Abmahnung Tino Media

Die Firma Tino Media, Berlin, lässt durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt werden vorliegend die Titel “Gerade Mal 18 ” und “Teen Sensation“.

Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.

Der Pauschale angebotene Abgeltungsbetrag beläuft sich auf 700,00 € für einen Film.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Tino Media gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller der Firma Tino Media übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.


sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner