Abmahnung Firma Magmafilm „Max in der Karibik“ durch Christopher Lihl
Die Firma Magmafilm GmbH, Essen, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Max in der Karibik“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl Rechtsanwalt, Postbauer-Heng, aussprechen.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl wird erklärt, dass die Firma Magmafilm GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film
„Max in der Karibik“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten
Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey,
eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Magmafilm GmbH im
Wege der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl einen
urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die
dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Diese durch die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl vorgefertigte
strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in
Höhe von 5.001,00 EUR vor.
Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 650 EUR zur Abgeltung
aller Ansprüche der Firma Magmafilm GmbH gefordert.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem
Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl beiliegende
strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir
raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu
nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“
abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich
bringen.
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