Abmahnung NOKIA

Uns liegt eine Abmahnung der Firmen NOKIA Corporation, Espoo, Finnland, und NOKIA GmbH, Bochum, vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Ladegeräten und Bedienungsanleitungen geltend gemacht (Art 9 GMVO bzw. §§ 4, 14 Abs. 1, 2, 5, 15 Abs. 1, 2, 3 MarkenG). Ein Testkauf eines Handys habe ergeben, dass es sich angeblich um Fälschungen handele.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Herausgabe geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt über die Adressen des Lieferanten, Angebots- und Lieferzeiten, Angebots und Lieferpreise, Umfang der betriebenen Werbung aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, Auflagenhöhen, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und dem erzielten Gewinn Auskunft zu erteilen.

Zudem soll die gesamte vorhandene Ware an die Kanzlei der Firma Nokia gem. § 18 MarkenG herausgegeben werden.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass in markenrechtlichen Angelegenheiten aufgrund der Bekanntheit und des Rufes der Marke regelmäßig Gegenstandswerte von 300.000,00 EUR gerechtfertigt seien. Die Geschäftsgebühr wird mit 1,5 angegeben.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.


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