Abmahnung Trak Music GnbR, Lied „Zeigt mir 10“ – Darius & Finlay, Rechtsanwalt Marcus Meier, Lünen
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Trak Music GnbR, vertreten durch Herrn Johann Gmachl und Christian Gmeiner, Hauptstraße 19, 5201 Seekirchen, Österreich, vor.
Das Abmahnschreiben stammt aus der Rechtsanwaltskanzlei Marcus Meier, Lünen.
Wegen des Downloads bzw. Uploads des Liedes
„Zeigt mir 10“ der Interpreten „Darius & Finlay“
macht die Firma Trak Music GnbR im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Werk „Zeigt mir zehn“ der Interpreten „Darius & Finlay“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.
Ebenso soll man sich mit der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 390,00 € an die Firma Trak Music GnbR zu zahlen – wobei die Zahlung jedoch auf das Fremdgeldkonto der Rechtsanwaltskanzlei Meier erfolgen soll.
In dem Abmahnschreiben weist Rechtsanwalt (zugleich Fachanwalt für Strafrecht) Marcus Meier darauf hin, daß dem Abgemahnten aus den Medien bekannt sein dürfe, daß das Verbreiten von Raubkopien strafbar ist. Rechtsanwalt Meier führt sodann wörtlich aus:
Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.
Es liegt nun an Ihnen, diese Angelegenheit noch außergerichtlich beizulegen.
Ob die Abgemahnten durch diese „Drohung“ zur schnellen Reaktion und Zahlung veranlaßt werden sollen, läßt sich natürlich nur mutmaßen. Bitte lassen Sie sich von solchen Aussagen aber nicht zu voreiligen Handlungen verleiten und klären Sie stattdessen die Sach- und Rechtslage mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ab, um so finanzielle Schäden auch für die Zukunft abzuwenden.
Die von Rechtsanwalt Marcus Meier vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher ohnehin nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
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