Abmahnung Firma Mick-Haig Productions USA Inc.
Die Firma Mick-Haig Productions USA Inc., 9732 Trail Rider Drive, Las Vegas, NV 89117 (USA), vertreten durch den Präsidenten Dr. Michael Heinz lässt durch ihre Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe-Durlach wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Erotikfilmen in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.
Hintergrund für diesen angeblichen Urheberrechtsverstoß ist die Behauptung es wäre ein Erotikfilm zum upload angeboten worden. Dieser Verstoß soll angeblich soll mittels der Antipiracy-Software der Firma LOGISTEP AG, CH-6312 Steinhausen-Zug, Schweiz festgestellt und dokumentiert worden sein.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel " Heidi wird Eingeritten "
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Hintergrund für diesen angeblichen Urheberrechtsverstoß ist die Behauptung es wäre ein Erotikfilm zum upload angeboten worden. Dieser Verstoß soll angeblich soll mittels der Antipiracy-Software der Firma LOGISTEP AG, CH-6312 Steinhausen-Zug, Schweiz festgestellt und dokumentiert worden sein.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel " Heidi wird Eingeritten "
Es wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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