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Abmahnung Moobilo GmbH moobilo-de

Erfahrung mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Moobilo GmbH (moobilo.de), Oldenburg, durch Rechtsanwälte und Notar Schneider und Beer, Bad Berleburg / Steffenberg


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Moobilo GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Gengel, Im Kleingrund 5, 26135 Oldenburg, handelnd unter moobilo.de, vor.

Mit der durch Rechtsanwalt Marc Beer von der Kanzlei der Schneider und Beer Rechtsanwälte und Notar, Bad Berleburg und Steffenberg, unterzeichneten Abmahnung wird deren Empfänger zunächst darum gebeten, die zukünftige Korrespondenz ausschließlich über das Büro der Schneider und Beer Rechtsanwälte und Notar zu führen.

Anschließend erklärt Rechtsanwalt Marc Beer, dass die Firma Moobilo GmbH unter der Domain moobilo.de einen Onlineshop betreibe, in dem sie unter anderem Zubehör für Kraftfahrzeuge und Motorräder und Heimwerkerbedarf vertreibe.

Dem Empfänger der Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wird sodann durch Rechtsanwalt Marc Beer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Rahmen eines eBay-Angebots sowie die dort fehlenden, aber im elektronischen Geschäftsverkehr im Fernabsatz im Internet gebotenen Pflichtinformationen (Information über die einzelnen technischen Schritte des Zu-Stande-Kommens des Vertrages, Berichtigung von Eingabefehlern, Speicherung des Vertragstextes) vorgeworfen.

Der Empfänger wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Moobilo GmbH abzugeben sowie Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € zu Gunsten der Schneider und Beer Rechtsanwälte und Notar zu zahlen.

Rechtsanwalt Marc Beer erklärt dem Empfänger der Abmahnung ferner, dass die Firma Moobilo GmbH auf weitergehende Ansprüche in Form von Auskunftserteilung und Schadensersatz nur verzichte, wenn innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung in vollständiger Form eingeht.

Der Abmahnung ist sodann tatsächlich eine Unterlassungserklärung beigefügt, die durch Rechtsanwalt Marc Beer vorformuliert worden ist.

Die uns vorliegende Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls ohne vorherige Änderungen abgegeben werden, da diese weit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinausgeht und damit Risiken beinhaltet, die - vor dem Hintergrund einer lebenslänglichen Gültigkeit der strafbewehrten Unterlassungserklärung - dringend vermieden werden sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Marc Beer von den Schneider und Beer Rechtsanwälten und Notar erhalten haben, können Sie sich bei Rückfragen gern jederzeit mit uns in Verbindung setzen.


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