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Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Abmahnung Kanzlei Nümann und Lang

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Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß   
Freitag, 10. Juli 2009

Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, mahnt für folgende Firmen hauptsächlich das illegale Anbieten und Herunterladen von Musikstücken, Hörbüchern und Filmen über sogenannten P2P-Tauschbörsen wie z.B. eDonkey, BitTorrent, µTorrent, eMule und kazaa ab.

Für nachstehende Firmen war oder ist die Kanzlei Nümann und Lang tätig. Diese Liste wird ständig aktualisiert, sobald uns weitere Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang von weiteren Firmen vorliegen.


Rechteinhaber: "Abmahnquintett" bestehend aus: Matthew Tasa, Allan Eshuijs, Yann Peifer, Manuel Reuter, Uptunes GmbH
 Titel: "Never Alone", "Evacuate The Dancefloor", "Give!" auf dem Tonträger "Future Trance Vol. 49"
Rechteinhaber: Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter
Titel: Fever 
Rechteinhaber: Matthew Tasa
Titel Dream Dance Alliance - When I Listen To Music
Dream Dance Alliance - Time Out
Josh Jackson - Givin the world to you
Azad - Weg des Assassin,Der lezte Augenblick
Azad - Der letzte Augenblick
Rechteinhaber: Firma Lernhaus Österreich
Alcatech GmbH & Co.KG - BPM Studio Professional
Rechteinhaber: Firma Autodata Ltd.
Firma Fust, Wever & Co. GmbH - Autodata CD 1 und CD 2
Rechteinhaber: Firma Uptunes GmbH
Dance Nation vs. Shaun Baker - Sunshine 2009
Hey Hi Hello - Shaun Baker feat. Maloy

Rechteinhaber: Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter

Cascada - Evacuate The Dancefloor
Rechteinhaber: Firma Aergo Trade GmbH
Sir Colin - So Blind

Rechteinhaber: Offshore Music Ltd. und Torsten Stenzel

Red Light District - Did You Hear Me  
Rechteinhaber: David Vogt 
Culcha Candela - Schöne neue Welt
Rechteinhaber: Alcatech GmbH & Co KG
sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner
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Kommentare (35)Add Comment
...
geschrieben von Frollein Daun-Laut, 22/07/09
Mich haben die Nümann + Lang auch erwischt. Ich lass euch mal die Abmahnung zukommen und ruf dann an. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 24/07/09
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang vor.

Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa sowie der
Firma Uptunes GmbH, Verl,

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Time Out" und
"Hey Hi Hello"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Shaun Baker feat. Maloy


auf dem Tonträger

"Sunshine Live Vol. 30"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 28/07/09
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang vor.

Erneut macht die Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe, im Namen des Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Uptunes GmbH, Verl, urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Time Out" und "Hey Hi Hello" der Künstler Dream Dance Alliance und Shaun Baker feat. Maloy auf dem Tonträger "Sunshine Live Volume 30" über Internettauschbörsen geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Wir können daher an dieser Stelle auf Vorgesagtes und auf unseren Blog über Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Uptunes GmbH verweisen.

Allerdings kann auch in diesem Fall nicht angeraten werden, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 04/08/09
Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Weg des Assassin (Titelmusik)" und
"Der letzte Augenblick"

auf dem Tonträger

"Assassin"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie ein Anerkenntnis über den Vergleichsbetrag vor.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Metthew Tasa.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 05/08/09
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang, Karlsruhe, vor.

In diesem Fall werden erneut im Namen des Herrn Matthew Tasa angebliche Urheberrechtsverletzungen an den Liedern "Weg des Assassin (Titelmusik)" und "Der letzte Augenblick" auf dem Tonträger "Assassin" abgemahnt.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über Herrn Matthew Tasa.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 21/08/09
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang vor.

