Abmahnung Random House Ein Schnupfen hätte auch gereicht - Gaby Köster, Till Hoheneder

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer an dem Werk „Ein Schnupfen hätte auch gereicht - Gaby Köster, Till Hoheneder“ vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer , München, wird erklärt, dass die Verlagsgruppe Random House GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Hörbuch

Ein Schnupfen hätte auch gereicht - Gaby Köster, Till Hoheneder

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Werkes „Ein Schnupfen hätte auch gereicht - Gaby Köster, Till Hoheneder“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Random House GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Ein Schnupfen hätte auch gereicht - Gaby Köster, Till Hoheneder“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer zur Zahlung  eines Pauschalbetrages gefordert.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der der Kanzlei Waldorf Frommer ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der der Kanzlei Waldorf Frommer  „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

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    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
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