Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.
Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, die von der Firma Stecker Kabel Adapter UG eingetragene Marke "Flytouch" würde für Tablet PC's und Computer im Geschäftsverkehr unbefugt verwendet. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich der Firma Stecker Kabel Adapter UG zu.
Weiter lässt die Firma Stecker Kabel Adapter UG durch Rechtsanwalt Sandhage zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunft auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf für die Firma Stecker Kabel Adapter UG vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 1.569,00 EUR EUR (Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, 1,5 Geschäftsgebühr) anerkannt werden.
Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Firma Stecker Kabel Adapter UG mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
UPDATE 12.03.2012:
Uns liegt nunmehr eine weitere markenrechtliche Abmahnung der am 05.10.2011 ins Handelsregister eingetragenen Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Tim Oliver Brauer, Tübinger Straße 49, 70771 Leinfelden-Echterdingen, anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Sandhage (Rechtsanwalt Gereon Sandhage), Berlin, vor.
Diesmal wird die angeblich widerrechtliche Verwendung der Wort-Marke "Zenithink" mit der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Stecker Kabel Adapter UG beanstandet. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Zur Vorbereitung von Schadensersatzforderungen sollen zudem auch Auskünfte gegenüber RA Sandhage erteilt werden.
Wir können auf keinem Fall empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Kabel Adapter UG abzugeben. Zur Vermeidung erheblicher Kosten und Rechtsnachteilen, wenden Sie sich bitte bei Erhalt einer solchen Abmahnung dringend an einen Rechtsanwalt, der im Bereich des Markenrechts tätig ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt.
Die Eintragung der Marke "Zenithink" ist übrigens erst am 27.02.2012 veröffentlicht worden, so dass Rechtsanwalt Sandhage bzw. die Stecker Kabel Adapter UG erst seit Kurzem "formal" dazu berchtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.
Wie wir jedoch in Erfahrung bringen konnten, handelt es sich auch bei den Abmahnung in Bezug auf die Marke "Zenithink" nicht um einen Einzelfall.
UPDATE 14.03.2012:
Nach den uns vorliegenden Informationen bzw. einer entsprechenden Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) insgesamt folgende Marken auf sich angemeldet:
Es gilt daher zu befürchten, dass arglose Onlinehändler, die die MarkenFlytouch, SuperPad, Zenithink, Archos und vor allem 3G nutzen, zukünftig ebenfalls mit einer Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) "bedacht" werden. Dies würde uns aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen, speziell mit Rechtsanwalt Gereon Sandhage, zumindest nicht wundern...
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, die von der Firma Stecker Kabel Adapter UG eingetragene Marke "Flytouch" würde für Tablet PC's und Computer im Geschäftsverkehr unbefugt verwendet. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich der Firma Stecker Kabel Adapter UG zu.
Weiter lässt die Firma Stecker Kabel Adapter UG durch Rechtsanwalt Sandhage zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunft auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf für die Firma Stecker Kabel Adapter UG vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 1.569,00 EUR EUR (Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, 1,5 Geschäftsgebühr) anerkannt werden.
Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Firma Stecker Kabel Adapter UG mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
UPDATE 12.03.2012:
Uns liegt nunmehr eine weitere markenrechtliche Abmahnung der am 05.10.2011 ins Handelsregister eingetragenen Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Tim Oliver Brauer, Tübinger Straße 49, 70771 Leinfelden-Echterdingen, anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Sandhage (Rechtsanwalt Gereon Sandhage), Berlin, vor.
Diesmal wird die angeblich widerrechtliche Verwendung der Wort-Marke "Zenithink" mit der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Stecker Kabel Adapter UG beanstandet. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Zur Vorbereitung von Schadensersatzforderungen sollen zudem auch Auskünfte gegenüber RA Sandhage erteilt werden.
Wir können auf keinem Fall empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Kabel Adapter UG abzugeben. Zur Vermeidung erheblicher Kosten und Rechtsnachteilen, wenden Sie sich bitte bei Erhalt einer solchen Abmahnung dringend an einen Rechtsanwalt, der im Bereich des Markenrechts tätig ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt.
Die Eintragung der Marke "Zenithink" ist übrigens erst am 27.02.2012 veröffentlicht worden, so dass Rechtsanwalt Sandhage bzw. die Stecker Kabel Adapter UG erst seit Kurzem "formal" dazu berchtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.
Wie wir jedoch in Erfahrung bringen konnten, handelt es sich auch bei den Abmahnung in Bezug auf die Marke "Zenithink" nicht um einen Einzelfall.
UPDATE 14.03.2012:
Nach den uns vorliegenden Informationen bzw. einer entsprechenden Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) insgesamt folgende Marken auf sich angemeldet:
- Flytouch
- SuperPad
- Zenithink
- Archos
- 3G
Es gilt daher zu befürchten, dass arglose Onlinehändler, die die MarkenFlytouch, SuperPad, Zenithink, Archos und vor allem 3G nutzen, zukünftig ebenfalls mit einer Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) "bedacht" werden. Dies würde uns aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen, speziell mit Rechtsanwalt Gereon Sandhage, zumindest nicht wundern...
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
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| Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland | |
| Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden | |
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|
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Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.