Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Abmahner

Abmahnung Firma Gröger MV GmbH & Co. KG, Film, durch die C-S-R Rechtsanwälte

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Abmahnung

Die CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnen im Namen der Firma Gröger MV GmbH & Co. KG, Zaberfeld - Ochsenburg, Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.

Gegenstand der Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind diesmal Internetnutzer, die den Film

Private Lustschweine - Die mega Tittenbesamung

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und den Film somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes sowie der Kosten für die Inanspruchnahme der CSR-Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR verlangt.

Ebenso wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die von den C-S-R Rechtsanwälten vorformulierte „Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung“ sieht einerseits ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor. Andererseits soll darin auch der pauschale Abgeltungsbetrag von 650,00 EUR anerkannt werden.

 

 

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Abmahnung Firma Foerster Media, Kurt Joachim Foerster, Offenbach am Main, C-S-R Rechtsanwälte

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Abmahnung
Die CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnen im Namen der Firma Foerster Media, Inhaber: Kurt Joachim Foerster, Offenbach am Main, Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.

Gegenstand der Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind Internetnutzer, die den Film

BOYS BOYS BOYS (7) Gay Blind Date

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und den Film somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes sowie der Kosten für die Inanspruchnahme der CSR-Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR verlangt.

Ebenso wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die von den C-S-R Rechtsanwälten vorformulierte „Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung“ sieht einerseits ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor. Andererseits soll darin auch der pauschale Abgeltungsbetrag von 650,00 EUR anerkannt werden.




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Abmahnung KSM GmbH - Film Devils Ground - Rechtsanwälte Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KSM GmbH, Hochheim, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt, Berlin, wird erklärt, daß die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

Devils Ground

habe.

Wegen des angeblichen Downloads bzw. Uploads des Filmwerkes „Devils Ground“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der KSM GmbH – insbesondere den Film „Devils Ground“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch diesen sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert – das ändert aber nichts daran, daß gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, daß irgendein Film der KSM GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, daß es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein deutliches Entgegenkommen handele, da sich allein die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einem Streitwert von mindestens 50.000,00 EUR auf 1.379,80 EUR belaufen würden. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß weitere erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt würden, sofern auf dieses Vergleichsangebot nicht eingegangen wird und daß daraus zusätzliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 7.500,00 EUR entstünden.

Dies läßt sich in dieser Pauschalität sicherlich nicht bestätigen. Tatsache bleibt jedoch, daß falsche Reaktionen auf Abmahnungen ein erhebliches Risiko durch weitere Kosten beinhalten. Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen einen sicheren sowie einzelfallbezogenen Rat zur Rechtslage geben.

Zu berücksichtigen ist ebenso, daß die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.
 

 

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Firma Graf von Schlieffen Collection GmbH "Pandora"

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Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Graf von Schlieffen Collection GmbH aus München, vertreten durch ihren in Loxstedt ansässigen Rechtsanwalt, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Schmuckstücke

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Graf von Schlieffen Collection GmbH das Angebot eines Onlinehändlers auf der Handelsplattform eBay rügen.

Konkret wird beanstandet, dass bei eBay Schmuckgegenstände in Markenkategorien eingestellt werden, bei denen es sich tatsächlich nicht um Markenprodukte handelt. Konkret Bezug genommen wird auf Schmuckstücke mit der Bezeichnung „Pandora“ und die eBay- Markenkategorie „Pandora

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vorsieht.

Letztlich sollen in der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 755,80,00 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR) anerkannt werden. Insgesamt wird jedoch der Bruttobetrag (899,40 EUR) geltend gemacht, obwohl davon auszugehen ist, dass die Graf von Schlieffen Collection GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die durch den Rechtsanwalt der Graf von Schlieffen Collection GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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Abmahnung Heike Schmidt "wellnesshop24" durch die Kanzlei Sandhage

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Abmahnung

Frau Heike Schmidt, Hamburg, lässt im Bereich von Kosmetikprodukten durch die Kanzlei Sandhage in Berlin Abmahnungen aussprechen. Frau Heike Schmidt handelt unter dem EBay-Händlernamen "wellnesshop24".

Abgemahnt werden unterschiedliche (angebliche) Verstöße, wie z.B. die Werbung mit „Sonderangeboten" und Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte  gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Sandhage zu tragen hab. Der Streitwert wird mit 30.000 EUR beziffert. Hieraus ergeben sich Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.005,40 EUR.

