Abmahnung Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Abmahnung Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt selbst angebliche Wettbewerbsverstöße ab. Hierbei handelt es sich in den Abmahnungen beispielsweise um die Verwendung des Begriffs „Testsieger“ oder des Begriffs „Ladenpreis“, zumeist bei Ebay Auktionen aber auch in Online- Shops.

In dem uns vorliegenden Fall wird seitens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. innerhalb der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.200 EUR gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Rahmen der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

Uns liegen hier zahlreiche Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

Update: Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. geht weiter wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen gegen Onlinehändler vor. Dem Empfänger der Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wird vorgeworfen, angeblich irreführend mit der Aussage “TESTSIEGER” -ohne Angabe der Fundstelle- geworben zu haben.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. stellt sich nach eigenen Angaben als eine im Jahre 1885 gegründete Organisation dar, die  Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung umfasst. Zu den Mitgliedern des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. würden Wettbewerbsunternehmen sowie Verbände, deren Mitglieder wiederum Mitbewerber des Abgemahnten sind, gehören. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. sieht sich hierbei als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft, um unlauteren Wettbewerb wenn nötig auch unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu unterbinden.

§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG berechtigt den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. selbst Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Um gerichtliche Schritte zu vermeiden, fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter wird zur Erstattung der dem Verein durch die Abmahntätigkeit entstandenen Aufwendungen in Höhe von 196,35 inkl. MwSt. aufgefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben sollten, raten wir dringend an, die Unterlassungserklärung, wie vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorgelegt, nicht ohne entsprechende Änderungen zur Unterschrift zu bringen. Hierbei muss insbesondere Beachtung finden, dass es sich bei derartigen Unterlassungserklärungen um Verträge handelt, die zwischen dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. und den Abgemahnten geschlossen werden. Diese Verträge erlangen lebenslange Gültigkeit.

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    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

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    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (39)

  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    17 September 2012 um 11:42 |
    Auch heute geht uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Der "Abmahnverein" beanstandet erneut die angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb Drogerieartikeln.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiter werden 196,35 EUR eigene Kosten geltend gemacht.

    Wir können wie auch in den anderen Fällen nicht dazu anraten, die vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    20 August 2012 um 15:06 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet die angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb Drogerieartikeln.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.Weiter werden 196,35 EUR eigene Kosten geltend gemacht.

    Wir können auch in diesem Falle erneut nicht dazu anraten, die vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander Bräuer

    16 August 2012 um 19:07 |
    UPDATE: Weitere Abmahnung

    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Weisshausstr. 21, 50939 Köln, vor, im Rahmen derer der "Abmahnverein" ein eBay-Angebot, in dem mit der Aussage

    „5 Jahre Garantie”

    geworben wird, abmahnt.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35 € gefordert.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherigen Änderungen abzugeben, zumal sich das Werberecht in Bezug auf Garantien in den vergangenen Monaten stark verändert hat.

    In jedweden Zweifelsfällen sollten Sie daher Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt / Fachanwalt in Anspruch nehmen, um so erhebliche Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die existentiellen Folgen strafbewehrter Unterlassungserklärungen.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    31 Juli 2012 um 11:35 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die irreführende Werbung im Rahmen eines Produktangebots auf der Handelsplattform ebay mit den Worten "Der Testsieger" gerügt.

    Im Weiteren kann auf die vorstehenden Ausführungen zu den Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    18 Juli 2012 um 11:44 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet die angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Fertigpackungen.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    18 Juli 2012 um 11:41 |
    Der Praxis des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zunächst selbst Abmahnungen auszusprechen und bei keiner Reaktion seitens des Abgemahnten eine zweite Abmahnung, nunmehr durch einen Rechtsanwalt des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V., aussprechen zu lassen, wurde seitens des BGH ein Riegel vorgeschoben (BGH, Urteil vom 21.01.2010, Az.: I ZR 47/09).

    Dieser wundersame Gebührenmehrung die uns bei den Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. bekannt wurde, hatte der BGH vor einiger Zeit einen Riegel vorgeschoben. Der BGH führt in seiner Entscheidung hierzu aus:

    „Auch der Grundsatz, dass ein Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG grundsätzlich in der Lage sein muss, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße auch ohne anwaltlichen Rat zu erkennen und abzumahnen, dient dazu, den Anreiz einer durch Kosteninteressen begründeten Abmahntätigkeit eines mit einem Verband zusammenhängenden Rechtsanwalts von vornherein zu unterbinden. Dabei spielt es keine Rolle, dass im Streitfall nichts dafür spricht, dass mit der zweiten (anwaltlichen) Abmahnung derartige Kosteninteressen verfolgt worden wären. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der zweiten Abmahnung ergibt sich auch nicht aus der Geschäftsführung ohne Auftrag. Wie bereits dargelegt, entsprach die zweite Abmahnung nicht im Interesse und mutmaßlichen Willen der Beklagten, die bereits durch die erste Abmahnung auf den Wettbewerbsverstoß und die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hingewiesen worden war.“
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    30 Januar 2012 um 10:51 |
    Uns geht erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Kosmetik- Wellness-Produkte

    beanstandet und die

    fehlende Grundpreisangabe

    gerügt.

    Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Masoud Farid

    Masoud Farid

    18 Januar 2012 um 13:00 |
    Guten Tag,

    gibt es eine Mitglieder Liste über die Verein überhaupt?

    Sind die eigentlich verpflichtet diese raus zu geben ?

    Über eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen dankbar.

    Farid
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    04 Januar 2012 um 15:04 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Weisshausstraße 21, 50939 Köln, vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet diesmal ein Angebot auf der Internethandelsplattform eBay, im Rahmen dessen mit der Aussage

    "Testsieger"

    geworben worden sei, ohne daß dabei nicht die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung angegeben sei.

    Wie gehabt, wird mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht diesmal ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch ("angemessene Vertragsstrafe, deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann") vor.

    Weiter wird für Kostenersatz in Höhe von 196,35 EUR verlangt.

    Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    29 Dezember 2011 um 11:16 |
    Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vertreten durch die Anwaltskanzlei Zain aus Köln, vor.

    Der "Abmahnverein" verfolgt mit seiner Unterlassungsklage einen zuvor abgemahnten Wettbewerbsverstoß ("Testsieger") gerichtlich weiter.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    15 November 2011 um 15:12 |
    Uns geht erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Lebensmittel

    beanstandet und die

    fehlende Grundpreisangabe

    gerügt.

    Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    14 November 2011 um 11:24 |
    Uns geht erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Reinigungsmittel

    beanstandet und die

    fehlende Grundpreisangabe

    gerügt.

    Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    14 Oktober 2011 um 11:58 |
    Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vertreten durch die Anwaltskanzlei Zain aus Köln, vor.

    Der "Abmahnverein" verfolgt mit seiner Unterlassungsklage einen zuvor abgemahnten Wettbewerbsverstoß ("+ Garantie") gerichtlich weiter.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    12 September 2011 um 08:28 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform ebay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „Garantie"

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    31 August 2011 um 15:28 |
    Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vertreten durch die Anwaltskanzlei Zain aus Köln, vor.

    Der "Abmahnverein" verfolgt mit seiner Unterlassungsklage einen zuvor abgemahnten Wettbewerbsverstoß ("Himalayasalz") gerichtlich weiter.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    22 Juli 2011 um 13:44 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet mit der Abmahnung das Angebot von "Himalayasalz" eines Online- Verkäufers.

    Die Ankündigung "Himalayasalz" sei irreführend, da sie suggeriere, daß das angebotene Salz aus dem Himalayamassiv stamme. Dies treffe jedoch nicht zu, da dies im Wesentlichen in der pakistanischen Provinz Punjab, im sog. Salt Range, eine Hügelkette südlich des Himalaya, abgebaut würde.

    Dies stelle einerseits ein irreführende Werbung im Sinne der §§ 3, 5 UWG dar und sei zudem nach § 126 Markengesetz irreführend.

    Mit der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35 EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    21 Juli 2011 um 11:38 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet mit der Abmahnung das Angebot von "Himalayasalz" eines über die Plattform ebay handelnden Verkäufers.

    Die Ankündigung "Himalayasalz" sei irreführend, da siesuggeriere, daß das angebotene Salz aus dem Himalayamassiv stamme. Dies treffe jedoch nicht zu, da dies im Wesentlichen in der pakistanischen Provinz Punjab, im sog. Salt Range, eine Hügelkette südlich des Himalaya, abgebaut würde.

    Dies stelle einerseits ein irreführende Werbung im Sinne der §§ 3, 5 UWG dar und sei zudem nach § 126 Markengesetz irreführend.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35 EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    29 April 2011 um 10:14 |
    Uns geht erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Lebensmittel

    beanstandet und die

    fehlende Grundpreisangabe

    gerügt.

    Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    24 Februar 2011 um 15:18 |
    Uns liegt eine Vertragsstrafenforderung des Vereinsgegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Auf Grund einer gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. abgegebenen Unterlassungserklärung fordert dieser nunmehr 5.200 EUR Vertragsstrafe ein.

    Weiter soll eine Unterlassungserklärung mit einem erhöhten Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 7.500 EUR abgegeben und die Kosten in Höhe von 196,35 EUR ausgeglichen werden.

    Es zeigt sich wieder einmal, dass strafbewehrte Unterlassungserklärungen nicht unreflektiert und vorschnell abgegeben werden sollten. Der aus derartigen Erklärungen drohende Schaden kann erheblich sein.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    15 Februar 2011 um 16:15 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform eBay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „5 Jahre Garantie”

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    10 Februar 2011 um 16:33 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform eBay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „5 Jahre Garantie”

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    07 Februar 2011 um 16:23 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Lebensmittel

    beanstandet und das Fehlen der Grundpreisangabe gerügt.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    10 Januar 2011 um 17:28 |
    Uns liegt eine Klage des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform eBay handelnden Verkäufers in dem keine Grundpreisangaben enthalten sind.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Zain aus Köln, die den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im gerichtlichen Verfahren vertritt, gibt den Streitwert in der Klage mit 14.196,35 EUR an.

    Für die Abmahnung wird Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    07 Januar 2011 um 10:40 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Friseurbedarf

    beanstandet und das Fehlen der Grundpreisangabe gerügt.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    27 Oktober 2010 um 10:30 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Wein / Weinhandel

    beanstandet und das Fehlen der Grundpreisangabe gerügt.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    04 Oktober 2010 um 14:13 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform eBay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „5 Jahre Garantie” und „Testsieger”

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    18 August 2010 um 17:33 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu.

    Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird ein ebay-Angebot im Warensegment

    Wein / Weinhandel

    beanstandet und das Fehlen der Grundpreisangabe gerügt.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    13 August 2010 um 10:34 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die fehlende Angabe von

    Grundpreisen

    im Rahmen eines ebay-Angebots von Lebensmitteln beanstandet.

    Im Übrigen kann auf Vorsthendes verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    14 Juli 2010 um 17:35 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die fehlende Angabe von

    Grundpreisen

    im Rahmen eines ebay-Angebots von Lebensmitteln beanstandet.

    Im Übrigen kann auf Vorsthendes verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    10 Juni 2010 um 15:16 |
    Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vertreten durch die Anwaltskanzlei Zain aus Köln, vor.

    Der "Abmahnverein" verfolgt mit seiner Unterlassungsklage einen zuvor abgemahnten Wettbewerbsverstoß ("fehlende Grundpreisangabe") gerichtlich weiter.

    Nach Abschluß des Verfahrens hat das entscheidende Landgericht Berlin den Streitwert des gerichtlichen Verfahrens auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

    Gegen diese Streitwertfestsetzung haben die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Zain Streitwertbeschwerde "aus eigenem Recht" eingelegt und beanstandeten, dass der durch das LG Berlin festgesetzte Streitwert unangemessen niedrig sei. Die Rechtsanwälte und Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Zain forderten einen Streitwert von 10.000,00 EUR, da es sich bei der Frage der Grundpreisangabe nicht um einen nach Art und Umfang einfach gelagerten Fall handele.
  • RA Frank Weiß

    RA Frank Weiß

    26 März 2010 um 11:14 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform eBay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „Stiftung Warentest GUT”

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    15 März 2010 um 15:52 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die fehlende Angabe von

    Grundpreisen

    im Rahmen eines ebay-Angebots von Lebensmitteln beanstandet.

    Im Übrigen kann auf Vorsthendes verwiesen werden.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    29 Oktober 2009 um 11:11 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die fehlende Angabe von

    Grundpreisen

    im Rahmen eines ebay-Angebots von Lebensmitteln beanstandet.

    Im übrigen kann auf Vorsthendes verwiesen werden.
  • RA Frank Weiß

    RA Frank Weiß

    26 Oktober 2009 um 17:12 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot von elektromagnetischen Wasserentkalkungssystemen über die Plattform ebay in dem mit der Aussage

    Kalkschutz,
    Entkalker
    gegen Kalkablagerungen

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • RA Frank Weiß

    RA Frank Weiß

    21 Oktober 2009 um 16:14 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines über die Plattform ebay handelnden Verkäufers in dem mit der Aussage

    „10 Jahre Garantie”

    geworben wird.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 196,35EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.

