Abmahnung Firma Küchen Schmidt, Ulrich Schmidt
Die Firma Küchen Schmidt, Inh. Ulrich Schmidt, ebay Benutzername „ kueche-wohnen" (ebay-Shop „kuechen-schmidt24") mahnt über ihre Kanzlei in Porta Westfalica Online- und Ebay-Shops ab, die angeblich gegen die EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) verstoßen.
Wer im Internet Elektro-Großgeräte anbietet, hat hinsichtlich des Engergieverbrauchs umfangreiche Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Grundlage für derartige Kennzeichnungsverpflichtung zur Energiekennzeichnung ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung EnVKV) vom 30. Oktober 1997. Gesetzgeberischer Hintergrund dieser Verordnung ist, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet werden soll, umweltbewusste und sparsame Geräte zu kaufen. Diese Angaben, die gerätebezogen anzugeben sind, sind u.U. sehr umfangreich.
In dem uns vorliegenden Fall mahnt Herr Ulrich Schmidt u.a. ab, dass der durchschnittliche Jahreswasserverbrauch und der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch eines 4- Personen- Haushalts bei Geschirrspülern gem. Richtlinie 97/17/EG angeblich nicht angegeben wird.
Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben.
Auffällig ist, dass eine Unterlassungserklärung seitens der Kanzlei in Porta Westfalica der Abmahnung beigefügt ist, in der eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (!!) EUR für jeden zukünftigen Verstoß angegeben wird. Zudem wird vorgeschlagen die Unterlassungserklärung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben. Allein aus diesen Gründen können wir nicht empfehlen, die Unterlassungserklärung so wie seitens der Kanzlei aus Porta Westfalica vorgelegt, zu unterzeichnen.
Wer im Internet Elektro-Großgeräte anbietet, hat hinsichtlich des Engergieverbrauchs umfangreiche Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Grundlage für derartige Kennzeichnungsverpflichtung zur Energiekennzeichnung ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung EnVKV) vom 30. Oktober 1997. Gesetzgeberischer Hintergrund dieser Verordnung ist, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet werden soll, umweltbewusste und sparsame Geräte zu kaufen. Diese Angaben, die gerätebezogen anzugeben sind, sind u.U. sehr umfangreich.
In dem uns vorliegenden Fall mahnt Herr Ulrich Schmidt u.a. ab, dass der durchschnittliche Jahreswasserverbrauch und der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch eines 4- Personen- Haushalts bei Geschirrspülern gem. Richtlinie 97/17/EG angeblich nicht angegeben wird.
Der Streitwert wird mit 10.000 EUR angegeben.
Auffällig ist, dass eine Unterlassungserklärung seitens der Kanzlei in Porta Westfalica der Abmahnung beigefügt ist, in der eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (!!) EUR für jeden zukünftigen Verstoß angegeben wird. Zudem wird vorgeschlagen die Unterlassungserklärung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben. Allein aus diesen Gründen können wir nicht empfehlen, die Unterlassungserklärung so wie seitens der Kanzlei aus Porta Westfalica vorgelegt, zu unterzeichnen.
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