|
Die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte sprechen derzeit im Namen verschiedener Firmen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) aus.
Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, Filmen und Hörbüchern in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) ab.
Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.
Wie kommen die Nümann und Lang Rechtsanwälte auf mich?
Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.
Wie kommen die Nümann und Lang Rechtsanwälte an meine Adresse?
Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.
Was wollen die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte von mir?
Zunächst verlangt die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Bei den seitens der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Nümann und Lang Rechtsanwälte mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.
Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.
Warum sind die von der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte gesetzten Fristen so kurz?
In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von den Nümann und Lang Rechtsanwälte gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von den Nümann und Lang Rechtsanwälten in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft.
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.
Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte überhaupt reagieren?
Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
 |
Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren |
 |
Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! |
 |
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten |
 |
Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern |
 |
Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
 |
0711/88241006 |
 |
0711/88241009 |
 |
kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu |
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
 |
Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland |
 |
Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden |
 |
Persönlicher Ansprechpartner und eigner anwaltlicher Sachbearbeiter
|
 |
Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post |
|
|
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Für nachstehende Rechteinhaber war oder ist die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte tätig. Diese Liste mit den abgemahnten Titeln wird ständig aktualisiert, sobald uns weitere Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte vorliegen.
Rechteinhaber: "Abmahnquintett" bestehend aus: Matthew Tasa, Allan Eshuijs, Yann Peifer, Manuel Reuter, Uptunes GmbH
"Never Alone", "Evacuate The Dancefloor", "Give!" auf dem Tonträger "Future Trance Vol. 49" "Pyromania"
Herr Matthew Tasa und Hern Haschim Elobied "Siggi und Harry" und "Geburtstag"
Rechteinhaber: Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter
Fever
R.I.O. – Hot Girl
Rechteinhaber: Matthew Tasa
Titel Dream Dance Alliance - When I Listen To Music
Dream Dance Alliance - Time Out
Josh Jackson - Givin the world to you
Azad - Weg des Assassin,Der lezte Augenblick
Azad - Der letzte Augenblick
Stereo Rocker – LOL
Snowflakes von Dream Dance Alliance Listen These Walls von Dream Dance Alliance
Rechteinhaber: Firma Lernhaus Österreich
Alcatech GmbH & Co.KG - BPM Studio Professional
Rechteinhaber: Firma Autodata Ltd.
Firma Fust, Wever & Co. GmbH - Autodata CD 1 und CD 2
Rechteinhaber: Firma Uptunes GmbH
Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009
Hey Hi Hello - Shaun Baker feat. Maloy
Frontline
Rechteinhaber: Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter
Cascada - Evacuate The Dancefloor
Cascada - Evertime We Touch
Rechteinhaber: Firma Aergo Trade GmbH
Sir Colin - So Blind
Gina-Lisa Alles klar Listen To My Heart Cry” von Crystal
Rechteinhaber: Benjamin Lobgesang
Buddy Ogün Was Los!
Rechteinhaber: Offshore Music Ltd. und Torsten Stenzel
Red Light District - Did You Hear Me
Rechteinhaber: David Vogt
Culcha Candela - Schöne neue Welt
Rechteinhaber: Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
Eiskalt - Culcha Candela
Berlin City Girl - Culcha Candela
Somma im Kiez - Culcha Candela
Rechteinhaber: Tunnel Records GmbH
Accuface - How Can I Save You
Rechteinhaber: Andreas Donauer
So ein schöner Tag
Rechteinhaber: Joyride Music
Spaceplanet - Sunrise
Rechteinhaber: Planet Punk Music GbR
G&G - One Vision
Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch
Rechteinhaber: Sebastian Wolter und Shaun Baker
Zeigt mir Zehn (Explode 3)
 |
Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006 Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner |
|
Kommentare
Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des
Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der
Firma Uptunes GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...), Verl,
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder
"Time Out" und
"Hey Hi Hello"
der Künstler
Dream Dance Alliance und
Shaun Baker feat. Maloy
auf dem Tonträger
"Sunshine Live Vol. 30"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.
Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Erneut macht die Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe, im Namen des Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Uptunes GmbH, Verl, urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Time Out" und "Hey Hi Hello" der Künstler Dream Dance Alliance und Shaun Baker feat. Maloy auf dem Tonträger "Sunshine Live Volume 30" über Internettauschbörsen geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.
Wir können daher an dieser Stelle auf Vorgesagtes und auf unseren Blog über Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der Firma Uptunes GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...) verweisen.
Allerdings kann auch in diesem Fall nicht angeraten werden, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Herrn Metthew Tasa
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder
"Weg des Assassin (Titelmusik)" und
"Der letzte Augenblick"
auf dem Tonträger
"Assassin"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.
Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...).
In diesem Fall werden erneut im Namen des Herrn Matthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) angebliche Urheberrechtsverletzungen an den Liedern "Weg des Assassin (Titelmusik)" und "Der letzte Augenblick" auf dem Tonträger "Assassin" abgemahnt.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Matthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...).
Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des
Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der
Firma Aergo Trade GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...), Cham, Schweiz,
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder
"Never Alone" und
"Departure"
der Künstler
Dream Dance Alliance und
Dave 202
auf dem Tonträger
"Dream Dance Vol. 52"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.
Wir können daher auch in diesem Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Wie bereits zuvor beschrieben, machen die Rechtsanwälte Nümann und Lang urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Never Alone" und "Departure" der Künstler Dream Dance Alliance und Dave 202 auf dem Tonträger "Dream Dance Volume 52" im Internet geltend.
Wir verweisen insoweit auf unsere vorherigen Ausführungen
Auch in diesem Fall können wir unserer Mandantschaft nicht empfehlen, die von den Rechtsanwälten Nümann und Lang vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
"Never Alone" und
"Departure"
der Künstler
Dream Dance Alliance und
Dave 202
590 Euro + Unterschrift Aber Was Machen ? Wenn Kein Geld Für Anwalt Da Ist ???
aber ich habe diese garnicht auf der Platte und nie geladen
was ist bei ihnen rausgekommen
und was soll ich jetzt tun ihrer meinung nach ?
eine antwort würde mich sehr glücklich machen
lg
Die Rechtsanwälte Nümann & Lang machen im Namen der Herren
Allan Eshuijs,
Yann Peifer,
Manuel Reuter,
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes
"Evacuate The Dancefloor"
des Künstlers
"Cascada"
auf dem Tonträger
"Bravo Hits Vol. 66"
über Internettauschbörsen geltend.
Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.
Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
geht mir genauso.
Ich habe am 06.10.09 Post von N+L bekommen.
Ich soll von Dream Dance Alliance(Matthew Tasa) - Never Alone und von Dave 202 - Departure geladen bzw. hochgeladen haben.(Dream Dance Vol.52)
Ich habe diesen Sampler nie geladen bzw. hochgeladen. Ich habe keine ahnung wie die mich angeblich dabei erwischt haben sollen. Das scheint eine total linke nr. zu sein.
habe heute eine Abmahnung bekommen, für den Titel "Weit Gekommen" von der CD "Bravo Black Hits Vol. 20". Kennt sich jemand mit diesen so genannten mod.UE aus? Hat jemand schon mal ohne Anwalthilfe eine solche mod.UE an die Gegenseite abgeschickt und nichts mehr schriftliches erhalten? Also, den ganzen Fall
- ohne Anwalt
- mit nur einem Schreiben
beendet, ohne etwas zahlen zu müssen?