 

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Abmahnung Firma Warner Bros Entertainment „Männerherzen“ durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnung
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma Warner Bros Entertainment vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Warner Bros Entertainment die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Männerherzen“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Männerherzen“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Warner Bros Entertainment im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Warner Bros Entertainment öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Warner Bros Entertainment verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Warner Bros Entertainment zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Silwa Filmvertrieb „Das Beste von Vivian Schmitt 7“ durch Kanzlei Urmann

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Silwa Filmvertrieb AG, Essen, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Das Beste von Vivian Schmitt 7“

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Silwa Filmvertrieb AG in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Das Beste von Vivian Schmitt 7“ - im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH “Heroes of War" durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Heroes of War″ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Heroes of War″

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Heroes of War″ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Sony Music "Sade" "Soldier Of Love" durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnung

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Soldier Of Love“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Soldier Of Love

der Künstlerin

Sade

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Universal Music "sido" "MTV Unplugged Live aus’m MV" durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnung

Die Firma Universal Music GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „MTV Unplugged Live Aus’m MV“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

"MTV Unplugged Live aus’m MV"

des Künstlers

Sido

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Firma Elite Film AG „Triangle – Die Angst kommt in Wellen“ durch RA Auffenberg

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Elite Film AG, Badener Straße 156, CH-8026 Zürich, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, vor.

Wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Triangle – Die Angst kommt in Wellen“

macht die Firma Elite Film AG im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 460,00 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie einen Schadensersatz in Höhe von 360,00 EUR umfassen.


Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung INO Handels & Vertriebs GmbH „Meine perverse Ex-Freundin“ durch Kanzlei Negele, Zimmel

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Abmahnung

Die Firma INO Handels & Vertriebs GmbH, Wuppertal, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Meine perverse Ex-Freundin“ durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Meine perverse Ex-Freundin“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 810,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Tele München Fernseh GmbH „Mr. Nobody“ durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Die Firma Tele München Fernseh GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Mr. Nobody“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.

Die Firma Tele München Fernseh GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

„Mr. Nobody“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Tele München Fernseh GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma KSM GmbH “Kokoda – Das 39. Bataillon" durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Kokoda – Das 39. Bataillon″ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Kokoda – Das 39. Bataillon″

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Kokoda – Das 39. Bataillon″ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma KSM GmbH “Never Surrender" durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Never Surrender″ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Never Surrender″

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Never Surrender″ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung "Little Ashes" KSM GmbH durch Baumgarten Brandt

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Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Little Ashes″ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Little Ashes″

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Little Ashes″ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Trak Music GnbR, Lied „Zeigt mir 10“ – Darius & Finlay, Rechtsanwalt Marcus Meier, Lünen

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Trak Music GnbR, vertreten durch Herrn Johann Gmachl und Christian Gmeiner, Hauptstraße 19, 5201 Seekirchen, Österreich, vor.

Das Abmahnschreiben stammt aus der Rechtsanwaltskanzlei Marcus Meier, Lünen.

Wegen des Downloads bzw. Uploads des Liedes

Zeigt mir 10“ der Interpreten „Darius & Finlay

macht die Firma Trak Music GnbR im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Werk „Zeigt mir zehn“ der Interpreten „Darius & Finlay“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.

Ebenso soll man sich mit der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 390,00 € an die Firma Trak Music GnbR zu zahlen – wobei die Zahlung jedoch auf das Fremdgeldkonto der Rechtsanwaltskanzlei Meier erfolgen soll.

In dem Abmahnschreiben weist Rechtsanwalt (zugleich Fachanwalt für Strafrecht) Marcus Meier darauf hin, daß dem Abgemahnten aus den Medien bekannt sein dürfe, daß das Verbreiten von Raubkopien strafbar ist. Rechtsanwalt Meier führt sodann wörtlich aus:

Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.

Es liegt nun an Ihnen, diese Angelegenheit noch außergerichtlich beizulegen.

Ob die Abgemahnten durch diese „Drohung“ zur schnellen Reaktion und Zahlung veranlaßt werden sollen, läßt sich natürlich nur mutmaßen. Bitte lassen Sie sich von solchen Aussagen aber nicht zu voreiligen Handlungen verleiten und klären Sie stattdessen die Sach- und Rechtslage mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ab, um so finanzielle Schäden auch für die Zukunft abzuwenden.

Die von Rechtsanwalt Marcus Meier vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher ohnehin nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

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Abmahnung Gaetano Corpace playmocenter, Wolfsburg, durch Faustmann Neumann Rechtsanwälte, Düsseldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Gaetano Corpace, handelnd unter der Bezeichnung „playmocenter“, vertreten durch die Anwaltskanzlei Faustmann – Neumann aus Düsseldorf, vor.

Betroffen ist das Marktsegment:

- Spielzeug
- Actionfiguren


Mit der von Rechtsanwalt Gabriel Ramsperger verfaßten Abmahnung läßt Herr Gaetano Corpace das ebay-Angebot eines Konkurrenten beanstanden.

Konkret gerügt wird:

- Verstoß gegen die ebay-Grundsätze
- fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)
- fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes


Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Faustmann Neumann einen Streitwert von 15.000,00 EUR an und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR.

Ferner wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben der Kanzlei Faustmann Neumann liegt eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 3.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vereinbart werden soll.

Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR anerkannt und auf einen Zugang der Annahmeerklärung verzichtet werden.

