Abmahnung Michael Brand, Firma Second Hand Stuhr "secondhandstuhr", 28816 Stuhr
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Brand, handelnd unter der Bezeichnung „Secondhand Stuhr“, vertreten durch seine in Bremen ansässigen Rechtsanwälte, vor.
Herr Michael Brand, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen "secondhandstuhr", läßt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.
Betroffen ist das Marktsegment:
- Bekleidung (Herren-, Damen- und Kinderbekleidung)
Abgemahnt wird:
- fehlende Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht
Für den behaupteten Verstoß wird ein Gegenstandswert von 15.000,00 EUR angesetzt, sodaß darauf beruhend Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung in Höhe von 755,80 EUR gefordert werden.
Herr Michael Brand verlangt zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht.
Ebenso sollen darin die Abmahnkosten anerkannt werden.
Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
UPDATE:
Die zahlreichen Abmahnungen des Herrn Michael Brand, vertreten durch den Bremer Rechtsanwalt Dr. Schenk, die seinerzeit noch unter der Bezeichnung "Secondhand Stuhr" ausgesprochen worden sind, werden nunmehr offensichtlich unter der ebenfalls Herrn Michael Brand zuzuordnenden Bezeichnung bzw. Firma
"Data Economy"
fortgeführt.
Abgemahnt wird insoweit nichts Neues - erneut werden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, etc. bei eBay-Händler beanstandet, strafbewehrte Unterlassungserklärungen gefordert und die für die Kanzlei Dr. Schenk offensichtlich üblichen Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) geltend gemacht.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben. Ebensowenig können wir empfehlen, die Forderung aus der Abmahnung der Firma Aerosoft GmbH ungeprüft zu erfüllen.
Wir raten aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken weiter davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Herr Michael Brand, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen "secondhandstuhr", läßt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.
Betroffen ist das Marktsegment:
- Bekleidung (Herren-, Damen- und Kinderbekleidung)
Abgemahnt wird:
- fehlende Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht
Für den behaupteten Verstoß wird ein Gegenstandswert von 15.000,00 EUR angesetzt, sodaß darauf beruhend Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung in Höhe von 755,80 EUR gefordert werden.
Herr Michael Brand verlangt zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht.
Ebenso sollen darin die Abmahnkosten anerkannt werden.
Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
UPDATE:
Die zahlreichen Abmahnungen des Herrn Michael Brand, vertreten durch den Bremer Rechtsanwalt Dr. Schenk, die seinerzeit noch unter der Bezeichnung "Secondhand Stuhr" ausgesprochen worden sind, werden nunmehr offensichtlich unter der ebenfalls Herrn Michael Brand zuzuordnenden Bezeichnung bzw. Firma
"Data Economy"
fortgeführt.
Abgemahnt wird insoweit nichts Neues - erneut werden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, etc. bei eBay-Händler beanstandet, strafbewehrte Unterlassungserklärungen gefordert und die für die Kanzlei Dr. Schenk offensichtlich üblichen Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) geltend gemacht.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben. Ebensowenig können wir empfehlen, die Forderung aus der Abmahnung der Firma Aerosoft GmbH ungeprüft zu erfüllen.
Wir raten aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken weiter davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
| 0711/88241006 |
| 0711/88241009 |
| kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu |
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
| Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland | |
| Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden | |
| Persönlicher Ansprechpartner und eigner anwaltlicher Sachbearbeiter |
|
| Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post |
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
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