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JIPS4
Abmahnung Kanzlei Nümann und Lang PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß   

 

Die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte sprechen derzeit im Namen verschiedener Firmen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) aus.

Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnt seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, Filmen und Hörbüchern in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) ab.

Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.

Wie kommen die Nümann und Lang Rechtsanwälte auf mich?

Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.

Wie kommen die Nümann und Lang Rechtsanwälte an meine Adresse?

Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.

Was wollen die Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte von mir?

Zunächst verlangt die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Bei den seitens der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Nümann und Lang Rechtsanwälte mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.

Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.

Warum sind die von der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte gesetzten Fristen so kurz?

In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von den Nümann und Lang Rechtsanwälte gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von den Nümann und Lang Rechtsanwälten in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang Rechtsanwälte lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.




Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:


Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt

0711/88241006
0711/88241009
kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu

Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

Ihre Vorteile:

Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
Persönlicher Ansprechpartner und eigner anwaltlicher Sachbearbeiter
Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

 

Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.


Für nachstehende Rechteinhaber war oder ist die Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte tätig. Diese Liste mit den abgemahnten Titeln wird ständig aktualisiert, sobald uns weitere Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang Rechtsanwälte vorliegen.


Rechteinhaber: "Abmahnquintett" bestehend aus: Matthew Tasa, Allan Eshuijs, Yann Peifer, Manuel Reuter, Uptunes GmbH
  "Never Alone", "Evacuate The Dancefloor", "Give!" auf dem Tonträger "Future Trance Vol. 49" "Pyromania"
Herr Matthew Tasa und Hern Haschim Elobied "Siggi und Harry" und "Geburtstag"
Rechteinhaber: Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter
 Fever
R.I.O. – Hot Girl
Rechteinhaber: Matthew Tasa
Titel Dream Dance Alliance - When I Listen To Music
Dream Dance Alliance - Time Out
Josh Jackson - Givin the world to you
Azad - Weg des Assassin,Der lezte Augenblick
Azad - Der letzte Augenblick
Stereo Rocker – LOL
Snowflakes von Dream Dance Alliance
Listen
These Walls von Dream Dance Alliance
Rechteinhaber: Firma Lernhaus Österreich
Alcatech GmbH & Co.KG - BPM Studio Professional
Rechteinhaber: Firma Autodata Ltd.
Firma Fust, Wever & Co. GmbH - Autodata CD 1 und CD 2
Rechteinhaber: Firma Uptunes GmbH
Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009
Hey Hi Hello - Shaun Baker feat. Maloy
Frontline

Rechteinhaber: Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter

Cascada - Evacuate The Dancefloor
Cascada - Evertime We Touch
Rechteinhaber: Firma Aergo Trade GmbH
Sir Colin - So Blind
Gina-Lisa Alles klar
Listen To My Heart Cry” von Crystal
Rechteinhaber: Benjamin Lobgesang
  Buddy Ogün Was Los!

Rechteinhaber: Offshore Music Ltd. und Torsten Stenzel

Red Light District - Did You Hear Me  
Rechteinhaber: David Vogt 
Culcha Candela - Schöne neue Welt
Rechteinhaber: Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
Eiskalt - Culcha Candela 
Berlin City Girl - Culcha Candela
Somma im Kiez - Culcha Candela
Rechteinhaber: Tunnel Records GmbH
Accuface - How Can I Save You 
Rechteinhaber: Andreas Donauer
So ein schöner Tag 
Rechteinhaber: Joyride Music
Spaceplanet - Sunrise 
Rechteinhaber: Planet Punk Music GbR 
G&G - One Vision
Rivendell feat. Cruncher  - Sexy Bitch
Rechteinhaber: Sebastian Wolter und Shaun Baker
Zeigt mir Zehn (Explode 3) 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
 

Kommentare  

 
0 #1 Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-07-22 18:48
Mich haben die Nümann + Lang auch erwischt. Ich lass euch mal die Abmahnung zukommen und ruf dann an. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
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0 #2 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-07-24 09:39
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang vor.

Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der
Firma Uptunes GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...), Verl,

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Time Out" und
"Hey Hi Hello"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Shaun Baker feat. Maloy


auf dem Tonträger

"Sunshine Live Vol. 30"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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0 #3 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-07-28 16:36
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang vor.

Erneut macht die Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe, im Namen des Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Uptunes GmbH, Verl, urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Time Out" und "Hey Hi Hello" der Künstler Dream Dance Alliance und Shaun Baker feat. Maloy auf dem Tonträger "Sunshine Live Volume 30" über Internettauschbörsen geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Wir können daher an dieser Stelle auf Vorgesagtes und auf unseren Blog über Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der Firma Uptunes GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...) verweisen.

Allerdings kann auch in diesem Fall nicht angeraten werden, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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0 #4 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-08-04 16:22
Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Weg des Assassin (Titelmusik)" und
"Der letzte Augenblick"

auf dem Tonträger

"Assassin"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...).
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0 #5 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-08-05 12:32
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang, Karlsruhe, vor.

In diesem Fall werden erneut im Namen des Herrn Matthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) angebliche Urheberrechtsverletzungen an den Liedern "Weg des Assassin (Titelmusik)" und "Der letzte Augenblick" auf dem Tonträger "Assassin" abgemahnt.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Matthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...).
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0 #6 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-08-21 14:18
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang vor.

Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa (ratgeberrecht.eu/.../...) sowie der
Firma Aergo Trade GmbH (ratgeberrecht.eu/.../...), Cham, Schweiz,

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Never Alone" und
"Departure"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Dave 202

auf dem Tonträger

"Dream Dance Vol. 52"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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0 #7 UPDATE: Weitere AbmahnungRechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-08-22 13:38
Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Aergo Trade GmbH, Cham, Schweiz, jeweils vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, vor.

Wie bereits zuvor beschrieben, machen die Rechtsanwälte Nümann und Lang urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Never Alone" und "Departure" der Künstler Dream Dance Alliance und Dave 202 auf dem Tonträger "Dream Dance Volume 52" im Internet geltend.

Wir verweisen insoweit auf unsere vorherigen Ausführungen
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0 #8 Erneute Abmahnung Matthew Tasa, Time Out, Dream Dance AllienceRA Frank Weiß 2009-08-23 13:55
Wiederum lässt Herr Matthew Tasa durch die Kanzlei Nümann + Lang das Musikwerk Time Out auf dem Tonträger Tunnel trance Force Vol. 49 der Künstlergruppe Dream Dance Allience wegen angeblichem Bereitstellen und Download über den Filesharing- Client Azureus abmahnen.

Auch in diesem Fall können wir unserer Mandantschaft nicht empfehlen, die von den Rechtsanwälten Nümann und Lang vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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0 #9 Erwischt Dream DanceRS 2009-08-24 18:22
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Never Alone" und
"Departure"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Dave 202
590 Euro + Unterschrift Aber Was Machen ? Wenn Kein Geld Für Anwalt Da Ist ???
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0 #10 FrageShadowCast 2009-08-29 18:20
habe diesen brief mit Sunshine Live Vol. 30 bekommen
aber ich habe diese garnicht auf der Platte und nie geladen
was ist bei ihnen rausgekommen
und was soll ich jetzt tun ihrer meinung nach ?
eine antwort würde mich sehr glücklich machen


lg
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+1 #11 UPDATE:Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer 2009-09-02 20:23
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung aus dem Hause Nümann + Lang vor.

Die Rechtsanwälte Nümann & Lang machen im Namen der Herren

Allan Eshuijs,
Yann Peifer,
Manuel Reuter,


urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes

"Evacuate The Dancefloor"

des Künstlers

"Cascada"

auf dem Tonträger

"Bravo Hits Vol. 66"

über Internettauschbörsen geltend.

Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
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-1 #12 Free_Hunk 2009-10-08 11:32
...an schnecke, 12/09/09
geht mir genauso.
Ich habe am 06.10.09 Post von N+L bekommen.
Ich soll von Dream Dance Alliance(Matthew Tasa) - Never Alone und von Dave 202 - Departure geladen bzw. hochgeladen haben.(Dream Dance Vol.52)
Ich habe diesen Sampler nie geladen bzw. hochgeladen. Ich habe keine ahnung wie die mich angeblich dabei erwischt haben sollen. Das scheint eine total linke nr. zu sein.
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0 #13 debbie 2009-10-14 17:46
Aber genau sagen was man jetzt machen soll sagt auch keiner...habe heute post bekommen nie was runtergeladen aber ein ungesichertes netzwerk...HILFE
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+1 #14 auch schreiben erhalten von Nümann, Lang......babs 2009-10-14 18:17
Hallo habe heute auch ein schreiben erhalten wo ich 450 euro bezahlen soll. Richtige Abzocke zumal ich nicht einmal den die DVD runtergeladen habe hier gehts um Bravo Black hits vol. 20 super...sehe nicht ein dass ich das Geld bezahle und ziehe auch einen Anwalt heran...
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0 #15 Bravo Black hits vol 20 babs 2009-10-14 20:07
Hallo habe heute auch ein Schreiben von den Herrn bekommen. Angeblich habe ich Bravo Black Hits vol. 20 runtergeladen. Habe diese CD garnicht runtergeladen, werde hier mich auch an den Anwalt wenden soll als Vergleich 450,--euro zahlen....sehe ich nicht ein....dass sowas überhaupt geht wundert mich sonst ist unser Gesetz so super, aber hier......kann mir jemand weiterhelfen.....
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0 #16 Abmahnung: Bravo Black Hits Vol. 20 - Weit Gekommendonnie 2009-10-14 23:26
Hallo,

habe heute eine Abmahnung bekommen, für den Titel "Weit Gekommen" von der CD "Bravo Black Hits Vol. 20". Kennt sich jemand mit diesen so genannten mod.UE aus? Hat jemand schon mal ohne Anwalthilfe eine solche mod.UE an die Gegenseite abgeschickt und nichts mehr schriftliches erhalten? Also, den ganzen Fall

- ohne Anwalt
- mit nur einem Schreiben

beendet, ohne etwas zahlen zu müssen?
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0 #17 never alone,evacuada the dancefloor giveFrauke 2009-10-22 17:39
wer kann mir helfen, habe echt nix getan und habe auch kein Geld das zu zahlen, damit Ruhe ist, was mache ich denn jetzt bloss. Antwort bitte bitte per e mail. Ich werd noch wahnsinnig Danke im vorraus
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0 #18 N& L AbmahnungKnuffKnuff 2009-11-09 13:44
Ich habe auch ein Schreiben von denen Erhalten wo ich angeblich Bravo Hits 66 heruntergeladen haben soll als erstes habe ich mit mein Internet Anbieter gesprochen und habe mein Netzwerk sicherer gemacht auserdem alle ausgehenden verbindungen so wie eingende verbindungen abgestellt Eine Abgeänderte Unterlassungserklärung werde ich mit mein Anwalt aufsetzen mit dem §97A
beziehit sich auf ein Aufwendungsersatzanspruch von 100, - Euro auf jeden fall zahlen muss aber mehr nicht und ihr müsst unbedingt da drin Stehen haben das ihr das unterbindet auch für andere Musikstücke weiters folgt sobald ich es mit mein Anwalt verfasst habe werde ich es auf meiner webseite Hinterlegen ihr braucht euch es nur abschreiben spätesten am Freitag habt ihr es auf meiner Seite Ich hoffe ich kann allen beteiligten damit helfen
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0 #19 Bravo Hits Vol. 66Simone 2009-11-20 18:12
Hallo
Die Herren von nümann und lang haben mir einen heute brief geschrieben. In dem steht, dass am 10.08.09 Bravo Hits Vol. 66 und etwas von Cascada runtergeladen habe. Ich habe dass aber nicht gemacht. Ich kenne mich da nicht mit aus! Ich soll 450,00 € Bezahlen. Ich sehe das nicht ein. Kann mir jemand helfen?
mfg Simone
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0 #20 Bodewig 2009-11-27 18:27
Hallo