 

 

 

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Abmahnung Happy Times Productions, Steve Schubert, 100 % Amateur Selbst ist die Frau“ RA Auffenberg

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Happy Times Productions, Inhaber Steve Schubert, Erfurtstraße 10, 07545 Gera, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, vor.

Wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

„100 % Amateur - Selbst ist die Frau“

macht die Firma Happy Times Productions, Inhaber Steve Schubert, im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 275,00 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie einen Schadensersatz in Höhe von 175,00 EUR umfassen.

 

 

 

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Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnung
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, (ehemals Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte / Kanzlei Waldorf & Kollegen) mahnt für folgende Firmen hauptsächlich das illegale Anbieten und Herunterladen von Musikstücken, Hörbüchern und Filmen über sogenannten P2P-Tauschbörsen (Filesharing- Clients) wie z.B. eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa ab. Die in der Rechtsform einer GbR betriebene Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird ausweislich des Impressums von den beiden Gesellschaftern Rechtsanwalt Johannes Waldorf und Rechtsanwalt Björn Frommer vertreten.

Für nachstehende Firmen war oder ist die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte tätig. Diese Liste mit den abgemahnten Titeln wird ständig aktualisiert, sobald uns weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorliegen.
 
Rechteinhaber: Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH
MGMT- Congratulations
Vorstadtkrokodile
Pandorum
Plan B für die Liebe
 
 
 
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Abmahnung Firma Sony Music "Congratulations" "MGMT" durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnung

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Congratulations“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Congratulations

der Künstler

MGMT

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Senator Film Verleih GmbH „Shock Labyrinth“ durch Kanzlei Sasse & Partner

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Abmahnung

Die Firma Senator Film Verleih GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„Shock Labyrinth“

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Kick Ass Pictures Inc. „Petite Amateurs 8" durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

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Abmahnung

Die Firma Kick Ass Pictures Inc. lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Petite Amateurs 8" durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Kick Ass Pictures Inc. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Petite Amateurs 8"

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Kick Ass Pictures Inc. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Kick Ass Pictures Inc. ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Splendid Film GmbH “Final Target” durch Kanzlei Sasse & Partner

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Abmahnung
Die Firma Splendid Film GmbH, Köln, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Werkes

“Final Target”

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Splendid Film GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung INO GmbH / Muschi Movie – Film Inzest Säue – Rechtsanwalt Stefan Auffenberg

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma INO GmbH (Muschi Movie), vertreten durch die Geschäftsführer Kerim Vorberg und Dieter Ludwig, Otto-Hahn-Straße 15, 42369 Wuppertal, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, vor.

Wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Inzest Säue“

macht die Firma INO GmbH, auch handelnd unter der Bezeichnung „Muschi Movie“, im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, den Film „Inzest Säue“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.

Ebenso soll in der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 275,00 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie einen Schadensersatz in Höhe von 175,00 EUR umfassen.

Die von Rechtsanwalt Auffenberg vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

 

 

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Abmahnung Senator Home Entertainment GmbH – Film Cell 211 – durch Rechtsanwälte Sasse & Partner

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Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, Hamburg, vor.

In dem Abmahnschreiben macht die Firma Senator Home Entertainment GmbH wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

Cell 211

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die von den Rechtsanwälten Sasse & Partner vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor und erstreckt sich zudem auf sämtliche geschützte Filmwerke der Firma Senator Home Entertainment GmbH.

Zur Abgeltung aller entgeltlichen Forderung wird ferner ein Pauschalbetrag von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.



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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, Bad Tölz / Schleswig

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Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG aus Bad Tölz, Gewerbering 12, bzw. deren Niederlassung in 24837 Schleswig, Erdbeerenberg 23A, vertreten durch die Grun Marketing Ltd., diese vertreten durch Norbert Oßwald und Martina Oßwald, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen „Draco-Shop“, vor.

Von den Abmahnungen ist das Marktsegment

Heizungsanlagen / Heizungstechnik

betroffen.

Mit den von ihr selbst verfaßten Abmahnungen rügt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG unterschiedliche Onlineangebote.

Beanstandet werden:

- Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung / Impressum
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlende Angabe von Versandkosten


Ebenfalls wird in der jeweiligen Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Den Abmahnungen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt. Die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG weist weiter darauf hin, daß auch eine Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt formuliert werden könne, jedoch müsse diese geeignet sein, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft wirksam auszuschließen.

Weiter erklärt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, daß Fristverlängerungen wegen der Eilbedürftigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht gewährt würden.

Ferner verweigert die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG ausdrücklich die Einräumung einer Aufbrauchsfrist.

Die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG teilt weiter mit, daß sie sich für den Fall des Fristablaufs vorbehalte, ihren Rechtsanwalt mit der weiteren Verfolgung der angeblichen Unterlassungsansprüche, notfalls mit rechtlichen Mitteln der Klage oder einstweiligen Verfügungen, zu beauftragen.