    Weiter Informationen zur Werbung mit Herstellergarantien finden Sie hier ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/werben-mit-herstellergarantie.html[/url]):
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    30 Juli 2009 um 14:52 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    In dem Abmahnschreiben des "Abmahnvereins" wird die irreführende Werbung im Rahmen eines Produktangebots auf der Handelsplattform ebay mit den Worten "Der Testsieger" gerügt.

    Bei einer solchen Werbung mit Testergebnissen sei die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung anzugeben, da die Interessenten sonst nicht in der Lage seien, die Angabe zu überprüfen. Möglicherweise sei auch das Testergebnis längst nicht mehr aktuell oder durch eine neue Veröffentlichung abgelöst worden.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor. Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 181,13 EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • RA Frank Weiß

    RA Frank Weiß

    22 Juli 2009 um 13:31 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V." vor.

    Diesmal wird in der Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. eine angeblich unzulässige Werbung in Bezug auf den Verkauf von Magnetarmbändern beanstandet. Durch die beanstandeten Wirkungsaussagen würde entgegnen § 3 Nr. 1 HWG der Eindruck einer therapeutischen Wirksamkeit bei Magnetarmbändern erweckt. Tatsächlich sei eine solche Wirkung jedoch wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und die Werbung aus diesem Grunde irreführend i. S. v. § 3 Nr. 1 HWG.

    Neben der Abgabe der formularartig vorgefertigten und dem Abmahnschreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 181,13 EUR verlangt.

    Wir können in dem vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

    Auffallend ist, dass die dort mit 5.200,00 EUR bezifferte Vertragsstrafe erneut zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" versprochen werden soll. Einzelheiten über diesen „Fond” liegen uns bis dato nicht vor.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    08 Juli 2009 um 17:11 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot von "Himalayasalz" eines über die Plattform ebay handelnden Verkäufers.

    Die Ankündigung "Himalayasalz" sei irreführend, da siesuggeriere, daß das angebotene Salz aus dem Himalayamassiv stamme. Dies treffe jedoch nicht zu, da dies im Wesentlichen in der pakistanischen Provinz Punjab, im sog. Salt Range, eine Hügelkette südlich des Himalaya, abgebaut würde.

    Dies stelle einerseits ein irreführende Werbung im Sinne der §§ 3, 5 UWG dar und sei zudem nach § 126 Markengesetz irreführend.

    Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200,00 EUR zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" vor.

    Weiter wird für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 181,13 EUR verlangt.

    Wir können auch in diesem Falle nicht dazu anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    08 Juni 2009 um 19:37 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V." vor.

    Der "Abmahnverein" beanstandet das Angebot eines Onlinehändlers, der in seinem Onlineshop u.a. sog. "Weiße Ware" - also Elektrohaushaltsgeräte, wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, etc. - gegenüber Verbrauchern zum Verkauf anbietet.

    Mit der Abmahnung wird beanstandet, daß ein angebotenes Produkt nicht als "Auslaufmodell" gekennzeichnet worden sei. Der fehlende Hinweis hierauf stelle eine irreführende Werbung dar. Das Auslaufmodell genieße im Vergleich zum neuen Erzeugnis aus der aktuellen Produktion eine geringere Wertschätzung, da es durch ein Nachfolgemodell ersetzt worden sei und somit nicht mehr dem neusten technischen Stand entspräche.

    Neben der Abgabe der formularartig vorgefertigten und dem Abmahnschreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 181,13 EUR verlangt.

    Wir können in dem vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

    Auffallend ist, daß die dort mit 5.200,00 EUR bezifferte Vertragsstrafe zugunsten des "Allgemeinen Fonds zum Zwecke der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" versprochen werden soll.

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Neueste Kommentare

Es muss bedacht werden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt, der mit...

Rechtsanwalt Frank Weiß Rechtsanwalt Frank Weiß 22. Mai, 2013 |

"per e-mail recht nicht"

Das ist definitiv unzutreffend. Grundsätzlich kann eine Abmahnung auch per E-Mail erfolgen

Rechtsanwalt Frank Weiß Rechtsanwalt Frank Weiß 22. Mai, 2013 |

Was für eine Unterlassungserklärung willst du denn unterzeichnen?

Micha Micha 22. Mai, 2013 |

nicht auf die mail reagieren, so kannst du sagen du hast keine bekommen - die muss schriftlich kommen - wird aber nichts kommen

räume...

jon jon 22. Mai, 2013 |

nichts unterschreiben

per e-mail recht nicht -das muss schriftlich per post eingehen und ab dann zählt die frist erst - wo bei ich...

jon jon 22. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...