Die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, macht in einer Abmahnung im Namen des

Herrn Metthew Tasa sowie der
Firma Aergo Trade GmbH, Cham, Schweiz,

urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Never Alone" und
"Departure"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Dave 202

auf dem Tonträger

"Dream Dance Vol. 52"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
UPDATE: Weitere Abmahnung
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 22/08/09
Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Metthew Tasa sowie der Firma Aergo Trade GmbH, Cham, Schweiz, jeweils vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe, vor.

Wie bereits zuvor beschrieben, machen die Rechtsanwälte Nümann und Lang urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder "Never Alone" und "Departure" der Künstler Dream Dance Alliance und Dave 202 auf dem Tonträger "Dream Dance Volume 52" im Internet geltend.

Wir verweisen insoweit auf unsere vorherigen Ausführungen
Erneute Abmahnung Matthew Tasa, Time Out, Dream Dance Allience
geschrieben von RA Frank Weiß, 23/08/09
Wiederum lässt Herr Matthew Tasa durch die Kanzlei Nümann + Lang das Musikwerk Time Out auf dem Tonträger Tunnel trance Force Vol. 49 der Künstlergruppe Dream Dance Allience wegen angeblichem Bereitstellen und Download über den Filesharing- Client Azureus abmahnen.

Auch in diesem Fall können wir unserer Mandantschaft nicht empfehlen, die von den Rechtsanwälten Nümann und Lang vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Erwischt Dream Dance
geschrieben von RS, 24/08/09
urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads der Lieder

"Never Alone" und
"Departure"

der Künstler

Dream Dance Alliance und
Dave 202
590 Euro + Unterschrift Aber Was Machen ? Wenn Kein Geld Für Anwalt Da Ist ???
Frage
geschrieben von ShadowCast, 29/08/09
habe diesen brief mit Sunshine Live Vol. 30 bekommen
aber ich habe diese garnicht auf der Platte und nie geladen
was ist bei ihnen rausgekommen
und was soll ich jetzt tun ihrer meinung nach ?
eine antwort würde mich sehr glücklich machen


lg
UPDATE:
geschrieben von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, 02/09/09
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung aus dem Hause Nümann + Lang vor.

Die Rechtsanwälte Nümann & Lang machen im Namen der Herren

Allan Eshuijs,
Yann Peifer,
Manuel Reuter,


urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des angeblich widerrrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Liedes

"Evacuate The Dancefloor"

des Künstlers

"Cascada"

auf dem Tonträger

"Bravo Hits Vol. 66"

über Internettauschbörsen geltend.

Wie gehabt, werden mit dem Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Entwurf beiliegende "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterzeichnet abzugeben. Hinsichtlich deren Inhalt können wir auf Obenstehendes verweisen.

