Abmahnung Gabriele Hesse "viva-haushaltswaren", Hamburg, durch Rechtsanwälte Jacobs Höfer Friedemann
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Gabriele Hesse aus 22459 Hamburg vor.
Frau Gabriele Hesse, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen " viva-haushaltswaren", läßt über die Kanzlei Jacobs / Höfer / Friedemann - Steuerberater, Rechtsanwälte - aus Kiel das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.
Betroffen ist das Marktsegment:
- Garten- und Haushaltswaren
Abgemahnt wird:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Verstoß gegen die Preisangabenverordnung PAngV (Versandkosten, Mehrwertsteuer)
- Werbung mit dem Begriff „Garantie“
- Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. unzulässige AGB-Klauseln
Für die behaupteten Verstöße wird ein Gegenstandswert von 20.000,00 EUR angesetzt, sodaß darauf beruhend Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung in Höhe von 859,80 EUR gefordert werden.
Frau Gabriele Hesse verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen von "5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ohne dass mehrere der Unterlassungsverpflichtung entgegenstehende Angebote zu einer Zuwiderhandlung zusammenzufassen wären" vorsieht.
Hiernach soll also - ohne das Kind beim Namen zu nennen - auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verzichtet werden, um so für einen einheitlichen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jedes einzelne ebay-Angebot fordern zu können.
Wie bereits aus anderen Abmahnschreiben der Kanzlei Jacobs / Höfer / Friedemann bekannt, werden die Abgemahnten einerseits davon abgehalten, mit der abmahnenden Frau Gabriele Hesse direkt in Kontakt zu treten.
Andererseits ist in diesem Abmahnschreiben nicht minder auffällig, daß der Abgemahnte offensichtlich dazu angehalten werden soll, bloß keine anwaltliche Hilfe zur Verteidigung gegen die Abmahnung in Anspruch zu nehmen. Auch in diesem Abmahnschreiben heißt es nämlich wörtlich:
"Sollten Sie Ihre Fehler jedoch einsehen und sich lediglich gegen die zu erstattenden Kosten wehren wollen, geben wir zu bedenken, dass Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt auf jeden Fall zusätzlich bezahlen müssen. Selbst wenn es Ihnen daher gelingen sollte - was wir als unwahrscheinlich einstufen -, den Erstattungsanspruch unserer Mandantschaft um den einen oder anderen 50 EUR - Schein zu drücken, säßen Sie im Ergebnis oft mit den doppelten Kosten da. Leider gibt es einige wenig seriöse Kollegen, die mit Versprechungen werben, die sie im Ergebnis nicht einhalten können.".
Wir halten diesen Hinweis für völlig verfehlt und wiederholen uns auch an dieser Stelle gern:
Von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind zwangsläufig Unternehmer betroffen - also ein Adressatenkreis, dem betriebswirtschaftliche Erwägungen nicht unbekannt sind.
Unbekannter ist diesem Adressatenkreis jedoch das Abmahnwesen einiger weniger seriös arbeitenden Konkurrenten und deren Rechtsanwälte.
Vor dem Hintergrund, daß derjenige, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, mit deren Folgen und Konsequenzen für die Dauer der nächsten 30 Jahre (!!!) zu leben hat, können wir nicht ansatzweise nachvollziehen, daß vorzitierte Empfehlung von einem Rechtsanwalt, also einem unabhängigen Organ der Rechtspflege, erteilt wird – dies um so mehr, wenn die von Rechtsanwälten vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR vorsieht und gleichzeitig noch vereinbart werden soll, daß eine Zusammenfassung mehrerer Angebote ausgeschlossen ist. Hierdurch werden existenzvernichtenden Vertragsstrafenforderungen Tür und Tor geöffnet.
Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung und Verteidigung gegen eine Abmahnung ist jedenfalls nicht nur der Kostenerstattungsanspruch, sondern vielmehr (auch) die Frage, ob der behauptete Wettbewerbsverstoß überhaupt berechtigt abgemahnt worden ist und ob die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht weit über das Erforderliche hinausgeht.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Abmahnung der Steuerberater / Rechtsanwälte Jacobs Höfer Friedemann.
| Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006 Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner |