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JIPS4
Warnung vor gefälschten Filesharing- „Abmahnungen“ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß   
Freitag, den 26. Februar 2010 um 11:24 Uhr

Aktuell: gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch "Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner"

 

Uns liegt eine gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der Bezeichnung „KUW Rechtsanwälte“ angeblich im Namen eines Mandanten versendet.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!!


Zunächst ist folgendes auffällig:
Bereits zum 01. Juli 2008 haben sich die Abteilung Forensik und die Abteilung Forderung von kuw Rechtsanwälten in eigenständige Kanzleien aufgeteilt, nämlich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl & Wagner (KWB Rechtsanwälte) und die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U + C). (Quelle: kuw-recht.de)

Weiter wird in dem „Abmahnschreiben“ die Domain kanzlei-knil.de genannt. Eine Abfrage des Betreibers dieser Domain hat ergeben, dass Domaininhaber ein gewisser „Steven Inger“ aus Hamburg sein soll. Der administrative Ansprechpartner (admin-c) soll ein Herr „Krzysztof Wojteczko“ aus Polen sein.

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.

Sollten Sie nachstehendes Schreiben per E-Mail erhalten haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle.



Von: Kanzlei Knil und Partner [mailto: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ]
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2010 13:38
An:
Betreff: KLAGE GEGEN: Herr xxxxx xxxxxxx
Wichtigkeit: Hoch
kuw Rechtsanwälte - Postfach 10 03 27 - 93003 Regensburg
Herr xxxxx xxxxxxx
Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Bürozeiten
Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr
Fr 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Regensburg, den 25.02.2010

Sehr geehrter(e) Herr xxxxx xxxxxxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr xxxxx xxxxxxx
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.


Mit freundlichen Grüßen,

 

Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

 

KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr xxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl 750 500 00 –Internet www.kanzlei-knil.de

 

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. März 2011 um 15:57 Uhr
 

Kommentare  

 
0 #1 Willy Wallé 2010-02-26 15:21
habe gerade diese "Abmahnung" erhalten. Fiel mir gleich auf dass damit wohl etwas nicht stimmt, die Anschuldigung ist total irrsinnig.
Am besten gleich damit in den TRASH - und Provider benachrichtigen.
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0 #2 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-02-26 17:55
WARNHINWEIS





In Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind gefälschte E-Mailschreiben versandt worden mit der Behauptung, diese würden von „kuw Rechtsanwälte, RAe Thomas Urmann und Chris(t)opher Lihl stammen”œ.

Die Kanzlei „kuw”œ existierte bis 30.Juni 2008. (siehe www.kuw-recht.de)



U+C Rechtsanwälte als Nachfolgerin weist darauf hin, dass nachfolgendes E-Mailschreiben NICHT authentisch ist und nicht aus unserem Hause stammt.


U+C übersendet Forderungsschreiben im Bereich anti-piracy ausschliesslich auf dem Postweg und fordert Sie niemals auf eine Paysafecard zu erwerben.

Die entsprechenden Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften sind informiert.


Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre
örtliche Polizeidienststelle

Quelle: urmann.com/warnhinweis.html
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0 #3 Abzocke geht in die nächste RundeRechtsanwalt Frank Weiß 2010-03-01 11:55
Uns erreicht folgende E-Mail:



Zitat:
Weiterleitung deiner Daten an die Staatsanwaltschaft !

XXXXX XXXXX


Ich arbeite in einem Antipiracy-Unternehmen welches alle möglichen Tauschbörsen ausspioniert und IP-Adressen sammelt. Ich kann nachweisen das über deine IP-Adresse Pornos und Musik runtergeladen wurden.
Ich fordere dich auf mir bis spätestens 01.03.2010 12 Uhr den PIN-Code einer Paysafecard im Wert von 100 Euro an die E-Mailadresse zu schicken! Rumgeheule, Beleidigungen oder sonstigen Quatsch kannst du dir sparen ”“ ich will nur eine Mail von dir mit dem 16-stelligen PIN-Code. Eine Paysafecard bekommst du an jeder Tankstelle, Kiosk, Post etc..

Anhand deiner E-Mailadresse erkenne ich dich wieder und werde deine Daten aus unserem Programm unverzüglich löschen!