Ich habe auch von denen Post bekommen soll 450 euro bezahlen habe es jetzt meinem Anwalt gegeben der Sagt auch das noch nicht mal eine richtige vollmacht dabei ist und es sind alles nur Kopien keine Originale Unterschrift vom Anwalt und das beste ist noch das meine IP. Adresse nicht mit der Übereinstimmt die die angeben haben.
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0 #21 RA Alexander F. Bräuer 2009-11-27 18:36
Zitat:
habe es jetzt meinem Anwalt gegeben der Sagt auch das noch nicht mal eine richtige vollmacht dabei ist


@ Bodewig:

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Mich würde interessieren: Hat Ihr Rechtsanwalt auch erklärt, was die Konsequenz dessen ist, daß der Abmahnung noch nicht einmal eine richtige Vollmacht beigefügt ist?
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0 #22 Wolle 2010-01-11 22:34
@Bodewig

Zitat:
und das beste ist noch das meine IP. Adresse nicht mit der bereinstimmt die die angeben haben.


Hast du schon mal was von dynamischen IP-Adressen gehört, die zumeist jede Nacht von deinem Provider neu vergeben werden? Höchstwahrscheinlich hast du auch so eine dynamischen IP-Adresse...die ist also jeden Tag anders...
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0 #23 DragosDragos 2010-02-13 11:57
Hallo, habe heute auch so ei schreiben bekommt, habe auch nichts runtergeladen, mit computers kenne ich mich aus, jeder der ein proxy benutzt kann sich mit eine andere ip adresse sichtbar machen, ich habe nichts runtergeladen, hat schon einer infos was passiert ist? Habt ihr bis jetzt alle das bezahlt oder nicht? was passiert dann wenn ich nicht bezahle? Danke, MfG.
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0 #24 bb1959 2010-02-18 09:52
Hallo,
jeder internetnutzer ist dafür zuständig, dass sich niemand in sein System einlocken kann. Wenn Firewall nicht geschützt ist, schützt das nicht vor Strafe. Aber Ihr solltet in keinem Fall die Unterlassungserklärung so unterschreiben. Also einen RA aufsuchen, der kann den Betrag drücken und auf jeden Fall dafür sorgen, dass man das richtige unterschreibt
MFG
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0 #25 bluna70 2010-02-25 17:06
hallo,
ich habe auch diese abmahnung von N.+L. bekommen...
alles sehr verwirrend!!!
da man im internet ja was diese abmahnungen betr. viel
lesen kann aber dennoch nix genaues erfahren kann,
habe ich der für mich zuständigen verbraucherzentrale eine
e-mail geschickt,alles kurz erklärt und siehe da ich bekam
am selben tag noch antwort,dann erfolgte ein anruf der verbraucherz.
und ich habe eine gute beratung bekommen und es erfolgt noch ein termin.
wichtig ist sich eine fristverlängerung zu holen bei den anwälten,
da auch die verbraucherzentrale diesbezüglich viel zu tun hat!!!
die beratung geht über den postweg und telefonisch,kosten 15-25 €
billiger als sofort zum teuren anwalt. und die wissen was sie tun!

