Urheberrechtliche Berechtigungsanfrage / Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann, Nürnberg

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus 90491 Nürnberg vor.

Mit seinem als „Berechtigungsanfrage“ bezeichneten Abmahnschreiben erklärt Herr Aldo Bachmann, daß er der Urheber eines Produktfotos aus dem Elektronikbereich sei.

Durch einen Zufall will Herr Aldo Bachmann erfahren haben, daß dieses Foto ohne seine Zustimmung in dem Auktionshaus ebay in einer Auktion veröffentlich worden sei.

Zum Beweis seiner Urheberschaft fügt Herr Bachmann seiner Abmahnung unterschiedliche Anlagen bei – so bspw. den Ausdruck der hochauflösenden Originaldatei sowie den Ausdruck seiner Cumulus-Datei, die das Erstellungsdatum ausweisen soll.

Obwohl Herr Aldo Bachmann sein Schreiben als „Berechtigungsanfrage“ bezeichnet, fordert er sodann dazu auf, die seiner Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ erstreckt sich auf sämtliche Fotografien, die von Herrn Bachmann herstellt worden sind und sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR je Lichtbild/Foto sowie für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung vor.

Sodann weist Herr Bachmann den Abgemahnten darauf hin, daß er nach § 97 UrhG zum Schadensersatz verpflichtet sei sowie daß die Gerichte zur Schadensschätzung die Tabelle MFM-Bildhonorare heranziehen würden. Hiernach könne er für die Einblendung der Fotographie einen Betrag in Höhe von 225,00 EUR verlangen, da die ebay-Angebote nach Auktionsende bis zu 90 Tage gespeichert würden. Die der Abmahnung beigefügte MFM-Tabelle weise insoweit eine Vergütung von 150,00 EUR aus – hinzu käme ein Aufschlag von 50 % (= 75,00 EUR) für die Verwendung des Fotos in einem Onlineshop.

Weiter verlangt Herr Aldo Bachmann einen Aufschlag von weiteren 100 % für den unterlassenen Bildquellennachweis.

Als weiteren Aufschlag verlangt Herr Aldo Bachmann nochmals 100 % als sog. Verletzerzuschlag.

Folglich fordert Herr Aldo Bachmann insgesamt 675,00 EUR für die angeblich widerrechtliche Veröffentlichung seines Fotos innerhalb eines ebay-Angebots.

Ob die Forderung des Herrn Bachmann gerechtfertigt ist, kann immer nur anhand des Einzelfalls geprüft werden. Allerdings geht die von Herrn Aldo Bachmann vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens weit über das Erforderlich hinaus und beinhaltet damit erhebliche Risiken für die Zukunft. Es konnte hier insoweit nicht empfohlen werden, die von Herrn Bachmann entworfene strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und Abänderung abzugeben.

Aufgrund der erheblichen (Kosten-) Risiken sollten die Abmahnungen des Herrn Bachmann auch nicht als reine „Abzocke“ oder ungerechtfertigte „Massenabmahnung“ abgetan werden.

 

 

 

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