Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma MKG Motoren Köln GmbH, Troisdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Steier, vor.
Die MKG Motoren Köln GmbH mahnt durch ihre in Bonn ansässigen Rechtsanwälte angebliche Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform ebay im Marktsegment "Autoteile" (Bremsscheiben, Batterien, Dämpfer) ab.
Abgemahnt wird:
- die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung,
- die Angabe innerhalb der Widerrufsbelehrung, dass die Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufs von der Rücksendung in Originalverpackung abhängig gemacht würde,
- die unlautere sowie irreführende Werbung,
- die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ("Einmonatiges Rückgaberecht") sowie
- die Angabe einer unbestimmten Lieferzeit.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR bei einem Gegenstandswert von 8.000,00 EUR verlangt.
Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Ebenfalls sollen darin die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren anerkannt werden.
Wir können daher in diesem Fall nicht anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
Die MKG Motoren Köln GmbH mahnt durch ihre in Bonn ansässigen Rechtsanwälte angebliche Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform ebay im Marktsegment "Autoteile" (Bremsscheiben, Batterien, Dämpfer) ab.
Abgemahnt wird:
- die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung,
- die Angabe innerhalb der Widerrufsbelehrung, dass die Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufs von der Rücksendung in Originalverpackung abhängig gemacht würde,
- die unlautere sowie irreführende Werbung,
- die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ("Einmonatiges Rückgaberecht") sowie
- die Angabe einer unbestimmten Lieferzeit.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR bei einem Gegenstandswert von 8.000,00 EUR verlangt.
Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Ebenfalls sollen darin die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren anerkannt werden.
Wir können daher in diesem Fall nicht anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
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