Abmahnung „R.I.O. – Hot Girl“ durch Kanzlei Nümann und Lang

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

„R.I.O. – Hot Girl“


auf dem Tonträger


„Future Trans Vol. 53“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR (für zwei Titel) gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf  beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

Beachten Sie auch unseren Blog zur Kanzlei Nümann und Lang.

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