Abmahnung Porsche AG Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen

Die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lässt derzeit über die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Betroffen ist das Marktsegment Autozubehör.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des unerlaubten Verkaufs und des unerlaubten Vertriebs von Zubehörteilen geltend gemacht, da diese Zubehörteile u.a. mit dem Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen, „911“, "CaymanS" oder „Carrera“ gekennzeichnet sind und dem Abmahnschreiben der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG nach nicht von der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG stammen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 130.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.980,40 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

 

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