Abmahnung Purzel-Video GmbH – Wiesnmuschis Sperma Nr. 2 – Rechtsanwalt Stefan Auffenberg
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Purzel-Video GmbH aus Veilsdorf, diesmal vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, vor.
In anderen Fällen ließ die Firma Purzel-Video GmbH über die Kanzlei Schulenberg & Schenk abmahnen.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes
„Wiesnmuschis Sperma Nr. 2“
macht die Firma Purzel-Video GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, den Film „Wiesenmuschis Sperma Nr. 2“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.
Ebenso soll in der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.
Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.278,70 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie weitere 1.278,70 EUR als Schadensersatz umfassen.
Für den Fall, daß dieser Betrag nicht fristgerecht gezahlt wird, soll man sich innerhalb der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR zu ersetzen – dies entspräche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 911,80 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer).
Die von Rechtsanwalt Auffenberg vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
In anderen Fällen ließ die Firma Purzel-Video GmbH über die Kanzlei Schulenberg & Schenk abmahnen.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes
„Wiesnmuschis Sperma Nr. 2“
macht die Firma Purzel-Video GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, den Film „Wiesenmuschis Sperma Nr. 2“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.
Ebenso soll in der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.
Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.278,70 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie weitere 1.278,70 EUR als Schadensersatz umfassen.
Für den Fall, daß dieser Betrag nicht fristgerecht gezahlt wird, soll man sich innerhalb der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR zu ersetzen – dies entspräche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 911,80 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer).
Die von Rechtsanwalt Auffenberg vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
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