Wenn du dich weigerst werde ich alle deine Daten unter anderem an folgende Institutionen weiterleiten

Bundeskriminalamt
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 55 - 0
Fax: +49 (0)611 55 - 12141
E-Mail:

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Neumarkter Str. 28
81673 München
phone +49.89.4136-0

Dann wirst du viel Spaß mit Hausdurchsuchungen und Abmahnungen von Anwälten wegen Urheberrechtsverletzungen haben.Außerdem bist du danach Vorbestraft oder kommst gleich in den Knast ”“ wenn du schon Vorbestraft bist. Der letzte, der sich geweigert hat durfte 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ich hoffe du bist gut bei Kasse ;-)

Und falls du jetzt auf die kluge Idee kommst deine Festplatte zu formatieren ”“ das kannst du vergessen. Jeder Beweis wurde gesichert ”“ wie hätte ich sonst an alle deine Daten herankommen können ;-)
Egal was du von mir denkst ”“ Fakt ist, du hast Scheiße gebaut und nicht ich!


Wir können nur dringend raten auf solche unsachlichen und unqualifizierten E-Mails nicht einzugehenund diese an Ihre örtliche Polizeidiensstelle weiterzuleiten!!!
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0 #4 Es scheint weiter zu gehen....Weiß & Partner 2010-05-25 09:09
Sehr geehrte(r) XXX

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX, XXX @web.de Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
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0 #5 Gefälschte Abmahnung der Kanzlei KnilRechtsanwalt Frank Weiß 2010-05-25 09:22
Sehr geehrte(r) Paula P

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: P Paula, XXX @gmx.de
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.



KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 - Internet www.kanzlei-knil.de
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0 #6 Dubiose E-Mail von Rechtsanwalt Knil unter anti-piracy@kanzlei.deNike 2010-06-11 13:17
Ich habe gerade folgende Mail erhalten: Sehr stutzig hat mich gemacht, dass sie meine E-Mail Adresse hatten, die ich nur selten herausgebe.

Sehr geehrte(r) XXX,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX,
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 13.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 50 Euro bis zum 13.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 50 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 50 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit verbindlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
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0 #7 Habe genau diese obige Mail auch bekommen...Dine 2010-06-12 12:31
Und habe direkt bei unserer Polizeidienststelle angerufen. Dort sagte man mir, ich könne die Mail einfach löschen und bräuchte nicht weiter darauf einzugehen. Erst wenn ich mehr von dieser "Kanzlei Knil" bekommen sollte, solle ich mich noch einmal melden.
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0 #8 Anklagebofrost 2010-06-15 21:36
Hallo,
ich habe auch gerade eine lustige "Abmahnung" bzw. "Anklage erhalten".
Hier der Wortlaut:

Guten Tag,

Wir ermitteln gegen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware nach § 184 StGB.

Durch das Herunterladen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware haben sie sich nach § 184 StGB nachweislich strafbar gemacht.

Wir haben Ihre E-Mail Adresse anhand Ihrer ip ausfindig gemacht und weisen Sie darauf hin, das unser Mandant (Auftraggeber) das Ziel verfolgt eine Anklage gegen Sie einzuleiten.

Wir werden von einer Anklage absehen wenn sie eine 100,00 Euro Zahlung an uns tätigen.

Wir fordern Sie auf eine Zahlung in Höhe von 100,00 Euro per Paysafecard an uns zu leisten, damit wir Sie vor der bevorstehenden Hausdurchsuchung und Weiterleitung Ihrer Strafakte und somit der Gerichtlichen Verhandlung schonen können.

Wir erwarten bis zum 20.06.2010 den 16-stelligen Paysafecard Code per
E-Mail.

Mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwälte Hansen

Absender ist hierbei :


Ich denke mal das fällt unter dieselbe Rubrik.
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0 #9 Freigabe erbetenDer Grieche 2010-06-17 17:37
@ Bofrost

Da ich ebenfalls in derartiger Weise belästigt worden bin, bitte ich um Freigabe gemäß Urheberrecht,
Deine mail kopieren zu dürfen
und entsprechend weiter zu leiten, damit evt. entsprechende Filter aufgebaut werden können, die diese mails "im Keim ersticken".

Hoffe auf schnelle Antwort
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0 #10 22 juni 2010 betrug emailHeinz Fisher 2010-06-23 05:25
Sehr geehrte(r) xxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:


-----------meine Daten --------.

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 85.123.34.76 (ich war noch nie in Bukarest)

Ihre E-Mail Adresse:
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG ”“ Rechtsanwälte



