Abmahnung Techland Sp.z.o.o.
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Techland Sp.z.o.o., vertreten durch den Vorstand Pawel Marchewka, ul. Zolkiewskiego 3, 63-400 Ostrow Wlkp., Polen, vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, Hamburg / Berlin, wird erklärt, daß sich die Firma Techland Sp.z.o.o. der Entwicklung und Vermarktung hochwertiger Unterhaltungssoftware verschrieben habe und daß aus ihrem Hause das Computerspiel
„Call Of Juarez – Bound Of Blood“
stamme.
Dieses Spiel würde in Deutschland im Vertrieb der Firma UBISOFT GmbH herausgebracht und sei seit Anfang Juli 2009 hier im Handel erhältlich.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Computerspiels „Call Of Juarez – Bound Of Blood“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Techland Sp.z.o.o. im Wege der Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Diese vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 6.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 482,00 EUR zur Abgeltung aller weiteren zivilrechtlichen Ansprüche anerkannt werden. Ferner soll man sich dazu verpflichten, die betroffene Datei unverzüglich zu löschen.
Diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und geht über das gesetzlich Notwendige weit hinaus.
Wir können daher nicht empfehlen, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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