Abmahnung Tasa, Eshuijs, Peifer, Reuter, Uptunes, Future Trance Vol. 49, durch Nümann und Lang

Ein „Abmahnquintett“ legt los - Filesharern drohen urheberrechtliche Abmahnungen von den Rechtsanwälten Nümann + Lang.

Über die Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann und Lang aus Karlsruhe berichten wir regelmäßig. Gegenstand dieser Abmahnungen sind stets angebliche Urheberrechtsverletzungen, die über sog. Internettauschbörsen zulasten unterschiedlicher Mandanten der Rechtsanwälte Nümann + Lang begangen worden sein sollen.

Nunmehr erreichte uns ein weiteres Abmahnschreiben aus dem Hause Nümann + Lang. In dieser einen Abmahnung wird – soweit ersichtlich – erstmals gleich im Namen mehrerer „großer“ Mandanten der Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt.

Mit diesem einen Abmahnschreiben zeigen die Rechtsanwälte Nümann + Lang die anwaltliche Vertretung

- des Herrn Matthew Tasa,
- des Herrn Allan Eshuijs,
- des Herrn Yann Peifer,
- des Herrn Manuel Reuter sowie
- der Firma Uptunes GmbH


an.

Herr Matthew Tasa soll den Text des Liedes

Never Alone

geschaffen haben.

Die Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter sollen das Musikwerk

Evacuate The Dancefloor

gemeinschaftlich komponiert und getextet haben.

Die Firma Uptunes GmbH soll die ausschließlichen Schutzrechte an dem Lied

Give!

mit Darbietungen des Interpreten

Shaun Baker feat. Maloy

besitzen.

Diese Titel wiederum, also die Lieder „Never Alone“, „Evacuate The Dancefloor“ sowie „Give!“, sollen sich auf dem Tonträger / Dateiarchiv

Future Trance Vol. 49

befinden.

Dieser Tonträger soll nun durch den Abgemahnten über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) widerrechtlich heruntergeladen und somit verbreitet worden sein.

Sodann gleicht die Abmahnung im Wesentlichen den Standardschreiben der Rechtsanwälte Nümann und Lang. Es wird zunächst dazu aufgefordert, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ soll es unterlassen werden, die eingangs genannten Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Ferner sieht die durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 690,00 EUR als „pauschaler Vergleichsbetrag“ anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher unbedingt abgeändert werden. Hierfür sollte jedoch dringend Hilfe eines im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden, da eine falsche Reaktionen auf Abmahnungen ein erhebliches Kostenrisiko darstellt.

Dies gilt um so mehr, als daß die Rechtsanwälte Nümann + Lang nach unserem Kenntnisstand bei fehlender oder nicht fristgerechter Unterwerfung, also in den Fällen, in denen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, einstweilige Verfügungen beantragen.

Die dadurch entstehenden erheblichen Kosten lassen sich jedoch durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld vermeiden.

 

 

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