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Abmahnung Heike Schmidt "wellnesshop24" durch die Kanzlei Sandhage |
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß
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Mittwoch, den 18. August 2010 um 18:36 Uhr |
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Frau Heike Schmidt, Hamburg, lässt im Bereich von Kosmetikprodukten durch die Kanzlei Sandhage in Berlin Abmahnungen aussprechen. Frau Heike Schmidt handelt unter dem EBay-Händlernamen "wellnesshop24".
Abgemahnt werden unterschiedliche (angebliche) Verstöße, wie z.B. die Werbung mit „Sonderangeboten" und Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Sandhage zu tragen hab. Der Streitwert wird mit 30.000 EUR beziffert. Hieraus ergeben sich Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.005,40 EUR.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 09:52 Uhr |
Kommentare
Gegenstand der Abmahnung ist erneut die Produktsparte „Kosmetikprodukte”œ.
Bei einem Testkauf sei festgestellt worden, dass die Widerrufsbelehrung nicht bei Vertragsschluss oder unmittelbar danach in Textform übermittelt wurde, obwohl die Widerrufsbelehrung eine 14-tägige Widerrufsfrist vorhält.
Mit der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Sandhage zu tragen habe. Der Streitwert wird mit 15.000 EUR beziffert. Hieraus ergeben sich Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 703,80 EUR.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt rügen, daß nicht über Nachfolgendes belehrt würde:
- die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluß führen
- ob der Vertragstext gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
- wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann
Weiter läßt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Im Übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verwiesen werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Gerügt werden Fehler innerhalb der Widerrufs- / Rückgabebelehrung.
Weiter läßt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Im Übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verwiesen werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt u.a. rügen, daß nicht über Nachfolgendes belehrt würde:
- die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluß führen
- ob der Vertragstext gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
- wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann
Weiter läßt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist auch hier das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt diesmal
- eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- fehlende Angabe von Grundpreisen
beanstanden und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Auch dieser Abmahnung liegt eine im Entwurf durch RA Sandhage vorformulierte "Unterlassungserklärung" bei, nach der eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen und Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden sollen.
Der Abmahnung liegt letztlich eine Kostenrechnung der Kanzlei Sandhage bei, ausweislich derer Frau Heike Schmidt die Kosten der Abmahnung in Höhe von insgesamt 775,64 EUR (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt worden sind.
Im Übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist auch hier das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt diesmal
- eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- fehlende Angabe von Grundpreisen
beanstanden und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Auch dieser Abmahnung liegt eine im Entwurf durch RA Sandhage vorformulierte "Unterlassungserklärung" bei, nach der eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen und Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden sollen.
Der Abmahnung liegt letztlich eine Kostenrechnung der Kanzlei Sandhage bei, ausweislich derer Frau Heike Schmidt die Kosten der Abmahnung in Höhe von insgesamt 775,64 EUR (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt worden sind.
Gegenstand dieser Abmahnung ist auch hier das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt diesmal
- eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- die fehlende Information über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluß führen
- die fehlende Information ob der Vertragstext gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
- die fehlende Information wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
beanstanden und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Auch dieser Abmahnung liegt eine im Entwurf durch RA Sandhage vorformulierte "Unterlassungserklärung" bei, nach der eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen und Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden sollen.
Der Abmahnung liegt letztlich eine Kostenrechnung der Kanzlei Sandhage bei, ausweislich derer Frau Heike Schmidt die Kosten der Abmahnung in Höhe von insgesamt 775,64 EUR (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt worden sind.
Wir raten davon an die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unreflektiert zu unterzeichnen!
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das ebay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung läßt Frau Heike Schmidt folgendes rügen:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Unfreie Ware wird nicht angenommen
Weiter läßt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das Shop-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Heike Schmidt folgendes rügen:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40 EUR Klausel)
Weiter lässt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das Shop-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Heike Schmidt folgendes rügen:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40 EUR Klausel)
Weiter lässt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Wir raten dringend davon ab, diesen Entwurf einer Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen oder die Abmahnung der Frau Heike Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage als „Abzocker”œ oder „Massenabmahnung”œ abzutun.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das eBay-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment
Kosmetikprodukte.
Unter anwaltlicher Versicherung einer Vollmacht rügt Rechtsanwalt Sandhage mit diesem Abmahnschreiben im Namen der Frau Heike Schmidt die
Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung innerhalb von AGB,
insbesondere seien die Normen der BGB-InfoV durch die Regelungen des EGBGB ersetzt worden, sodaß im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf nicht mehr existierende Vorschriften verwiesen würde.
Weiter läßt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll es unterlassen werden,
Fernabsatzverträge mit Letztverbrauchern zu schließen, ohne dabei dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung gem. Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB vorzuhalten
und eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für jeden künftigen Verstoß versprochen werden.
Wie gehabt, sollen in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Der Abmahnung liegt eine durch die Sandhage Rechtsanwälte ausgestellte und an Frau Heike Schmidt adressierte Kostenrechnung über Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 775,64 EUR (inkl. USt) bei.
Im Übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verwiesen werden.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das Shop-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Heike Schmidt folgendes rügen:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40 EUR Klausel)
Weiter lässt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Wir raten dringend davon ab, diesen Entwurf einer Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen oder die Abmahnung der Frau Heike Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage als „Abzocker“ oder „Massenabmahnung“ abzutun.
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das Shop-Angebot eines Onlinehändlers im Marktsegment Kosmetikprodukte.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Heike Schmidt folgendes rügen:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Weiter lässt Frau Heike Schmidt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese dem Abmahnschreiben beigefügt. Nach diesem Entwurf soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Wir raten dringend davon ab, diesen Entwurf einer Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen oder die Abmahnung der Frau Heike Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage als „Abzocker“ oder „Massenabmahnung“ abzutun.
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