Abmahnung R & S GmbH - uninovo - Busdorf
Die in Busdorf ansässige Firma R & S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sven Klinker und Rainer Nau, handelnd bei eBay unter dem dortigen Benutzernamen „uninovo“, lässt – nach unseren Informationen sogar mehrere – Abmahnungen aussprechen und eine einstweilige Verfügung durch ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Jess & Kolberg, Schleswig, beantragen.
Gegenstand der Abmahnung der Rechtsanwälte Wolfgang Jess & Thilo Kolberg ist die angeblich unlautere Werbung mit dem Siegel / der Auszeichnung „Stiftung Warentest“. Hierin sieht die Kanzlei Jess & Kolberg Rechtsanwälte eine Wettbewerbsverletzung zulasten der Firma R & S GmbH, so dass mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma R&S GmbH aufgefordert wird. Ebenfalls sollen Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Jess & Kolberg Rechtsanwälte für die Aussprache der Abmahnung – aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € erstattet werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma R & S GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Wolfgang Jess & Thilo Kolberg, erhalten haben, empfehlen wir Ihnen vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dringend, zur Vermeidung erheblicher Kosten und (Rechts-) Nachteile Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Die schweren Folgen und Risiken, die strafbewehrte Unterlassungserklärungen automatisch mit sich bringen, lassen sich vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren, wenn unmittelbar nach Erhalt einer solchen Abmahnung taktisch sinnvoll reagiert wird. Ebenfalls kann dann intensiv überprüft werden, ob und welche Forderungen der Firma R&S GmbH – auch in finanzieller Hinsicht – begründet sind, so dass oftmals Lösungen gefunden werden können, um eine Abmahnung mit einem „erträglichen“ Risiko wieder „aus der Welt zu schaffen“.
Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung der R&S GmbH als Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abtun, da Sie andernfalls ein Kostenrisiko eingehen, das sich ebenso durch eine sinnvolle Strategie vermeiden lässt.
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich natürlich auch gern persönlich oder telefonisch an uns wenden.










Kommentare (1)
Rechtsanwalt Frank Weiß
Betroffen ist das Marktsegment Solaranlagen.
Die Firma R & S GmbH lässt auf der Handelsplattform eBay die Aussage „Garantie 10 Jahre“ beanstanden. Diese Aussage sei wettbewerbswidrig, da der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Garantiebedingungen aufgeklärt würde. Wer mit einer Garantie für ein Produkt werbe, hätte den Verbraucher zusätzlich die in § 477 Abs. 1 BGB vorgesehenen Pflichtangaben zur Verfügung zu stellen. In einer Garantieerklärung sei somit alles anzugeben, was Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung sei. Neben den ausdrücklich in § 477 Abs. 1 BGB aufgeführten Pflichtinformationen, das heißt dem Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus § 437 BGB sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, gehören auch alle anderen wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind in die Garantieerklärung.
Eine Garantieerklärung müsse zudem einfach und verständlich abgefasst sein, damit der Verbraucher in die Lage versetzt wird, von seinem Garantieanspruch auch Gebrauch machen zu können. Dies gelte umso mehr, als derartige Garantieerklärungen eine besondere Werbewirksamkeit entfalten würden.
Sodann fordert die R & S GmbH vom Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Eine solche ist der Abmahnung der R & S GmbH bereits beigefügt. Aufgrund der Tatsache, dass diese der Abmahnung der R & S GmbH beigefügte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst ist, können wir nicht anraten, diese ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
Weiter liegt der Abmahnung der R & S GmbH durch die Kanzlei Jess & Kolberg eine an den Abmahner adressierte Kostennote bei.