In einem dieser Fälle verlangt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 9,15 EUR und fordert im übrigen das Anerkenntnis einer Schadensersatzverpflichtung für die behaupteten Wettbewerbsverstöße.

Interessant ist der abschließende Hinweis der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, nach dem der Text der Abmahnung sowie der gesamt Schriftverkehr vertraulich sei und dem Urheberrecht unterliege, sodaß der Text weder veröffentlicht noch Dritten ohne die Zustimmung der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG zugänglich gemacht werden dürfe. Glücklicherweise erfolgt hierzu dann doch noch eine Einschränkung: Ausgenommen hiervon sei nämlich die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt des Abgemahnten.

 

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Abmahnung Firma Günaydin Sanitär- & Wärmetechnik GbR Özcan Günaydin und Ferdi Günaydin

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Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Günaydin Sanitär- & Wärmetechnik GbR, vertreten durch die Gesellschafter Özcan Günaydin und Ferdi Günaydin, Ronnenberg, vertreten durch ihre in Hannover ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Solaranlagen, Solarzubehör, Sanitärobjekte

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Günaydin Sanitär- & Wärmetechnik GbR das Angebot eines Onlinehändlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vorsieht. Hierbei sollen mehrere Verstöße als mehrfache Fälle der Zuwiderhandlung gelten und jeweils die Vertragsstrafe auslösen

Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, zum Ersatz aller der Firma Günaydin Sanitär- & Wärmetechnik GbR aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.

Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 471,50 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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Abmahnung Firma Video Aktuell Betriebs GmbH „Die Kunst der innigen Liebe" durch Kanzlei Schulenberg

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Abmahnung
Die Firma Video Aktuell Betriebs GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Die Kunst der innigen Liebe" durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Video Aktuell Betriebs GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Die Kunst der innigen Liebe"


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Video Aktuell Betriebs GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Planet Punk Music GbR “Sexy Bitch” durch Kanzlei Nümann und Lang

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Abmahnung

Die Firma Planet Punk Music GbR spricht durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Sexy Bitch” aus.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Planet Punk Music GbR einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“Sexy Bitch”

des Künstlers

Rivendell feat. Cruncher

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Planet Punk Music GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Planet Punk Music GbR “One Vision” durch Kanzlei Nümann und Lang

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Abmahnung

Die Firma Planet Punk Music GbR spricht durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “One Vision” aus.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Planet Punk Music GbR einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“One Vision”


des Künstlers

G&G

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Planet Punk Music GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Play It Again Sam SPRL “The Dance – Faithless” durch Kanzlei Sasse

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Die Firma Play It Again Sam SPRL, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Werkes

“The Dance – Faithless”


über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Play It Again Sam SPRL, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.



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Abmahnung KSM GmbH “Tal der Wölfe3 durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Tal der Wölfe″ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Tal der Wölfe″

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Tal der Wölfe″ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH “Stadt der Gewalt” durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Stadt der Gewalt” durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Stadt der Gewalt”

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Stadt der Gewalt” über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH “Warrior Fighter” durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Warrior Fighter” durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Warrior Fighter”

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Warrior Fighter” über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH “Die Brücke von San Luis Rey” durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk “Die Brücke von San Luis Rey” durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Die Brücke von San Luis Rey”

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Die Brücke von San Luis Rey” über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH „Hell in Tangier“ durch Kanzlei Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Die Firma KSM GmbH, Hochheim, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Hell in Tangier“ durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt versenden.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

„Hell in Tangier“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Hell in Tangier“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Senator Film Verleih GmbH „Cell211“ durch Kanzlei Sasse

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Abmahnung

Die Firma Senator Film Verleih GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„Cell211“

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Sony Music Entertainment " Für Dich Immer Noch Fanta Sie" durch die Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Für Dich Immer Noch Fanta Sie“ durch die Kanzlei Waldorf aussprechen.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Für Dich Immer Noch Fanta Sie

der Künstler

Die Fantastischen Vier

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Fraserside Holdings Limited „Italian Milfs Mamma Mia!3 durch Kanzlei C-S-R

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Abmahnung

Die Firma Fraserside Holdings Limited lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk  „Italian Milfs Mamma Mia!″ durch die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte aussprechen.

Die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte macht im Namen der der Firma Fraserside Holdings Limited einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Italian Milfs Mamma Mia!″

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Fraserside Holdings Limited weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 650 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung VPS Film-Entertainment GmbH durch Kanzlei Schulenberg

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Abmahnung

Die Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Small titted super sluts“ durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Small titted super sluts“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung irma Tabu & Love Film GmbH „Scharfe Bienen, heiße Stiche" durch Kanzlei Schulenberg

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Abmahnung

Die Firma Tabu & Love Film GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Scharfe Bienen, heiße Stiche" durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma Tabu & Love Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Scharfe Bienen, heiße Stiche"

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Tabu & Love Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor.

Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 1.298,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma Tabu & Love Film GmbH gefordert.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Firma Tabu & Love Film GmbH „The Last Rose“ durch Kanzlei Schulenberg

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Abmahnung

Die Firma Tabu & Love Film GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „The Last Rose“ durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma Tabu & Love Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„The Last Rose“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Tabu & Love Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor.

Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 1.298,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma Tabu & Love Film GmbH gefordert.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Savoy Film GmbH – „Savoy Film - Hetzjagd“ – durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Savoy Film GmbH, 80337 München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, daß die Firma Savoy Film GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

Savoy Film - Hetzjagd

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Filmwerkes „Savoy Film - Hetzjagd“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Savoy Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Savoy Film - Hetzjagd“öffentlich zugänglich zu machen.

Ebenso wird zur Abgeltung aller finanziellen Forderungen ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 980,00 EUR gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist und geht erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.
 

 

 

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Abmahnung Cult Movie Entertainment - Film Strictly Sexual - durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cult Movie Entertainment GmbH, Bönningstedt, vertreten durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller machen im Namen der Firma Cult Movie Entertainment GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

Strictly Sexual

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Cult Movie Entertainment GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 802,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen“) vor.

Aufgrund von Bedeutung und Reichweite strafbewehrter Unterlassungserklärungen können wir nicht empfehlen, diese ohne vorherige Beratung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt abzugeben - dies gilt auch für den Ausgleich etwaiger finanzieller Forderungen sowie für die Erfüllung der sonstigen mit dem Abmahnschreiben behaupteten Ansprüche.

 

 

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Abmahnung BB Video GmbH - Film „Swinger Report Teil 6“ - durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma BB Video GmbH, Mülheim, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg, vor.

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller machen im Namen der der Firma BB Video GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

Swinger Report Teil 6

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma BB Video GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 810,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

 

 

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Abmahnung Firma Wild Bunch Germany GmbH - Film - Auftrag Rache - SKW Schwarz Rechtsanwälte

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Wild Bunch Germany GmbH aus München, vertreten durch Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, München, vor.

Wegen des Download bzw. Uploads des Filmes

Auftrag Rache

über Filesharing-Netzwerke (Internettauschbörsen bzw. peer-to-peer-Netzwerke) macht die Firma Wild Bunch Germany GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, urheberrechtlich geschützte Werke der Firma Wild Bunch Germany GmbH – insbesondere den Film „Auftrag Rache“ – nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs versprechen.

Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 380,00 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten sowie den angeblich entstandenen Schaden umfassen.

Für den Fall, daß dieser Betrag nicht gezahlt wird, weisen die SKW Schwarz Rechtsanwälte darauf hin, daß dann ein angeblicher Anspruch der Firma Wild Bunch Germany GmbH auf Freistellung in „voller Höhe“ (= 1.196,43 EUR) durchgesetzt würde und daß dann ebenfalls zahlreiche sog. Annexansprüche verfolgt würden (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Überlassung) sowie daß ferner mit einer Strafverfolgung gerechnet werden müßte.

 

 

 

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Abmahnung Firma I-ON New Media GmbH “Shamo” durch Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma I-ON New Media GmbH vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma I-ON New Media GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

“Shamo”

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes “Shamo” über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma I-ON New Media GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der Firma I-ON New Media GmbH – insbesondere den Film “Shamo” – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, dass gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, dass irgendein Film der Firma I-ON New Media GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.

 

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Abmahnung Constantin Film Verleih „Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus!“

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus!“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus!“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Purzel-Video GmbH „Japan Girls Style 4“ durch RA Marko Schiek

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Purzel-Video GmbH aus Veilsdorf, diesmal vertreten durch Rechtsanwalt Marko Schiek, Meiningen, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„Japan Girls Style 4“

macht die Firma Purzel-Video GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zur pauschalen Abgeltung der Kosten der Abmahnung sowie des Schadensersatzes wird in dem Abmahnschreiben ein Betrag von 1.267,60 EUR angegeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich zur Unterlassung verpflichten, den Film „Japan Girls Style 4“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.

Die von Rechtsanwalt Schiek vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist deshalb unseres Erachtens zu weit gefasst und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

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Abmahnung Fraserside Holdings Limited „Euro Chicks love 2 Dicks3 durch Kanzlei C-S-R

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Fraserside Holdings Limited, vertreten durch die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte vor.

Die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte macht im Namen der der Firma Fraserside Holdings Limited einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Euro Chicks love 2 Dicks″

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Fraserside Holdings Limited weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 650 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich zur Unterlassung verpflichten, den konkret beanstandeten Film der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.


Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Purzel-Video GmbH durch Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte

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Abmahnung

Die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnt im Namen der Purzel-Video GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Große Titten, enge Fotzen Nr. 4“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

Die den Abmahnschreiben der Kanzlei CSR Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Joyride Music "Sunrise- Spaceplanet" durch Kanzlei Nümann + Lang

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Joyride Music, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Joyride Music einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Sunrise

der Künstler

Spaceplanet

auf dem Tonträger

Tunnel Trance Force Vol. 51


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Joyride Music vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Roadrunner Records GmbH „No Guts, No Glory” „Airbourne" durch Kanzlei Sasse & Partner

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Abmahnung

Die Firma Roadrunner Records GmbH lässt, vertreten durch die Kanzlei Sasse & Partner, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Die Kanzlei Sasse & Partner macht im Namen der Firma Roadrunner Records GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

„No Guts, No Glory”

der Künstler

„Airbourne"

über Filesharing-Netzwerke wie Bearshare,  BitTorent,  Kazaa,  azureus,  eDonkey oder  eMule geltend.

In der Abmahnung wird angegeben, dass angebliche Rechteinhaberin an dem Werk ist die Firma Roadrunner Records GmbH sei.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungskosten geltend gemacht.

Nach dem die Kanzlei Sasse & Partner weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Wir können deshalb hier nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung der Firma Tiberius Film GmbH "Daybreakers" durch Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tiberius Film GmbH & Co. KG vor.

Die Firma Tiberius Film GmbH & Co. KG macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

Daybreakers

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Tiberius Film GmbH & Co. KG die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Tiberius Film GmbH & Co. KG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung der John Thompson Productions e.K. durch Kanzlei Sculenberg

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der John Thompson Productions e.K., vertreten durch den Inhaber Raymond Louis Bacharach, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma John Thompson Productions e.K. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Piss Taifun“

habe.

Die Recherche zu der angeblichen Urheberrechtsverletzung soll durch die Firma Smaragd Service AG, Wallisellen, Schweiz, erfolgt sein.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma John Thompson Productions e.K. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor.

Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 1.298,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma John Thompson Productions e.K. gefordert.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks Beträgen von 2.000 bis 3.000 EUR entsprechen würden.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung der Firma Magmafilm GmbH „Dark Dreams - Girls in Fesseln“ durch Kanzlei Schulenberg

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Magmafilm GmbH, Essen, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma Magmafilm GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Dark Dreams - Girls in Fesseln“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Magmafilm GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor.

Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 1.298,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma Magmafilm GmbH gefordert.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks Beträgen von 2.000 bis 3.000 EUR entsprechen würden und dass somit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung „Kosten in deutlich vierstelliger Höhe  nämlich rund 4.000,00 € und mehr“ eingefordert werden könnten.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Firma Kinostar Theater GmbH durch die Kanzlei FAREDS „Survival oft he Dead“

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Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Kinostar Theater GmbH, Stuttgart, durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft MBH vor.

Die Firma Kinostar Theater GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft MBH  einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

„Survival oft he Dead“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft MBH im Auftrag der Firma Kinostar Theater GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW)

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Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) vor.

Mit der Abmahnung lässt der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) den Onlineshop eines angeblichen rechtswidrig handelnden Anbieters rügen.

Auf der eigenen Homepage führt der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) über seine Mitglieder aus: „… stammen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft, sei es Produktion, Dienstleistung oder Handel. Branchen übergreifend. Dabei handelt es sich um Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung.
Unsere Mitglieder wollen einen legalen und fairen Wettbewerb. Sie verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung, die sie vor den Stolperfallen deutscher Gesetze schützt. Sie geraten oftmals ungewollt in die „Abmahnfalle“.
Das muss nicht sein! Vorbeugung ist kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.“

Konkret wird beanstandet:

- fehlerhafte Werbung mit Garantien

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Ferner wird in der Abmahnung Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 180,88 EUR verlangt.

Die durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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Abmahnung Firma Universal Music "Rise & Fall" "Stanfour" durch Kanzlei Rasch

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

"Rise & Fall"


der Künstler

Stanfour

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Firma Artgore Ltd. „Bloody Reunion“ durch Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Artgore Ltd. vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma Artgore Ltd. die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

„Bloody Reunion“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Bloody Reunion“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Artgore Ltd. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der Artgore Ltd. – insbesondere den Film „Bloody Reunion“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, dass gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, dass irgendein Film der Artgore Ltd. verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.

 

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Abmahnung DigiProtect „Before they were famous 2“ durch Urmann + Collegen

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Before they were famous 2“

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma DigiProtect in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Before they were famous 2“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden. Für den Fall, dass dieser Betrag nicht innerhalb einer von den U + C Rechtsanwälten gesetzten Frist gezahlt wird, sieht die Unterlassungserklärung ferner vor, dass Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR erstattet werden müssen.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden.  Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Silwa Filmvertrieb AG „Das Beste von Leonie“ durch Urmann + Collegen

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Silwa Filmvertrieb AG, Essen, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Das Beste von Leonie“

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Silwa Filmvertrieb AG in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Das Beste von Leonie“ - im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden. Für den Fall, dass dieser Betrag nicht innerhalb einer von den U + C Rechtsanwälten gesetzten Frist gezahlt wird, sieht die Unterlassungserklärung ferner vor, dass Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR erstattet werden müssen.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.  Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Oftly-Goldwin GmbH „Sex mit Wanessa Bismack“ durch Kanzlei C-S-R

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Abmahnung
Die CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnen im Namen der Firma Oftly-Goldwin GmbH Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.

