Abmahnung tonpool Medien GmbH „Nena - In meinem Leben” durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma tonpool Medien GmbH, Burgwedel, erneut vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte , Hamburg, vor.
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker machen diesmal im Namen der tonpool Medien GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes
„In meinem Leben“
der Künstlerin
Nena
auf dem Tonträger bzw. Datenarchiv
German Top 100 Single Charts 14.06.2010
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte werden zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Nach dem die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 425,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet abzugeben. Diese sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 € unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs bzw. der Einrede der rechtlichen Einheit vor.
Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch gern an uns wenden.
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