Abmahnung Trak Music GnbR, Lied „She’s a freak“ – Darius & Finlay feat. Tibration, durch Rechtsanwalt Marcus Meier, Lünen
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Trak Music GnbR, vertreten durch Herrn Johann Gmachl und Christian Gmeiner, Hauptstraße 19, 5201 Seekirchen, Österreich, vor, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Marcus Meier, Waltroper Str. 46, 44536 Lünen, vor.
Wegen des Downloads bzw. Uploads des Liedes
„She’s a freak“ der Interpreten „Darius & Finlay feat. Tibration“
macht die Firma Trak Music GnbR im Rahmen der Abmahnung durch Rechtsanwalt Meier einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nachdem Rechtsanwalt Marcus Meier in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu den möglichen Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreits macht, wird angeboten, sämtliche finanzielle Forderungen durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 EUR abzugelten.
Weiter liegt der Abmahnung eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Werk „She’s a freak“ der Interpreten „Darius & Finlay feat. Tibration“ nicht mehr im Internet in Peer-To-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) zugunsten der Firma Trak Music GnbR versprechen.
Ebenso soll man sich mit der durch Rechtsanwalt Meier vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, den pauschalen Schadensersatz in Höhe von 390,00 € an die Firma Trak Music GnbR zu zahlen – wobei die Zahlung jedoch auf das Fremdgeldkonto der Rechtsanwaltskanzlei Meier erfolgen soll; RA Meier sichert insoweit ausdrücklich zu, Geldempfangsvollmacht zu haben.
In der Abmahnung weist Rechtsanwalt Marcus Meier ebenso darauf hin, daß dem Abgemahnten aus den Medien bekannt sein dürfte, daß das Verbreiten von Raubkopien strafbar ist. Rechtsanwalt Meier führt sodann wörtlich aus:
"Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.
Es liegt nun an Ihnen, diese Angelegenheit noch außergerichtlich beizulegen."
Ob die Abgemahnten durch diese „Drohung“ zur schnellen Reaktion und Zahlung veranlaßt werden sollen, läßt sich natürlich nur mutmaßen. Bitte lassen Sie sich aber von solchen grenzwertigen Behauptungen nicht zu voreiligen Handlungen verleiten – auch wenn diese aus der Feder eines Rechtsanwalts stammen.
Klären Sie stattdessen die Sach- und Rechtslage mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ab, um so finanzielle Schäden auch für die Zukunft abzuwenden.
Die von Rechtsanwalt Marcus Meier vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens ohnehin viel zu weit gefaßt und geht damit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus und sollte allein schon deshalb nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
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„She’s a freak“ der Interpreten „Darius & Finlay feat. Tibration“
macht die Firma Trak Music GnbR im Rahmen der Abmahnung durch Rechtsanwalt Meier einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nachdem Rechtsanwalt Marcus Meier in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu den möglichen Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreits macht, wird angeboten, sämtliche finanzielle Forderungen durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 EUR abzugelten.
Weiter liegt der Abmahnung eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, das Werk „She’s a freak“ der Interpreten „Darius & Finlay feat. Tibration“ nicht mehr im Internet in Peer-To-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) zugunsten der Firma Trak Music GnbR versprechen.
Ebenso soll man sich mit der durch Rechtsanwalt Meier vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, den pauschalen Schadensersatz in Höhe von 390,00 € an die Firma Trak Music GnbR zu zahlen – wobei die Zahlung jedoch auf das Fremdgeldkonto der Rechtsanwaltskanzlei Meier erfolgen soll; RA Meier sichert insoweit ausdrücklich zu, Geldempfangsvollmacht zu haben.
In der Abmahnung weist Rechtsanwalt Marcus Meier ebenso darauf hin, daß dem Abgemahnten aus den Medien bekannt sein dürfte, daß das Verbreiten von Raubkopien strafbar ist. Rechtsanwalt Meier führt sodann wörtlich aus:
"Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.
Es liegt nun an Ihnen, diese Angelegenheit noch außergerichtlich beizulegen."
Ob die Abgemahnten durch diese „Drohung“ zur schnellen Reaktion und Zahlung veranlaßt werden sollen, läßt sich natürlich nur mutmaßen. Bitte lassen Sie sich aber von solchen grenzwertigen Behauptungen nicht zu voreiligen Handlungen verleiten – auch wenn diese aus der Feder eines Rechtsanwalts stammen.
Klären Sie stattdessen die Sach- und Rechtslage mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ab, um so finanzielle Schäden auch für die Zukunft abzuwenden.
Die von Rechtsanwalt Marcus Meier vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens ohnehin viel zu weit gefaßt und geht damit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus und sollte allein schon deshalb nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
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