Abmahnung Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher Overath

 

Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher, Overath-Steinenbrück, mahnt uns ab.

 

Gegenstand der Abmahnung sind die Inhalte auf unserer Internetseite http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/abmahnung-durch-unternehmerin-fuer-prostitutionsdienstleistungen-2.html.

 

Herr Höher sieht in den Ausführungen auf unserer Internetseite eine Verletzung seiner Ehre, weil nur einseitig berichtet würde. Diese nicht neutrale Berichterstattung müsse er nicht hinnehmen.

 

Wir haben Herrn Rechtsanwalt Höher mehrfach im Guten angeboten, eine von ihm formulierte Gegendarstellung zu veröffentlichen.  Alternativ ist Rechtsanwalt Höher angeboten worden, doch einfach die Blog-Funktion unserer Internetseiten zu verwenden, um eigene Beiträge zu veröffentlichen.

 

In seinem Abmahnschreiben betont Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Höher abschließend, daß er - so wörtlich - nunmehr auf jeden Fall gerichtlich gegen uns vorgehen werde. Einem einstweiligen Verfügungsverfahren könnten wir lediglich noch dadurch entgehen, indem die Beiträge auf unserer Internetseite gelöscht würden.

 

Der Aufforderung zur Löschung der Beiträge werden wir nicht nachkommen und stattdessen weiter berichten.

 

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