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Abmahnung Pallat Service und Dienstleistungs UG

Wettbwerbsrechtliche Abmahnung der Pallat Service und Dienstleistungs UG


Abmahnung Pallat Service und Dienstleistungs UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt), Altenderner Str. 32, 44329 Dortmund, vertreten durch ihren Geschäftsführer Marcel Pallat, vor.

Die Abmahnung wird durch den Dortmunder Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, ausgesprochen.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Pallat Service und Dienstleistungs UG das eBay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Farben, Lacke und Lasuren beanstanden. Konkret wird die fehlende Grundpreisangabe sowie eine unvollständige/fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum) gerügt.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Pallat Service & Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) über den Onlinemarktplatz eBay mit dem Namen „posten¬profis“ u.a. einen Versandhandel für Farben, Lacke und Lasuren betreibe.

Unter Bezugnahme auf zwei konkrete eBay-Angebote erklärt Rechtsanwalt Majoyeogbe, dass nach § 2 Preisangabenverordnung i.V.m. der Preisangaberichtlinie (RL 98/6/EG) die Pflicht bestünde, bei einem Angebot von Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder Verkaufseinheiten ohne Umhüllung angeboten werden, den Preis pro Mengeneinheit, den sogenannten Grundpreis, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. In dem abgemahnten Angebot würden jedoch jegliche Angaben zum Grundpreis fehlen.

Ferner ergäbe sich aus § 5 TMG die Verpflichtung, eine Registernummer anzugeben. Auch diese fehle innerhalb des beanstandeten eBay-Angebots in pflicht- und wettbewerbswidriger Weise, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

Der Empfänger der Abmahnung habe dadurch gegen § 3 UWG verstoßen. Eine angeblich bestehende unternehmerische Sorgfaltspflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG sei schon deshalb verletzt worden, da die Pflicht zur ordnungsgemäßen Information der Kunden im Onlinemarketing als bekannt vorausgesetzt werden könne. Ferner liege auch eine wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 vor.  Zugleich handele der abgemahnte eBay-Händler diesbezüglich gemäß § 5a Abs. 2 und Abs. 4 UWG unlauter, indem er die Endscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusse, indem er diesen wesentliche Informationen, nämlich solche, die nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für die kommerzielle Kommunikation nicht vorenthalten werden dürften, dennoch vorenthalten würde. Darüber hinaus würde gegen § 3a UWG verstoßen. Danach handele derjenige unlauter, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer - hier insbesondere der Verbraucher - das Marktverhalten zu regeln und dazu geeignet ist, u.a. die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.

Anschließend fordert Rechtsanwalt Mayojeogbe den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Pallat Service und Dienstleistungs UG abzugeben. Zusätzlich sollen Anwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Anwalt Steffen Majoyeogbe zum Ausgleich gebracht werden.

Die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe vorformulierte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ über das zur Beseitigung einer Wiederholungsgefahr erforderliche Maß hinaus und sollte schon deshalb nicht ungeprüft unterzeichnet und zurückgereicht werden.

Auch wenn die Abmahnung zahlreiche sprachliche und grammatikalische Unzulänglichkeiten aufweist, sollte sie keinesfalls als formfehlerhaft abgetan und ignoriert werden.

Eine taktisch sinnvolle Reaktion mit Erhalt der Abmahnung kann aber dazu beitragen, die Risiken, Folgen und Konsequenzen von vornherein auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.

Gern sind wir auch Ihnen behilflich – sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.


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