beziehit sich auf ein Aufwendungsersatzanspruch von 100, - Euro auf jeden fall zahlen muss aber mehr nicht und ihr müsst unbedingt da drin Stehen haben das ihr das unterbindet auch für andere Musikstücke weiters folgt sobald ich es mit mein Anwalt verfasst habe werde ich es auf meiner webseite Hinterlegen ihr braucht euch es nur abschreiben spätesten am Freitag habt ihr es auf meiner Seite Ich hoffe ich kann allen beteiligten damit helfen
Die Herren von nümann und lang haben mir einen heute brief geschrieben. In dem steht, dass am 10.08.09 Bravo Hits Vol. 66 und etwas von Cascada runtergeladen habe. Ich habe dass aber nicht gemacht. Ich kenne mich da nicht mit aus! Ich soll 450,00 € Bezahlen. Ich sehe das nicht ein. Kann mir jemand helfen?
mfg Simone
Ich habe auch von denen Post bekommen soll 450 euro bezahlen habe es jetzt meinem Anwalt gegeben der Sagt auch das noch nicht mal eine richtige vollmacht dabei ist und es sind alles nur Kopien keine Originale Unterschrift vom Anwalt und das beste ist noch das meine IP. Adresse nicht mit der Übereinstimmt die die angeben haben.
@ Bodewig:
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Mich würde interessieren: Hat Ihr Rechtsanwalt auch erklärt, was die Konsequenz dessen ist, daß der Abmahnung noch nicht einmal eine richtige Vollmacht beigefügt ist?
Zitat:
Hast du schon mal was von dynamischen IP-Adressen gehört, die zumeist jede Nacht von deinem Provider neu vergeben werden? Höchstwahrscheinlich hast du auch so eine dynamischen IP-Adresse...die ist also jeden Tag anders...
jeder internetnutzer ist dafür zuständig, dass sich niemand in sein System einlocken kann. Wenn Firewall nicht geschützt ist, schützt das nicht vor Strafe. Aber Ihr solltet in keinem Fall die Unterlassungserklärung so unterschreiben. Also einen RA aufsuchen, der kann den Betrag drücken und auf jeden Fall dafür sorgen, dass man das richtige unterschreibt
MFG
ich habe auch diese abmahnung von N.+L. bekommen...
alles sehr verwirrend!!!
da man im internet ja was diese abmahnungen betr. viel
lesen kann aber dennoch nix genaues erfahren kann,
habe ich der für mich zuständigen verbraucherzentrale eine
e-mail geschickt,alles kurz erklärt und siehe da ich bekam
am selben tag noch antwort,dann erfolgte ein anruf der verbraucherz.
und ich habe eine gute beratung bekommen und es erfolgt noch ein termin.
wichtig ist sich eine fristverlängerung zu holen bei den anwälten,
da auch die verbraucherzentrale diesbezüglich viel zu tun hat!!!
die beratung geht über den postweg und telefonisch,kosten 15-25 €
billiger als sofort zum teuren anwalt. und die wissen was sie tun!
mehr tipp kann ich im moment nicht geben,ich muß abwarten.
meine fristverlängerung habe ich eben ab geschickt..
Aber ich denke , vielleicht gehen die auf Dummfang. Und denken wenn sich welche melden auf den Brief und zahlen, dann können wir die immer belangen, weil man ja erstmal Angst hat: "Post vom Anwalt". Und wenn man überhaupt nicht reagiert, wissen die doch gar nicht, ob man den Brief bekommen hat oder nicht, denn er kam nicht per Einschreiben. Ich weiß nun auch nicht, was ich machen soll? Kann mir da jemand weiter helfen? Zahlen, melden oder nicht reagieren? Was passiert, wenn man nicht reagiert?
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Tunnel Records GmbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
How Can I Save You
der Künstler
Accuface
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Tunnel Records GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
badomen
Illegal Musik runter geladen haben soll. Hat diesen Vorgang einen Arbeitskollegen erzählt, und der sagte zu meinem Vater, da stand ich bei, dass sei älterer Sohn das wohl auch machen würde, mein Vater frug und schon erwicht worden, nee sagte der Kollege, der klaut von anderen Leuten, die IP
Adresse und würde über ein Programm alle 20 Minuten die IP Adresse wechseln.
