Abmahnung Firma Magmafilm „Max in der Karibik“ durch Christopher Lihl

Die Firma Magmafilm GmbH, Essen, lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Max in der Karibik“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl Rechtsanwalt, Postbauer-Heng, aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl wird erklärt, dass die Firma Magmafilm GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film


„Max in der Karibik“

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Magmafilm GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Diese durch die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vor.

Ferner wird eine pauschale Geldforderung in Höhe von 650 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma Magmafilm GmbH gefordert.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

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