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NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann - Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe - E-Mail -Telefon +49 721 570 40 93-0 - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 - Internet www.nuemann-lang.de
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0 #11 Woher haben die die Adressen?Micheli 2010-06-23 09:11
Hi, bin auch in gleicher Weise belästigt worden! Ich frage ich nun, woher diese Gauner die genaue Postadresse haben (im telefon etc. steht die nicht). Soll man Anzeige erstatten?
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0 #12 Betrüger nutzen Adressen von Falkjanis 2010-06-23 20:20
Die Adresse haben die Gauner z.B. von Falk; zumindest meine die ich dort bei places.falk.de und für den Download von Kartenabos für das Navi hinterlassen habe.
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0 #13 Heinz Fisher 2010-06-25 14:10
Ich hab auch bei Falk aboniert
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0 #14 Heinz Fisher 2010-06-25 14:57
Ich hab meine falk daten ueberprueft und es ist nicht genau die selbe adresse als die von den Betruegern benuetzte.
es ist meine kreditkarten adresse die einen anderen wohnort verwendet, und der letzte online kauf war von "Tools and Music" Deutschland.
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0 #15 Heinz Fisher 2010-06-26 08:19
es ist nicht von "Tools and Music" Deutschland da ich dort einen anderen anderen ort als adresse hinterliess, aber ich hatte eine Bestellung mit konsolenkost.de wo ich genau die selbe adresse verwendete als die vom betrueger.
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0 #16 Neu Welle gestartet!Weiß & Partner 2010-07-26 09:30
Sehr geehrte(r) xxx
in obiger Angelegenheit zeigen wir die Anmältliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma xxxx an.
Gegenstand unseres Auftrages ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandatschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: xxxxxx
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.08.2010 der Staatsanwaltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.08.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen PIN-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse . Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
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0 #17 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-10-14 08:05
Neue gefälschte Filesharing- Abmahnungen im Umlauf!

Diesmal werden die gefälschten Filesharing- Abmahnungen unter Nennung des Namens eines Rechtsanwalts Florian Giese versendet. Es handelt sich um Fälschungen! Die Domain der Kanzlei Giese rechtsanwalt-giese.de nicht .info.

Der Inhalt dieser E-Mail lautet:


Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

*Aktenzeichen: 375 Js 919/61 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 121.12.89.0

Ihre E-Mail Adresse:

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 18

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 28

* Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes
Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse **

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
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0 #18 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-10-14 09:22
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"


Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "" oder "" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".

Hierbei handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.

Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.

Ich danke fuer Ihr Verständnis
Hamburg, den 14.10.2010
Rechtsanwalt Florian Giese

Quelle: www.rechtsanwalt-giese.de
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0 #19 Hexe 2010-10-20 09:10
Auch mich hat es erwischt. Habe folgendes Schreiben bekommen:


Zitat:
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
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0 #20 imoga 2010-11-04 17:34
Exakt dasselbe email an mich! Die machen sich noch nicht mal die Mühe die IP Adresse bzw die angebliche Anzahl der "illegal" runter und rauf geladenen mp3's zu modifizieren. Eindeutig betrügerische Absicht!
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0 #21 Muss das denn seinSteffen 2010-12-05 15:41
Warum gibt es bloß solche Geschäftsmodelle für Anwälte? Wo bleibt da die Moral?
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0 #22 Neue Kanzlei betroffen: Helge Sasse, BerlinValentin 2011-01-07 16:24
Heute bekam ich von RA Sasse denselben Text wie oben geschildert. Die Berliner Kanzlei weist auf ihrer Seite bereits darauf hin, dass sie für diese Betrügereien benutzt wird. Auffällig ist ja schon mal, dass die Aufforderung per Mail kommt, nicht per Post. Dann steht nix Genaues drin, und mit Namen wird man auch nicht angesprochen. Die örtliche Polizeistation rät, kurz per Email zu widersprechen, mit Anwalt zu drohen u. ansonsten zu ignorieren.
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0 #23 Neue Kanzlei betroffen: Helge Sasse, BerlinValentin 2011-01-07 16:24
Heute bekam ich von RA Sasse denselben Text wie oben geschildert. Die Berliner Kanzlei weist auf ihrer Seite bereits darauf hin, dass sie für diese Betrügereien benutzt wird. Auffällig ist ja schon mal, dass die Aufforderung per Mail kommt, nicht per Post. Dann steht nix Genaues drin, und mit Namen wird man auch nicht angesprochen. Die örtliche Polizeistation rät, kurz per Email zu widersprechen, mit Anwalt zu drohen u. ansonsten zu ignorieren.
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0 #24 Weitere neue Kanzlei:fischmi 2011-02-13 19:39
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und
Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63,
45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss
aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene
Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser
Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31
UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach
§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie
sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG
nachweislich strafbar gemacht.Bei ihrem Internetanschluss sind
mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft
am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 66.249.72.143
Ihre E-Mail Adresse: �anonym�
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden
heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten
verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie
Gerichtskosten fuhrt.

Link: Urheberrecht: 1,9-Millionen-Dollar-Strafe wegen Musikpiraterie
goo.gl/Kj8Y0

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun
folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis
zum 15.02.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu
bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
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Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Axel Kath
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