mehr tipp kann ich im moment nicht geben,ich muß abwarten.
meine fristverlängerung habe ich eben ab geschickt..
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0 #26 Ivonnchen 2010-03-23 12:32
Hallo, habe gestern auch so ein Brief bekommen. Soll auch 450,- Euro zahlen. Ersteinmal habe ich an diesen besagten Tag nichts runtergeladen und schon gar nicht das was die beschrieben haben. Mich macht es nur stutzig, warum ist das immer 450,- Euro? Und nicht mehr oder weniger? Habe mit ner Freundin gesprochen, die beim Anwalt arbeitet, sie sagte, ich solle die Unterlassungsverpflichtung von einem Anwalt ändern lassen und hinschicken.
Aber ich denke , vielleicht gehen die auf Dummfang. Und denken wenn sich welche melden auf den Brief und zahlen, dann können wir die immer belangen, weil man ja erstmal Angst hat: "Post vom Anwalt". Und wenn man überhaupt nicht reagiert, wissen die doch gar nicht, ob man den Brief bekommen hat oder nicht, denn er kam nicht per Einschreiben. Ich weiß nun auch nicht, was ich machen soll? Kann mir da jemand weiter helfen? Zahlen, melden oder nicht reagieren? Was passiert, wenn man nicht reagiert?
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0 #27 Abmahnung der Firma Tunnel Records GmbH durch Kanzlei Nümann LangKanzlei Weiß & Partner 2010-04-12 20:29
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tunnel Records GmbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Tunnel Records GmbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

How Can I Save You

der Künstler

Accuface


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Tunnel Records GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #28 Abmahnungbadomen 2010-04-12 21:49
das finde ich interessant....





badomen
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0 #29 Es ist doch eine Frechheit was da abgehtSascha 2010-04-17 13:35
Mein Vater hat von der Firma Nü/Lang eine Abmahnung bekommen Wo er angeblich
Illegal Musik runter geladen haben soll. Hat diesen Vorgang einen Arbeitskollegen erzählt, und der sagte zu meinem Vater, da stand ich bei, dass sei älterer Sohn das wohl auch machen würde, mein Vater frug und schon erwicht worden, nee sagte der Kollege, der klaut von anderen Leuten, die IP
Adresse und würde über ein Programm alle 20 Minuten die IP Adresse wechseln.
Ach so sagte mein Vater und wo bekommt er die IP Adressen her, sagte wohl das er eine Webseite hat und alle die bei ihm auf die Seite gehen, speichert er die IP Adressen und somit würde er in seinem Programm immer Anonym bleiben.
Ich habe mir die Geschichte mit angehört und sagte die Leute die nur Surfen gehen sind die gelackten weil sie vom Hacken und Kracken keine Arnung haben, und die Leute die das betreiben sind die Schlauen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann mich nur noch aufregen, weil das ganze Internet für Betrüger ein geeigneter Platz ist?
Die kleinen sind halt immer die xxxxxx.
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0 #30 Abmahnung des Herrn Andreas Donauer, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, KarlsruheKanzlei Weiß & Partner 2010-04-23 20:55
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Andreas Donauer, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Andreas Donauer einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

„So ein schöner Tag”œ

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Andreas Donauer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #31 Nümann und Lang kiki 2010-06-27 11:27
Hi ich und mein freund haben jez vor 2 tagen auch so ein schreiebn bekommen wo wir angeblich das Programm Autodata geladen haben sollten oder zum upload freigegeben haben sollen ....desweiteren sollten wir jetz in einen Zeitraum von einanhalb wochen 3.261 Euro also bis zum 06.07.2010 bezahlen wo keiner weiß wie man in so einer kurzen zeit das geld herkriegen soll was man ja im ersten moment denkt .....auf jeden fall haben wir uns jez schlau gemacht und es heißt das diese kanzlei im jahr bis zu 300.000 schreiben dies bezüglich versendet ....am besten sollte man zu einer Verbraucherzentrale gehen sich die Unterlassungserklärung abändern lassen und weiter erst mal nix tuen und nix zahlen vorallem den rest sagt die die zentrale dann ......so wurde uns es geraten ....

