Abmahnung Sony Music „Joy Denalane - Maureen" durch Kanzlei Waldorf Frommer
Die Firma Sony Music Entertainment GmbH lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Joy Denalane - Maureen” durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.
Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums
„Joy Denalane - Maureen"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450,00 EUR) und Abmahnkosten (506,00 EUR) der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Joy Denalane - Maureen“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Kanzlei Waldorf Frommer.









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