Arbeitsrecht

"Kw-Vermerk" kein hinreichender Befristungsgrund
Allein der Umstand dass die Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers als "künftig wegfallend (kw)“ gekennzeichnet ist, reicht nicht als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus. Einem
weiter …
 

Internetrecht

Keine Akteneinsicht bei Bagatellfällen von Filesharing
Das Herunterladen und Bereitstellen von Musikdateien im Internet (sogenanntes Filesharing) ist gesetzlich verboten. Die betroffenen Musikverlage versuchen in derartigen Fällen durch Strafanzeigen
weiter …
 

Wettbewerbsrecht

Kein Kostenersatz für zweite Abmahnung durch Anwalt
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen
weiter …
 
WP_logo_schwarz1

Diese Seite wird vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken empfohlen

Statistik

Auf RatgeberRecht.eu finden Sie aktuell 5815 Beiträge in 54 Kategorien

Abmahner

Abmahnung Firma NB Media e.K., Inhaberin Nicole Borch „Meine lieben Nachbarn!“ Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma NB Media e.K., Inhaberin Nicole Borch, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma NB Media e.K. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Meine lieben Nachbarn!“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma NB Media e.K. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarne

 

 

Abmahnung Firma Epix Media AG „Kategorie C“ durch Kanzlei Negele

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Epix Media AG, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Epix Media AG, Berlin, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Kategorie C“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Epix Media AG weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor. Zudem soll der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Epix Media AG ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarne

 

 

Abmahnung Firma Video Art Holland „Desperate Teens At Home“ durch die Kanzlei Negele

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Video Art Holland b.v. , vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Video Art Holland b.v.  einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Desperate Teens At Home“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Video Art Holland b.v. weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor. Zudem soll der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Video Art Holland b.v. ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung der Firma Tabu & Love Film GmbH durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tabu & Love Film GmbH, Essen, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Tabu & Love Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Mütter scharfer Töchter“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Tabu & Love Film GmbH  im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Mick-Haig Productions durch Kanzlei Schutt, Waetke

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma Mick-Haig Productions USA Inc., 9732 Trail Rider Drive, Las Vegas, NV 89117 (USA), vertreten durch den Präsidenten Dr. Michael Heinz lässt durch ihre Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe-Durlach wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Erotikfilmen in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Hintergrund für diesen angeblichen Urheberrechtsverstoß ist die Behauptung es wäre ein Erotikfilm zum upload angeboten worden. Dieser Verstoß soll angeblich soll mittels der Antipiracy-Software der Firma LOGISTEP AG, CH-6312 Steinhausen-Zug, Schweiz festgestellt und dokumentiert worden sein.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel "Lolita und ihre Partygirls"

Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Zur Abgeltung der  Urheberrechtsverletzungen soll eine pauschaler Betrag in Höhe von 600 EUR gezahlt werden.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Smash Pictures Inc „Naughty Nanny 2“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Smash Pictures Inc. durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Smash Pictures Inc. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Naughty Nanny 2“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Smash Pictures Inc. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma VPS Film-Entertainment „The Private Life of Jessica Fiorentino“

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„The Private Life of Jessica Fiorentino“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma VPS Film-Entertainment GmbH „Hight Speed Sex supercharged“ Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Hight Speed Sex supercharged“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma EuroVideo Bildprogramm “Baby On Board” durch RA Lihl

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes mit dem Titel

“Baby On Board”


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 475 EUR gefordert.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma EuroVideo Bildprogramm “Tödliches Kommando” durch RA Lihl

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“Tödliches Kommando”

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 475 EUR gefordert.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma KSM GmbH „Bloody Revenge“ durch Kanzlei Baumgarten Brandt

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KSM GmbH, Hochheim, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt , Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

„Bloody Revenge“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Bloody Revenge“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der KSM GmbH – insbesondere den Film „Bloody Revenge“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, dass gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, dass irgendein Film der KSM GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, daß es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein deutliches Entgegenkommen handele, da sich allein die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einem Streitwert von mindestens 50.000,00 EUR auf 1.379,80 EUR belaufen würden. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß weitere erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt würden, sofern auf dieses Vergleichsangebot nicht eingegangen würde und daß daraus zusätzliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 7.500,00 EUR entstünden.

Dies läßt sich in dieser Pauschalität sicherlich nicht bestätigen. Tatsache bleibt jedoch, daß falsche Reaktionen auf Abmahnungen ein erhebliches Risiko durch weitere Kosten beinhalten. Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen einen sicheren sowie einzelfallbezogenen Rat zu der Rechtslage geben.

Zu berücksichtigen ist ebenso, daß die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Anime Virtual "Genshiken" durch Kanzlei Schutt, Waetke

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma Anime Virtual S.A. lässt durch ihre Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe-Durlach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel "Genshiken".

Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Anime Virtual S.A. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Zur Abgeltung der  Urheberrechtsverletzungen soll eine pauschaler Betrag in Höhe von 826,80 EUR gezahlt werden.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Anime Virtual S.A. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma VPS Film-Entertainment „Sluts in the City“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Sluts in the City“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma VPS Film-Entertainment GmbH „Cheating Hollywood Wives“

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Cheating Hollywood Wives“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Belrose International „Dr. Lomp“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Belrose International B.V. durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Belrose International B.V. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Dr. Lomp“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Belrose International B.V. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Belrose International „Painful Duel“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Belrose International B.V. durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Belrose International B.V. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Painful Duel“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Belrose International B.V. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Firma PlayVision Media Group „Only Blondes“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma PlayVision Media Group AG durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma PlayVision Media Group AG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Only Blondes“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma PlayVision Media Group AG im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

 

Abmahnung Firma VPS Film-Entertainment GmbH „Die Geschichte von Jade“ durch Kanzlei Schulenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma VPS Film-Entertainment GmbH, München, durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma VPS Film-Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Die Geschichte von Jade“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma VPS Film-Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung der Firma Sony Music “Soulbook”

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

“Soulbook”


des Künstlers

Rod Stewart 


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner


 

Abmahnung der Firma Sony Music „Them Crooked Vultures“ durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes

„Them Crooked Vultures“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Constantin Film Verleih „Effie Briest“ durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Effie Briest“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Effie Briest“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma DHV- Der Hörverlag GmbH „Ein Zeichen der Liebe“ von Frank Schätzing

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DHV- Der Hörverlag GmbH, München, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, München, vor.

Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Firma DHV- Der Hörverlag GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Hörbuchs

„Ein Zeichen der Liebe“ von Frank Schätzing


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 300,00 EUR).

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein  Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogenen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Hörbuch, sämtliche Werke, an denen die Firma DHV- Der Hörverlag GmbH  die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

 

Abmahnung Firma Universal Music "The Fame Monster" Lady Gaga Durch die Kanzlei Rasch

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Titels

"The Fame Monster"

der Künstlerin

Lady Gaga


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Purzel-Video „Sleeping Girls Nr.4“ durch Kanzlei CSR

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnt im Namen der Purzel-Video GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Sleeping Girls Nr.4“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

Die den Abmahnschreiben der Kanzlei CSR Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Purzel-Video „Japan Girls Style“ durch Kanzlei CSR

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnt im Namen der Purzel-Video GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Japan Girls Style“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

Die den Abmahnschreiben der Kanzlei CSR Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Purzel-Video „Purzel Triangel Nr.2“ durch Kanzlei CSR

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte, Ettlingen, mahnt im Namen der Firma Purzel-Video GmbH  ab.

Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Filmwerken über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Purzel Triangel Nr.2“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte wird ein Betrag in Höhe von 650 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Purzel-Video GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

Die den Abmahnschreiben der Kanzlei CSR Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung DigiProtect „Fedde Le Grand Ft. Mitch Crown - Scared of me“

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Graf von Westphalen Rechtsanwälte mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab.

Gegenstand der Abmahnungen der Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Firma DigiProtect sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Software und Musikstücken (mp3) über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).

Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das urheberrechtlich geschützte Werk

„Fedde Le Grand Ft. Mitch Crown - Scared of me“

durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent herunterladen und somit verbreiten.

Zur pauschalen Abgeltung des Schadenersatzes, der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte sowie der Datenermittlungskosten wird ein Betrag in Höhe von 450 EUR veranschlagt.

Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Namen und Auftrag der Firma DigiProtect ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.

Die den Abmahnschreiben der Graf von Westphalen Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ durch Kanzlei Diesselhorst

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma Tele München Fernseh GmbH & Co lässt durch iihre Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski, Berlin, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806 EUR gefordert.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Tele München Fernseh GmbH & Co durch die Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski gefordert. Die Vertragsstrafe wird mit mindestens 10.000 EUR beziffert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski im Namen der Firma Tele München Fernseh GmbH & Co übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

 

Abmahnung Firma 3L Film GmbH „Ob ihr es wollt oder nicht“ durch Rechtsanwalt Auffenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma 3L Film GmbH lässt durch ihren Rechtsanwalt Auffenberg aus Dortmund wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Ob ihr es wollt oder nicht“.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 460 EUR gefordert.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma 3L Film GmbH durch Rechtsanwalt Auffenberg gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalts Auffenberg im Namen der Firma 3L Film GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma G&G Media Foto-Film „Mallotze“durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma G&G Media Foto-Film GmbH , Haan, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma G&G Media Foto-Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Mallotze“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma G&G Media Foto-Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma G&G Media Foto-Film GmbH „Poppen fürs Shoppen“ durch Schulenberg und Schenk

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma G&G Media Foto-Film GmbH , Haan, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma G&G Media Foto-Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Poppen fürs Shoppen“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma G&G Media Foto-Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.

Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen“ zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Epix Media „Weekend Of Blood“ durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Epix Media AG, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Epix Media AG, Berlin, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Weekend Of Blood“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Epix Media AG weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor. Zudem soll der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Epix Media AG ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Abmahnung Thomas Buresch e.K. „Mega Shark vs. Giant Oktopus“ Negele, Zimmel, Greuter

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Buresch e.K. vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass Herr Thomas Buresch e.K. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk

„Mega Shark vs. Giant Oktopus“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Mega Shark vs. Giant Oktopus“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Herr Thomas Buresch e.K. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Mega Shark vs. Giant Oktopus“ öffentlich zugänglich zu machen.
Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages vermieden werden.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung des Thomas Buresch e.K. ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma MIG Film GmbH „War Of The Living Dead 2“ durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma MIG Film GmbH, Düren, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„War Of The Living Dead 2“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „War Of The Living Dead 2“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma MIG Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „War Of The Living Dead 2“ öffentlich zugänglich zu machen.
Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages vermieden werden.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma MIG Film GmbH ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung EuroVideo Bildprogramm “The Deal - Eine Hand wäscht die Andere” durch Rechtsanwalt Lihl

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“The Deal - Eine Hand wäscht die Andere ...”

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 475 EUR gefordert.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung EuroVideo Bildprogramm “Last Stop 174 – Endstation Hoffnung” durch Rechtsanwalt Lihl

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“Last Stop 174 – Endstation Hoffnung”

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 475 EUR gefordert.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Ministry of Sound Recordings “Walk The Line” “Laurent Wolf ” durch Kanzlei Kornmeier

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Ministry of Sound Recordings GmbH vor.

Die Firma Ministry of Sound Recordings GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner , Frankfurt, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musiktitels

“Walk The Line”

des Künstlers

“Laurent Wolf ”

auf dem Sampler

„Fantasy Dance Hits Vol. 13 “


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Für den Fall, dass der Vergleichsvorschlag nicht angenommen wird, weisen die Rechtsanwälte Kornmeier darauf hin, dass unter Zugrundelegung eines von den Gerichten üblicherweise angenommenen Streitwertes in Höhe von 10.000,00 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR zu ersetzen seien. Hinzu kämen die Schadensersatzansprüche aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor. Ebenso soll darin der Erstattungsanspruch in Bezug auf den pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 EUR anerkannt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung 30 Jahre lang gültig bleibt, können wir nicht empfehlen, die vorformulierte und dem Abmahnschreiben der Firma Ministry of Sound Recordings GmbH beigefügte "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Cult Movies Entertainment „Wristcutters A Love Story" durch Kanzlei Negele

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cult Movies Entertainment, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Cult Movies Entertainment einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Wristcutters A Love Story"


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Cult Movies Entertainment weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung der Firma Cult Movies Entertainment „Wicked Lake – Life´s A Witch…And Than…You Die"

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cult Movies Entertainment, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Cult Movies Entertainment einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Wicked Lake – Life´s A Witch…And Than…You Die"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Cult Movies Entertainment weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 705 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.  Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Warnung vor gefälschten Filesharing- „Abmahnungen“

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der Bezeichnung „KUW Rechtsanwälte“ angeblich im Namen eines Mandanten versendet.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!!


Zunächst ist folgendes auffällig:
Bereits zum 01. Juli 2008 haben sich die Abteilung Forensik und die Abteilung Forderung von kuw Rechtsanwälten in eigenständige Kanzleien aufgeteilt, nämlich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl & Wagner (KWB Rechtsanwälte) und die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U + C). (Quelle: kuw-recht.de)

Weiter wird in dem „Abmahnschreiben“ die Domain kanzlei-knil.de genannt. Eine Abfrage des Betreibers dieser Domain hat ergeben, dass Domaininhaber ein gewisser „Steven Inger“ aus Hamburg sein soll. Der administrative Ansprechpartner (admin-c) soll ein Herr „Krzysztof Wojteczko“ aus Polen sein.

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.


Sollten Sie nachstehendes Schreiben per E-Mail erhalten haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle.


Von: Kanzlei Knil und Partner [mailto: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ]
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2010 13:38
An:
Betreff: KLAGE GEGEN: Herr xxxxx xxxxxxx
Wichtigkeit: Hoch
kuw Rechtsanwälte - Postfach 10 03 27 - 93003 Regensburg
Herr xxxxx xxxxxxx
Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Bürozeiten
Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr
Fr 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Regensburg, den 25.02.2010

Sehr geehrter(e) Herr xxxxx xxxxxxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr xxxxx xxxxxxx
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.


Mit freundlichen Grüßen,

 

Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

 

KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr xxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl 750 500 00 –Internet www.kanzlei-knil.de

 

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung KSM GmbH – Film Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag – Rechtsanwälte Baumgarten Brandt

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KSM GmbH, Hochheim, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt , Berlin, wird erklärt, die Firma KSM GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film

Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma KSM GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Baumgarten / Brandt einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) urheberrechtlich geschützten Werke der KSM GmbH – insbesondere den Film „Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag“ – öffentlich zugänglich zu machen. Durch den sog. „Insbesondere-Zusatz“ wird die Unterlassungspflicht jedoch nur konkretisiert. Das ändert aber nichts daran, daß gegen die Unterlassungserklärung auch dadurch verstoßen werden kann, daß irgendein Film der KSM GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren Urheberrechtsverletzungen.

Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 850,00 EUR als „pauschaler Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, daß es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein deutliches Entgegenkommen handele, da sich allein die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einem Streitwert von mindestens 50.000,00 EUR auf 1.379,80 EUR belaufen würden. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß weitere erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt würden, sofern auf dieses Vergleichsangebot nicht eingegangen würde und daß daraus zusätzliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 7.500,00 EUR entstünden.

Dies läßt sich in dieser Pauschalität sicherlich nicht bestätigen. Tatsache bleibt jedoch, daß falsche Reaktionen auf Abmahnungen ein erhebliches Risiko durch weitere Kosten beinhalten. Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen einen sicheren sowie einzelfallbezogenen Rat zu der Rechtslage geben.

Zu berücksichtigen ist ebenso, daß die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist und erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Sony Music “Nichts passiert" Silbermond durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

“Nichts passiert (Limited Edition)”

der Künstler

Silbermond

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarne

 

 

 

Abmahnung Sony Music “I Dreamed A Dream” Susan Boyle durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

“I Dreamed A Dream”

der Künstlerin

Susan Boyle


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarne

 

 

Abmahnung Firma Epix Media AG „Legion der Vampire“ durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Epix Media AG, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Epix Media AG, Berlin, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

 „Legion der Vampire“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Epix Media AG weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor. Zudem soll der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Epix Media AG ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma 3L Film GmbH „Headless Horseman“ durch RA Auffenberg

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma 3L Film GmbH lässt durch ihren Rechtsanwalt Herrn Auffenberg aus Dortmund wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Headless Horseman“.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 460 EUR gefordert.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma 3L Film GmbH gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalts Auffenberg der Firma 3L Film GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma Racingpoint UG, Kaltenkirchen

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Racingpoint UG (haftungsbeschränkt), Kaltenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Schwegler, Altnau, Schweiz, vor.

Die Firma Racingpoint UG handelnd unter dem ebay-Verkäufernamen "Racingpoint77", im Marktsegment

ferngesteuerte Modelle von Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen und Fahrzeugen.

Über ihre in Bad Bramstedt ansässigen Rechtsanwälte lässt die Firma Racingpoint UG das eBay-Angebot eines Mitbewerbers abmahnen. Hierbei wird ein angeblicher Verstoß gegen das Elektrogesetz geltend gemacht.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen. Mit der Abmahnung der Firma Racingpoint UG will diese gegen nicht registrierte Hersteller und Händler vorgehen, die sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligen.

Nach ganz herrschender Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 ElektroG (i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG) bereits dann vor, wenn ein Händler die Produkte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Um derartige Abmahnungen zu verhindern, sollten Sie beim Vorliegen des geringsten Zweifels Nachforschungen anstellen, ob die Hersteller Ihrer Elektro- und Elektronikprodukte beim Umweltbundesamt registriert sind. Eine entsprechende Liste finden sie bei der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung EAR).
Weiter wird die Erstattung der Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 EUR gefordert. Dies entspricht Nettorechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR.

Im vorliegenden Fall können wir jedenfalls nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 


 

Abmahnung Firma Epix Media AG „Saat Des Bösen3 durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Epix Media AG, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Epix Media AG, Berlin, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Saat Des Bösen″

Dateiname: Colour.from.the.Dark(2008).avi

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Epix Media AG weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 710 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor. Zudem soll der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma Epix Media AG ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner


 

Abmahnung Firma Fraserside Holdings Limited „Private Life Of – Jennifer Love Vol. 33

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Fraserside Holdings Limited, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Fraserside Holdings Limited einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Private Life Of – Jennifer Love Vol. 3″

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Fraserside Holdings Limited weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 703 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung DigiProtect ,,Shay Jordan – Slippage” durch Kanzlei Urmann + Collegen

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbh vor.

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbh macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U+C Rechtsanwälte), Regensburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

,,Shay Jordan – Slippage”
 
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR gefordert.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U+C Rechtsanwälte)  im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbh vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH „Schulmädchen Träume 2“ Kanzlei Urmann

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH vor.

Die Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U+C Rechtsanwälte), Regensburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

„Schulmädchen Träume 2“

 
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR gefordert.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U+C Rechtsanwälte)  im Auftrag der Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH “Infiziert – Sie sind längst unter uns” durch RA Lihl

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

“Infiziert – Sie sind längst unter uns”

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Sony Music Die drei??? – Folge 129, SMS aus dem Grab durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Hörspiels

Die drei Fragezeichen ???
Die drei??? – Folge 129, SMS aus dem Grab

 
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350,00 EUR) und Abmahnkosten (506,00 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Darin soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Savoy Film GmbH "Embodiment of Evil" durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Savoy Film GmbH, 80337 München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, daß die Firma Savoy Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

"Embodiment of Evil"

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes "Embodiment of Evil" über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Savoy Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Embodiment of Evil" öffentlich zugänglich zu machen.

Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages von 710,00 EUR vermieden werden.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und geht erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Europool GmbH "Niko - Ein Rentier hebt ab" durch Kanzlei Baumgarten Brandt

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Die Europool GmbH, als angebliche Rechteinhaberin an dem Film "Niko - Ein Rentier hebt ab", lässt durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt Rechtsanwälte wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel "Niko - Ein Rentier hebt ab".

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Europool GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Weiter wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850 EUR gefordert. Dieser setzt sich aus Schadensersatzbetrag i.H.v. 400 EUR sowie Abmahnkosten i.H.v. 450 EUR zusammen.

Die geforderte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 EUR vor.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte „Baumgarten Brandt“ im Auftrag der Firma Europool GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung John Thompson Productions durch Kanzlei Schulenberg und Schenk

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der John Thompson Productions e.K., Inhaber: Raymond Louis Bacharach, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die John Thompson Productions e.K die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Endlich ficken“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die John Thompson Productions e.K im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.

Die Recherche soll durch die Schweizer Firma Smaragd Service AG erfolgt sein.

In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Lizenzgebühren für die Verbreitung des Filmwerks auf einen Betrag von 2.000 bis 3.000 EUR belaufen würden.
Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit, so wörtlich, „auf sich beruhen zu lassen.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

 

Abmahnung Foto- und Grafikservice Petra Heide - Aidenbach

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Foto- und Grafikservice Petra Heide aus Aidenbach vor.

Wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung von Fotographien in Online-Auktionen bei ebay macht Frau Heide in eigenem Namen einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich zur Unterlassung verpflichten, die urheberrechtlich geschützten Bilder ohne Genehmigung für ebayauktionen zu benutzen, kopieren oder anderweitig in Verkehr zu bringen.

Ebenso soll eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs in Höhe von 5.001,00 EUR versprochen werden.

Letztlich verlangt Frau Petra Heide für die angeblich rechtswidrige Nutzung eines Fotos einen Betrag in Höhe von 120,00 EUR zuzüglich einer Auslagenpauschale von 7,50 EUR für – so wörtlich – „Unkosten, Port“.

Die von Frau Heide vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Sony Music - Die drei Fragezeichen ??? - Der Fluch des Drachen - Folge 130 - Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Hörspiels

Die drei Fragezeichen ???
Der Fluch des Drachen (Folge 130), Diverse (Hörbuch)

 
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350,00 EUR) und Abmahnkosten (506,00 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Darin soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.


sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Sony Music „Hexe Lilli – Der Drache und das magische Buch“ durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Hörbuchs

„Hexe Lilli – Der Drache und das magische Buch“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Ministry of Sound Recordings “Ida Corr” durch Kornmeier & Partner

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Ministry of Sound Recordings GmbH vor.

Die Firma Ministry of Sound Recordings GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner , Frankfurt, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musiktitels

“I Want You”

der Künstlerin

“Ida Corr”

auf dem Sampler

 „Kontor Of House Vol. 8“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Für den Fall, dass der Vergleichsvorschlag nicht angenommen wird, weisen die Rechtsanwälte Kornmeier darauf hin, dass unter Zugrundelegung eines von den Gerichten üblicherweise angenommenen Streitwertes in Höhe von 10.000,00 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR zu ersetzen seien. Hinzu kämen die Schadensersatzansprüche aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor. Ebenso soll darin der Erstattungsanspruch in Bezug auf den pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 EUR anerkannt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung 30 Jahre lang gültig bleibt, können wir nicht empfehlen, die vorformulierte und dem Abmahnschreiben der Firma Ministry of Sound Recordings GmbH beigefügte "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung DigiProtect “Ti Sento” „Scooter“ durch Kanzlei Schalast & Partner

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt vertreten durch die Kanzlei Schalast & Partner vor.

Die Kanzlei Schalast & Partner macht im Namen der Firma DigiProtect einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musiktitels

“Ti Sento”

der Künstlergruppe

„Scooter“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nach dem die Kanzlei Schalast & Partner weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 480,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung tonpool Medien GmbH “Alles kann besser werden” „Xavier Naidoo“ durch Zimmermann & Decker

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der tonpool Medien GmbH, Burgwedel vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vor.

Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der tonpool Medien GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musikalbums

“Alles kann besser werden”

des Künstlers

„Xavier Naidoo“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nach dem die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert. Die Anwaltskosten werden mit 1.286,20 EUR beziffert. Der Schadensersatz mit 5.250 EUR.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung der tonpool Medien GmbH „IZ ON” „Söhne Mannheims“ durch Kanzlei Zimmermann & Decker

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der tonpool Medien GmbH, Burgwedel vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vor.

Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der tonpool Medien GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musikalbums

„IZ ON”

der Künstler

„Söhne Mannheims“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nach dem die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung tonpool Medien GmbH „Nena – Made in Germany” durch Zimmermann & Decker

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der tonpool Medien GmbH, Burgwedel vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vor.

Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der tonpool Medien GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musikalbums

„Nena – Made in Germany”

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nach dem die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung DigiProtect - Sono - Keep Control Plus - Sunshine Live - Kanzlei Denecke von Haxthausen

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt am Main, vertreten durch die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner, Berlin, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Liedes

Keep Control Plus

der Künstlergruppe

Sono

auf dem Tonträger

Sunshine Live Vol. 30

macht die Firma DigiProtect GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Lied Keep Control Plus von Sono auf der CD Sunshine Live Volume 30 nicht mehr zu verbreiten und hierfür eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung versprechen.