mit freundlichen grüßen

p.s : wenn jemand einen besseren vorschlag hat würde ich mich über eine nachricht freuen weil wer möchte schon mal eben 3.261 euro verlieren -.-
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0 #32 Nümann und Lang Maddi 2010-07-09 19:30
Hallo ich bzw. mein vater haben heute auch einen brief der firma Nümann und Lang bekommen wo es heißt das ich am 13.05.2010 das lied EISKALT von Culcha Candela der CD Bravo Hits 69 illegalerweise heruntergeladen haben soll angeblich mit einer ip-adresse die ich so ja noch nicht gesehen hab-.- es sollen 450€ gezahlt werden! ich sehe das aber nicht ein da ich dieses lied oder album nicht auf meinem rechner besitze und mich nicht erinnern könnte was geladen zu haben!!!! Nun wissen wir nicht was wir tun sollen auf dieses schreiben zahlen oder lassen???? ich hab ja einiges von der firma gehört das die abzocke betreiben solln und einfach mal sachen rausschicken stimmt das? über hilfe wäre ich/wir sehr erfreut:-)

mfg Maddi
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0 #33 AbmahnungHelga 2010-07-22 20:39
Heute muß ich mich mal melden hierzu....

ich habe da mal ein paar Fragen dazu oder ein paar Denkanstößßßßßßßße

-voher wollen die wissen das diese Datei nicht ein Firus oder ein Trojaner herruntergeladen hat und dieser dann einfach den User seine Ip and die möchtegern RA geschickt hat....das ist ganz einfach möglich und der User hat keine Ahnung davon.
-weiterhin kann das Filessharing Programm auch einfach die Datei runterladen und dann die Ip verschicken an die Ra und zum schluß die Datei wieder löschen damit der User nichts mit bekommt
-weiterhin ver sagt denn das mann die Datei komplet runtergeladen hat bis zu diesem Titel oder hat mann vorher abgebrochen

das sind alles so dinge die RA bew. sollten bevor sie sowas verschicken
es ist nicht schwer ein kleines Tool zumachen der sollche abmahntitel im hintergrund runterlädt und die ip verschickt ohne das der user es mitbekommt

Die Gruppen sollten doch froh sein dadurch werden sie doch mehr bekannt denn ein Jugendlicher wird sich kein Sampler kaufen wenn da nur unbekannte darauf wären.
Und die Fans gehen auch lieber zum Konzert und dort verdiehnen sie dann auch
In vielen Foren kann man schon lesen das sich was tut....zum Beispiel gibt es schon einige kleine Radiosender die solche Abmahnbands nicht mehr spielen
damit solche bands nicht mehr bekannt werden und weiterhin gibt es noch die große DJ-Gemeinde(ich auch) die solche Bands nicht mehr spielen(siehe liste)

Also zum schluß noch es nicht so einfach es nachzuweißen das man die sachen wirklich runtergeladen hat.

mfg DJ-Helga
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0 #34 AbmahnungFrank 2010-07-23 17:30
Hallo,
heute muß ich mich mal melden hierzu”¦.
Ich bin auch schon immer der Meinung gewesen, dass man an Hand einer IP-Adresse nicht nachweisen kann, dass er die Datei wissenlich runter geladen hat.
Mann kann nur sagen, dass über diese IP-Adresse ein download gemacht wurde.
Wenn diese Masche nun Erfolg hat, dann kann jeder der ein wenig Programierung kann einen sollchen Virus,Trojaner oder selbst ein kleines Tool
schreiben und sich von dem User seine IP-Adresse besorgen. Mit dieser geht er dann zu solchen RA und dieser fordert dann seine Adresse auf legalen Weg an und setz ein Schreiben auf.
Hier sollten die Richter aber einschreiten sonst haben wir bald Massenklagen.
Es könnte ja jeder sein eigenes Foto so als Einnahme nutzen und dann ”¦..
Selbst die Sharingprogramme könnten diese Datein runtergeladen haben zum Beispiel zu bestimmten Zeiten oder nach einem Update diese IP-Adressen kann mann ja dann weitergeben oder verkaufen”¦. also da gibt es tausende Möglichkeiten dies zu beeinflussen.
Auch die Abofallen kann mann so beeinflussen, dass es geht.(Tip)
Meine Meinung kann man einen User nur auf frischer Tat verantwortlich machen.
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0 #35 Weiß & Partner 2010-09-14 12:35
Die Firma Planet Punk Music GbR spricht durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk ”œOne Vision” aus.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Planet Punk Music GbR einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

