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Abmahnung Samsung Electronic Co Ltd

Abmahnung Samsung Electronics Co Ltd durch die Kanzlei Keil & Schaafhausen, Frankfurt am Main


Markenrechtliche Abmahnung der Abmahnung Samsung Electronic Co Ltd

Die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. lässt über die Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen, Frankfurt am Main, eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen.

Den Gegenstand der Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. bildet der Vorwurf, dass Samsung-Handyhüllen über die Internethandelsplattform Amazon angeboten und verkauft worden seien. Allerdings handele es sich bei den Handyhüllen nicht um Originale der Firmen Samsung, sodass das Kennzeichen „Samsung“ insoweit in unzulässiger Weise verwendet worden sei.

Aufgrund dieses Plagiatsvorwurfs lässt die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit ihrer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Ebenfalls sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zur Aussprache der Abmahnung) aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von 250.000,00 € erstattet werden.

Der Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. liegt eine durch die Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die allerdings in der vorliegenden Form in keinem Fall unterzeichnet werden sollte. Stattdessen sollte die Unterlassungserklärung schon deshalb durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt abgeändert werden, da ansonsten sämtliche mit der Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt würden. Ein „Zurück“ gäbe es dann grundsätzlich nicht mehr.

Auch wenn der Vorwurf des Verkaufs von Produktfälschungen in der Sache zutreffen kann oder Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich aufgrund der damit einhergehenden erheblichen Kostenrisiken vermieden werden sollen, bleibt dennoch anzuraten, unverzüglich nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zu groß sind die finanziellen Gefahren, die allein schon aufgrund der hohen Streitwerte/Gegenstandswerte im Falle einer ungünstigen Reaktion mehrere tausend Euro betragen können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. erhalten haben, können Sie natürlich gern zunächst einmal unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir besprechen dann gemeinsam, in welchem Umfang wir Ihnen helfen können und welche Kosten dadurch entstehen werden.

Beachten Sie auch unseren Beitrag zu Abmahnungen der Abmahnung Samsung Electronics GmbH.

UPDATE 23.04.2014: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Samsung Electronics Co. Ltd., Seoul, Korea, vor. Auch in diesem Fall lässt sich die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Frankfurter Kanzlei der Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte vertreten.

Beanstandet wird diesmal der Verkauf von gefälschten Handy-Akkus unter Verwendung der Marke „Samsung“ über die Internethandelsplattform eBay. Laut Abmahnung habe die äußere Inaugenscheinnahme des von dem Empfänger der Abmahnung gelieferten Akkus ergeben, dass es sich nicht um Originalware handele. Das Plagiat soll daran zu erkennen sein, dass – anders als bei Original-Samsung-Akkus – keine Zelle von Panasonic verwendet und der Überhitzungsschutz nicht von der Zulieferfirma Elentec hergestellt worden sei.

Neben Unterlassungsansprüchen lässt die Firma Samsung Electronics Co. Ltd. umfassende Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Rückruf-, Schadensersatz- und Abmahnkostenerstattungsansprüche geltend machen.

Unter Berücksichtigung des auch diesmal angegebenen Gegenstandswertes/Streitwertes von 250.000,00 € sowie den sich daraus ergebenden empfindlichen Kostenrisiken sollten derartige Abmahnungen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen oder abgetan werden.

UPDATE 25.07.2023: Abmahnung der Samsung Electronics GmbH
Zwischenzeitlich spricht die Samsung Electronics GmbH, Samsung House, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach/Ts., eine markenrechtliche Abmahnung aus.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Sahin

    10 Januar 2015 um 12:21 |
    Hallo,
    Das gleiche ist mir auch passiert habe heute ein schreiben bekommen, es geht um Handy hüllen. Wie sie es oben geschrieben haben passt bei mir auch alles nur das es um Handyhülle handelt. Wie sind die oben besagten Fälle ausgegangen?
    MFG

    antworten

  • Ck

    08 Januar 2015 um 21:12 |
    Hallo,
    Das gleiche ist mir heute auch passiert, es geht um akkus und die oben besagte Kanzlei hat abgemahnt, wie sind die oben besagten Fälle ausgegangen ?
    Bin ziemlich ratlos und schockiert...
    MfG

    antworten

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