Abmahnung Tele München Fernseh GmbH „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ durch Kanzlei Diesselhorst

Die Firma Tele München Fernseh GmbH & Co lässt durch iihre Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski, Berlin, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806 EUR gefordert.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Tele München Fernseh GmbH & Co durch die Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski gefordert. Die Vertragsstrafe wird mit mindestens 10.000 EUR beziffert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski im Namen der Firma Tele München Fernseh GmbH & Co übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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