”œOne Vision”

des Künstlers

G&G


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Planet Punk Music GbR vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #36 Weiß & Partner 2010-09-14 13:08
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Zeigt mir Zehn (Explode 3)

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Herren Sebastian Wolter und Shaun Baker vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #37 Weiß & Partner 2010-09-14 13:09
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Somma im Kiez


der Künstler

Culcha Candela


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird seitens der Kanzlei Nümann + Lang dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #38 Hilfeicke 2010-09-14 17:45
ich habe heute ein schreiben bekommen das ich schon wieder zahlen soll!
ich habe vorher schon 2 mal bezahlen müssen, was kan ich tuen, ich hab absolut keine ahnung!
HILFE
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0 #39 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-09-21 16:28
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang, Karlsruhe, vor.

Die Rechtsanwälte Nümann und Lang machen im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter erneut einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes

"Fever"


auf dem Tonträger / Dateiarchiv

"German Top 100 Single Charts 23.11.2009"


über Filesharing-Netzwerke geltend.

Im Übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.
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0 #40 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-10-28 17:09
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Monsta

der Künstler

Culcha Candela


auf dem Tonträger

German Top 100 Singlecharts

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Im Übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.
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0 #41 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-11-08 13:36
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Move It

mit Darbietungen der Künstler

Culcha Candela


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mehr dazu finden Sie hier: ratgeberrecht.eu/.../...
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0 #42 Ich habe fragen :-Dsven 2010-11-15 22:18
Hallo ich habe auch eine abmahnung bekommen wegen Culcha Candela Monsta bekommen und hätte gerne gewusst soll ich die vorderungen einfach akzeptieren oder habt ihr ein paar Telfonnummern und/oder Rechtsanwälte die mir Vieleicht helfen könnten ??? bitte um antwort MFG sven
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0 #43 icke 2010-11-16 07:54
@sven:

schau mal ganz oben auf der Seite rechts...kleiner Tipp
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0 #44 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-11-18 21:35
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

„Cascada - Evertime We Touch”œ


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
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0 #45 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-11-18 21:36
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann+Lang macht im Namen der Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes

„R.I.O. ”“ Hot Girl”œ



auf dem Tonträger


„Future Trans Vol. 53”œ


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
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0 #46 Rechtsanwalt Frank Weiß 2010-11-18 21:36
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Matthew Tasa, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

„Stereo Rocker ”“ LOL”œ


auf dem Tonträger

Future Trans Vol. 53

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mehr dazu unter ratgeberrecht.eu/.../...
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0 #47 auch ich habe so eine bekommenOscar 2010-12-16 14:55
Hallo,
hatte gestern auch etwas von N+L im Briefkasten. Ich soll im Januar einen Titel von Cascada via Bittorrent angeboten haben. Dieser soll sich angeblich in einer Zusammenstellung der GermanTop100 auf Platz 1 befunden haben. Keine Ahnung, aber ich habe das nicht geshared. Kurioserweise tauchen im Anschreiben meine Zugangsdaten (die echten!?), Datum und Uhrzeit auf. Wie kommen die an solche Daten?

Ich besorge mir auf jeden Fall einen Termin beim RA.