Ach so sagte mein Vater und wo bekommt er die IP Adressen her, sagte wohl das er eine Webseite hat und alle die bei ihm auf die Seite gehen, speichert er die IP Adressen und somit würde er in seinem Programm immer Anonym bleiben.
Ich habe mir die Geschichte mit angehört und sagte die Leute die nur Surfen gehen sind die gelackten weil sie vom Hacken und Kracken keine Arnung haben, und die Leute die das betreiben sind die Schlauen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann mich nur noch aufregen, weil das ganze Internet für Betrüger ein geeigneter Platz ist?
Die kleinen sind halt immer die xxxxxx.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Andreas Donauer einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
„So ein schöner Tag”œ
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Andreas Donauer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
mit freundlichen grüßen
p.s : wenn jemand einen besseren vorschlag hat würde ich mich über eine nachricht freuen weil wer möchte schon mal eben 3.261 euro verlieren -.-
mfg Maddi
ich habe da mal ein paar Fragen dazu oder ein paar Denkanstößßßßßßßße
-voher wollen die wissen das diese Datei nicht ein Firus oder ein Trojaner herruntergeladen hat und dieser dann einfach den User seine Ip and die möchtegern RA geschickt hat....das ist ganz einfach möglich und der User hat keine Ahnung davon.
-weiterhin kann das Filessharing Programm auch einfach die Datei runterladen und dann die Ip verschicken an die Ra und zum schluß die Datei wieder löschen damit der User nichts mit bekommt
-weiterhin ver sagt denn das mann die Datei komplet runtergeladen hat bis zu diesem Titel oder hat mann vorher abgebrochen
das sind alles so dinge die RA bew. sollten bevor sie sowas verschicken
es ist nicht schwer ein kleines Tool zumachen der sollche abmahntitel im hintergrund runterlädt und die ip verschickt ohne das der user es mitbekommt
Die Gruppen sollten doch froh sein dadurch werden sie doch mehr bekannt denn ein Jugendlicher wird sich kein Sampler kaufen wenn da nur unbekannte darauf wären.
Und die Fans gehen auch lieber zum Konzert und dort verdiehnen sie dann auch
In vielen Foren kann man schon lesen das sich was tut....zum Beispiel gibt es schon einige kleine Radiosender die solche Abmahnbands nicht mehr spielen
damit solche bands nicht mehr bekannt werden und weiterhin gibt es noch die große DJ-Gemeinde(ich auch) die solche Bands nicht mehr spielen(siehe liste)
Also zum schluß noch es nicht so einfach es nachzuweißen das man die sachen wirklich runtergeladen hat.
mfg DJ-Helga
heute muß ich mich mal melden hierzu”¦.
Ich bin auch schon immer der Meinung gewesen, dass man an Hand einer IP-Adresse nicht nachweisen kann, dass er die Datei wissenlich runter geladen hat.
Mann kann nur sagen, dass über diese IP-Adresse ein download gemacht wurde.
Wenn diese Masche nun Erfolg hat, dann kann jeder der ein wenig Programierung kann einen sollchen Virus,Trojaner oder selbst ein kleines Tool
schreiben und sich von dem User seine IP-Adresse besorgen. Mit dieser geht er dann zu solchen RA und dieser fordert dann seine Adresse auf legalen Weg an und setz ein Schreiben auf.
Hier sollten die Richter aber einschreiten sonst haben wir bald Massenklagen.
Es könnte ja jeder sein eigenes Foto so als Einnahme nutzen und dann ”¦..
Selbst die Sharingprogramme könnten diese Datein runtergeladen haben zum Beispiel zu bestimmten Zeiten oder nach einem Update diese IP-Adressen kann mann ja dann weitergeben oder verkaufen”¦. also da gibt es tausende Möglichkeiten dies zu beeinflussen.
Auch die Abofallen kann mann so beeinflussen, dass es geht.(Tip)
Meine Meinung kann man einen User nur auf frischer Tat verantwortlich machen.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Planet Punk Music GbR einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
”œOne Vision”
des Künstlers
G&G
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Planet Punk Music GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
Zeigt mir Zehn (Explode 3)
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
Somma im Kiez
der Künstler
Culcha Candela
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
ich habe vorher schon 2 mal bezahlen müssen, was kan ich tuen, ich hab absolut keine ahnung!
