Abmahnung Stefan Röttgen
Herr Stefan Röttgen, Castrop Rauxel, mahnt als Inhaber der Firma Web-Store & Medienagentur im Bereich Navigationsgeräte in dem uns vorliegenden Fall selbst Verstöße im Bereich der Widerrufsbelehrung ab. Zudem werden angebliche Verstöße gegen § 5 TMG wie auch gegen Gewährleistungsausschlüsse geltend gemacht.
Es fällt auf, dass Herr Röttgen sich hierfür in dem uns vorliegenden Fall eine „Bearbeitungspauschale" von 238 EUR zuspricht. Wird die von Herrn Röttgen übersandte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, übersendet er vorliegend einen Klagentwurf einer Kanzlei aus Trier.
Es fällt auf, dass Herr Röttgen sich hierfür in dem uns vorliegenden Fall eine „Bearbeitungspauschale" von 238 EUR zuspricht. Wird die von Herrn Röttgen übersandte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, übersendet er vorliegend einen Klagentwurf einer Kanzlei aus Trier.
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