Grüsse
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0 #48 auch ich habe so eine bekommenOscar 2010-12-16 14:55
Hallo,
hatte gestern auch etwas von N+L im Briefkasten. Ich soll im Januar einen Titel von Cascada via Bittorrent angeboten haben. Dieser soll sich angeblich in einer Zusammenstellung der GermanTop100 auf Platz 1 befunden haben. Keine Ahnung, aber ich habe das nicht geshared. Kurioserweise tauchen im Anschreiben meine Zugangsdaten (die echten!?), Datum und Uhrzeit auf. Wie kommen die an solche Daten?



Grüsse
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0 #49 Rechtsanwalt Frank Weiß 2011-03-14 14:19
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Matthew Tasa, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

„Snowflakes von Dream Dance Alliance”œ

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vor.

Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter”œ zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.
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0 #50 Weiß & Partner 2011-05-27 12:01
Uns liegen gleich mehrere urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, jeweils vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

Berlin City Girl

der Künstlergruppe

Culcha Candela

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vor.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

Wir raten ebenfalls davon ab, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke”œ oder unberechtigte „Massenabmahnung”œ abzutun.

Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
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0 #51 Weiß & Partner 2011-06-27 19:41
Herr Matthew Tasa als angeblicher Songwriter lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Weit gekommen“.

Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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0 #52 Weiß & Partner 2011-06-27 19:42
Herr Matthew Tasa als angeblicher Songwriter lässt erneut durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Weit gekommen“.

Sodann wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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0 #53 Rechtsanwalt Frank Weiß 2011-07-18 14:22
Herr Matthew Tasa lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Gegenstand der Abmahnung ist vorliegend der Titel „Listen“.

Sodann wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte des Herrn Matthew Tasa gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben. Am Ende der Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Nümann und Lang des Herrn Matthew Tasa einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Matthew Tasa mit der Abmahnung vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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+1 #54 Rechtsanwalt Frank Weiß 2011-08-01 16:44
Uns liegen gleich mehrere urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Zooland Music GmbH, der Firma Planet Punk Music GbR, Herrn Yann Peifer, Herrn Manuel Reuter, Herrn Andres Ballinas-Olsson, Herrn Sebastian Göckede, Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Alexander Komlew, jeweils vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Zooland Music GmbH, der Firma Planet Punk Music GbR, Herrn Yann Peifer, Herrn Manuel Reuter, Herrn Andres Ballinas-Olsson, Herrn Sebastian Göckede, Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Alexander Komlew einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads der urheberrechtlich geschützten Werke mit dem Titel

Ravers in the UK – Künstler Manian (Zooland Music GmbH)

Sexy Bitch – Künstler Rivendell feat. Cruncher (Planet Punk Music GbR)

Fever - Cascada (Yann Peifer, Manuel Reuter, Andres Ballinas-Olsson)

Our Generation – Rocco & Bass-T (Sebastian Göckede, Sven Gruhnwald, Alexander Komlew)



über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 790,00 EUR gefordert.

Ebenso wird in der Abmahnung dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos bei derartigen Abmahnungen können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH, der Firma Planet Punk Music GbR, Herrn Yann Peifer, Herrn Manuel Reuter, Herrn Andres Ballinas-Olsson, Herrn Sebastian Göckede, Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Alexander Komlew vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

Wir raten ebenfalls davon ab, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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0 #55 Erfahrung Abmahnung Kanzlei Nümann und LangRechtsanwalt Frank Weiß 2011-12-13 13:23
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Matthew Tasa, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Matthew Tasa einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

„These Walls von Dream Dance Alliance“


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.


Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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0 #56 Erfahrung Abmahnung Kanzlei Nümann und LangRechtsanwalt Frank Weiß 2011-12-13 13:23
Die Firma Aergo Trade GmbH, Cham, Schweiz, als angeblicher Rechteinhaber lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen an dem Werk „Listen To My Heart Cry” von Crystal in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule, µTorrent und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Listen To My Heart Cry” von Crystal.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angebliche Urheberrechte der Firma Aergo Trade GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei der Firma Aergo Trade GmbH einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Pauschalbetrages beinhaltet.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Aergo Trade GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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