Abmahnung Sony Music Die drei??? – Folge 129, SMS aus dem Grab durch Kanzlei Waldorf
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.
Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Hörspiels
Die drei Fragezeichen ???
Die drei??? – Folge 129, SMS aus dem Grab
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350,00 EUR) und Abmahnkosten (506,00 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Darin soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.










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