Abmahnung Matthew Tasa „Stereo Rocker – LOL“ durch Kanzlei Nümann und Lang
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn
Matthew Tasa, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen
angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich
widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
mit dem Titel
„Stereo Rocker – LOL“
auf dem Tonträger
Future Trans Vol. 53
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie
eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und
Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend
gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu
möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher
Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00
EUR (für zwei Titel) gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende
Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte
Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100
EUR vor.
In diesem Fall konnten wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte
Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch
davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese
als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche
Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Beachten Sie auch unseren Blog zur Kanzlei Nümann und Lang.
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