Gegenstand der Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwälte sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Sex mit Wanessa Bismack“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Firma Oftly-Goldwin GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

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Abmahnung der Firma Bürobedarf Schmieder, Gert Schmieder, Soltau

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Abmahnung
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Bürobedarf Schmieder, Gert Schmieder, Soltau, vertreten durch ihre in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Bürobedarf
Schreibbedarf
Bürogeräte
Schreibwaren


betroffen.

Mit der Abmahnung läßt die Firma Bürobedarf Schmieder den Onlineshop eines angeblichen Mitbewerbers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung („40-Euro-Klausel“)
- Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung („Impressum“)
- Fehlende Angabe von Auslandsversandkosten


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vorsieht.

Ferner wird in der Abmahnung Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR) verlangt.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.



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Abmahnung Jürgen Theissen „mc-string"

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Abmahnung

Herr Jürgen Theißen, Wasserburg, spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Herr Jürgen Theißen handelt unter dem EBay-Händlername „mc-string".  Betroffen ist das Marktsegment „Unterwäsche und Dessous“.

Abgemahnt werden angeblich fehlerhafte Angaben innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Der Streitwert wird seitens des Rechtsanwalts des Herrn Jürgen Theißen mit 5.000 EUR angegeben.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalt des Herrn Jürgen Theißen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund ihrer zu ungenauen Formulierung und der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

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Abmahnung Firma Tele München Fernseh GmbH „Plan B für die Liebe“ durch Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH vor.

Die Firma Tele München Fernseh GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

„Plan B für die Liebe“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Tele München Fernseh GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung KSM GmbH „Summers Moon“ durch Baumgarten Brandt

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KSM GmbH, Hochheim, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

„Summers Moon“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Summers Moon“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der KSM GmbH – insbesondere den Film „Summers Moon“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, dass gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, dass irgendein Film der KSM GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.

 

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Abmahnung Koch Media GmbH „Just Cause 2“ durch Reichelt, Klute, Aßmann

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Koch Media GmbH vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, Hamburg / Berlin, wird erklärt, dass das Computerspiel

„Just Cause 2“


aus dem Hause der Firma Koch Media GmbH stamme. Die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte würden der Firma Eidos Interactive zustehen.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Computerspiels „Just Cause 2“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Koch Media GmbH im Wege der Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 6.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR zur Abgeltung aller weiteren zivilrechtlichen Ansprüche anerkannt werden.

Diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht über das gesetzlich Notwendige weit hinaus.

Wir können daher nicht empfehlen, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Smash Pictures Inc. „Teen Idol“ durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Smash Pictures Inc. durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Smash Pictures Inc. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Teen Idol“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Smash Pictures Inc. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Christoph GmbH “ALOHA HAWAII"

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Abmahnung

Die Firma Christoph GmbH, München, mahnt derzeit durch ihre Kanzlei aus Hamburg Händler ab, die Bekleidung der Marke “ALOHA HAWAII ®” anbieten. Hierbei werden angebliche markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Es geht hierbei um die Marken mit den Registernummern 39506854 und 302008058025

Die Firma Christoph GmbH beanstandet das Angebot eines T-Shirts unter der Kennzeichnung “ALOHA HAWAII ®” in einem Onlineshop. Zudem werde die Kennzeichnung “ALOHA HAWAII ®” zur sog. Schlüsselwort gesteuerten Werbung verwendet.

Der Streitwert wird seitens der Anwälte der Firma Christoph GmbH vorliegend mit 25.000 EUR –für die Marke “ALOHA HAWAII ®” beziffert.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungsklärung sowie die Zahlung von 911,80 € an Rechtsanwaltsgebühren gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Firma Christoph GmbH über ihre Kanzlei mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

 

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Abmahnungen der Steuerberater / Rechtsanwälte Jacobs Höfer Friedemann, Kiel

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Abmahnung

Die Rechtsanwälte der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Jacobs Höfer Friedemann aus Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Jacobs, Rechtsanwalt Ralf Höfer und Steuerberater Björn Friedemann, sprechen im Auftrag unterschiedlicher Unterlassungsgläubiger wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Hier bisher bekannt sind Abmahnungen von:


Herrn Dietmar Geißler, Markkleeberg, "der-24h-shop"

Frau Gabriele Hesse, Hamburg, "viva-haushaltswaren"

Herrn Rocco Saponara, Friedrichshafen, "card-reader-systems"

Herrn Stefan Hegelein, Schwarzenbruck, "gigerla"

Firma Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG, Büdelsdorf, "akustik-power"

