gefälschte Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte per E-Mail
Bei dieser Abmahnung handelt es sich mutmaßlich um eine Fälschung!!
Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.
Derartige Betrugsversuche sind uns schon aus der Vergangenheit bekannt (siehe hier).
Wir können nur raten KEINE (!!!) Zahlungen zu leisten.
Hier das "Abmahnschreiben" im Volltext (Rechtschreibfehler inklusive):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns die Firmen
1. Universal Pictures International Germany GmbH,
Hahnstraße 31, 60528 Frankfurt am Main,
2. Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH,
Neumarkter Str. 28, 81673 München,
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „84.191.75.195") Musik- und Filmmaterial heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.
I. Unsere Mandanten sind die führenden deutschen Film- und Musikunternehmen. Durch illegale Angebote im Internet entstehen ihnen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen sog. Filesharing- Systeme eine hervorgehobene Stellung ein. Filesharing- Systeme, die zumeist als „Tauschbörsen" bezeichnet werden, sind ein „Umschlagplatz" für Daten. Die Nutzer bieten sich In diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Der Begriff Tauschbörse umschreibt das tatsächliche Geschehen in Filesharing- Systemen insofern nur sehr unpräzise, weil es sich tatsächlich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei „Musik- und Kinofilmtauschbörsen" werden dagegen Musik und Filmaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter behält seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt, bekommt sie ebenfalls.
Dieser Vorgang hat in Ihrem Fall stattgefunden.
II.
Im Auftrag unserer Mandanten wurden von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing- Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse „84.191.75.195" zugewiesen war, Urheberrecht geschütztes Material heruntergeladen wurde und/ oder zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. Im Übrigen wurden zu Beweissicherungszwecken von dem betreffenden Internetanschluss einzelne Dateien heruntergeladen. Auch hierüber liegen uns ausführliche Dokumentationen der Firma proMedia GmbH vor, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.
In dem daraufhin eingeleiteten und von der Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 374582 geführten Ermittlungsverfahren wurde nachweislich festgestellt, dass die o.g. IP-Adresse zum o.g. Zeitpunkt ihrem Internetanschluss zugewiesen war.
III.
Wenn Musik- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (Komponisten, Textdichter, ausübende Künstler, Tonträgerhersteller) im Internet angeboten werden so stellt dies eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten dar. Unsere Mandanten haben dem nicht zugestimmt. Die angefertigten Vervielfältigungen von Aufnahmen mit dem Zweck, die Aufnahmen Dritten und damit der Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, verstoßen daher gegen §§ 77, 85, 16 UrhG. Das Speichern von Musikaufnahmen auf der Festplatte eines Computers stellt dabei eine Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG dar, unabhängig davon, ob die Aufnahme von einer CD/DVD auf die Festplatte kopiert oder von einem anderen Rechner heruntergeladen und dann abgespeichert wird. Zudem verletzt das Bereitstellen von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing- Systemen ohne Einwilligung der Rechteinhaber das ihnen gemäß §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG zustehende ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden, § 53 Abs. 6 UrhG.
IV.
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten fordern wir Sie daher auf, einen Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen.
Falls die Zahlung des Mahnbetrags bis zum 24.12.2011 ausbleiben sollte, werden wir gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten wobei eine Forderung gemäß der Höhe des Streitwerts, in Höhe von mindestens 6,820.00 € Fällig sein wird
Dieser Anspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurde, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing- Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlußinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - insbesondere die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN- Anschlusses - bestätigen.
Inwieweit Sie die Rechtsverletzungen im Einzelnen selbst begangen haben, wurde bislang zwar nicht abschließend geprüft, als Inhaber des streitgegenständlichen Internetanschlusses
sind Sie jedoch in jedem Fall zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet.
Mit Zahlung des Mahnbetrages sind sämtliche Ersatzansprüche - also auch die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche - aus der vorliegenden Angelegenheit vollständig abgegolten.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die hiermit geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche von einer unter Umständen bereits zuvor in dieser Sache erfolgten Einstellung des Strafverfahrens nicht betroffen werden.
V.
Zusammenfassend raten wir Ihnen im Hinblick auf eine rasche, gütliche Erledigung der vorliegenden Angelegenheit zu folgendem konkreten Vorgehen:
1. Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr über Ihren Internetanschluss erfolgen können.
2. Transferieren Sie den Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das folgende Bankkonto:
Swissquote Bank (Schweiz)
IBAN: CH6508781000058970600
BIC: SWQBCHZZXXX
Als Verwendungszweck, bitte Ihre IP-Adresse „84.191.75.195" angeben.
Wir hoffen, die vorliegende Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen die geltend gemachten Forderungen in Höhe von mindestens 6,820.00 € gerichtlich durchzusetzen!
Mit freundlichen Grüßen
Winterstein Rechtsanwälte
Darmstädter Landstraße 110
60598 Frankfurt am Main
Geschäftsführende Gesellschafter:
Klaus Rüdiger Fritsch, Thomas Stein
UST-Id Nr.: DE 155 600 75
PR 1836
AG Frankfurt am Main
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Diese Information und eventuelle Anhaenge sind vertraulich
und ausschliesslich zur Kenntnisnahme durch den oder die
genannten Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der
vorgesehene Adressat sein, ersuchen wir Sie, uns unverzueglich
zu informieren und die Nachricht zu loeschen. Der Inhalt der
fehlgeleiteten Nachricht darf weder aufgezeichnet noch
Unbefugten mitgeteilt oder fuer irgendwelche Zwecke verwertet
werden. Bitte beachten Sie weiters, dass trotz hoechstmoeglicher
Sorgfalt unsererseits aufgrund der technischen Gegebenheiten
im Internet keine Verantwortung fuer die Existenz von Viren
uebernommen werden kann.
