Abmahnung Uwe Sollmann
Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Uwe Sollmann, Bochum, vor.
Mit dem Abmahnschreiben der ebenfalls in Bochum ansässigen Rechtsanwälte des Herrn Uwe Sollmann werden äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen angeblich wahrheitswidriger Behauptungen in Internetforen – auch unter dem Aspekt der Schmähkritik – behauptet.
Herr Sollmann läßt durch seine Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und setzt hierfür eine Frist von 4 Tagen.
Dem Abmahnschreiben liegt eine vorgefertigte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" im Entwurf bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 5.200 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vereinbart werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR und somit 775,64 EUR anerkannt werden.
Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, diese ohne vorherige Änderung abzugeben.
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