HILFE
Die Rechtsanwälte Nümann und Lang machen im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter erneut einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes
"Fever"
auf dem Tonträger / Dateiarchiv
"German Top 100 Single Charts 23.11.2009"
über Filesharing-Netzwerke geltend.
Im Übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
Monsta
der Künstler
Culcha Candela
auf dem Tonträger
German Top 100 Singlecharts
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Im Übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
Move It
mit Darbietungen der Künstler
Culcha Candela
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mehr dazu finden Sie hier: ratgeberrecht.eu/.../...
schau mal ganz oben auf der Seite rechts...kleiner Tipp
Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
„Cascada - Evertime We Touch”œ
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
„R.I.O. ”“ Hot Girl”œ
auf dem Tonträger
„Future Trans Vol. 53”œ
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
„Stereo Rocker ”“ LOL”œ
auf dem Tonträger
Future Trans Vol. 53
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
hatte gestern auch etwas von N+L im Briefkasten. Ich soll im Januar einen Titel von Cascada via Bittorrent angeboten haben. Dieser soll sich angeblich in einer Zusammenstellung der GermanTop100 auf Platz 1 befunden haben. Keine Ahnung, aber ich habe das nicht geshared. Kurioserweise tauchen im Anschreiben meine Zugangsdaten (die echten!?), Datum und Uhrzeit auf. Wie kommen die an solche Daten?
Ich besorge mir auf jeden Fall einen Termin beim RA.
Grüsse
hatte gestern auch etwas von N+L im Briefkasten. Ich soll im Januar einen Titel von Cascada via Bittorrent angeboten haben. Dieser soll sich angeblich in einer Zusammenstellung der GermanTop100 auf Platz 1 befunden haben. Keine Ahnung, aber ich habe das nicht geshared. Kurioserweise tauchen im Anschreiben meine Zugangsdaten (die echten!?), Datum und Uhrzeit auf. Wie kommen die an solche Daten?
Grüsse
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
„Snowflakes von Dream Dance Alliance”œ
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.
Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
Berlin City Girl
der Künstlergruppe
Culcha Candela
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vor.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Wir raten ebenfalls davon ab, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Weit gekommen“.
Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Weit gekommen“.
Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Gegenstand der Abmahnung ist vorliegend der Titel „Listen“.
Sodann wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende der Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Nümann und Lang des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa mit der Abmahnung vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Zooland Music GmbH, der Firma Planet Punk Music GbR, Herrn Yann Peifer, Herrn Manuel Reuter, Herrn Andres Ballinas-Olsson, Herrn Sebastian Göckede, Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Alexander Komlew einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads der urheberrechtlich geschützten Werke mit dem Titel
Ravers in the UK – Künstler Manian (Zooland Music GmbH)
Sexy Bitch – Künstler Rivendell feat. Cruncher (Planet Punk Music GbR)
Fever - Cascada (Yann Peifer, Manuel Reuter, Andres Ballinas-Olsson)
Our Generation – Rocco & Bass-T (Sebastian Göckede, Sven Gruhnwald, Alexander Komlew)
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 790,00 EUR gefordert.
Ebenso wird in der Abmahnung dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos bei derartigen Abmahnungen können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH, der Firma Planet Punk Music GbR, Herrn Yann Peifer, Herrn Manuel Reuter, Herrn Andres Ballinas-Olsson, Herrn Sebastian Göckede, Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Alexander Komlew vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Wir raten ebenfalls davon ab, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel
„These Walls von Dream Dance Alliance“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Listen To My Heart Cry” von Crystal.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angebliche Urheberrechte der Firma Aergo Trade GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei der Firma Aergo Trade GmbH einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Pauschalbetrages beinhaltet.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Aergo Trade GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.