Abmahnung Offshore Music Ltd. und Torsten Stenzel
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Offshore Music Ltd. und Herrn Torsten Stenzel, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Offshore Music Ltd. und Herrn Torsten Stenzel einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
"Did You Hear Me"
des Künstlers
"Red Light District"
auf dem Tonträger
"Dreamdance Lost Trance Classics"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.
In diesem Fall konnten wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Offshore Music Ltd. und Herrn Torsten Stenzel einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
"Did You Hear Me"
des Künstlers
"Red Light District"
auf dem Tonträger
"Dreamdance Lost Trance Classics"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.
In diesem Fall konnten wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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