Abmahnung Purzel-Video GmbH „18-jährige Studentinnen bumswillig und geil“ durch RA Schiek

Die Firma Purzel-Video GmbH aus Veilsdorf, diesmal vertreten durch Rechtsanwalt Marko Schiek, Meiningen, lässt an dem Werk „18-jährige Studentinnen bumswillig und geil“ urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmes

„18-jährige Studentinnen bumswillig und geil“

macht die Firma Purzel-Video GmbH im Rahmen des Abmahnschreibens des Rechtsanwalts Marko Schiek einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zur pauschalen Abgeltung der Kosten der Abmahnung sowie des Schadensersatzes wird in dem Abmahnschreiben ein Betrag von 1.267,60 EUR angegeben.

Dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Marko Schiek liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich zur Unterlassung verpflichten, den Film der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.

Die von Rechtsanwalt Schiek vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist deshalb unseres Erachtens zu weit gefasst und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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