Weiter wird in dem „Abmahnschreiben“ die Domain kanzlei-knil.de genannt. Eine Abfrage des Betreibers dieser Domain hat ergeben, dass Domaininhaber ein gewisser „Steven Inger“ aus Hamburg sein soll. Der administrative Ansprechpartner (admin-c) soll ein Herr „Krzysztof Wojteczko“ aus Polen sein.
Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.
Sollten Sie nachstehendes Schreiben per E-Mail erhalten haben wenden Sie sich bitte
an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
Von: Kanzlei Knil und Partner [mailto:
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]
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2010 13:38
An:
Betreff: KLAGE GEGEN: Herr xxxxx xxxxxxx
Wichtigkeit: Hoch
kuw Rechtsanwälte - Postfach 10 03 27 - 93003 Regensburg
Herr xxxxx xxxxxxx
Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben
Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Bürozeiten
Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr
Fr 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail
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Regensburg, den 25.02.2010
Sehr geehrter(e) Herr xxxxx xxxxxxx,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr xxxxx xxxxxxx
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
. Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.
KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr xxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl 750 500 00 –Internet www.kanzlei-knil.de
Kommentare
Am besten gleich damit in den TRASH - und Provider benachrichtigen.
In Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind gefälschte E-Mailschreiben versandt worden mit der Behauptung, diese würden von „kuw Rechtsanwälte, RAe Thomas Urmann und Chris(t)opher Lihl stammen”œ.
Die Kanzlei „kuw”œ existierte bis 30.Juni 2008. (siehe www.kuw-recht.de)
U+C Rechtsanwälte als Nachfolgerin weist darauf hin, dass nachfolgendes E-Mailschreiben NICHT authentisch ist und nicht aus unserem Hause stammt.
U+C übersendet Forderungsschreiben im Bereich anti-piracy ausschliesslich auf dem Postweg und fordert Sie niemals auf eine Paysafecard zu erwerben.
Die entsprechenden Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften sind informiert.
Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre
örtliche Polizeidienststelle
Quelle: urmann.com/warnhinweis.html
Zitat:
Wir können nur dringend raten auf solche unsachlichen und unqualifizierten E-Mails nicht einzugehenund diese an Ihre örtliche Polizeidiensstelle weiterzuleiten!!!
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX, XXX @web.de Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse KanzleiKnil
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXX GmbH, XXX Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: P Paula, XXX @gmx.de
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse KanzleiKnil
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail KanzleiKnil
Sehr geehrte(r) XXX,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: XXX, XXX
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 13.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 50 Euro bis zum 13.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 50 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse mahnung
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 50 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit verbindlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
ich habe auch gerade eine lustige "Abmahnung" bzw. "Anklage erhalten".
Hier der Wortlaut:
Guten Tag,
Wir ermitteln gegen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware nach § 184 StGB.
Durch das Herunterladen Urheberrechtlich geschützter pornographischer Ware haben sie sich nach § 184 StGB nachweislich strafbar gemacht.
Wir haben Ihre E-Mail Adresse anhand Ihrer ip ausfindig gemacht und weisen Sie darauf hin, das unser Mandant (Auftraggeber) das Ziel verfolgt eine Anklage gegen Sie einzuleiten.
Wir werden von einer Anklage absehen wenn sie eine 100,00 Euro Zahlung an uns tätigen.
Wir fordern Sie auf eine Zahlung in Höhe von 100,00 Euro per Paysafecard an uns zu leisten, damit wir Sie vor der bevorstehenden Hausdurchsuchung und Weiterleitung Ihrer Strafakte und somit der Gerichtlichen Verhandlung schonen können.
Wir erwarten bis zum 20.06.2010 den 16-stelligen Paysafecard Code per
E-Mail.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsanwälte Hansen
Absender ist hierbei : RechtsanwaltHansen
Ich denke mal das fällt unter dieselbe Rubrik.
Da ich ebenfalls in derartiger Weise belästigt worden bin, bitte ich um Freigabe gemäß Urheberrecht,
Deine mail kopieren zu dürfen
und entsprechend weiter zu leiten, damit evt. entsprechende Filter aufgebaut werden können, die diese mails "im Keim ersticken".
Hoffe auf schnelle Antwort
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
-----------meine Daten --------.
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 85.123.34.76 (ich war noch nie in Bukarest)
Ihre E-Mail Adresse: xxx
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse zahlung
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG ”“ Rechtsanwälte
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NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann - Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe - E-Mail Info
es ist meine kreditkarten adresse die einen anderen wohnort verwendet, und der letzte online kauf war von "Tools and Music" Deutschland.
in obiger Angelegenheit zeigen wir die Anmältliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma xxxx an.
Gegenstand unseres Auftrages ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß Â§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandatschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt: xxxxxx
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 02.08.2010 der Staatsanwaltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 02.08.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen PIN-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse mahnung
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil ”“ KUW Rechtsanwälte und Partner.
Diesmal werden die gefälschten Filesharing- Abmahnungen unter Nennung des Namens eines Rechtsanwalts Florian Giese versendet. Es handelt sich um Fälschungen! Die Domain der Kanzlei Giese rechtsanwalt-giese.de nicht .info.
Der Inhalt dieser E-Mail lautet:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
*Aktenzeichen: 375 Js 919/61 Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 121.12.89.0
Ihre E-Mail Adresse:
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 18
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 28
* Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes
Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse *zahlung
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese
Hierbei handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.
Ich danke fuer Ihr Verständnis
Hamburg, den 14.10.2010
Rechtsanwalt Florian Giese
Quelle: www.rechtsanwalt-giese.de
Zitat:
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und
Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63,
45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss
aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene
Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser
Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31
UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach
§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie
sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG
nachweislich strafbar gemacht.Bei ihrem Internetanschluss sind
mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft
am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 66.249.72.143
Ihre E-Mail Adresse: �anonym�
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden
heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten
verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie
Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: 1,9-Millionen-Dollar-Strafe wegen Musikpiraterie
goo.gl/Kj8Y0
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun
folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis
zum 15.02.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu
bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
ukash.com/.../...
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an
folgende E-Mailadresse zahlung
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten
Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro
erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht
erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird
eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem
normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Axel Kath
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