Wir können daher auch in diesem Fall nicht dazu anraten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
also..........
geschrieben von schnecke, 12/09/09
ich bin der Meinung das endlich den ganzen Abmahnwahn mal ein Anwalt mit Rückrat entgegen tritt!
Das ist eine reine Abzocke wobei die Herren N&L etc..pp.. sich durch Gesetzliche Schlupflöcher sich eine goldene Nase verdienen! Denn ich weiß das ich A nx runter B nix hochgeladen und C niemals ein Shareproggi bzw..den Titel den sie abmahnen auf meinen Rechner hatte und das geht nicht nur mir alleine so! Das ist eine echte Sauerei!
...
geschrieben von Free_Hunk, 08/10/09
...an schnecke, 12/09/09
geht mir genauso.
Ich habe am 06.10.09 Post von N+L bekommen.
Ich soll von Dream Dance Alliance(Matthew Tasa) - Never Alone und von Dave 202 - Departure geladen bzw. hochgeladen haben.(Dream Dance Vol.52)
Ich habe diesen Sampler nie geladen bzw. hochgeladen. Ich habe keine ahnung wie die mich angeblich dabei erwischt haben sollen. Das scheint eine total linke nr. zu sein.
...
geschrieben von debbie, 14/10/09
Aber genau sagen was man jetzt machen soll sagt auch keiner...habe heute post bekommen nie was runtergeladen aber ein ungesichertes netzwerk...HILFE
auch schreiben erhalten von Nümann, Lang
geschrieben von ......babs, 14/10/09
Hallo habe heute auch ein schreiben erhalten wo ich 450 euro bezahlen soll. Richtige Abzocke zumal ich nicht einmal den die DVD runtergeladen habe hier gehts um Bravo Black hits vol. 20 super...sehe nicht ein dass ich das Geld bezahle und ziehe auch einen Anwalt heran...
Bravo Black hits vol 20
geschrieben von babs, 14/10/09
Hallo habe heute auch ein Schreiben von den Herrn bekommen. Angeblich habe ich Bravo Black Hits vol. 20 runtergeladen. Habe diese CD garnicht runtergeladen, werde hier mich auch an den Anwalt wenden soll als Vergleich 450,--euro zahlen....sehe ich nicht ein....dass sowas überhaupt geht wundert mich sonst ist unser Gesetz so super, aber hier......kann mir jemand weiterhelfen.....
Abmahnung: Bravo Black Hits Vol. 20 - Weit Gekommen
geschrieben von donnie, 14/10/09
Hallo,

habe heute eine Abmahnung bekommen, für den Titel "Weit Gekommen" von der CD "Bravo Black Hits Vol. 20". Kennt sich jemand mit diesen so genannten mod.UE aus? Hat jemand schon mal ohne Anwalthilfe eine solche mod.UE an die Gegenseite abgeschickt und nichts mehr schriftliches erhalten? Also, den ganzen Fall

- ohne Anwalt
- mit nur einem Schreiben

beendet, ohne etwas zahlen zu müssen?
never alone,evacuada the dancefloor give
geschrieben von Frauke, 22/10/09
wer kann mir helfen, habe echt nix getan und habe auch kein Geld das zu zahlen, damit Ruhe ist, was mache ich denn jetzt bloss. Antwort bitte bitte per e mail. Ich werd noch wahnsinnig Danke im vorraus
N& L Abmahnung
geschrieben von KnuffKnuff, 09/11/09
Ich habe auch ein Schreiben von denen Erhalten wo ich angeblich Bravo Hits 66 heruntergeladen haben soll als erstes habe ich mit mein Internet Anbieter gesprochen und habe mein Netzwerk sicherer gemacht auserdem alle ausgehenden verbindungen so wie eingende verbindungen abgestellt Eine Abgeänderte Unterlassungserklärung werde ich mit mein Anwalt aufsetzen mit dem §97A
beziehit sich auf ein Aufwendungsersatzanspruch von 100, - Euro auf jeden fall zahlen muss aber mehr nicht und ihr müsst unbedingt da drin Stehen haben das ihr das unterbindet auch für andere Musikstücke weiters folgt sobald ich es mit mein Anwalt verfasst habe werde ich es auf meiner webseite Hinterlegen ihr braucht euch es nur abschreiben spätesten am Freitag habt ihr es auf meiner Seite Ich hoffe ich kann allen beteiligten damit helfen
Bravo Hits Vol. 66
geschrieben von Simone, 20/11/09
Hallo
Die Herren von nümann und lang haben mir einen heute brief geschrieben. In dem steht, dass am 10.08.09 Bravo Hits Vol. 66 und etwas von Cascada runtergeladen habe. Ich habe dass aber nicht gemacht. Ich kenne mich da nicht mit aus! Ich soll 450,00 ? Bezahlen. Ich sehe das nicht ein. Kann mir jemand helfen?
mfg Simone
...
geschrieben von Bodewig, 27/11/09
Hallo

