Abmahnung „R.I.O. – Hot Girl“ durch Kanzlei Nümann und Lang
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren
Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter, vertreten durch
die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.
Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar
Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen
Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw.
Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
„R.I.O. – Hot Girl“
auf dem Tonträger
„Future Trans Vol. 53“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie
eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und
Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten
geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu
möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher
Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00
EUR (für zwei Titel) gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende
Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte
Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100
EUR vor.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall
nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne
vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige
Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“
oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann
erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Beachten Sie auch unseren Blog zur Kanzlei Nümann und Lang.
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