Abmahnung KVR Handelsgesellschaft mbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, Priel 5, 85408 Gammelsdorf, anwaltlich vertreten durch die U+C Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Urmann + Collegen) vor.

Die U + C Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit vor allem durch ihre massenhaften Filesharing-Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts aufgefallen und sind nunmehr offensichtlich auch im Wettbewerbsrecht tätig.

Mit der Abmahnung beanstanden die U+C Rechtsanwälte im Namen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH eine angeblich fehlerhafte und damit wettbewerbswidrige Klausel innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Anschließend lässt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH mit ihrer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten auffordern. Ebenso sollen die für die Abmahnung angeblich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (die sogenannten Abmahnkosten) an die U + C Rechtsanwälte erstattet werden und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes/Streitwertes von 10.000,00 € und mithin 651,80 €.

Wir konnten hier auf keinen Fall empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch die U+C Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen gegenüber der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH abzugeben. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst war, so dass damit Risiken einhergingen, die vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung von vornherein vermieden werden sollten. Da der Empfänger einer solchen Abmahnung zudem mindestens 30 Jahre mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung leben muss, sollte man sich stets durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so die mit solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehenden Risiken entweder vollständig oder zumindest in großen Teilen zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U+C Rechtsanwälte, erhalten haben, können Sie sich natürlich gern jederzeit an uns wenden.

UPDATE: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen KVR-Abmahnungen

Nach einem Internetbericht des Herrn Kollegen Andreas Forsthoff soll sich zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Regensburg in die Massenabmahnwelle der KVR Handelsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei der U+C Rechtsanwälte eingemischt haben.

Wegen des Verdachts des versuchten Betruges ermittele die Staatsanwaltschaft Regensburg nun unter dem Aktenzeichen 103 Js 16997/12 strafrechtlich gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann sowie gegen den KVR Geschäftsführer Frank Oliver Drescher.

Weil derzeit aber lediglich eine Strafanzeige gegen Frank Oliver Drescher und Rechtsanwalt Thomas Urmann vorliege, soll die Staatsanwaltschaft auch um die Mithilfe weiterer Abgemahnter gebeten haben. So wird auch darüber berichtet, dass Abmahnungen an die 

Staatsanwaltschaft Regensburg
Kumpfmühler Straße 4
93049 Regensburg 

weitergeleitet werden.

Ob und in welchem Umfang der Vorwurf des (versuchten) Betruges zutrifft, wird sicherlich die Zeit zeigen, sodass bislang natürlich weiterhin die sog. Unschuldsvermutung gilt.

Zwar haben die strafrechtlichen Ermittlungen und Konsequenzen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die die Firma KVR Handels GmbH durch die U+C Rechtsanwälte hat aussprechen lassen. Allerdings werden die rechtlichen Beurteilungen der Strafermittlungsbehörden natürlich weitere Anhaltspunkte darüber liefern können, ob ein zivilrechtliches Vorgehen – also ein Schadensersatzverfahren – der Abgemahnten gegen die KVR sowie gegen RA Thomas Urmann (persönlich), Frank Oliver Drescher und die U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Aussicht auf Erfolg verbessert.

Abgemahnten, die auf die Abmahnungen gezahlt, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben haben oder sich selbst (kostenpflichtiger) anwaltlicher Hilfe zur Bearbeitung der Abmahnung bedienen mussten, wird deshalb nahegelegt, sich frühzeitig über weitere rechtliche Schritte zu informieren.

Wir werden natürlich weiter berichten und stehen Ihnen für Rückfragen gern auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. 
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    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

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    0711 - 88 241 006
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    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (2)

  • Martin

    Martin

    31 August 2012 um 13:15 |
    Sollte man denn überhaupt antworten? Ich habe recherchiert, dass die KVR wohl gar kein eigenes Angebot hat.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    20 August 2012 um 12:55 |
    Uns gehen heute beinah im Stundentakt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH durch die Kanzlei Urmann und Kollegen zu.

    Mit der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH führt die Kanzlei Urmann Kollegen zunächst standardmäßig aus, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH über das Internet Produkte aus der Kategorie Spielzeug und Baby anbieten würde.
    Sodann wird in einem kurzen Absatz auf den angeblichen Wettbewerbsverstoß eingegangen.

    Uns liegen Abmahnungen vor, in denen angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung oder angebliche Fehler innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet werden.

    Nach diesem kurzen Absatz, in dem auf den angeblichen –konkreten- Wettbewerbsverstoß eingegangen wird, ähneln sich die Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann und Kollegen wieder sehr.
    Den uns vorliegenden Abmahnungen ist jedes Mal ein von der Kanzlei Urmann und Kollegen im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH angesetzte Streitwert von 10.000 € zu entnehmen. Hierbei ist auffällig, dass dieser Streitwert offensichtlich standardmäßig seitens der KVR Handelsgesellschaft mbH durch die Kanzlei Urmann & Collegen angenommen wird. Dies völlig ungeachtet, ob es sich um lediglich einen Fehler in den AGBs oder lediglich einen Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung handelt.

    Angesichts auch des weiteren Inhalts der Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH können wir nur dringend davon abraten, die der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH durch die Kanzlei Urmann und Kollegen beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen.

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