Ferner wird im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH eine pauschale Schadensersatzforderung von Höhe von 480,00 EUR verlangt, mit dem sämtliche Forderungen, die mit der Abmahnung im Zusammenhang stehen, abgegolten werden sollen.

Die der Abmahnung beiliegende und im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.


sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma HOT Distributions & Logistik GmbH, Vöcklabruck, Österreich - Marke HOT

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Die Firma HOT Distributions & Logistik GmbH, Vöcklabruck, Österreich, spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung der Marke "HOT" aus.

Betroffen sind gewerbliche Anbieter von Parfüm- und Kosmetikartikeln auf der Internethandelsplattform ebay.

Nach den uns vorliegenden Informationen soll die Firma HOT Distributions & Logistik GmbH bereits markenrechtliche Ansprüche gegenüber der zu den weltgrößten Herstellern von Kosmetikartikeln zählenden L-'Oreal-Gruppe mit Erfolg durchgesetzt haben - entsprechendes gelte für die Parfums "HOT" von Benetton und "HOT" von Ralph Lauren.

Mit der Abmahnung werden markenrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- sowie Kostenerstattungsansprüche - insbesondere Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR - geltend gemacht.

Wir können nur dringend empfehlen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung und ggf. Überarbeitung abzugeben und die hierzu gesetzten Fristen zur Vermeidung kostenträchtiger Auseinandersetzungen zu wahren.


sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma Cult Movies Entertainment „Hanger - Payback is a Bitch of a Whore"

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Cult Movies Entertainment, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Cult Movies Entertainment einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Hanger - Payback is a Bitch of a Whore"


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nach Angaben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller sei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software die IP-Adresse des Abmahnungsempfängers beweissicher dokumentiert worden.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Cult Movies Entertainment weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 705 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma MIG Film GmbH „Lockjaw – Rückkehr der Killerschlange“ durch die Kanzlei Negele

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma MIG Film GmbH, Düren, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Lockjaw – Rückkehr der Killerschlange“


habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Alexander – Der Kreuzritter -WGF“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma MIG Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Alexander – Der Kreuzritter -WGF“ öffentlich zugänglich zu machen.

Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages von 720,00 EUR vermieden werden.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Constantin Film Verleih „The Grudge 3“ durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„The Grudge 3“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Maria, ihm schmeckt´s nicht!“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH „Gesetz der Rache“ durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Gesetz der Rache“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Gesetz der Rache“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Constantin Film Verleih „Wrong Turn 3“ durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Wrong Turn 3“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Maria, ihm schmeckt´s nicht!“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Constantin Film Verleih „Unbeugsam – Defiance“ durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.

In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Unbeugsam – Defiance“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Maria, ihm schmeckt´s nicht!“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.

Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Sony Music “Zwischen Himmel und Erde” "Andrea Berg" durch Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

“Zwischen Himmel und Erde”

der Künstlerin

Andrea Berg

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung der Firma Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR aus Herne "EinhZeitG"

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR aus Herne, vertreten durch ihren in Bochum ansässigen Rechtsanwalt, vor.

Mit der Abmahnung läßt die Firma Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR das Angebot eines Onlinehändlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

-Verstoß gegen das Gesetz über die Einheiten in Messwerten und der Zeitbestimmung (EinhZeitG)

So wurden die gesetzlichen Messeinheiten nicht mit Zentimetern angegeben sondern in „Zoll“.

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt. 


Letztlich werden die Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR) beziffert.

Die durch den Rechtsanwalt der Jörg Berendes und Sven Gabbert GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.


Sind Zoll- Angaben ab dem 01.01.2010 verboten und abmahngefährdet?

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung des Herrn Steve Kim „Laguna Beach Jean Co.“ durch Kanzlei Kalckreuth

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Herr Steve Kim, Los Angeles, lässt durch die Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte, Berlin,  Händler abmahnen, die Produkte der Marke „Laguna Beach Jean Co.“ verkaufen, die angeblich nicht für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) freigegeben sind. Zunächst sind unserer Kenntnis Händler auf der Handelsplattform ebay betroffen.

In dem Abmahnschreiben des Herr Steve Kim wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Weiter wird ausgeführt, dass die angebotenen Kleidungsstücke dem europäischen Vertriebspartner nicht bekannt seien. Es sei davon auszugehen, dass diese in den USA erworben wurden und ohne Genehmigung des Herr Steve Kim unter der Marke „Laguna Beach Jean Co.“ in den ERW eingeführt wurden.


Unter dem Markeneintrag „Laguna Beach Jean Co.“ findet sich als Zustelladresse ebenfalls die Anschrift der Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte.


Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft und Kostenerstattung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend. So soll beispielweise Auskunft über die Namen und Anschriften der Hersteller der Bekleidungsstücke, der Lieferanten und Vorbesitzer erteilt werden.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf seitens der Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Steve Kim vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Sony Music “Greatest Hits” "Foo Fighters" durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

“Greatest Hits”

der Künstlergruppe

Foo Fighters

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Sony Music „Working on a Dream“ "Bruce Spingsteen" durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

„Working on a Dream“

des Künstlers

Bruce Spingsteen

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Verlagsgruppe Lübbe “ Ken Follet - Die Löwen” durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, München, vor.

Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

“ Ken Follet - Die Löwen” (Hörbuch),

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 300,00 EUR). Der Streitwert wird mit 10.000 EUR beziffert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogenen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Hörbuch, sämtliche Werke, an denen die Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG  die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung der Firma Sony Music „World Painted Blood“ "Slayer" durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

„World Painted Blood“

der Künstlergruppe

Slayer

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. So wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung 1. mit dem aktuellen Datum zu versehen, 2. zu unterzeichnen und 3. an die Kanzlei Waldorf zurückzusenden.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Verlagsgruppe Lübbe „Dan Brown – Das verlorene Symbol“ durch die Kanzlei Waldorf

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, München, vor.

Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

„Dan Brown – Das verlorene Symbol“ (Hörbuch),

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 300,00 EUR). Der Streitwert wird mit 10.000 EUR beziffert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogenen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Hörbuch, sämtliche Werke, an denen die Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG  die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Hitmix Music Agentur Erich Öxler - Axel Fischer - Amsterdam - Rechtsanwälte Baek Law

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Hitmix Music Agentur, vertreten durch den Inhaber Erich Öxler, Lauingen, diese vertreten durch die Rechtsanwälte Baek Law, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Liedes

Amsterdam

des Künstlers

Axel Fischer

auf dem Album / Chart-Container

German TOP100 Single Charts 16.11.2009

macht die Firma Hitmix Music Agentur Erich Öxler, im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, sämtliche geschützten Werke der Firma Hitmix Music Agentur Erich Öxler nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR versprechen.

Auffällig ist, daß in der Unterlassungserklärung somit also nicht auf den abgemahnten einzelnen Musiktitel abgestellt wird, sondern auf sämtliche Werke, an denen die Firma Hitmix Music Agentur Erich Öxler die Rechte hat.

Weiter liegt der Abmahnung eine „Vergleichsannahmeerklärung“ im Entwurf bei. Hiernach soll man sich zur Zahlung eines Betrages von 500,00 EUR verpflichten. Im Gegenzug würden keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht.

Zu diesen angeblichen Ansprüchen zählen die Rechtsanwälte Baek Law bspw. Abmahnkosten in Höhe von 899,40 EUR sowie Ermittlungs- und Verfahrenskosten in Höhe weiterer 110,00 EUR.

Die von den Rechtsanwälten vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens – nicht nur wegen der unüberschaubaren Reichweite der Unterlassungsverpflichtung – viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 


 

Abmahnung Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbands Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V., vertreten durch die Geschäftsführerin RAin Dr. Viola Huber, aus Düsseldorf vor.

Zu Beginn des Abmahnschreibens wird ausgeführt, dass der Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. sich die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr zum Ziel gesetzt hat und dass ihm eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern in der Branche des Abgemahnten angehören. Die Befugnis zum Tätigwerden ergebe sich somit aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Mit der Abmahnung lässt der Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. das eBay-Angebot eines EBay-Händlers rügen.

Konkret werden beanstandet:

- Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung
- Fehler innerhalb der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.500,00 EUR zu Gunsten des Verbands Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. vorsieht; auch explizit für den Fall einer Zuwiderhandlung durch einen Erfüllungsgehilfen.

Ebenso sollen darin die Abmahnkosten (Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgung) in Höhe von 220 EUR anerkannt werden.

Die durch den Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 


 

Abmahnung Firma Universal Music GmbH „Aggro Berlin“ „Sido“ durch die Kanzlei Rasch

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Musikalbums

„Aggro Berlin“

des Künstlers

„Sido“

macht die Firma Universal Music GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also den abgemahnten Musiktiteln) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten und hierfür eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung versprechen.

Die Rasch Rechtsanwälte fordern ferner im Namen der Firma Universal Music GmbH einen Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR als „pauschalen Abgeltungsbetrag“, mit dem sämtliche Forderungen, die mit der Abmahnung im Zusammenhang stehen, abgegolten werden sollen.

Die von den Rasch Rechtsanwälten vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Firma bitComposer Games - STALKER Call Of Pripyat - Schutt Waetke Rechtsanwälte

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma bitComposer Games GmbH aus Eschborn, vertreten durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke, Karlsruhe, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Computerspieles

„S.T.A.L.K.E.R. Call Of Pripyat

macht die Firma bitComposer Games GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Werk „S.T.A.L.K.E.R. Call Of Pripyat“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.

Ebenso soll in der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Schadensersatzverpflichtung im Wege der Lizenzanalogie sowie die Pflicht zur Erstattung der Abmahnkosten anerkannt werden. Zur Abgeltung dieser angeblichen Zahlungsverpflichtungen soll der Abgemahnte unter Fristsetzung einen Pauschalbetrag in Höhe von 600,00 EUR bei den Rechtsanwälten Schutt Waetke zum Ausgleich bringen.

Die der Abmahnung beiliegende vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior oHG aus Berlin

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior oHG, vertreten durch die Gesellschafter Alfons Herrmann und Thomas Herrmann, aus Berlin vor.

Von der Abmahnung der ebenso in Berlin ansässigen Rechtsanwälte der Firma J. G. Obenaus Senior oHG ist das Marktsegment

- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sehhilfen
- Augenoptikbedarf


betroffen.

Mit der Abmahnung läßt die Firma J. G. Obenaus Senior oHG das ebay-Angebot eines Onlinehändlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Fehlende Information der Verbraucher nach § 3 BGB-InfoV – Also:
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- darüber, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
- über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht.

Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
 

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

 

Abmahnung Firma XPLOR Media Group Inc. „Sex Machines 15“ durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma XPLOR Media Group Inc. vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma XPLOR Media Group Inc. u.a. die Filmwerke der „Homegrown Video“ vertreibt und die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

„Sex Machines 15“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Sex Machines 15“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma XPLOR Media Group Inc. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk öffentlich zugänglich zu machen.

Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages von 705,00 EUR vermieden werden.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist und geht erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnungen des Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher sind rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Der angeblich im Namen der Prostituierten, Frau Ildiko Schreer, Augsburg [wir berichteten], wettbewerbsrechtlich abmahnende Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher, Overath-Steinenbrück, ist vom Amtsgericht Bergisch Gladbach in drei (!) verschiedenen Verfahren mit Urteilen jeweils vom 28.01.2010 (Aktenzeichen: 66 C 211/08; 66 C 215/08; 66 C 216/08) zum Schadensersatz verurteilt worden.

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach sah es als erwiesen an, daß das Abmahnunwesen des Rechtsanwalts Höher eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstelle und daß er deshalb zum Ersatz der den Abgemahnten zur Abwehr der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist.

Zur Begründung der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung führt das Gericht im Wesentlichen aus, daß das systematische Vorgehen des abmahnenden Rechtsanwalts lediglich einen Weg darstellte, um schnell und einfach an Geld zu kommen – dies sei ohne Zweifel sittenwidrig.

Die Vorgehensweise des abmahnenden Anwalts sei in „besonderer Weise verwerflich – er habe in „reiner Gewinnerzielungsabsicht“ gehandelt und seine angebliche Mandantin, „soweit sie tatsächlich existiert, lediglich zur Gewinnerzielung instrumentalisiert“.

Die besondere Verwerflichkeit des abmahnenden Anwalts sowie dessen reine Gewinnerzielungsabsicht würden sich auch aus dem Gesamtcharakter seines Vorgehens ergeben.

Dies vor allem deshalb, weil etwa 50 Abmahnungen zu überhöhten Gebührenstreitwerten ausgesprochen worden seien, obwohl ein – wenn überhaupt – nur marginales Wettbewerbsverhältnis bestanden hätte.

Ebenso stellt das Gericht darauf ab, daß die Empfänger der Abmahnschreiben darauf hingewiesen worden seien, daß eine gerichtliche Auseinandersetzung nur durch Unterzeichnung der den Abmahnungen beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen vermieden werden könne. Diese vorformulierten Unterlassungserklärungen sahen jedoch ein Anerkenntnis eines pauschalen Mindestschaden von 2.500,00 EUR vor. Hätten die Abgemahnten, wie von dem abmahnenden Rechtsanwalt beabsichtigt, die ungefähr 50 Unterlassungserklärungen unterzeichnet, wäre allein daraus ein Gewinn von 125.000,00 EUR entstanden.

Aufgrund dieses Verhaltens habe der abmahnende Rechtsanwalt die Schädigung der Abmahnopfer um des eigenen Gewinns willens billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt.

Damit handelt es sich um einen der wenigen Fälle, in denen ein abmahnender Rechtsanwalt (und nicht dessen Mandant) zum Ersatz der Anwaltskosten, die dem Abmahnopfer zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind, verurteilt worden ist.

Den Volltext des Urteils des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.01.2010 (Az. 66 C 216/08) können Sie über nachfolgenden Link abrufen.

[Urteil im Volltext]

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner

 

Abmahnung Firma KOOL Filmdistribution „Louise hires a Contract Killer” durch Kanzlei Hoffmann

PDF Drucken E-Mail
Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KOOL Filmdistribution,  Ludwig Ammann & Michael Isele, Freiburg, vertreten durch die Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater, Berlin, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Films

„Louise hires a Contract Killer”


macht die Firma KOOL Filmdistribution im Wege der Abmahnung der Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei.

Die Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater fordern ferner im Namen der Firma KOOL Filmdistribution einen Betrag in Höhe von 480 EUR als „pauschalen Abgeltungsbetrag“, mit dem sämtliche Forderungen, die mit der Abmahnung im Zusammenhang stehen, abgegolten werden sollen.

Die von den Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Abmahnung Firma DigiProtect "Klaas meets Haddaway – What is love" durch Kanzlei Schalast und Partner

PDF Drucken