Ich habe auch von denen Post bekommen soll 450 euro bezahlen habe es jetzt meinem Anwalt gegeben der Sagt auch das noch nicht mal eine richtige vollmacht dabei ist und es sind alles nur Kopien keine Originale Unterschrift vom Anwalt und das beste ist noch das meine IP. Adresse nicht mit der bereinstimmt die die angeben haben.
...
geschrieben von RA Alexander F. Bräuer, 27/11/09
habe es jetzt meinem Anwalt gegeben der Sagt auch das noch nicht mal eine richtige vollmacht dabei ist


@ Bodewig:

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Mich würde interessieren: Hat Ihr Rechtsanwalt auch erklärt, was die Konsequenz dessen ist, daß der Abmahnung noch nicht einmal eine richtige Vollmacht beigefügt ist?
...
geschrieben von Wolle, 11/01/10
@Bodewig

und das beste ist noch das meine IP. Adresse nicht mit der bereinstimmt die die angeben haben.


Hast du schon mal was von dynamischen IP-Adressen gehört, die zumeist jede Nacht von deinem Provider neu vergeben werden? Höchstwahrscheinlich hast du auch so eine dynamischen IP-Adresse...die ist also jeden Tag anders...
Dragos
geschrieben von Dragos, 13/02/10
Hallo, habe heute auch so ei schreiben bekommt, habe auch nichts runtergeladen, mit computers kenne ich mich aus, jeder der ein proxy benutzt kann sich mit eine andere ip adresse sichtbar machen, ich habe nichts runtergeladen, hat schon einer infos was passiert ist? Habt ihr bis jetzt alle das bezahlt oder nicht? was passiert dann wenn ich nicht bezahle? Danke, MfG.
...
geschrieben von bb1959, 18/02/10
Hallo,
jeder internetnutzer ist dafür zuständig, dass sich niemand in sein System einlocken kann. Wenn Firewall nicht geschützt ist, schützt das nicht vor Strafe. Aber Ihr solltet in keinem Fall die Unterlassungserklärung so unterschreiben. Also einen RA aufsuchen, der kann den Betrag drücken und auf jeden Fall dafür sorgen, dass man das richtige unterschreibt
MFG
...
geschrieben von bluna70, 25/02/10
hallo,
ich habe auch diese abmahnung von N.+L. bekommen...
alles sehr verwirrend!!!
da man im internet ja was diese abmahnungen betr. viel
lesen kann aber dennoch nix genaues erfahren kann,
habe ich der fr mich zustndigen verbraucherzentrale eine
e-mail geschickt,alles kurz erklrt und siehe da ich bekam
am selben tag noch antwort,dann erfolgte ein anruf der verbraucherz.
und ich habe eine gute beratung bekommen und es erfolgt noch ein termin.
wichtig ist sich eine fristverlngerung zu holen bei den anwlten,
da auch die verbraucherzentrale diesbezglich viel zu tun hat!!!
die beratung geht ber den postweg und telefonisch,kosten 15-25 ?
billiger als sofort zum teuren anwalt. und die wissen was sie tun!

mehr tipp kann ich im moment nicht geben,ich mu abwarten.
meine fristverlngerung habe ich eben ab geschickt..
...
geschrieben von Ivonnchen, 23/03/10
Hallo, habe gestern auch so ein Brief bekommen. Soll auch 450,- Euro zahlen. Ersteinmal habe ich an diesen besagten Tag nichts runtergeladen und schon gar nicht das was die beschrieben haben. Mich macht es nur stutzig, warum ist das immer 450,- Euro? Und nicht mehr oder weniger? Habe mit ner Freundin gesprochen, die beim Anwalt arbeitet, sie sagte, ich solle die Unterlassungsverpflichtung von einem Anwalt ändern lassen und hinschicken.
Aber ich denke , vielleicht gehen die auf Dummfang. Und denken wenn sich welche melden auf den Brief und zahlen, dann können wir die immer belangen, weil man ja erstmal Angst hat: "Post vom Anwalt". Und wenn man überhaupt nicht reagiert, wissen die doch gar nicht, ob man den Brief bekommen hat oder nicht, denn er kam nicht per Einschreiben. Ich weiß nun auch nicht, was ich machen soll? Kann mir da jemand weiter helfen? Zahlen, melden oder nicht reagieren? Was passiert, wenn man nicht reagiert?
Abmahnung der Firma Tunnel Records GmbH durch Kanzlei Nümann Lang
geschrieben von Kanzlei Weiß & Partner, 12/04/10
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Tunnel Records GmbH, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen der Firma Tunnel Records GmbH einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

