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Facebook-Abmahnung wegen Uli Stein - Cartoon


Abmahnung Catprint Media GmbH bei Facebook

Die Firma Catprint Media GmbH lässt Facebook-Nutzer wegen der Veröffentlichung eines „Uli Stein“-Cartoons auf der Internetplattform Facebook abmahnen. Den Betroffenen drohen Ersatzforderungen in vierstelliger Höhe.

Die in Langenhagen ansässige Firma CATPRINT MEDIA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Seifert, lässt durch ihren Rechtsanwalt Bernd Gucia, Hannover, den Inhaber eines gewerblichen/geschäftsmäßig genutzten Facebook-Accounts abmahnen. Abmahnungen der Catprint Media GmbH gegen Homepage-Betreiber gibt es schon lange.

Der Abmahnung der Firma Catprint Media GmbH liegt nun der Vorwurf zu Grunde, dass eine Grafik des Comiczeichners und Cartoonisten Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) widerrechtlich im Rahmen eines Facebook-Auftritts verwendet worden sei.

Im Rahmen der Abmahnung der Firma Catprint Media GmbH führt Rechtsanwalt Gucia zunächst aus, dass die Firma Catprint Media GmbH seit dem 01.08.1997 dazu berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Und dies geschieht sodann auch:

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, auf einer Facebookseite einen Cartoon von Uli Stein genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Diese Urheberrechtsverletzung erfolge rechtswidrig und schuldhaft – der Empfänger der Abmahnung sei daher unter anderem zur Unterlassung und umfassenden Auskunft verpflichtet. Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein sei dem Empfänger der Abmahnung sicherlich vertraut, allein seine Bücher seien zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 160 Millionen, so Rechtsanwalt Bernd Gucia in seiner Abmahnung weiter. Falls der Empfänger der Abmahnung weitere Informationen wünsche, würden sich diese auf den Internetseiten ulistein.de und catprint.de finden. Dies würde dem Empfänger der Abmahnung aber nur dargestellt, um ihm klarzumachen, von welch herausragender Bedeutung die Rechtsverletzung sei. 

Anschließend wird der Empfänger der Abmahnung unter Fristsetzung dazu aufgefordert, die in der Anlage zur Abmahnung vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben nebst den darin weiter geforderten Auskünften.

Die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Bernd Gucia vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung geht allerdings deutlich über das Maß des Erforderlichen hinaus. In keinem Fall sollte eine solche Unterlassungserklärung ohne vorherige Beratung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet werden, da sich so die daraus ergebenden erheblichen Risiken von vornherein vermeiden lassen.

Sobald eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben sowie die geforderten Auskünfte erteilt worden sind, folgt die Antwort von Rechtsanwalt Bernd Gucia, indem ein „Schadensersatz im Wege der analogen Lizenzgebühr“ geltend gemacht wird. Diese Lizenzgebühr setzt Rechtsanwalt Gucia mit 50,00 € pro Kalendermonat an und verdoppelt diesen Betrag anschließend wegen der „Nichtbenennung des Künstlers“ Uli Stein.

Sodann werden die Abmahnkosten (also die Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten des abmahnenden Anwalts Bernd Gucia) geltend gemacht. Hierbei werden für die Unterlassungserklärung ein Streitwert von 30.000,00 € sowie weitere 700,00 € für den Auskunftsanspruch in Ansatz gebracht. Ausgehend von einem Gesamtgegenstandswert von 30.700,00 € werden anschließend Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 1.099,00 € verlangt.

Um die Rechtmäßigkeit der Forderungen der Firma Catprint Media GmbH zu untermauern, legt Rechtsanwalt Bernd Gucia mit seinem Antwortschreiben gleich drei unterschiedliche Gerichtsentscheidungen vor, die einen Streitwert von 36.000,00 €, 35.000,00 € und 32.000,00 € bestätigen.

Somit wird ein Gesamtbetrag von 1.299,00 € für die 19-tägige Nutzung eines Uli Stein-Cartoons verlangt.

Die Versuche, eine gütliche Einigung im Hinblick auf diese Forderungen zu finden, bleiben zudem ohne Erfolg. Auf telefonische Rückfrage sieht sich die Anwaltskanzlei Gucia außer Stande, dem Abgemahnten entgegenzukommen.

Vor dem Hintergrund dieser Streitwerte, der sich daraus ergebenden Kostenrisiken und der Unnachgiebigkeit der Firma Catprint Media GmbH sowie der abmahnenden Kanzlei sollten Sie die Abmahnungen der Firma Catprint Media GmbH in keinem Falle unterschätzen und sich rechtzeitig durch einen Fachanwalt beraten lassen.

Um jedweden Risiken aus dem Wege zu gehen, ist den Internetnutzern sowie den Facebook-Usern zudem dringend nahezulegen, rechtzeitig zu überprüfen, ob eine Verwendung der Zeichnungen von Uli Stein im konkreten Einzelfall zulässig ist.

Angesichts drohender Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten von mehr als eintausend Euro sowie etwaig weiterer Nachteile sollte dies nicht dem Zufall überlassen werden. Internetnutzer haben es nämlich in der Hand, solche Abmahnungen zu vermeiden, indem die eigene Internetpräsentation auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin überprüft wird.

Übrigens: Die Gefahr, kostenpflichtig wegen der unerlaubten Verwendung eines Uli-Stein-Cartoons durch die Firma Catprint Media GmbH abgemahnt zu werden, droht nicht nur Unternehmern, sondern auch Privatpersonen. Das bedeutet, dass Sie selbst dann „zur Kasse gebeten“ werden können, wenn Sie eine entsprechende Grafik rechtswidrig auf Ihrer privaten Facebook-Seite oder in einem sonstigen privaten Internetauftritt verwenden. Auch daher gilt es, empfindliche Risiken von vornherein durch eine Überprüfung des eigenen Handels zu vermeiden.

Der Fall zeigt somit, dass die unerlaubte Verwendung einer Zeichnung von Uli Stein zu ganz erheblichen Kostenfolgen führt.


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