Abmahnung Firma Off-Limits Media, Master Costello
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Off-Limits Media, Inhaber: Christian Aschenbrenner, Berlin, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma Off-Limits Media einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
„Master Costello, Zofe Sophie- Die Ankunft“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Auffällig ist bei dieser Abmahnung folgende wörtliche Textpassage:
„Im Rahmen des eDonkey2000- Netzwerkes, einer sogenannten Internettauschbörse, wurde ausgehend von Ihrem Internetanschluss das vorgenannte Filmwerk als Datei unter dem Namen „nordwand 2008 dvdrip.avi“ ohne Erlaubnis unserer Mandantin verwertet, insbesondere einer Vielzahl anderer Nutzern zum Download angeboten.“
Angesichts dessen muss davon ausgegangen werden, dass die Filmwerke der Firma Off-Limits Media auch unter anderen Namen und anderer Dateibezeichnungen in derartige Netzwerke eingestellt werden und dass dies sowohl der Firma Off-Limits Media als auch der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller bekannt ist.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 700,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000 EUR vor.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch in unserem Blog zur Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller.
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