How Can I Save You

der Künstler

Accuface


über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 590,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag Firma Tunnel Records GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Abmahnung
geschrieben von badomen, 12/04/10
das finde ich interessant....





badomen
Es ist doch eine Frechheit was da abgeht
geschrieben von Sascha, 17/04/10
Mein Vater hat von der Firma Nü/Lang eine Abmahnung bekommen Wo er angeblich
Illegal Musik runter geladen haben soll. Hat diesen Vorgang einen Arbeitskollegen erzählt, und der sagte zu meinem Vater, da stand ich bei, dass sei älterer Sohn das wohl auch machen würde, mein Vater frug und schon erwicht worden, nee sagte der Kollege, der klaut von anderen Leuten, die IP
Adresse und würde über ein Programm alle 20 Minuten die IP Adresse wechseln.
Ach so sagte mein Vater und wo bekommt er die IP Adressen her, sagte wohl das er eine Webseite hat und alle die bei ihm auf die Seite gehen, speichert er die IP Adressen und somit würde er in seinem Programm immer Anonym bleiben.
Ich habe mir die Geschichte mit angehört und sagte die Leute die nur Surfen gehen sind die gelackten weil sie vom Hacken und Kracken keine Arnung haben, und die Leute die das betreiben sind die Schlauen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Kann mich nur noch aufregen, weil das ganze Internet für B******r ein geeigneter Platz ist?
Die kleinen sind halt immer die xxxxxx.

Abmahnung des Herrn Andreas Donauer, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe
geschrieben von Kanzlei Weiß & Partner, 23/04/10
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Andreas Donauer, vertreten durch die Kanzlei Nümann und Lang, Karlsruhe vor.

Die Kanzlei Nümann + Lang macht im Namen des Herrn Andreas Donauer einen angeblichen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes mit dem Titel

„So ein schöner Tag“

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nachdem die Rechtsanwälte Nümann und Lang weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag des Herrn Andreas Donauer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Nümann und Lang
geschrieben von kiki, 27/06/10
Hi ich und mein freund haben jez vor 2 tagen auch so ein schreiebn bekommen wo wir angeblich das Programm Autodata geladen haben sollten oder zum upload freigegeben haben sollen ....desweiteren sollten wir jetz in einen Zeitraum von einanhalb wochen 3.261 Euro also bis zum 06.07.2010 bezahlen wo keiner weiß wie man in so einer kurzen zeit das geld herkriegen soll was man ja im ersten moment denkt .....auf jeden fall haben wir uns jez schlau gemacht und es heißt das diese kanzlei im jahr bis zu 300.000 schreiben dies bezüglich versendet ....am besten sollte man zu einer Verbraucherzentrale gehen sich die Unterlassungserklärung abändern lassen und weiter erst mal nix tuen und nix zahlen vorallem den rest sagt die die zentrale dann ......so wurde uns es geraten ....