Frau Angela Kienass (ehemals Angela Drews), Rendsburg, "beautydiscout" / "beautydiscout24"

Herrn Achim Pribyl, Aachen, "ap_systeme"

 

 

 

 

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Abmahnung Firma Sony Music Entertainment "Iron Man 2" "AC/DC" durch Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Iron Man 2

der Künstler

AC/DC

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Sony Music Entertainment "Fever" "Bullet for my Valentine" durch Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums
Fever

der Künstler

Bullet for my Valentine

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Universal Music GmbH "Wishing You Well" "Stanfour" durch Kanzlei Rasch

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Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

"Wishing You Well"

der Künstler

Stanfour

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

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Abmahnung Multi Media Verlag GmbH, Dägeling - Film Das Beste vom Besten 42 - U + C Rechtsanwälte

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Multi Media Verlag GmbH, Dägeling, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

Das Beste vom Besten 42

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem läßt die Firma Multi Media Verlag GmbH in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Das Beste vom Besten 42“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden. Für den Fall, daß dieser Betrag nicht innerhalb einer von den U + C Rechtsanwälten gesetzten Frist gezahlt wird, sieht die Unterlassungserklärung ferner vor, daß Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR erstattet werden müssen.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die U + C Rechtsanwälte.

 

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Abmahnung Firma Styleheads "Eiskalt" "Culcha Candela" durch Nümann und Lang

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Eiskalt

der Künstler

Culcha Candela

auf dem Tonträger

Bravo Hits Vol. 69

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Universal Music GmbH "An Deiner Seite" Unheilig durch Kanzlei Rasch

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

"An Deiner Seite"

der Künstler

Unheilig

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Universal Music GmbH "Song For Sophie" Aura Dione durch Kanzlei Rasch

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

"Song For Sophie"

der Künstlerin

Aura Dione

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Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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Abmahnung Hartmut Glass durch Rechtsanwalt Raffaele Kubal

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Herr Hartmut Glass, Darmstadt, spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Raffaele Kubal aus. Herr Hartmut Glass handelt unter dem EBay-Händlername "**online-billig**".


Abgemahnt wird vorliegend die angeblich fehlerhafte Verwendung der veralteten und seit dem 11.06.2010 nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung (- wir haben informiert).


Der Streitwert wird seitens des RA des Herrn Glass mit 25.000 EUR angegeben. Hieraus resultieren angegebene (Brutto- ??) Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.085,04 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalt Raffaele Kubal im Auftrag des Herrn Hartmut Glass mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund ihrer zu ungenauen Formulierung und der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

 

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Abmahnung Sony Music Entertainment "Intuition" "Jamie Foxx" durch Kanzlei Waldorf

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums


Intuition

des Künstlers

Jamie Foxx

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnug Senator Film Verleih GmbH „Skate or die“ durch Sasse & Partner

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Die Firma Senator Film Verleih GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„Skate or die“

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Der angebliche Verstoß soll durch die Stuttgarter Firma Zarei GmbH festgestellt und dokumentiert worden sein.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Sony Music Entertainment "I look to you" "Whitney Houston " durch Kanzlei Waldorf

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

I look to you

der Künstlerin

Whitney Houston

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Sony Music "Soldier of Love" "Sade" durch die Kanzlei Waldorf

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Soldier of Love

der Künstler

Sade

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Senator Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner

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Abmahnung

Die Firma Senator Film Verleih GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner, macht wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„Zack and Miri make a Porno“

über Filesharing-Netzwerke, wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – diese sieht ein Vertragsstrafversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ferner wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR verlangt.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Sony Music "Blau im Blau" "Yvonne Catterfeld" durch Kanzlei Waldorf

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Blau im Blau

der Künstlerin

Yvonne Catterfeld

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung BB Video GmbH „Simones Hausbesuche“ durch Kanzlei Negele

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma BB Video GmbH, Mülheim, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma BB Video GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Simones Hausbesuche“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma BB Video GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 730,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung INO Handels & Vertriebs GmbH „Möschen Test“ durch Kanzlei Negele

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH, Wuppertal, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Möschen Test“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 720,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH „Zucht in Fesseln“ durch Kanzlei Negele

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, Berlin, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Zucht in Fesseln“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 740,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH „Silikon-Bomben“ durch Kanzlei Negele

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, Berlin, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Silikon-Bomben“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 720,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Abmahnung Firma Cult Movies Entertainment „Asylum Seekers" durch Kanzlei Negele

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cult Movies Entertainment, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Cult Movies Entertainment einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Asylum Seekers"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Cult Movies Entertainment weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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Abmahnung Firma Silwa Filmvertrieb „Das Beste aus Fetisch“ durch Kanzlei U + C

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Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Silwa Filmvertrieb AG, Essen, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Filmes

„Das Beste aus Fetisch“

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Silwa Filmvertrieb AG in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Das Beste aus Fetisch“ - im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden. Für den Fall, dass dieser B