höhe von 100,00 Euro per Paysafecard an uns zu leisten, damit wir Sie vor der bevorstehenden Hausdurchsuchung und Weiterleitung Ihrer Strafakte und somit der Gerichtlichen Verhandlung schonen können.

Wir erwarten bis zum 20.06.2010 den 16-stelligen Paysafecard Code per
E-Mail.

Mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwälte Hansen

Absender ist hierbei : Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können


Ich denke mal das fällt unter dieselbe Rubrik.
Freigabe erbeten
geschrieben von Der Grieche, 17/06/10
@ Bofrost

Da ich ebenfalls in derartiger Weise belästigt worden bin, bitte ich um Freigabe gemäß Urheberrecht,
Deine mail kopieren zu dürfen
und entsprechend weiter zu leiten, damit evt. entsprechende Filter aufgebaut werden können, die diese mails "im Keim ersticken".

Hoffe auf schnelle Antwort
22 juni 2010 B****g email
geschrieben von Heinz Fisher, 23/06/10
Sehr geehrte(r) xxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:


-----------meine Daten --------.

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 85.123.34.76 (ich war noch nie in Bukarest)

Ihre E-Mail Adresse: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG ? Rechtsanwälte



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NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann - Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe - E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können -Telefon +49 721 570 40 93-0 - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 - Internet www.nuemann-lang.de

Woher haben die die Adressen?
geschrieben von Micheli, 23/06/10
Hi, bin auch in gleicher Weise belästigt worden! Ich frage ich nun, woher diese Gauner die genaue Postadresse haben (im telefon etc. steht die nicht). Soll man Anzeige erstatten?

B******r nutzen Adressen von Falk
geschrieben von janis, 23/06/10
Die Adresse haben die Gauner z.B. von Falk; zumindest meine die ich dort bei places.falk.de und fr den Download von Kartenabos fr das Navi hinterlassen habe.
...
geschrieben von Heinz Fisher, 25/06/10
Ich hab auch bei Falk aboniert
...
geschrieben von Heinz Fisher, 25/06/10
Ich hab meine falk daten ueberprueft und es ist nicht genau die selbe adresse als die von den Betruegern benuetzte.
es ist meine kreditkarten adresse die einen anderen wohnort verwendet, und der letzte online kauf war von "Tools and Music" Deutschland.
...
geschrieben von Heinz Fisher, 26/06/10
es ist nicht von "Tools and Music" Deutschland da ich dort einen anderen anderen ort als adresse hinterliess, aber ich hatte eine Bestellung mit konsolenkost.de wo ich genau die selbe adresse verwendete als die vom betrueger.
Neu Welle gestartet!
geschrieben von Weiß & Partner, 26/07/10
Sehr geehrte(r) xxx
in obiger Angelegenheit zeigen wir die Anmältliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma xxxx an.
Gegenstand unseres Auftrages ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandatschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: xxxxxx
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.08.2010 der Staatsanwaltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.08.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen PIN-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

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