Abmahnung INO GmbH / Muschi Movie – Film Inzest Säue – Rechtsanwalt Stefan Auffenberg
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma INO GmbH (Muschi Movie), vertreten durch die Geschäftsführer Kerim Vorberg und Dieter Ludwig, Otto-Hahn-Straße 15, 42369 Wuppertal, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, vor.
Wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes
„Inzest Säue“
macht die Firma INO GmbH, auch handelnd unter der Bezeichnung „Muschi Movie“, im Rahmen des Abmahnschreibens einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dem Abmahnschreiben liegt eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei. Nach diesem Entwurf soll man sich dazu verpflichten, den Film „Inzest Säue“ nicht mehr zu verbreiten und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von den Gerichten überprüft werden kann“) versprechen.
Ebenso soll in der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkannt werden.
Ferner wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 275,00 EUR gefordert, der ebenfalls in der vorgefertigten Unterlassungserklärung anerkannt werden soll. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag soll die Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 100,00 EUR sowie einen Schadensersatz in Höhe von 175,00 EUR umfassen.
Die von Rechtsanwalt Auffenberg vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefaßt und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht.
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