Abmahnung Firma Sony Music Entertainment GmbH "Mutterschutz, Atze Schröder"
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH, München, vor.
In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, dass die Firma Sony Music Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Album
„Mutterschutz, Atze Schröder (Album)“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Mutterschutz, Atze Schröder (Album)“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Sony Music Entertainment GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Sony Music Entertainment GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, dass irgendein Film der Firma Sony Music Entertainment GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Sony Music Entertainment GmbH zu zahlen.
Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.
Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 856,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 350,00 EUR.
In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, dass es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einem Streitwert von mindestens 10.000,00 EUR auf 651,80 EUR belaufen würden. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass weitere erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt würden, sofern auf dieses Vergleichsangebot nicht eingegangen würde. Leider wird der angebliche Schaden aber nicht weiter konkretisiert.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebensowenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen.










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