mit freundlichen grüßen

p.s : wenn jemand einen besseren vorschlag hat würde ich mich über eine nachricht freuen weil wer möchte schon mal eben 3.261 euro verlieren -.-
Nümann und Lang
geschrieben von Maddi, 09/07/10
Hallo ich bzw. mein vater haben heute auch einen brief der firma Nümann und Lang bekommen wo es heißt das ich am 13.05.2010 das lied EISKALT von Culcha Candela der CD Bravo Hits 69 illegalerweise heruntergeladen haben soll angeblich mit einer ip-adresse die ich so ja noch nicht gesehen hab-.- es sollen 450? gezahlt werden! ich sehe das aber nicht ein da ich dieses lied oder album nicht auf meinem rechner besitze und mich nicht erinnern könnte was geladen zu haben!!!! Nun wissen wir nicht was wir tun sollen auf dieses schreiben zahlen oder lassen???? ich hab ja einiges von der firma gehört das die abzocke betreiben solln und einfach mal sachen rausschicken stimmt das? über hilfe wäre ich/wir sehr erfreut:)

mfg Maddi
Abmahnung
geschrieben von Helga, 22/07/10
Heute muß ich mich mal melden hierzu....

ich habe da mal ein paar Fragen dazu oder ein paar Denkanstößßßßßßßße

-voher wollen die wissen das diese Datei nicht ein Firus oder ein Trojaner herruntergeladen hat und dieser dann einfach den User seine Ip and die möchtegern RA geschickt hat....das ist ganz einfach möglich und der User hat keine Ahnung davon.
-weiterhin kann das Filessharing Programm auch einfach die Datei runterladen und dann die Ip verschicken an die Ra und zum schluß die Datei wieder löschen damit der User nichts mit bekommt
-weiterhin ver sagt denn das mann die Datei komplet runtergeladen hat bis zu diesem Titel oder hat mann vorher abgebrochen

das sind alles so dinge die RA bew. sollten bevor sie sowas verschicken
es ist nicht schwer ein kleines Tool zumachen der sollche abmahntitel im hintergrund runterlädt und die ip verschickt ohne das der user es mitbekommt

Die Gruppen sollten doch froh sein dadurch werden sie doch mehr bekannt denn ein Jugendlicher wird sich kein Sampler kaufen wenn da nur unbekannte darauf wären.
Und die Fans gehen auch lieber zum Konzert und dort verdiehnen sie dann auch
In vielen Foren kann man schon lesen das sich was tut....zum Beispiel gibt es schon einige kleine Radiosender die solche Abmahnbands nicht mehr spielen
damit solche bands nicht mehr bekannt werden und weiterhin gibt es noch die große DJ-Gemeinde(ich auch) die solche Bands nicht mehr spielen(siehe liste)

Also zum schluß noch es nicht so einfach es nachzuweißen das man die sachen wirklich runtergeladen hat.

mfg DJ-Helga
Abmahnung
geschrieben von Frank, 23/07/10
Hallo,
heute muß ich mich mal melden hierzu?.
Ich bin auch schon immer der Meinung gewesen, dass man an Hand einer IP-Adresse nicht nachweisen kann, dass er die Datei wissenlich runter geladen hat.
Mann kann nur sagen, dass über diese IP-Adresse ein download gemacht wurde.
Wenn diese Masche nun Erfolg hat, dann kann jeder der ein wenig Programierung kann einen sollchen Virus,Trojaner oder selbst ein kleines Tool
schreiben und sich von dem User seine IP-Adresse besorgen. Mit dieser geht er dann zu solchen RA und dieser fordert dann seine Adresse auf legalen Weg an und setz ein Schreiben auf.
Hier sollten die Richter aber einschreiten sonst haben wir bald Massenklagen.
Es könnte ja jeder sein eigenes Foto so als Einnahme nutzen und dann ?..
Selbst die Sharingprogramme könnten diese Datein runtergeladen haben zum Beispiel zu bestimmten Zeiten oder nach einem Update diese IP-Adressen kann mann ja dann weitergeben oder verkaufen?. also da gibt es tausende Möglichkeiten dies zu beeinflussen.
Auch die Abofallen kann mann so beeinflussen, dass es geht.(Tip)
Meine Meinung kann man einen User nur auf frischer Tat verantwortlich machen.

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