This message and any attachments are confidential and are
only intended for the recipient(s) to which they have been
addressed. If you have received this message in error, please
notify the sender immediately and delete the message from
your system. The contents of this misdirected mail may not be
saved, recorded or used for any purpose whatsoever or made
available to unauthorised persons. This message has been
prepared and sent with the greatest possible care, including
scanning for viruses. In spite of this, we assume no liability
whatsoever for the existence of any viruses.
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Kommentare (16)
Hans G.
auch ich habe eine solche "Abmahnung" bekommen. Mein Absender ist anwaltschmidtz yahoo.com. Den Schwindel habe ich zuerst an der Rechtschreibung gemerkt.Stutzig machte mich das Konto in Frankreich.
Matthias K.
Ich habe heute die gleiche Abnamhnung bekommen. IP - Adresse 84.191.1.75.195 und Uhrzeit sind identisch.
Abgeschickt von: anwalt.langel3@yahoo.com
Daniel Hendrich
Thomas Stahl
und auch der glwichen IP- Adresse.
Mein " Absenderanwalt" war anwaltschmitz at yahoo.com.
Siegfried Träger
Mit freundlichen Gruß
Peter H.
Holger K.
habe besagte email am 01.01.2012 auf mein geschäftliches email-konto übermittelt bekommen, wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Urheberrecht am 21.11.2011, 17:45 Uhr.
Allein die Höhe des geforderten Mahnbetrages ist schon auffällig und dann das angegebene Überweisungskonto in der Schweiz.
Im geschäflichen Alltag kann es sicher vorkommen irgendwann mal in eine Abmahnfalle zu tappen.
Man bekommt Abmahnungen wegen unsinnigster Sachen und sei es nur ein vergessenes Wort oder ein fehlender Hinweis, welche der geneigte Internet-user leicht selbst recherchieren könnte.
Die Höhe des Mahnbetrages liegt dann eher im 10-fachen Bereich, je nach begangener "Verfehlung".
Wer wirklich eine gerechtfertigte Abmahnung bekommen hat, weiß was er von dieser hier zu halten halt.
Fluch und Segen des Internet liegen doch sehr nah beieinander.
Nach anfänglicher Unsicherheit, gepaart mit Ärger einmal nicht richtig gearbeitet zu haben, und nachfolgender Recherche lößt sich dann alles in heiße Luft auf.
Schade nur, daß von der eher knapp bemessenen Arbeitszeit für solche Sachen Zeit, für die Prüfung, verschwendet werden muss.
Viele Grüße
I Frank
Hallo,
auch ich habe eine Abmahnung erhalten, oh Schreck,
dann habe ich meine IP im Internet geprüft und festgestellt, daß
dies nicht meine ist,
Der Anschluß dieser IP-Nummer 84.191.75.195 gehört:
IP-Adresse [?]: 84.191.75.195 [Whois] [Reverse IP]
Ländercode der IP: DE
Land der IP: ip address flag Deutschland
Bundesland der IP: Rheinland-Pfalz
Stadt der IP: Ailertchen
Breitengrad der IP: 50.6000
Längengrad der IP: 7.9333
Provider der IP [?]: Deutsche Telekom AG
Organisation: Deutsche Telekom AG
Host der IP: [?]: p54BF4BC3.dip0.t-ipconnect.de [Whois] [Trace]
eMail-Adresse des Absenders:
anwalt.seidel@yahoo.com
Vielleicht könnte man unter yahoo prüfen, wem diese eMail-Anschrift
gehört. keine Ahnung wie das geht
Nun brauche ich mir keine Sorgen mehr zu machen, danke !
Manfred
Manfred
Daniela Kempe
wir haben gerade die selbe mail bekommen, jedoch erhielten
wir unsere mail von "bernsanwaltyahoo.com
ich moechte nicht wissen, wieviele da bezahlen, denn googlet
man nach der kanzlei winterstein, denkt man ja fast, es muss
ja stimmen.
mich hat auch der mailabsender sowie das konto in der schweiz
mehr als nur gewundert.
ich hoffe, viele leute googlen ausgiebig !
lg
daniela kempe
Rechtsanwalt Frank Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die an Sie gerichtete E-Mail stammt nicht von uns! Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Die fragliche E-Mail ist in den letzten Tagen mutmaßlich hundertfach verschickt worden. Wir haben bereits bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige erstattet; das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens liegt uns bislang aber noch nicht vor.
Wir raten dazu, unter keinen Umständen irgendwelche Zahlungen zu leisten. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Goze
überlege jetzt anzeige zu erstatten.
fGoze
auf den ersten schreck hin ergaben meine recherchen ebenfalls das die adresse falsch ist und stutzig machte mich auch die aufforderung auf ein konto auserhalb deutschlands zu überweisen, es fehlen auch der konkrete tatbestand um welche dateien es sich dabei handeln solle.
in der vorweihnachtszeit aus meiner sicht schon fast unmenschlich und es belibt zu überlegen ob es sich hierbei schon um erpressung handelt (die wiederum strafbar ist)
Cornelius
Komisch die Anwaltskanzlei Winterstein gibt auf ihrer Homepage eine andere Adresse an.
Sabrina